Suche löschen...
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 14.1899
- Erscheinungsdatum
- 1899
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-189900005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-18990000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-18990000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 14.1899
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalts-Verzeichniss III
- Ausgabe No. 1, 5. Januar 1899 1
- Ausgabe No. 2, 12. Januar 1899 9
- Ausgabe No. 3, 19. Januar 1899 17
- Ausgabe No. 4, 26. Januar 1899 29
- Ausgabe No. 5, 2. Februar 1899 37
- Ausgabe No. 6, 9. Februar 1899 45
- Ausgabe No. 7, 16. Februar 1899 53
- Ausgabe No. 8, 23. Februar 1899 61
- Ausgabe No. 9, 2. März 1899 69
- Ausgabe No. 10, 9. März 1899 77
- Ausgabe No. 11, 16. März 1899 85
- Ausgabe No. 12, 23. März 1899 93
- Ausgabe No. 13, 30. März 1899 101
- Ausgabe No. 14, 6. April 1899 109
- Ausgabe No. 15, 13. April 1899 117
- Ausgabe No. 16, 20. April 1899 125
- Ausgabe No. 17, 27. April 1899 133
- Ausgabe No. 18, 4. Mai 1899 141
- Ausgabe No. 19, 11. Mai 1899 149
- Ausgabe No. 20, 18. Mai 1899 157
- Ausgabe No. 21, 25. Mai 1899 165
- Ausgabe No. 22, 1. Juni 1899 173
- Ausgabe No. 23, 8. Juni 1899 181
- Ausgabe No. 24, 15. Juni 1899 189
- Ausgabe No. 25, 22. Juni 1899 197
- Ausgabe No. 26, 29. Juni 1899 205
- Ausgabe No. 27, 6. Juli 1899 213
- Ausgabe No. 28, 13. Juli 1899 221
- Ausgabe No. 29, 20. Juli 1899 229
- Ausgabe No. 30, 27. Juli 1899 237
- Ausgabe No. 31, 3. August 1899 245
- Ausgabe No. 32, 10. August 1899 253
- Ausgabe No. 33, 17. August 1899 261
- Ausgabe No. 34, 24. August 1899 269
- Ausgabe No. 35, 31. August 1899 277
- Ausgabe No. 36, 7. September 1899 285
- Ausgabe No. 37, 14. September 1899 293
- Ausgabe No. 38, 21. September 1899 301
- Ausgabe No. 39, 28. September 1899 309
- Ausgabe No. 40, 5. Oktober 1899 317
- Ausgabe No. 41, 12. Oktober 1899 325
- Ausgabe No. 42, 19. Oktober 1899 333
- Ausgabe No. 43, 26. Oktober 1899 341
- Ausgabe No. 44, 2. November 1899 349
- Ausgabe No. 45, 9. November 1899 357
- Ausgabe No. 46, 16. November 1899 365
- Ausgabe No. 47, 23. November 1899 373
- Ausgabe No. 48, 30. November 1899 381
- Ausgabe No. 49, 7. Dezember 1899 389
- Ausgabe No. 50, 14. Dezember 1899 397
- Ausgabe No. 50/51, 21. Dezember 1899 405
-
Band
Band 14.1899
-
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
No. 39 Handelsblatt für den deutschen Gartenbau etc. 315 auszustellen. Jeder Probe ist ein Begleitschein beizugeben, der folgende Angaben enthält: Namen der Sorte, Preis für das Kilo gramm oder den Doppelcentner ab nächster Bahnstation, das zur Verfügung stehende Quantum, den Namen des Verkäufers, die un gefähre Lieferzeit. Die Proben sind am Tage vor dem Markt franco Marktlokal (Stadthalle) zu liefern oder an das Obstmarkt-Komit (Gneisenaustrasse 15) einzusenden. Alle Verkäufe auf dem Obst markte finden durch vom Markt-Komite unentgeltlich ausgefertigte Schlussscheine statt. Begleitscheine sind vom Obstmarkt-Komite erhältlich, das auch jede weitere gewünschte Auskunft ertheilt. Es findet in diesem Jahre nur der eine Obstmarkt statt. Zum Schluss sei noch darauf aufmerksam gemacht, dass das Komite (Zentral stelle für Obstverwerthung) auch sonst vor und nach dem Markt den An- und Verkauf von allen Sorten Obst vermittelt. Krankenkassen. Der Krankenkasse für Gemüsebau (E. H.) in Braunschweig ist seitens des Reichskanzlers die Bescheinigung er theilt worden, dass sie, vorbehaltlich der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen des § 75 des Krankenversicherungsgesetzes genügt. Wechsel mit mehreren Acceptanten sind ungiltig. Ein Ge werbetreibender hatte auf ein Ehepaar einen Wechsel an eigene Ordre gezogen. Die Adresse lautete: „Herrn A. D. und Frau A. M. D. in B.