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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 37.1922
- Erscheinungsdatum
- 1922
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118'a
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-192200003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19220000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19220000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 37.1922
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Register III
- Ausgabe Nr. 1, 5. Januar 1921 1
- Ausgabe Nr. 2, 12. Januar 1921 17
- Ausgabe Nr. 3, 19. Januar 1921 29
- Ausgabe Nr. 4, 26. Januar 1921 43
- Ausgabe Nr. 5, 2. Februar 1922 57
- Ausgabe Nr. 6, 9. Februar 1922 I
- Ausgabe Nr. 7/8, 23. Februar 1922 77
- Ausgabe Nr. 9, 2. März 1922 99
- Ausgabe Nr. 10, 9. März 1922 119
- Ausgabe Nr. 11, 16. März 1922 131
- Ausgabe Nr. 12, 23. März 1922 143
- Ausgabe Nr. 13, 31. März 1922 155
- Ausgabe Nr. 14, 7. April 1922 165
- Ausgabe Nr. 15, 14. April 1922 174
- Ausgabe Nr. 16, 21. April 1922 184
- Ausgabe Nr. 17, 28. April 1922 194
- Ausgabe Nr. 18, 5. Mai 1922 204
- Ausgabe Nr. 19, 12. Mai 1922 I
- Ausgabe Nr. 20, 19. Mai 1922 219
- Ausgabe Nr. 21, 26. Mai 1922 I
- Ausgabe Nr. 22, 2. Juni 1922 I
- Ausgabe Nr. 23, 9. Juni 1922 245
- Ausgabe Nr. 24, 16. Juni 1922 I
- Ausgabe Nr. 25, 23. Juni 1922 257
- Ausgabe Nr. 26, 30. Juni 1922 263
- Ausgabe Nr. 27, 5. Juli 1922 268
- Ausgabe Nr. 28/29, 21. Juli 1922 I
- Ausgabe Nr. 30, 28. Juli 1922 I
- Ausgabe Nr. 31, 4. August 1922 I
- Ausgabe Nr. 32, 11. August 1922 I
- Ausgabe Nr. 33, 18. August 1922 I
- Ausgabe Nr. 34, 25. August 1922 I
- Ausgabe Nr. 35, 1. September 1922 I
- Ausgabe Nr. 36, 8. September 1922 I
- Ausgabe Nr. 37, 15. September 1922 I
- Ausgabe Nr. 38, 22. September 1922 I
- Ausgabe Nr. 39, 29. September 1922 I
- Ausgabe Nr. 40, 6. Oktober 1922 I
- Ausgabe Nr. 41, 13. Oktober 1922 I
- Ausgabe Nr. 42, 20. Oktober 1922 I
- Ausgabe Nr. 43, 27. Oktober 1922 I
- Ausgabe Nr. 44, 3. November 1922 I
- Ausgabe Nr. 45, 10. November 1922 I
- Ausgabe Nr. 46, 17. November 1922 I
- Ausgabe Nr. 47, 24. November 1922 I
- Ausgabe Nr. 48, 1. Dezember 1922 I
- Ausgabe Nr. 49, 8. Dezember 1922 I
- Ausgabe Nr. 50, 15. Dezember 1922 I
- Ausgabe Nr. 51, 22. Dezember 1922 I
- Ausgabe Nr. 52, 29. Dezember 1922 I
-
Band
Band 37.1922
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Nr. 5. Neukölln-Berlin, 2. Februar 1922. XXXVII. Jahrgang. Eigentum und Zeitschrift des Verbandes deutscher Gartenbaubetriebe. Zeitschrift des Ausschusses für Gartenbau beim Landeskulturrat für Sachsen, des Gartenbau-Verbandes für Sachsen, der Vereinigung deutscher Nelkenzüchter, herausgegeben unter Mitwirkung der hervorragendsten Fachmänner. Verkündungsblatt der Gartenbau-Berufsgenossenschaft, Sitz Cassel und der Gärtnerkrankenkasse, Sitz Hamburg. Das „Handelsblatt für den deutschen Gartenbau“ usw. erscheint am Donnerstag jeder Woche. Bezugspreis für Nicht-Verbandsmitglieder in Deutschland und Oesterreich-Ungarn für den Jahrgang 50 Mark, für das übrige Ausland je nach Währung, für Verbands-Mitglieder kostenlos. Verantwortlich: Generalsekretär F. Johs. Beckmann, Neukölln-Berlin. Schriftleitung: Fr. Saftenberg, Neukölln-Berlin, Bergstraße 97/98. Verlag: Verband deutscher Gartenbaubetriebe, eingetragen auf Seite 179, Band IV des Genossenschaftsregister des Amtsgerichts zu Leipzig. Postscheckkonto Berlin 