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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 37.1922
- Erscheinungsdatum
- 1922
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118'a
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-192200003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19220000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19220000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 37.1922
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Register III
- Ausgabe Nr. 1, 5. Januar 1921 1
- Ausgabe Nr. 2, 12. Januar 1921 17
- Ausgabe Nr. 3, 19. Januar 1921 29
- Ausgabe Nr. 4, 26. Januar 1921 43
- Ausgabe Nr. 5, 2. Februar 1922 57
- Ausgabe Nr. 6, 9. Februar 1922 I
- Ausgabe Nr. 7/8, 23. Februar 1922 77
- Ausgabe Nr. 9, 2. März 1922 99
- Ausgabe Nr. 10, 9. März 1922 119
- Ausgabe Nr. 11, 16. März 1922 131
- Ausgabe Nr. 12, 23. März 1922 143
- Ausgabe Nr. 13, 31. März 1922 155
- Ausgabe Nr. 14, 7. April 1922 165
- Ausgabe Nr. 15, 14. April 1922 174
- Ausgabe Nr. 16, 21. April 1922 184
- Ausgabe Nr. 17, 28. April 1922 194
- Ausgabe Nr. 18, 5. Mai 1922 204
- Ausgabe Nr. 19, 12. Mai 1922 I
- Ausgabe Nr. 20, 19. Mai 1922 219
- Ausgabe Nr. 21, 26. Mai 1922 I
- Ausgabe Nr. 22, 2. Juni 1922 I
- Ausgabe Nr. 23, 9. Juni 1922 245
- Ausgabe Nr. 24, 16. Juni 1922 I
- Ausgabe Nr. 25, 23. Juni 1922 257
- Ausgabe Nr. 26, 30. Juni 1922 263
- Ausgabe Nr. 27, 5. Juli 1922 268
- Ausgabe Nr. 28/29, 21. Juli 1922 I
- Ausgabe Nr. 30, 28. Juli 1922 I
- Ausgabe Nr. 31, 4. August 1922 I
- Ausgabe Nr. 32, 11. August 1922 I
- Ausgabe Nr. 33, 18. August 1922 I
- Ausgabe Nr. 34, 25. August 1922 I
- Ausgabe Nr. 35, 1. September 1922 I
- Ausgabe Nr. 36, 8. September 1922 I
- Ausgabe Nr. 37, 15. September 1922 I
- Ausgabe Nr. 38, 22. September 1922 I
- Ausgabe Nr. 39, 29. September 1922 I
- Ausgabe Nr. 40, 6. Oktober 1922 I
- Ausgabe Nr. 41, 13. Oktober 1922 I
- Ausgabe Nr. 42, 20. Oktober 1922 I
- Ausgabe Nr. 43, 27. Oktober 1922 I
- Ausgabe Nr. 44, 3. November 1922 I
- Ausgabe Nr. 45, 10. November 1922 I
- Ausgabe Nr. 46, 17. November 1922 I
- Ausgabe Nr. 47, 24. November 1922 I
- Ausgabe Nr. 48, 1. Dezember 1922 I
- Ausgabe Nr. 49, 8. Dezember 1922 I
- Ausgabe Nr. 50, 15. Dezember 1922 I
- Ausgabe Nr. 51, 22. Dezember 1922 I
- Ausgabe Nr. 52, 29. Dezember 1922 I
-
Band
Band 37.1922
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18 Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw. Gartenbau-Berufsgenossenschaft. Bekanntmachung. Siebenter Nachtrag zur Satzung der Gartenbau- Berufsgenossenschaft. § 7. Berufung. Tagesordnung. Im Absatz 5 werden die Worte „spätestens im September“ und Satz 2 („Die Wahl anzuzeigen“) gestrichen. §13. Amtsdauer. Ausscheiden der Mitglieder. Im Absatz 3 Zeile 5 wird das Wort „acht“ durch das Wort „fünf“ ersetzt. §18. Vertretung. Willenserklärung. - Im Absatz 2 Nummer 3 b wird die Zahl „1000“ durch die Zahl „10 000“ und in Absatz 3 Zeile 3 die Zahl „300“ durch die Zahl „3000“ ersetzt. § 20. Dem Absatz 1 wird folgender Satz hinzugefügt: Der Vorstand kann die ihm zustehende Strafbefugnis einem Aus schuß von 3 Mitgliedern übertragen. § 43. erhält folgende Fassung: Die Entschädigungen werden gemäß §§ 1568, 1569 der RVO. in allen Fällen durch eine besondere für den Bereich der Berufsge nossenschaft vom Genossenschaftsvorstand zu wählende Kommission (Entschädigungsfeststellungskommission) festgestellt. Die Kom mission besteht aus dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter als Vorsitzendem, einem der Berufsgenossenschaft angehörenden Unternehmer und einem bei