“ Beide Eheleute hatten acceptirt, am Verfalltage aber nicht bezahlt. Der Gewerbetreibende liess Protest erheben und klagte, wurde jedoch in allen Instanzen, auch vom zweiten Zivil senat des Reichsgerichts, abgewiesen, weil der Wechsel zwei Be zogene nenne und desshalb ungiltig sei. Das Reichsgericht stützte seine Ansicht hauptsächlich darauf, dass die Wechselordnung im Artikel 4 Ziffer 7 von „dem Bezogenen“ spricht, womit nach An sicht des Reichsgerichts nur eine Person gemeint sein kann. Die Folgerungen, die sich aus der Zulassung der Benennung mehrerer Bezogener ergeben würden, wären mit den Grunsätzen des Wechsel rechtes unverträglich. Q (9fr eleeleeleefeeeeeeeeeeeejeeaeeeeeie eje & 3 3 Postpacketverkehrmit den Vereinigten Staaten von Nordmerika. Zu den in voriger Nummer veröffentlichten Nachrichten fügen wir aus den Ausführungsvorschriften noch Folgendes hinzu: Die Postpackete dürfen im Austausch zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten, welcher ausschliesslich via Hamburg oder Bremen mit den Dampfern der Hamburg-Amerika-Linie bezw, des Norddeutschen Lloyd erfolgt, bis zu 5 kg incl. schwer sein. Sie sollen in keiner Ausdehnung 105 cm überschreiten; der grösste Umfang, in der Breite um die Sendung herum gemessen, soll 180 cm nicht übersteigen. Da die Begleitadressen zu den Packeten in Hamburg bezw. Bremen zurückgehalten werden, dürfen deren Ab schnitte äusser dem Namen des Absenders keine schriftlichen Mit- theilungen enthalten. Die Taxe beträgt bis 1 kg 1 M. 60 Pf., über 1—5 kg 2 M. 40 Pf. für das gewöhnliche Packet. Schreibt der Absender noch die Einschreibung vor, so werden dafür weitere 20 Pf. be rechnet. Bei gewöhnlichen Packeten ist ein Rückschein nicht zu lässig, bei Einschreibpacketen wird ein solcher auf Verlangen und dann gratis ertheilt. — Eine Verpflichtung zur Ersatzleistung tür Verlust oder Beschädigung eines Postpackets besteht weder für die deutsche noch für die amerikanische Postverwaltung; beide aber behalten sich vor, für die auf ihrem Gebiet vorgekommenen Ver lust- und Beschädigungsfälle die Absender schadlos zu halten. — Für die Zollbehandlung müssen jedem Packete zwei Zollinhalts erklärungen beigegeben werden. Verboten für den Versand sind: Gifte; fettige, flüssige und leicht flüssig werdende Stoffe; Zucker- werk und Klebestoffe; lebende und todte Thiere; Früchte, Gemüse und Sachen, welche üblen Geruch verbreiten; Lotterieloose etc.; alle anstössigen oder unsittlichen Gegenstände. — Den Sendungen dürfen auch Briefe, Postkarten und Schriftstücke jeder Art nicht beigegeben werden. (Die amerikanische Verwaltung belegt die in Postpacketen vorgefundenen Briefe mit dem doppelten Porto.) — Es ist endlich verboten, Packete, welche die Adressen verschiedener Personen tragen, zu einer Sendung an einen Empfänger zu ver einigen. In solchen Fällen wird jedes einzelne Packet mit dem tarifmässigen Porto belegt. — Den gesammten Post-Packetverkehr vermitteln bei uns die Postämter I in Hamburg und Bremen; drüben das Postamt in New-York. Postpackete nach Ost-Afrika, Ost-Asien und Australien. Bei Einlieferung der nach Ost-Afrika, Ost-Asien und Australien ge richteten Postpäckereien, die zur Beförderung mit den Reichs- Postdampfern bestimmt sind, wird