Volltext Seite (XML)
b) Staatliche Verordnungen und Gesetze, welche die Handelsgärtnerei betreffen. c) Bestimmungen über Transport und sonstiges Ver kehrswesen. d) Berichte über Versammlungen und Beschlüsse gärt nerischer Vereinigungen, sofern dieselben Bezug auf die Handelsgartnerei haben. e) Aufsätze und Mittheilungen von handelsgärtnerischem Interesse. f) Urtheile und Verzeichnisse der in Handel kommen den Neuheiten. g) Mittheilungen statistischer Erhebungen über die Han delsgärtnerei und verwandten Zweige. h) Rechtsangelegenheiten. i) Personalberichte. k) Verzeichnisse über stattfindende gärtnerische Aus stellungen etc. 1) Gerichtliche Bekanntmachungen von handelsgärtne rischem Interesse. H. dem Inseraten-Theil. a) Geschäfts-Anzeigen, Firmen- und Theilhaber-Aende- rungen, b) Verkaufsanträge und Kaufgesuche. c) Angebote und Gesuche von Geschäftsführern, Theil- habern, Gehilfen, Lehrlingen etc. etc. d) Insolvenz- u. dergl. Anzeigen. § 4. Verlag. Die Redaktion und Expedition befindet sich bis auf Weiteres in den Händen des jeweiligen Geschäftsführers unter der Aufsicht des Gesammtvorstandes. Der Verlag geschieht unter der Firma: Expedition des Handelsblattes für den deutschen Gartenbau etc. § 5. Bedingungen für die Aufnahme in das Handelsblatt . Von der Aufnahme in das Handelsblatt sind ausgeschlossen: a) Aufsätze, Anzeigen oder Ausdrücke, welche der Han delsgärtnerei zur Unehre gereichen, oder Ehrenver letzungen gegen Personen des Handelsgärtnerstandes, oder vom Verbandsvorstande anerkannter handels gärtnerischer Vereinigungen enthalten. b) Persönliche Streitigkeiten ohne sachliche Grundlage oder in anstandswidriger Forni. c) Anonyme Aufsätze, welche ausgesprochene oder an gedeutete persönliche oder das gesammte handels gärtnerische Vereinswesen betreffende Beziehungen haben. d) Angelegenheiten, welche die Interessen der Handel- gärtnerei nicht berühren oder in anderen Zeitungen geeigneter zu behandeln sind. e) Wiederholung bereits genügend besprochener Gegen stände oder für den redaktionellen Theil allzu Un bedeutendes und Formloses. f) Mahnungen mit namentlicher oder kenntlicher Be zeichnung des Gemahnten. g) Anzeigen von Personen, deren Geschäftsverfahren dem Verbandsvorstande erfahrungsgemäss als unreell bekannt ist, oder der Bezug des Handelsblattes (§ 7) verweigert werden musste. § 6. Bedingungen für den Bezug des Handelsblattes. Das Handelsblatt erscheint bis auf Weiteres: a) der redaktionelle Theil den 1. und 15. jeden Monats; b) der Inseratentheil wöchentlich einmal; und ist vom derzeitigen Geschäftsführer des Verbands zu beziehen. Mitglieder erhalten das Handelsblatt in beiden Theilen gratis; — Nichtmitglieder und handelsgärtnerische Vereini gungen erhalten den redaktionellen, monatlich 2 Mal erschei nenden Theil gegen einen jährlich resp. halbjährlichen Abonne mentsbetrag von 7 Mk. 50 Pfg., beziehungsweise 3,75 M. Der Inserentheil hingegen wird an alle, dem Verband bekannteren handeltreibenden gärtnerischen Firmen des In landes und die grösseren des Auslandes wöchentlich gratis versendet. Der Betrag für den Bezug des redaktionellen Theiles ist von Nichtmitgliedern bei Bestellung der ersten Nummer zu bezahlen oder wird bei Uebersendung der zweiten durch Postnachnahme erhoben. Wenn von Firmen nur ein Theilhaber derselben Mitglied des Verbands ist, so hat nur dieser für seine Person Anspruch auf Gratisübersendung des Handelsblattes. Personen des Handelsgärtnerstandes, welche nachweis lich unreelle Geschäfte oder mit dem Handelsblatte selbst Missbrauch treiben, soll das Abonnement oder sonstige Zu sendung verweigert oder entzogen werden; geleisteter Abonne ments- oder Mitgliedsbetrag wird in solchen Fällen nicht zurückerstattet, jedoch betreffender Person die Mittheilung bekannt gegeben. Reklamationen wegen Entziehung des Handelsblattes sind an die Ausschussmitglieder des Verbands, welche zu diesem Zwecke vom Vorstande aus namhaft gemacht werden müssen, zu richten und hat sich der Vorstand sowie Rekla mant den Bestimmungen, welche mit 2/3 Majorität von den Ausschussmitgliedern getroffen werden, zu fügen. § 7. Insertionsbedingungen. Der Insertionspreis beträgt für die dreigespaltene Petit zeile oder deren Raum 30 Pfg ; für Mitglieder des Verbands sowie die vom Verbandsvorstande anerkannten handelsgärt nerischen Vereinigungen 20 Pfg. Beilagen, sofern deren Gewicht die übliche Portotaxe nicht erhöht, pro 1000 Stück 3 Mk.; für Verbandsmitglieder pro 1000 Stück 2 Mk. Inserate sind an die Redaktion des Handelsblattes für den deutschen Gartenbau etc. zu richten und müssen 3 Tage vor dem Erscheinen der betr. Nummer, in der sie Aufnahme finden sollen, daselbst eintreffen. Zur Insertion sind berechtigt: Alle Handelsgärtner, handelsgärtnerische Vereinigungen, Vertreter verwandter Geschäftszweige der Handelsgärtnerei, sofern deren Anzeigen dem Zwecke und Bedingungen des Handelsblattes entsprechen. Satz und Arrangement erfolgt nach Anordnung der Redaktion, wobei die Reihenfolge des Eingangs der Inserate möglichst zu berücksichtigen ist. Bezahlung der Inserate hat in der Regel sofort nach Aufnahme derselben und Zusendung der Rechnung zu erfolgen. Wiederholt Aufträge ertheilenden Inserenten kann auf An trag ein Conto eröffnet werden und unterliegt die Eröffnung desselben dem Beschlusse des Vorstandes; derartige Contis müssen jedoch vierteljährlich pünktlich ausgeglichen werden. § 9. Bedingungen für literarische Einsendungen. Für den Abdruck der, der Redaktion zur Aufnahme eingesandten Artikel steht dem Verbands-Vorstande die Ent scheidung zu. Von der Redaktion veranlasste oder von ihr aufgenom mene grössere geschäftliche oder wissenschaftlich gehaltene Aufsätze werden honorirt, und unterliegt das Honorar der Vereinbarung mit dem geschäfsführenden Vorstande. Für Berichte über Vereinsversammlungen und für kleinere Einsendungen von handelsgärtnerischem Interesse wird ein Honorar nicht gewährt,