2986. — Fernsprecher Amt Neukölln, 1123. Bericht über die Tätigkeit des Vorstandes und der Geschäftsstelle des Verbandes deutscher Gartenbaubetriebe vom 1. Februar 1921 bis 15. Januar 1922. Am Beginn des abgelaufenen Geschäftsjahres steht ein Ereignis, das für die gesamte deutsche Gärtnerei von weittragendster Bedeu tung ist. Durch das „Gesetz vom 16. Dezember 1920 zur Aende- rung des Gesetzes über die Landwirtschaftskammern vom 30. Juni 1894“ wurde den preußischen Gärtnern in ihrer Gesamtheit die Wahlberechtigung und die Beitragspflicht zu den Landwirtschafts- kammern gegeben. Da die Wahlberechtigung der Gärtner in der Novelle selbst nicht mit genügender Deutlichkeit ersichtlich war, hatte sich der Hauptvorstand an das Ministerium für Landwirt schaft, Domänen und Forsten mit der Bitte um Klarstellung ge wandt. Der Ministerialerlaß vom 29. Januar 1921 brachte darauf hin unzweifelhaft zum Ausdruck, daß zwischen Gartenbau und Landwirtschaft im engeren Sinne kein begrifflicher, sondern nur ein Unterschied in dem Grade der- Bodennutzung bestehe. Damit war die Zugehörigkeit der Gärtnerei zur Land wirtschaft in verwaltungsrechtlicher Beziehung eindeutig festgestellt, und die gärtnerische Rechtsfrage auf die sem Gebiete in dem von uns angestrebten Sinne gelöst! Da die kurzen Fristen zur Neuwahl der Kammermitglieder nicht ge nügende Zeit zur Aufklärung aller Berufsangehörigen ließen, war es trotz besonderer Rundschreiben des Hauptvorstandes nicht zu erreichen, daß die Berufsangehörigen geschlossen zur Wahl er schienen. Das Ergebnis der ersten Wahl war dennoch befriedigend, denn mancher Gärtner hat seinen Einzug in die Landwirtschafts kammer gehalten. Die Frage der Beitragsleistung ist auch zur Zeit noch nicht einheitlich geregelt. Sie zu klären wird eine der I ersten Aufgaben der Preußischen Hauptlandwirt schaftskammer werden, die im Juni vergangenen Jahres als Spitze aller preußischen Landwirtschaftskammern errichtet worden ist. Auch hier ist es den Bemühungen des Hauptvorstandes zu . danken, daß dem Verband das Recht zuerkannt worden ist, aus den preußischen Mitgliedern 5 als Vertreter zu benennen. Fast alle übrigen maßgebenden deutschen Bundesstaaten haben die Zuge hörigkeit der Gärtnerei zur Landwirtschaft auf verwaltungsrecht lichem Gebiete ausgesprochen. Die Beratungen über den Ent wurf eines R ei c h s 1 a n d w i r t s c h a f t s k a m m e r g e s e t - z e s, an denen wir beteiligt waren, sind bedauerlicherweise vor läufig wieder ausgesetzt worden, so daß in absehbarer Zeit noch nicht mit einer festgefügten öffentlich-rechtlichen Spitzenvertretung der gesamten deutschen Gärtnerei gerechnet werden kann. — Die Beziehungen der Gärtnerei zu den Handwerkskammern sind end gültig als gelöst zu betrachten. Der Hauptvorstand hat mehrfach darauf hingewiesen, daß jede Beitragsleistung der Gärt nerei zu den Handwerkskammern abzulehnen ist. Die Spitzenvertretung der gärtnerischen Arbeitgeberverbände, der „Reichsauschuß für den deutschen Erwerbs gartenbau“ ist im vergangenen Jahre zu mehreren Tagungen im Februar, im Juli und im November zusammengetreten, um zu den schwebenden wichtigen Fragen, insbesondere zur Frage der Rege lung der gärtnerischen Arbeitszeit und zur Frage der Schnitt- I blumeneinfuhr Stellung zu nehmen. Mit dem „Reichsausschuß der deutschen Land wirtschaft“ ist weiter erfolgreich zusammengearbeitet worden. Das gemeinsame Vorgehen in Fragen der