von den Absendern auf den Abgang der Schiffe vielfach keine Rücksicht genommen, sodass die Sendungen unter Umständen wochenlang im Einschiffungsorte lagern müssen. Zur Vermeidung eines solchen Stillagers empfiehlt es sich, die mit den Postdampfschiffen zu befördernden Packetsendungen unter Berücksichtigung des vorgeschriebenen, nöthigenfalls bei den Postanstalten zu erfragenden Leitweges zur Post einzuliefern. Postpackete nach Grossbritannien und Irland. Das Amtsblatt des Reichs-Postamts macht darauf aufmerksam, dass Postpackete nach Grossbritannien und Irland das Höchstgewicht von 5 Kilogramm keinesfalls überschreiten dürfen. Selbst wenn es sich nur um ein zelne Gramm handelt, beanstanden die britischen Dienststellen diese Gewichtsüberschreitung. Die kaiserlich deutschen Postanstalten sind angewiesen worden, das Gewicht bei Postpacketen nach Gross britannien und Irland auf das Genaueste zu ermitteln. Ueber das Vermögen des Handelsgärtners Julius Alfred Herrmann in Berthelsdorf bei Hainichen ist am 9. September 1899 das Konkursverfahren eröffnet. Konkursverwalter: Rechts anwalt Justizrath Priber in Frankenberg. Anmeldefrist bis zum 4. Oktober. Wahltermin am 22. September. Prüfungstermin am 13. Oktober. Offener. Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 20. Sep tember 1899. Ueber das Vermögen der Samengeschäftsinhaberin Minna Selma verehel. Beyer, geb. Bochmann — in Firma M. S. Beyer — in Chemnitz ist am 12. September 1899 das Konkursverfahren er öffnet. Konkursverwalter: Kaufmann Franz Müller in Chemnitz. Anmeldefrist bis zum 12. Oktober. Wahltermin am 2. Oktober. Prüfungstermin am 26. Oktober. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 10. Oktober 1899. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Gärtners Hermann Ernst Walter Fontius in Frankenberg ist nach erfolgter Abhaltung des Schlusstermins und nach Vollziehung der Schluss- vertheilung aufgehoben. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Blumen- und Pflanzenhändlers Hermann Fleisch in Frankfurt a. M. ist nach erfolgter Abhaltung des Schlusstermins aufgehoben worden. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Blätterfabrikanten Wilhelm Weicht in Sebnitz, alleinigen Inhabers der Firma W. Weicht & Sohn daselbst, ist nach erfolgter Abhaltung des Schlusstermins aufgehoben. *atatatasHetatatAtädtaAtatatat*ctata*tatatatatatatGtätQtzQtGtatatatatjttltatat2*at2**236tg ZSHFHHTHF*T*FHSHTHTSISVFHTVFHTHTHFFRSHTPIFTFRFVFVT#ITHTIITVTHTVTIIFFITVTF*I*T#F*#* Bromberg. In das Firmenregister ist die Firma: „Jul. Ross, Kunst u. Handelsgärtner“ mit dem Sitze in Bromberg und als deren Inhaber der Kunst- und Handelsgärtner Julius Ross einge tragen worden. Düsseldorf. Bei der eingetragenen offenen Handelsgesellschaft in Firma „Gebrüder Marx“ wurde vermerkt: „Das Handelsgeschäft ist durch Vertrag mit Aktiven und Passiven am 7. September 1899 auf den Gärtner Wilhelm Marx zu Düsseldorf übergegangen, welcher dasselbe unter unveränderter Firma fortsetzt.“ Die Firma mit dem Sitze in Düsseldorf und als Inhaber Wilhelm Marx wurde in das Firmenregister eingetragen. Die im Prokurenregister eingetragene, dem Wilhelm Marx für die Firma Gebrüder Marx ertheilte Prokura wurde gelöscht. Görlitz. Die Gesellschafter der als Zweigniederlassung am 1. April 1895 begründeten und im Gesellschaftsregister einge tragenen offenen Handelsgesellschaft Gottlob und Carl Wagner, Samenbau- und Samenhandlung, deren Hauptniederlassung sich zu
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)