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No. 26. Berlin, den 29. Juni 1899. XIV. Jahrgang. Eigenthum des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands, Organ des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen, herausgegeben unter Mitwirkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Auslandes. Das „Handelsblatt für den deutschen Gartenbau etc.“ erscheint am Donnerstag jeder Woche. Abonnementspreis für Nicht-Verbandsmitglieder in Deutschland u. Oesterreich-Ungarn pr. Jahrgang 8 M. 50 Pf., für das übrige Ausland IO M., für Verbandsmitglieder kostenlos. Verantwortlich: F. Nevermann, Steglitz-Berlin, Geschäftsführer des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. Redaktion: F. Johs. Bechmann, Steglitz-Berlin. Verlag: Verband der Mandeisgärtner Deutschlands, eingetragen auf Seite 179, Band IV, des Genossenschaftsregisters des Königl. Amtsgerichts zu Leipzig. Wir bitten unsere Mitglieder um möglichst schnelle Mittheilung jeder für unsere Zeitung wichtigen Notis über Tagesereignisse, Personalien, Vereinswesen u. s. w. Die für die Veröffentlichung im Handelsblatte geeigneten Artikel, werden honorirt. Anträge zur Hauptversammlung. Antrag der Verbandsgruppe Ostpreussen. Die Hauptversammlung in Braunschweig wolle be schliessen: Den Vorstand zu beauftragen mit gut redigirten Fachzeitschriften ein Abkommen zu treffen, durch welches den Mitgliedern der Abonnementspreis bedeutend ermässigt wird. Begründung: Da wohl anzunehmen ist, dass der grösste Theil der Mitglieder das Bedürfniss hat, neben dem Handelsblatt noch eine andere gut redigirte Zeitschrift zu lesen, so würde es von grossem Vortheil sein, wenn ein Abkommen getroffen werden könnte, wodurch den Mitgliedern der Abonnementspreis ermässigt würde. Auch der Verleger dürfte bei einer solchen Abmachung wohl seine Rechnung finden, da wohl anzunehmen ist, dass der grösste Theil der Mitglieder eine derartige Vergünstigung mit Freuden begrüssen würde. Es ist vom Handelsblatt nicht zu verlangen, dass dasselbe derart redigirt sein soll, um den Geschäftsmann in allen Fächern unseres Standes auf dem laufenden zu unterhalten. Dazu fehlt es ihm an der nöthigen bereit willigen Mitarbeiterschaft seitens der Mitglieder und an den Mitteln, der redigirenden Person die nöthigen Reisen zu verschaffen. Im Allgemeinen entspricht der Inhalt des Handelsblattes heute auch vollkommen seinem Zweck und erfüllt seine Aufgabe. Es dürfte wohl nie zu erreichen sein, alles Nöthige und Wissenswerthe in einer als Verbandsorgan erscheinenden Zeitschrift zusammenzu fassen, da verschiedene Gründe und Verhältnisse dies verbieten, worauf einzugehen hier zu weit führen würde. Antrag der Verbandsgruppe Westfalen und Lippe. Die Hauptversammlung wolle beschliessen: Dass ein Werthzeugniss erst nach genauer Beobachtung der betreffenden Pflanzen während zweier Kulturperioden verliehen werden darf. Begründung: Bei den fortgesetzt, oft in marktschreierischster Weise erfolgenden Anpreisungen von Neuheiten ist es nur zu leicht möglich, dass der reelle Gärtner diese bestellt, sich nach her in seinen Erwartungen arg getäuscht sieht, aber, ohne Hoffnung auf Schadenersatz, sein oft sauer verdientes Geld los ist. Wir empfehlen daher obigen Antrag zur Annahme, indem wir hoffen, damit einen besseren Schutz unserer Berufsgenossen als bisher gegen event. erwachsende Schäden zu schaffen. Antrag der Verbandsgruppe Hamburg und Umgegend. Die Gruppe Hamburg stellt bei dem Verband der Handelsgärtner Deutschlands den Antrag, er wolle sich gefl. mit der Regierung in Verbindung setzen, um einheitliche Abwehrmassregeln zur Steuerung der immer mehr überhandnehmenden Maikäfer- resp. Engerlingplage zu erzielen. Es ist durchaus er forderlich, dass in allen Provinzen, in denen ein Maikäferflugjahr zu erwarten ist, gleichmässig von der Regierung möglichst weitgehende Bestimmungen zum Sammeln der Käfer frühzeitig erlassen werden. Begründung: Dieser Antrag wird von der Gruppe Hamburg gestellt, da trotz verschiedener Aufforderungen, z. B. im Kreise Stormarn das Landrathsamt auf Gesuche um diesbezügliche Erlasse und eventuelle Unterstützung durch Geldprämien absolut nicht eingegangen ist, sondern die Angelegenheit