Suche löschen...
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 37.1922
- Erscheinungsdatum
- 1922
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118'a
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-192200003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19220000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19220000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 37.1922
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Register III
- Ausgabe Nr. 1, 5. Januar 1921 1
- Ausgabe Nr. 2, 12. Januar 1921 17
- Ausgabe Nr. 3, 19. Januar 1921 29
- Ausgabe Nr. 4, 26. Januar 1921 43
- Ausgabe Nr. 5, 2. Februar 1922 57
- Ausgabe Nr. 6, 9. Februar 1922 I
- Ausgabe Nr. 7/8, 23. Februar 1922 77
- Ausgabe Nr. 9, 2. März 1922 99
- Ausgabe Nr. 10, 9. März 1922 119
- Ausgabe Nr. 11, 16. März 1922 131
- Ausgabe Nr. 12, 23. März 1922 143
- Ausgabe Nr. 13, 31. März 1922 155
- Ausgabe Nr. 14, 7. April 1922 165
- Ausgabe Nr. 15, 14. April 1922 174
- Ausgabe Nr. 16, 21. April 1922 184
- Ausgabe Nr. 17, 28. April 1922 194
- Ausgabe Nr. 18, 5. Mai 1922 204
- Ausgabe Nr. 19, 12. Mai 1922 I
- Ausgabe Nr. 20, 19. Mai 1922 219
- Ausgabe Nr. 21, 26. Mai 1922 I
- Ausgabe Nr. 22, 2. Juni 1922 I
- Ausgabe Nr. 23, 9. Juni 1922 245
- Ausgabe Nr. 24, 16. Juni 1922 I
- Ausgabe Nr. 25, 23. Juni 1922 257
- Ausgabe Nr. 26, 30. Juni 1922 263
- Ausgabe Nr. 27, 5. Juli 1922 268
- Ausgabe Nr. 28/29, 21. Juli 1922 I
- Ausgabe Nr. 30, 28. Juli 1922 I
- Ausgabe Nr. 31, 4. August 1922 I
- Ausgabe Nr. 32, 11. August 1922 I
- Ausgabe Nr. 33, 18. August 1922 I
- Ausgabe Nr. 34, 25. August 1922 I
- Ausgabe Nr. 35, 1. September 1922 I
- Ausgabe Nr. 36, 8. September 1922 I
- Ausgabe Nr. 37, 15. September 1922 I
- Ausgabe Nr. 38, 22. September 1922 I
- Ausgabe Nr. 39, 29. September 1922 I
- Ausgabe Nr. 40, 6. Oktober 1922 I
- Ausgabe Nr. 41, 13. Oktober 1922 I
- Ausgabe Nr. 42, 20. Oktober 1922 I
- Ausgabe Nr. 43, 27. Oktober 1922 I
- Ausgabe Nr. 44, 3. November 1922 I
- Ausgabe Nr. 45, 10. November 1922 I
- Ausgabe Nr. 46, 17. November 1922 I
- Ausgabe Nr. 47, 24. November 1922 I
- Ausgabe Nr. 48, 1. Dezember 1922 I
- Ausgabe Nr. 49, 8. Dezember 1922 I
- Ausgabe Nr. 50, 15. Dezember 1922 I
- Ausgabe Nr. 51, 22. Dezember 1922 I
- Ausgabe Nr. 52, 29. Dezember 1922 I
-
Band
Band 37.1922
-
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
20 Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw. Nr, 2 auch bei nicht unter Ausfuhrkontrolle stehenden Waren eine Aus fuhrabgabe zu erheben. Nach Artikel I der Bekanntmachung vom 27. Juli 1920, betreffend Ausfuhrabgabe und Grundsätze zur An wendung der in ihr enthaltenen Vorschriften, können' Ausfuhrab gaben nur erhoben werden, wenn die betreffenden Waren ausfuhr bewilligungspflichtig sind. Das war ein unbilliger Zustand, denn es blieben Waren, die eine Abgabe tragen konnten, bisher nur des halb abgabefrei, weil sie aus technischen Gründen ausfuhrfrei waren. Um auch diese ausfuhrfreien Waren zu einer tragfähigen Abgabe heranziehen zu können, bedarf es einer gesetzlichen Regelung, die durch den Gesetzentwurf erreicht werden soll. Für die Höhe der Abgabe ist der Tarif maßgebend, der in der Bekanntmachung vom 27. Oktober 1921 bereits veröffentlicht worden ist □ □ □ Zum Lohnsteuergesetz, . Nach Bekanntmachungen der Finanzbehörden haben