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Schaftes, und da der Credit die Möglichkeit eines unge hinderten Umsatzes fremder Waaren, meist ohne voraus gehender Gegenleistung und Sicherheit, für den Borgenden gewährt, schliesst derselbe bei einem Missbrauch des entgegengebrachten Vertrauens auch die Gefahr eines möglichen Verlustes für den Verborgenden ein. Trotzdem kann der Geschäftsmann nicht umgehen sich zuweilen in diese Gefahr zu begeben und ist deshalb auch die ebenso unumgängliche als gefahrvolle Credit gewährung bereits vielfach schon zu einer, Verluste einigermassen ersetzenden Geschäftspraxis in einzelnen Handelszweigen dadurch zu verwenden gesucht worden, dass die Angebote gewisser Waaren unter bestimmten Creditbedingungen und -Bewilligungen gleich offerirt und unter entsprechendem Zinszuschlag veräussert werden. Diese Geschäftspraxis lässt sich jedoch bei unserem Be triebe und der Eigenartigkeit unserer Waare Gott sei Dank nicht einführen, mithin kann auch der, durch den gewissenhaften Käufer geleistete hohe Procentzuschlag nicht als Deckung für die durch notorisch leichtsinnige Käufer eintretenden Verluste gerechnet werden. In unserem Betriebe muss eine Sicherstellung fin den Verborgenden, auf andere Weise geschaffen werden, welche die durch leichtsinnig Creditbegehrende zu er leidenden Verluste zu verhüten sucht. — Diese Bestrebung hat sich der Verband der Handelsgärtner im Interesse seiner Mitglieder zur Aufgabe gemacht und dement sprechend in erster Linie ein Mahnverfahren eingerichtet, welches eine Erweiterung auf Grund des angesammelten Materials nach folgender Richtung hin erfahren soll. Ausgehend von dem Gedanken, dass ohne Credit weder der Consument noch Producent gegenwärtig mehr durchkommt, mithin nicht das Borgen selbst, sondern nur die unsolide Borgwirthschäft als ein Auswuchs der gegenwärtigen Verhältnisse zu betrachten ist, handelt es sich nur darum, eine gewissenhafte Controls zu schaffen, wodurch die Creditgewährung in Rücksicht auf die per sönlichen und geschäftlichen Verhältnisse gewissermassen verbürgt würde. Diese Controle ist aber nur dann in der erforderlichen Weise denkbar, wenn sich alle vorhan denen Erfahrungen und gewissenhaften Auskünfte über Person und Geschäft auf einen Punkt concentriren und die Summirung derselben zur Unterlage für einzelne Aus künfte benutzt werden können. Unser Mahnverfahren hat, wie viele vorliegende Berichte beweisen, schon manchen unserer Mitglieder vor Verlusten bewahrt, immerhin aber in dem einzelnen Falle vorhergehend ein Opfer gefordert, auf Grund dessen die Eintragung in unsere Liste erst geschehen ist. Noch weit nützlicher und wirksamer wird sich diese Einrichtung unseres Mahnverfahrens dann er weisen, wenn jedes unserer Mitglieder gewissenhaft davon Gebrauch machen würde, während gegenwärtig nach all gemeiner Schätzung noch anzunehmen ist, dass theils aus Lauheit, ungenügendem Gemeinsinn oder auch falschem Schamgefühl — gleichfalls zu den Betrogenen, zu ge hören — die Benutzung noch vielfach unterbleibt. Der Verband hat nun gegenwärtig, um seine praktischen Thätigkeiten für seine Mitglieder in dieser Beziehung nutz bringend zu erweitern, eine Einrichtung dahingehend getroffen, um Anfragen über Creditgewährung nach ein gehendster Information und auf Grund möglichst sicherer Auskünfte jeder Zeit beantworten zu können. Die vielseitige Verbindung, welche der Verband nach allen Richtungen hin im Fachkreise unterhält, ermöglicht die mehrfachen Einziehungen von Erkundigungen, deren Zusammenstel lung die erforderliche Sicherheit der Auskünfte gewähr leistet, zumal letztere durch bereits vorhandenes ange- sammeltes Material ganz wesentlich unterstützt werden. Wir eröffnen somit durch diese