der Berufsgenossenschaft versicherten Arbeitnehmer als weiteren Mitgliedern, die möglichst am Sitze des Verwaltungsbüros der Berufsgenossenschaft oder in dessen Nähe wohnen sollen. Die Amtsdauer der Kommission läuft gleichzeitig mit der Wahlzeit des Genossenschaftsvorstandes. Für die Vertreter der Unternehmer und Arbeitnehmer sind gleichzeitig je 2 Ersatzmänner zu wählen, die als Stellvertreter für den Behinderungsfall gelten. Beim Ausscheiden eines Mitgliedes der Kommission tritt der nächste Ersatzmann an seine Stelle. Bei Bedarf findet eine Ergänzungswahl auch während der Amtsdauer statt. Wiederwahl ist zulässig. Die Vertreter der Versicherten (Arbeitnehmer) sind aus den gemäß § 1030 in Verbindung mit §§ 853, 858 und 859 der RVO. gewählten Versichertenvertretern zur Beratung der Unfallver- nütungsvorschriften oder aus den Organen der Laudesversicherungs anstalt oder der Krankenkassen, die für die Krankenversicherung der in der Landwirtschaft Beschäftigten zuständig sind und im Bezirk der Berufsgenossenschaft ihren Sitz haben, zu entnehmen. In besonderen Bedarfsfällen können auch andere bei der Berufsge- nossenschaft versicherte Personen gewählt werden. Die Kommission faßt ihre Beschlüsse mit Stimmenmehrheit. Sie ist beschlußfähig in der Besetzung mit 2 Mitgliedern, wenn diese einig sind. Das geschäftliche Verfahren für die Kommission bestimmt der Genossenschaftsvorstand. § 52. Jahresarbeitsverdiehst. Ira Absatz 1 und im Absatz 3 werden die Worte „staatlichen Einkommensteuer“ durch „Reichseinkommensteuer“ und im Ab satz 1 die Worte „einer staatlichen Einkommensteuereinschätzung“ durch „der Reichseinkommensteuereinschätzung“ ersetzt. § 57. Umfang. Jahresarbeitsverdienst. Ent- • Schädigung. Beitrag. Im Absatz 1 Zeile 2 werden die Worte „fünftausend Mark Jahres arbeitsverdienst haben“ durch die Worte „vierzigtausend Mark Jahresarbeitsverdienst haben oder regelmäßig keine oder höchstens zwei Versicherungspflichtige gegen Entgelt .beschäftigen“ ersetzt. § 58a (1. Nachtrag). „Andere im Betriebe beschäftigte Personen.“ Im Absatz 1 Zeile 4 wird die Zahl „5000“ durch die Zahl „40 000“ ersetzt. Absatz 2 erhält folgenden Zusatz: Als Anmeldung gilt auch die Eintragung der betreffenden Person im Arbeitswertnachweis. * * * Beschlossen in der 8. ordentlichen Genossenschaftsversammlung der Gartenbau-Berufsgenossenschaft in Kassel-Wilhelms-' höhe am 28. und 29. November 1921. Der Vorsitzende des Genossenschaftsvorstandes. W. Kliem. Beschluß. Der vorstehende siebente Nachtrag zur Satzung der Gartenbau- Berufsgenossenschaft wird gemäß §§ 973, 683 der Reichsversiche rungsordnung genehmigt. Berlin, den 29. Dezember 1921. Das Reichsversicherungsamt, Abteilung für Unfallversicherung. (Siegel) gez.: Dr. Bassenge. I. 3718/21. □ □ □ Nr. 2 Anträge für die Ausschußsitzung am 25. und 26. Januar 1922, (Nach der Reihenfolge des Einganges.) Anträge von Robert Bloßfeld in Potsdam. 1. Der Ausschuß wolle prüfen, ob der Vorstand des Verbandes in den Jahren nach dem Kriege alles getan -hat, um die Erzeugung von Winterblumen so zu fördern, daß sich jede Einfuhr erübrigt hätte. Begründung: Es ist mir nicht bekannt geworden, daß der Vorstand durch Rundschreiben an die Gruppen, durch Vorträge oder durch sonstige Werbung versucht hätte, dieses Ziel zu erreichen. Auch ist mir nicht bekannt geworden, daß er zu irgendwelchen Versuchen in dieser Richtung angeregt oder Mittel hierzu bewilligt hätte. 