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No. 34. Berlin, den 24. August 1899. XIV. Jahrgang. Eigenthum des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands, Organ des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen, herausgegeben unter Mitwirkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Auslandes. Das „Handelsblatt für den deutschen Gartenbau etc.“ erscheint am Donnerstag jeder Woche. Abonnementspreis für Nicht-Verbandsmitglieder in Deutschland u. Oesterreich-Ungarn pr. Jahrgang 8 M. 50 Pf., für das übrige Ausland 10 M., für Verbandsmitglieder kostenlos. Verantwortlich: F. Nevermann, Steglitz-Berlin, Geschäftsführer des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. Redaktion: F. Johs. Beckmann, Steglitz-Berlin. Verlag: Verband der Handelsgärtner Deutschlands, eingetragen auf Seite 179, Band IV, des Genossenschaftsregisters des Koni gl. Amtsgerichts zu Leipzig. Wir bitten unsere Mitglieder um möglichst schnelle Mittheilung jeder für unsere Zeitung wichtigen Notis über 7 agesereignisse Personalien, Vereinswesen u. s. w. Die für die Veröffentlichung im Handelsblatte geeigneten Artikel werden honorirt. Wir machen darauf aufmerksam, dass die Einsendung der beantworteten, den Schutzzoll betreffenden Fragebogen an das Reichsamt des Innern bis zum 1. September zu geschehen hat. Wir bitten der Beantwortung der letzten Frage (Nr. 14) eine besondere Beachtung nach der Richtung hin, wie dies sowohl im Handelsblatte als auch auf der Hauptversammlung in Braunschweig näher ausgeführt wurde, zu schenken. Der Vorstand des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. C. van der Smissen, Vorsitzender. Die Hauptversammlung in Braunschweig. (Ausführlicher Bericht.) (Fortsetzung und Schluss.) Die Versammlung wird um 2 Uhr wieder eröffnet und wird mit der Berathung des Antrages 3, Mittlerer Saal kreis, Herabsetzung des Beitrages für die Gruppenunkosten auf die Hälfte, begonnen. G. He rz-Halle. Durch meine Theilnahme an der gestrigen Ausschusssitzung in Magdeburg und durch die dort zu dieser Angelegenheit gemachten Erklärungen habe ich mich überführen können, dass die Annahme unseres Antrages nicht richtig sein würde und ziehe ich denselben daher zurück. Dennoch möchte ich kurz die Gründe dar legen, welche mich, resp. die Gruppe Mittlerer Saalkreis zu der Stellung des Antrages veranlasst haben. In meiner Eigenschaft als Rechnungsprüfer habe ich in den Gruppen rechnungen Ausgabeposten gefunden, die ich nicht als solche ansehen kann, für die den Gruppen der Betrag von 1 Mk. jährlich zur Verfügung gestellt wird. Da hat sich z. B. eine Gruppe einen Vereinsschrank angeschafft. Was nun einer Gruppe recht ist, muss den anderen billig sein, aber was sollte wohl werden, wenn sich nun jede unserer Gruppen aufVerbandskosten einen solchen Schrank anschaffen wollte? Auch irgend welche andere Inventar anschaffungen könnten dann mit demselben Recht gemacht werden. Eine andere Gruppe hat zu einem Festkommers Lieder drucken lassen und hat den Betrag dafür dem Verbände als Gruppenunkosten in Rechnung gestellt. Diese monirten Fälle sind allerdings nach dem Bekannt werden durch Korrespondenzen zwischen dem Vorstande und den betreffenden Gruppen erledigt worden. Ich glaube aber Recht zu haben, wenn ich meine, dass für derartige Ausgaben den Gruppen der Betrag seitens des Verbandes nicht zur Verfügung gestellt wird und aus diesem Gefühl heraus ist auch unser Antrag entstanden. Eine Debatte über den nunmehr zurückgezogenen Antrag findet nicht statt. Ebenfalls zurückgezogen wird der folgende Antrag der Verbandsgruppe Oberbarnim—Uckermark, welcher ein 14tägiges Erscheinen des redaktionellen Theils des Handels blattes und eine etwa dadurch ermöglichte Herabsetzung des Beitrages auf 6 Mk. bezweckt. F. W. Kind-Angermünde erklärt, dass die voran gegangenen Debatten ihn von der vollständigen Aussichts losigkeit des Antrages überzeugt hätten und giebt derselbe nur einige Erklärungen über die Entstehung des An trages ab.