die Arbeit geber beim Lohnabzug die neuen in Nr. 1 des Handelsblattes ver öffentlichten Beträge zu berücksichtigen, auch wenn das Steuerbuch nach dem alten Gesetz ausgefüllt ist. Eine Abänderung der Er mäßigungssätze durch den Arbeitgeber ist nicht zulässig. Es ist jedoch auch nicht erforderlich, die Steuerbücher an die Behörden zwecks Abänderung zurückzureichen. An Hand des Steuerbuches errechnet der Arbeitgeber den Betrag, um den sich die Steuer des Arbeitnehmers ermäßigt am praktischsten dadurch, daß er die auf dem Steuerbuche vermerkte Endsumme verdoppelt und dann noch 180 M. hinzuzählt. Durften z. B. für einen Arbeitnehmer bisher laut Steuerbuch nur 300 M. im Jahre von der Steuer abgesetzt werden, so genießt er jetzt nach der Novelle 780 M. (2 X 300 + 180 = 780). Ein verheirateter Arbeitnehmer mit zwei Kindern genießt jetzt statt bisher 780 M. (2 X 120 + 2 X 180 + 180 - 780) 1740 M (2 X 780+ 180). -d □ □ □ Ablieferung der Steuerkarten von 1921. Durch Verordnung des Reichsfinanzministers vom 21. Dezember 1921 wird bestimmt, daß alle Arbeitnehmer im Laufe des Monats Januar 1922 ihre Steuerkarten und die losen Markenblätter, die für den in der Zeit vom 1. April bis zum 31. Dezember 1921 bezogenen Arbeitslohn zum Einkleben und Entwerten von Steuermarken ver wendet worden sind, der für sie zuständigen Steuerhebestelle (Fi nanzkasse, Hilfskasse) zu übergeben oder zu übersenden haben Anstelle des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber die Ein lieferung der Steuerkarten oder Markenblätter übernehmen. E r ist verpfichtet, durch Anschlag in den Arbeits und Geschäftsräumen darauf hinzuweisen. Wer die Einlieferung der Steuerkarte verabsäumt oder aus be sonderen Gründen unterläßt, wird für das Rechnungsjahr 1921 zur Einkommensteuer veranlagt. Er setzt. sich außerdem unter Um ständen großen Unannehmlichkeiten aus. Nach § 202 der Reichs abgabenordnung kann die Einlieferung der Steuerkarte erzwungen werden durch Verhängung von Geldstrafen bis zu 500 Mark bzw. im Nichtvermögensfalle mit Haft bis zu 4 Wochen und durch Ein ziehung der Steuerkarte auf Kosten des Pflichtigen. Bevor das Finanzamt allerdings die Zwangsmaßnahmen ergreift, müssen sie dem Pflichtigen unter Setzung einer angemessenen Frist angedroht werden. Wer die Einlieferung aus besonderen Gründen, aus denen er sich nicht hierzu verpflichtet fühlt, ablehnt, hat dem Finanzamt rechtzeitig seine Gründe schriftlich mitzuteilen. Die eingelieferten Steuermarken werden auf die für das Rech nungsjahr 1921 zu entrichtende Einkommensteuer angerechnet. Die bis zum 31. März 1921 geklebten Marken können auch weiterhin zur Zahlung der Einkommensteuer für das Rechnungsjahr 1920 ver wendet werden. —d □ □ □ Was streiten sich die Leut’ herum usw. Die Abhandlungen über die Blumeneinfuhr nehmen in der Fach presse Formen an, welche im Interesse unseres Berufs nicht er wünscht sind. Man läuft gegen die Regierung Sturm, daß sie den Erwerbsgartenbau der Politik geopfert habe, und man wird per sönlich und greift in wenig vornehmer Weise den Vorstand des Verbandes deutscher Gartenbaubetriebe an, indem man ihm zum Vorwurf macht, daß er die Interessen der Mitglieder bezw. des Er werbsgartenbaus nicht genügend wahrnehme. Glaubt man denn wirklich hierdurch bei den maßgebenden Re gierungsstellen Eindruck zu machen und die unserm