Wirtschafts- und Sozial politik sowie die Fühlungnahme mit den führenden landwirtschaft lichen Verbänden und Persönlichkeiten ist für unseren Verband auch im vergangenen Geschäftsjahre von größtem Werte gewesen; die Landwirtschaft hat unseren Wünschen und Bestrebungen in dankenswerter Weise jederzeit das lebhafteste Interesse entgegen gebracht. Auf arbeitsrechtlichem Gebiete muß von allen Or ganen des Verbandes der vielfach verbreiteten irrigen Meinung entgegengetreten werden, daß mit der Novelle vom 16. Dezember 1920 auch die arbeitsrechtlichen Streitfragen der Gärtnerei ent schieden wären. Wir sind leider noch weit davon entfernt; denn die Regierung scheut sich, an die Lösung der überaus schwierigen Frage entschlossen heranzugehen. Immerhin kommt man auch auf diesem Gebiete der Lösung näher, nachdem das Reichsarbeits ministerium die wichtigste Frage, die Frage der gärtneri schen Arbeitszeit, mit dem festen Willen herausgegriffen hat, sie auch dann zu regeln, wenn die Parteien nicht zur Einigung kommen. Die Besprechungen und Beratungen in dieser Frage haben einen ganz erheblichen Aufwand an Zeit und Arbeit ge fordert. Besonderen Wert haben dabei die vom Hauptvorstand im April durch Rundschreiben ermittelten Unterlagen gewonnen. Wir werden uns weiter mit aller Entschiedenheit dagegen wehren, unter das im Entwürfe zur Beratung stehende „Arveitszeitgesetz für ge werbliche Arbeiter“ zu kommen. Weder über die materielle noch über die formelle Lösung der Frage kann zurzeit etwas Bestimmtes vorausgesagt werden. Der Hauptvorstand wird aber der Entwick lung der Frage weiter mit größtem Interesse folgen. Das seit langem in Aussicht gestellte und von allen Wirtschaftsgruppen sehnlichst erwartete Arbeitsrecht ist uns auch im vergange nen Jahre noch nicht gegeben worden. Es dürfte wohl auch die gärtnerische Streitfrage auf arbeitsrechtlichem Gebiete endgültig regeln, so daß seine Fertigstellung dringend herbeizuwünschen ist. Wesentliche Teile davon sind im verflossenen Jahre ihrer Vollen dung entgegengegangen; neben dem Arbeitszeitgesetz für gewerb liche Arbeiter vor allem die Schlichtungsordnung, das Arbeitsnachweisgesetz und das Arbeitstarifge setz. Eingehende Besprechungen aller einschlägigen Entwürfe sind im Handelsblatt zu gegebener Zeit erfolgt; über den Fortgang der Verhandlungen ist gleichfalls laufend berichtet worden. Die Regelung des gärtnerischen Lehrlings wesens hat entgegen allen Erwartungen in diesem Jahre nur geringe Fortschritte gemacht. Es wird zurzeit mit den Vertretern der Arbeitnehmer über Grundsätze für das Lehr lingswesen und den Fachschulunterricht zum Zweck einer Beratung im Reichswirtschaftsrat verhandelt. Der Streit um die Stellung des Lehrlings im Arbeitsrecht hat in der Schlichtungs ordnung und im Arbeitsnachweisgesetz eine besondere Rolle ge spielt; der Hauptvorstand ist dafür eingetreten, daß die Lehrlinge nicht mit in die allgemeine gesetzliche Regelung einzubeziehen sind. Er ist aber jederzeit bestrebt, einer Ausbeutung der Arbeitskraft des Lehrlings in jeder Weise entgegenzutreten und die Maßnahmen der Landwirtschaftskammern auf diesem Gebiete mit allen Kräften zu fördern. Die Herausgabe eines Leitfadens, die für den gärtnerischen Unterricht ein dringendes Erfordernis be deutet, ist vom Hauptvorstande in die Wege geleitet worden. Auf steuerrechtlichem Gebiete hat die Gewerbe-
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