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So bitten wir denn mit dem Wunsche, dass auch diese zweite sowie alle folgende Nummern unseres Handels blattes gleich günstige Aufnahme finden und der Abonnenten- nebst Mitarbeiterkreis sich fortgesetzt erweitern möchte, alle diejenigen Collegen, welchen aus Versehen die erste Nummer nicht zugegangen sein sollte, um gefällige Nach richt, zumal bei der zahlreichen Versendung der Probenummer eine genaue Controlle der Adressen effectiv nicht möglich war. Auch machen wir darauf aufmerksam, dass es uns, um den vielseitigen Anfragen zu genügen, vortheilhaft erschien, einen Auszug aus dem Verbandsstatut und den Bestimmungen für das Handelsblatt umstehend nochmals zum Abdruck zu bringen, um bisher nicht genügend unterrichteten Collegen eine Einsicht in die Ziele und Be strebungen des Verbands sowohl als in die Bestimmungen über Tendenz und Form des Handelsblattes zu ermöglichen. Der Vorstand. Bekanntmachung. Allen denjenigen Handelsgärtnern, welche bisher nicht Mitglieder des Verbands sein sollten, zur Nachricht, dass für alle vom 1. Januar bis 30. Juni 1886 (d. h. für die zweite Hälfte des laufenden Verbandsgeschäftsjahres) erfolgenden Anmeldungen nur halbjährlicher Mitgliederbeitrag in Höhe von 2 Mark zu zahlen ist und dadurch die den Verbandsmit gliedern gewährten Vergünstigungen des ermässigten Abonnements- und Inseratenpreises (siehe § 7 I a und § 8 der Bestim mungen über das Handelsblatt) von der Zeit der Anmeldung an in Kraft tritt. Im Interesse der Ordnung und Erleichterung unserer Geschäftsführung, sowie um Irrthümer zu vermeiden, werden die Mitglieder des Verbands, sowie neue Abonnenten des Handelsblattes dringend gebeten, ihre Abonnementsbetheiligung, resp. Mitgliedsanmeldung durch beiliegende Karte direkt anzuzeigen. Der Vorstand. Auf unsere an die Königl. Güterdirection der Magdeburger Eisenbahn gerichtete Bitte, den Versandt von Pflanzen etc. mit dem Mittag 12 Uhr 30 Minuten von Leipzig nach Halle-Magdeburg abgehenden Zuge im Interesse des ungehinderten Transportes unserer Handelsartikel fortan wieder zu gestatten, erhielten wir am 31. Decbr. 1885 nachstehende Zuschrift, welche wir allen betheiligten Collegen hiermit mit dem Ersuchen zur Kenntniss bringen, die selbe in ihren Kreisen thunlichst bekannt zu geben. Der Vorstand der Handelsgärtner Deutschlands. An den Vorstand des Verbands der Handelsgärtner Deutschlands! Auf das gefällige Schreiben vom 11. dieses Monats erwiedern wir ergebens!, dass der Beförderung handels gärtnerischer Artikel für Magdeburg und weiter in geringerem Umfange und Gewicht, deren Verladung in den Pack- wagen des Zuges bewirkt werden kann, Nichts im Wege steht. — Sollten indessen die Sendungen bedeutender, bezw. hierzu ein besonderer Eilgutwagen erforderlich werden, so würde zur Einstellung eines solchen zuvor die Genehmigung des Königlichen Eisenbahn-Betriebs-Amts W.-L. in Magdeburg eingeholt werden müssen, da nach den bestehenden Bestimmungen nur ein Eilgutwagen dem betreffenden Zuge für die Route Halle-Nordhausen mitgegeben werden darf. Dagegen stehen der Beförderung derartiger Artikel, auch in grösserem Umfange, nach Halle und weiter voll dort abzweigenden Richtungen Bedenken nicht entgegen, da die Verladung derselben in dem schon genannten Wagen anstandlos erfolgen kann. Die Eilgut-Expedition Magdeburger Bahnhof, Da wir in Erfahrung gebracht haben, dass verschiedenen Handelsgärtnern eine Aufforderung zum Beitritt einer Berufsgenossenschaft betreffs Unfallversicherung zugegangen ist, was im Interesse unseres Berufs ein ungesäumtes Vorgehen in dieser Angelegenheit erforderlich macht, bitten wir alle verehrten Collegen um umgehende Mittheilungen, welcher Branche resp. Berufsgenossenschaft ihr Betrieb einverleibt werden soll resp. worden ist. Der Vorstand. Was fordert man von einem Handelsgärtner? Eine fast zur Gewohnheit gewordene Klage so vieler Geschäftsleute und auch Mitglieder unseres Berufs richtet sich gegen den zu geringen Erfolg, welchen ihre Geschäfts- thätigkeit aufzuweisen habe; verschieden sind die Gründe, welche man dieser unlohnenden Thätigkeit als Ursache in die Schuhe schiebt. Bald sind es die staatlichen Verordnungen, bald die Arbeiter, bald die Ausdehnung der grösseren Etablisse ments mit ihren Massenproduktionen, bald der Laie mit seiner unberechtigten Concurrenz; hier findet man die Ursachen in den zahlreich erscheinenden Offertenblättern, in den Schleuderpreisen oder den ungenügenden Zollbe schränkungen der ausländischen Produkte; dort in zu hohen Tarifverhältnissen des See- und Eisenbahntrans portes oder der mangelhaften selbstständigen Vertretung zwischen Regierung und dem Handelsgärtner, in Rück sicht auf die bestehenden Verhältnisse der übrigen Be rufszweige durch Handels- und Gewerbekammer, und vieles Andere mehr; man führt meist äussere Verhältnisse für die Klageberechtigung ins Feld. Äusser Zweifel steht zwar, dass alle diese Verhältnisse, über die man sich zu beklagen berechtigt fühlt, nicht einflusslos auf die gegen- wärtige Geschäftsflauheit mit einwirken, aber ebenso steht fest, dass man dabei eines gleich wichtigen Umstandes meist vergisst, nämlich —* den Blick nach innen zu wen den und sich aufs Gewissen zu fragen: Ist denn auch Jeder, welcher sich Handelsgärtner nennt wirklich ein solcher; nehmen auch alle Diejenigen, welche mit den angeführten Verhältnissen unzufrieden zu sein sich be rechtigt fühlen wirklich Antheil an allen, sie als Ge schäftsmann berührenden Vorgängen und der ihnen pflicht gemäss zufallenden Mitarbeit an der möglichst günstigen Gestaltung derselben? In erster Linie, dünkt uns, muss man sich wohl über die Wahrheit der Worte klar sein, dass es nie ein Univer salmittel gegen die bestehenden Uebelstände des geschäft-