Beruf so drin gend notwendige Einigkeit zu fördern? Ich befürchte, das Gegen teil wird erreicht. — Ruhe ist immer die erste Pflicht, nicht nur des Soldaten, sondern auch des Bürgers gewesen, und in der gegen wärtigen. noch gärenden Zeit, wo sich alles noch überstürzt, sollte man sich erst recht der Ruhe befleißigen. Darunter ist nicht etwa die Grabesruhe, das Stillschweigen zu allem, das Gehen- und Ge schehenlassen, sondern die ruhige, würdige, sachgemäße, stetige, den allgemeinen Zusammenhalt fördernde Arbeit zu verstehen. Nur hierdurch kann unser Beruf vorwärts gebracht werden, nicht aber durch unverständliche Verhetzung. — Deutschland ist schon lange Industriestaat geworden und dadurch aufs Ausland angewiesen. Vor letzterem kann uns auch das Sie- dein, die Urbarmachung der Moore und Heideflächen nicht retten, ganz abgesehen davon, daß sich die Kultivierung von Oedlände, reien nicht von heute auf morgen durchführen läßt. Auch hierzu gehört eben Ruhe, und so wird bei der Vermehrungsfähigkeit des deutschen Volkes und der dadurch verursachten Ueberbevölkerung das Endresultat immer dasselbe bleiben. Wie in der Kriegszeit die Großstädte und die Industriebevölke rung in erster Linie mit Lebensmitteln versorgt worden sind, so geht jetzt das Bestreben unserer Regierung naturgemäß dahin, die große Masse, vor allem unsere Industrie, weiter lebensfähig zu er halten. Da wir uns aber nicht selbst erhalten können, d. h. weil wir nicht sämtliche Rohstoffe besitzen und die sämtlichen Erzeugnisse unserer Industriebevölkerung nicht selbst verwerten können, so sind eben Import und Export nicht zu vermeiden. Wenn man bedenkt, daß die deutschen Gärtner keinen sehr erheblichen Teil der Gesamtbe- völkerung darstellen, und wenn man weiter berücksichtigt, daß der deutsche Gartenbau noch nicht die Unterstützung bei der Regie rung findet, wie dieses z. B. in Holland, Belgien und Italien der Fall ist, zudem schließlich jeder Deutsche nach dem Zusammen bruch unseres Vaterlandes Opfer bringen muß, so kann man es unserer Regierung eigentlich nicht verdenken, wenn sie, um über haupt zu einem Ergebnis mit dem Auslande zu kommen, schließ lich auch den Erwerbsgartenbau mit einer beschränkten Blumen- einfuhr belasten mußte. Fordern und Bieten machen eben das Ge schäft. — Wie dem Gartenbau, so geht es auch anderen Berufen Es liest sich ganz gut in der Presse und in den Schaufenstern: „Kauft keine Feindbundware!“ Sind denn nicht französische Li köre u. a. m. überall bei uns zu haben? Hat man denn daran ge dacht, wie es uns ginge, wenn der Feindbund, ebenso wie im Kriege, uns auch fernerhin jede Aus- und Einfuhr abschnitte? Die ganze Welt kann nur bestehen, wenn Handel und Wandel gedeihen Mit dem gesamten Auslande wieder ins Geschäft zu "kommen, muß unser Bestreben, leben und leben lassen, muß unser Grundsatz sein. Das erreicht man aber nicht, wenn man ohne triftige Gründe gegen die Regierung und den Verbandsvorstand Sturm läuft und das Ausland vor den Kopf stößt. Gewiß soll und muß jede Einfuhr auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Unser Papiergeld, für welches das valutastarke Ausland nur noch Verwendung an gewissen geheimen Oertchen hat, die hohen Frachten und anderes mehr wer den uns hierbei unterstützen. Der Verbandsvorstand bemüht sich, bei unserer Regierung das nötige