Bekanntmachung eine Auskunftsstelle für alle in obigen Rahmen passenden An fragen und werden jeder Zeit im Interesse der betroffenen hersonen nach bestem Wissen, Gewissen und Erfahrungen zu Pandeln bestrebt sein. Speciellere Bestimmungen über diese Auskunfts- Organisation und deren Benutzung behalten wir uns für nächste Generalversammlung vor, fordern jedoch hiermit auf, schon jetzt von der Benutzung unserer Auskünfte den regsten Gebrauch zu machen, und ersuchen vor der Hand nur, in Fällen der Anfrage unsere eigenen Porto verläge zu vergüten. Wohl kann man uns einwenden, dass Auskunfts bureaus schon zahlreich vorhanden sind, deren man sich bedienen könne. — Wenn wir dies theilweise zugeben, so müssen wir doch auf Grund bekannt gewordener Er fahrungen und vielfach darüber geführter Prozesse an dem praktischen Werthe dieser allgemeinen Auskunfts bureaus, abgesehen von dem für einzelne Fälle immerhin hohen Preise, leichten Zweifel hegen. Nur zu bekannt ist, dass von dieser Seite vielfach die Auskünfte orakel mässig und insbesondere „ohne Obligo“ gegeben wer den, wodurch vielleicht mancher Verlust verhütet, aber auch manch gutes Geschäft untergraben wird. Die An fragen derartiger Auskunftsbureaus richten sich zuweilen an eine einzelne Person, deren Urtheil dann zur Mit- theilung an den Anfragenden dienen muss. Vielfach ist der durch das Auskunftsbureau zu Rathe Gezogene aber in keiner Weise über die Verhältnisse des zu Beurtheilenden, noch weniger über die Art und Weise des zu Grunde liegenden Geschäfts genügend informirt und muss seine Nachrichten nur muthmasslich ertheilen. — Anders ge staltet sich-das Resultat einer Umschau im eigenen Be rufskreise. zu deren Zustandekommen weder Mühe noch Opfer gescheut werden und in Folge des nicht damit verbundenen persönlichen Verdienstes gescheut zu werden brauchen. Der Verband besitzt Personen, welche derartige Geschäfte nur im Interesse der Betroffenen und des ge- sammten Berufs zu unternehmen verpflichtet sind und diese Verpflichtung sollte jeder Einzelne sich in aus giebigster Weise zu Nutze zu machen suchen. — Die Abgrenzung der Auskunftsbureaus in den Rahmen der einzelnen Berufszweige wird ein wesentlicher Fortschritt i in dem Genossenschaftswesen bilden und den Auswuchs des Creditmissbrauches thunlichst beseitigen helfen. Die zu diesem Zwecke zu Rathe zu ziehenden Ver trauensmänner dürften in erster Linie bei uns die, durch das Vertrauen ihres näheren Collegenkreises gewählten Ausschussmitglieder des Verbandes sein und deren Aus künfte durch weitere Anfragen notorisch solider gärt nerischer Firmen ergänzt werden können. Im Uebrigen werden die, die Verbandsgeschäfte führenden Personen auf Grund des ihnen zur Verfügung stehenden vorzüg lichen Adressmaterials und in ihrem Amte erworbenen Erfahrungen und Praxis, sowie der im Berufskreise weit gehenden, vielfältigen Verbindungen eine grössere Sicher heit für die eingezogenen und gegebenen Auskünfte bieten können, als allgemeine Auskunftsbureaus, welchen der artig ausgedehnte Verbindungen und Erfahrungen in den einzelnen Berufskreisen persönlich nicht gut zur Ver fügung stehen können. Wir glauben mithin durch diese Einrichtung die Thätig- keit des Verbands in einer Weise erweitert zu haben, welche von vielen der Mitglieder und auch jetzt noch dem Verbände fernstehenden Coliegen mit Freuden begrüsst und deren rege Benutzung hoffentlich allseitig in Anspruch genommen wer den wird. Der Vorstand. c%o- — Ueber Verpackung von frischen, abgeschnittenen Blumen. Der Herbstwind schüttelt die Blätter, der Nachtfrost lässt uns erschauern. Wir flüchten mit unsern Schützlingen unter Glas und Dach. Der schöne Sommerflor ist zerstört, oder fällt der nächstbesten Reifnacht zum Opfer. Da gilt