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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 37.1922
- Erscheinungsdatum
- 1922
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118'a
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-192200003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19220000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19220000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 37.1922
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Register III
- Ausgabe Nr. 1, 5. Januar 1921 1
- Ausgabe Nr. 2, 12. Januar 1921 17
- Ausgabe Nr. 3, 19. Januar 1921 29
- Ausgabe Nr. 4, 26. Januar 1921 43
- Ausgabe Nr. 5, 2. Februar 1922 57
- Ausgabe Nr. 6, 9. Februar 1922 I
- Ausgabe Nr. 7/8, 23. Februar 1922 77
- Ausgabe Nr. 9, 2. März 1922 99
- Ausgabe Nr. 10, 9. März 1922 119
- Ausgabe Nr. 11, 16. März 1922 131
- Ausgabe Nr. 12, 23. März 1922 143
- Ausgabe Nr. 13, 31. März 1922 155
- Ausgabe Nr. 14, 7. April 1922 165
- Ausgabe Nr. 15, 14. April 1922 174
- Ausgabe Nr. 16, 21. April 1922 184
- Ausgabe Nr. 17, 28. April 1922 194
- Ausgabe Nr. 18, 5. Mai 1922 204
- Ausgabe Nr. 19, 12. Mai 1922 I
- Ausgabe Nr. 20, 19. Mai 1922 219
- Ausgabe Nr. 21, 26. Mai 1922 I
- Ausgabe Nr. 22, 2. Juni 1922 I
- Ausgabe Nr. 23, 9. Juni 1922 245
- Ausgabe Nr. 24, 16. Juni 1922 I
- Ausgabe Nr. 25, 23. Juni 1922 257
- Ausgabe Nr. 26, 30. Juni 1922 263
- Ausgabe Nr. 27, 5. Juli 1922 268
- Ausgabe Nr. 28/29, 21. Juli 1922 I
- Ausgabe Nr. 30, 28. Juli 1922 I
- Ausgabe Nr. 31, 4. August 1922 I
- Ausgabe Nr. 32, 11. August 1922 I
- Ausgabe Nr. 33, 18. August 1922 I
- Ausgabe Nr. 34, 25. August 1922 I
- Ausgabe Nr. 35, 1. September 1922 I
- Ausgabe Nr. 36, 8. September 1922 I
- Ausgabe Nr. 37, 15. September 1922 I
- Ausgabe Nr. 38, 22. September 1922 I
- Ausgabe Nr. 39, 29. September 1922 I
- Ausgabe Nr. 40, 6. Oktober 1922 I
- Ausgabe Nr. 41, 13. Oktober 1922 I
- Ausgabe Nr. 42, 20. Oktober 1922 I
- Ausgabe Nr. 43, 27. Oktober 1922 I
- Ausgabe Nr. 44, 3. November 1922 I
- Ausgabe Nr. 45, 10. November 1922 I
- Ausgabe Nr. 46, 17. November 1922 I
- Ausgabe Nr. 47, 24. November 1922 I
- Ausgabe Nr. 48, 1. Dezember 1922 I
- Ausgabe Nr. 49, 8. Dezember 1922 I
- Ausgabe Nr. 50, 15. Dezember 1922 I
- Ausgabe Nr. 51, 22. Dezember 1922 I
- Ausgabe Nr. 52, 29. Dezember 1922 I
-
Band
Band 37.1922
-
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Verkündungsblatt der Gartenbau-Berufsgenossenschait, Sitz Cassel, der Gärtnerkrankenkasse, Sitz Hamburg, des Gartenbau-Verbandes für den Freistaat Sachsen und der Vereinigung deutscher Nelkenzüchter. handelsblattfürdenDeuisuenbartenbal und die mit ihm verwandten Zweige. Wochenzeitschrift des Verbandes deutscher Gartenbaubetriebe. Hauptgeschäftsstelle: Neukölln-Berlin, Bergstr. 97-98. Fernsprecher: Amt Neukölln 1123. Postscheckkonto Berlin 2986. Bezugspreis für Deutschland und Deutsch-Oesterreich 80 Mk. jährlich, für das Ausland je nach Währung, Preis der Einzel-Nr. 2 Mk. Mitglieder des „Verbandes deutscher Gartenbaubetriebe“ erhalten das „Handelsblatt“ kostenlos. Auszüge aus dem Inhalt des „Handelsblattes" nur unter ausführlicher Quellenangabe, der Nachdruck ganzer Artikel nur nach besonderer Genehmigung der Hauptschriftleitung gestattet. Nr. 17. Neukölln-Berlin, 28. April 1922. 37. Jahrgang. Der Reichsfinanzhof über das Schätzungsverfahren durch die Finanzämter. Mit dem von uns bereits im Handelsblatt Nr. 11 gerügten un gesetzlichen Vorgehen der Finanzämter hat sich nunmehr auch der Reichsfinanzhof kürzlich beschäftigen müssen. (Urteil des R. F. H. vom 30. 11. 21 — III A 259/21). Die Veranlassung hierzu gab die Rechtsbeschwerde eines Steuerpflichtigen, dessen Betriebskapital vom Finanzamt auf 60 000 Mark eingeschätzt war, während es nach den Angaben des Steuerpflichtigen nur 5000 Mark betrug. Der Reichsfinanzhof hat zu Gunsten des Steuerpflichtigen entschieden mit der Begründung, daß eine von den Angaben des Steuerpflich tigen abweichende Schätzung der Steuerbehörde 1) eine erkenn bare Grundlage haben müsse und 2) nur dann zulässig sei, wenn ein ausreichender Beweis für die Angabe des Steuerpflichtigen nicht erbracht werden könne. Da dieses Urteil von grundlegender Bedeutung auch für das Einschätzungsverfahren der Finanzämter bei der Veranlagung zur Einkommensteuer ist und unseren Mit gliedern bei der Weiterverfolgung ihres Rechts gegenüber der Steuerbehörde gute Dienste leisten kann, bringen wir nachstehend die wichtigsten Punkte der Begründung: „Die rechtzeitig eingelegte