Entgegenkommen zu erreichen, ist aber kein „Alleskönner“, zu welchem ihn mancher stempeln möchte. Der wünschenswerte Einfluß des Erwerbsgartenbaues bei unserer Regierung ist schneller gefordert als erreicht. Hierzu ge hört Geduld, viel Geduld und vor allen Dingen einmütige Unter stützung des Vorstandes seitens sämtlicher im Erwerbsgartenbau tätigen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, durch Einreichung von genauem statistischen Material nach jeder Richtung. Zahlen, nicht Worte beweisen. Es will mir scheinen, als ob bei dem Streit um die Blumeneinfuhr eine andere Konkurrenz, welche eigentlich viel näher liegt, nicht genügend beachtet oder gar übersehen wird. Durch den Zusammenbruch unseres Vaterlandes sind Ein schränkungen auf allen Gebieten nicht zu vermeiden. Dem Garten bau, der beliebten Domäne für alle, glaubt man nun alles bieten zu können. Was brauchen wir überhaupt Gärtner, die Natur verrichtet deren Arbeit ja ganz allein. Dieser Ansicht, welche au Kurzsichtig keit nichts zu wünschen übrig läßt, kann man leider häufig be gegnen. Die Gärten, die öffentlichen Anlagen kosten zuviel, also schränken wir uns bei der Gärtnerei zuerst ein! Blumenschmuck fällt fort, Gärtnereien werden frei. Was macht man damit? Ein sichtsvolle Behörden halten es mit Lenin, welcher sich bereits zu der Ansicht durchgerungen hat, daß nur persönliche Interessiert heit die Produktion hebt —, (in diesem Punkt stimme ich mit Lenin völlig überein) und verpachten die Gärtnereien, schaffen selbstän dige Existenzen, erhalten sich ihre Betriebe und machen neben der Pachteinnahme große Ersparnisse durch Vermeidung der bisherigen Ausgaben. Weniger einsichtsvolle Behörden glauben jedoch durch den Ver kauf der Erzeugnisse ihrer Gärtnereien ihrem Geldmangel abhelfen zu können. Was sagt der Erwerbsgartenbau zu dieser Konkurrenz? In Flensburg hat man gesehen, was der dortige Erwerbsgartenbau in Sachen Friedhofsmonopol unternommen und erreicht hat. Be züglich des Blumen- und Pflanzenverkaufs seitens behördlicher Gärtnereien ist es bis jetzt bei den einzelnen Gruppenbesprechungen verblieben. Ist denn die beschränkte Blumeneinfuhr aus dem Aus lande wirklich soviel wichtiger wie die Konkurrenz behördlicher Gärtnereien im Inlande? Man bedenke, daß es sich hier um schuldenfreie, keinerlei Zinsen und Steuer zahlende Gärtnereien handelt, um Gärtnereien, welche der Erwerbsgartenbau durch seine Steuern und Abgaben mit hat schaffen helfen! Daß die behördlichen Gärtnereien bei unserer allgemeinen Schuldenlast nicht mehr voll ihrem ursprünglichen Zwecke dienen können, ist nicht von der Hand zu weisen. Es kommt darauf an. wie diese Betriebe umgestellt werden. Der bis jetzt am meisten beschrittene Weg schädigt die Erwerbsgärtner erheblich und nützt der Allgemeinheit wenig oder gar nichts. Wer den umständlichen bürokratischen Behördenapparat, die Beschränkung der leitenden Beamten in Geldangelegenheiten u. a. m. kennt, wird ohne weiteres zugeben müssen (leider tun es viele nicht), daß es mit der Schaffung von Einnahmen allein nicht getan ist. Eine Verquickung der Er werbsbetriebe mit den Mitteln anderer Betriebe, d. h. der Ausgaben für Erzeugung von Verkaufsware mit den Ausgaben für Erzeugung der Ware für den verbleibenden allgemeinen Blumenschmuck und
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)