2. Der Auschuß wolle prüfen, ob der Vorstand des Verbandes alle Mittel angewandt und alle Wege beschritten hat, um die seit dem Friedensschluß drohende Blumeneinfuhr zu verhindern. Begründung: Zur Verhinderung der Blumeneinfuhr gehört neben energischer Förderung der heimischen Erzeugung auch die Erweckung des Ver ständnisses für die überaus traurige Lage der deutschen Gärtnerei sowohl in der breitesten Oeffentlichkeit, als auch in den maßgeben den Regierungskreisen. Weder die Oeffentlichkeit, noch die maß- gebendeh Regierungskreise haben bis heute eine Ahnung von unse ren Vorkriegsnöten, noch von den Nöten der Jetztzeit. Die nicht maßgebenden Regierungsstellen scheinen ausreichend informiert, während gerade die maßgebendste, das Auswärtige Amt, nicht in formiert war. 3. Der Ausschuß wolle prüfen, aus welchen Beweggründen der Vorstand es versäumt hat, angesichts der drohenden Einfuhr die Mitglieder und alle abseits stehenden Erwerbsgärtner zur Erkennt nis der vollen Gefahr zu bringen und zu einem festen Block zu sammen zu schweißen, der sich dann mit Aussicht auf Erfölg gegen die Einfuhr hätte wenden können. Begründung: In Zeiten der Not schließt man sich instinktmäßig zusammen. Ein solcher Zusammenschluß wäre bei der drohenden Einfuhr für den deutschen Gartenbau leicht gewesen. Der energische Kampf gegen die fremden Blumen wäre das Bindemittel gewesen, um eine Unzahl neuer Mitglieder an den Verband zu fesseln und die alten Mitglieder fester mit ihm zu verbinden. Wenn der Vorstand diesen Weg nicht beschritten hat, so muß er Gründe dafür gehabt haben. Antrag von Max Tillack in Breslau. Der Ausschuß wolle vom Hauptvorstand Erklärungen verlangen, in welcher Weise der vorjährige Ausschußbeschluß „gegen jede Einfuhr von Blumen“ für Maßnahmen des Vorstandes bestimmend gewesen ist und ergründen, ob rechtzeitig und in welcher Weise Fühlung mit dem Vorstand des Verbandes deutscher Blumenge- schäftsinhaber in der Einfuhrlrage genommen wurde. Begründung: Es ist mehr als bisher Aufklärung notwendig, ob rechtzeitig die deutsche Gärtnerei vor der Gefahr der Einfuhr gewarnt wurde, als diese zur frühzeitigen Kenntnis des Hauptvorstandes gelangte, des gleichen, ob durchgreifende Maßnahmen zur Steigerung der Blu menerzeugung schon in diesem Jahre möglich waren, wenn größere Aufklärung erfolgte. Antrag der Gruppe Königsberg. Der Hauptauschuß wolle beschließen, daß die Gruppen ihre Berichte künftig so sachlich und kurz wie nur möglich einzureichen haben, daß irgendwelche Aenderungen seitens der Geschäftsstelle nicht vorgenommen werden dürfen, hingegen für Anmerkungen der Redaktion etwaige Berichtigungen zulässig sein sollen. Begründung: Begründet wird dieser Antrag dadurch, daß mit Rücksicht auf die Drucklegung die Berichte sachlich und kurz abzufassen sind. Da willkürlich vorgenommene Aenderungen und Kürzungen seitens der Geschäftsstelle zu einem Schriftwechsel führten, dessen Ergeb nis wir nicht billigen konnten, sahen wir uns gezwungen, unsere Gruppenberichte überhaupt nicht mehr einzusenden. Durch diese Nichtveröffentlichung der Gruppenberichte fühlen sich unsere Mit glieder benachteiligt, weshalb wir die ungekürzte Aufnahme bean tragen, hingegen etwaige Berichtigungen der Hauptgeschäftsstelle in Form einer Anmerkung billigen. Wir bezwecken mit diesem unse rem Antrag, daß die Mitglieder zunächst die Ansichten und Stim mungen der Gruppenversammlungen, alsdann erst diejenigen der Hauptgeschäftsstelle den Berichten entnehmen sollen. Antrag der Gruppe West-Schleswig-Holstein. Der Ausschuß wolle beschließen: Der Hauptvorstand wird be auftragt, in jeder Weise und an jeder Stelle die Einfuhr fremdländi scher Blumen und Pflanzen zu unterbinden, insbesondere durch Ein-
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