Rechtsbeschwerde rügt, daß ohne ausreichende Grundlage und anscheinend auf Grund einer Ver wechslung das Betriebsvermögen auf mehr als 5000 Mark ange nommen sei. Die Rechtsbeschwerde ist begründet, weil das Verfahren der Vorinstanzen an einem wesentlichen Mangel leidet, den der Be schwerdeführer mit dem Vorwurf der mangelnden Grundlage für die Schätzung seines Betriebsvermögens rügt. Steuerpflichtiger hat sein Betriebsvermögen mit 5000 Mark angegeben. Ohne daß nun ersichtlich ist, welche Beweiserhebungen über diese Angabe gepflogen sind und ohne daß eine Grundlage für die abweichende Feststellung erkennbar ist, hat der Schätzungsausschuß als Betriebsvermögen den Betrag von 60 000 Mark angenommen. Das erscheint nicht zu lässig. Wenn auch bei nicht genügenden Unterla gen Schätzung des Vermögens einzutreten hat (§ 210 RAO.), so muß doch zunächst festgestellt sein, daß an der Hand der Angaben des Steuer pflichtigen und durch Verhandlung mit ihm ein ausreichender Beweis für seine Behauptungen nicht erbracht werden kann. Tritt aber mangels eines solchen Beweises Schätzung ein, so m u ß diese eine erkenn bare Grundlage haben, welche als Gegenbeweis gegen die Angaben des Steuerpflichtigen ver wertbar ist. Nach Lage der Akten liegt hier weder die eine noch die andere Voraussetzung vor. Weder hat das Finanzamt sich mit den Dar legungen des Beschwerdeführers über die Bestandteile seines Be triebskapitals auseinandergesetzt und ist auch seinen Angaben über die mit ihm in Geschäftsverbindung gestandenen Personen nicht nachgegangen, noch hat der Schätzungsausschuß irgend- ' welche Unterlagen für seine Schätzung gegeben, die deshalb in keiner Weise nachprüfbar ist. Ein solches Verfahren wird den Obliegenheiten, welche die Steuerbehörde bei Abweichung von den Angaben des Pflichtigen hat, nicht gerecht.“ -d. Die Errichtung von Beispielswirtschaften für den Gemüsebau. Durch Erlaß vom 23. Mai 1921 (I A Ile 9940) hat das Preußi sche Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten die Errichtung von bäuerlichen Beispielswirtschaften angeregt und Geld mittel zur Durchführung zur Verfügung gestellt. Durch den Vor trag des Herrn C. Schwebig auf unserer Hauptversammlung über „Die Gemüseversorgung Deutschlands“ angeregt, hat der Hauptvorstand unseres Verbandes das Ministerium darum gebeten, einen Teil jener Geldmittel zur Errichtung von Beispielswirtschaf ten für den Treib- und Frühgemüsebau zu verwenden. Zur He bung des Gemüsebaues ist von Seiten der Behörden bisher leider nur wenig getan worden, obgleich es dem deutschen Gemüsebau bei hinreichender staatlicher Fürsorge ohne weiteres möglich sein würde, den Bedarf Deutschlands an Frischgemüse und an Dauerge müse durchaus zu befriedigen. Die Entwicklung der deutschen Landwirtschaft hat gezeigt, daß die Erzeugung unserer wichtigsten Nahrungsmittel mit Hilfe wissenschaftlicher Versuche und techni scher Hilfsmittel ganz gewaltig gesteigert werden kann. Neben der vorbildlichen Tätigkeit der landwirtschaftlichen Organisationen ha ben in erster Linie die Landwirtschaftskammern durch ihre Ein richtungen dazu beitgetragen, die neuesten Erfahrungen für den Anbau landwirtschaftlicher Kulturpflanzen nutzbar zu machen. Bei spielswirtschaften haben sich dabei ganz besonders als ein vorzüg liches Mittel erwiesen, die -allen Neuerungen mißtrauisch gegen über stehenden Besitzer kleinerer Betriebe von dem Werte’ wissen schaftlicher Erfahrungen und technischer Vorteile zu überzeugen. Auf Grund unserer Eingabe ist uns vom Preußischen Ministe rium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten (I A Ile 3396) mitgeteilt worden, daß das Ministerium grundsätzlich bereit ist, „die Einrichtung von Beispielswirtschaften für Gemüsebau, insbe sondere für Winter- und Frühgemüse, zu unterstützen, soweit es die zur Verfügung stehenden Mittel zulassen und die Voraussetzun gen für eine sachgemäße Betriebsführung unter fachmännischer Leitung gegeben sind.“ In der Antwort wird weiter gesagt, „daß auf Anträge hin, denen ausreichend begründete Unterlagen beige fügt sein müssen, den Landwirtschaftskammern Beihilfen überwie sen werden können, in der Erwartung, daß sich sowohl die Land wirtschaftskammern als auch die Kreise und Gemeinden zur Tra- S eines angemessenen Teiles der aufzuwendenden Mittel bereit n lassen würden.“ — - Bei den äußerst knappen Mitteln, die den Staatsbehörden heut zutage zu Kulturzwecken zur Verfügung stehen, werden danach weitgehende Beihilfen vom Ministerium selbst kaum zu er warten sein. Die Einrichtung von Beispielswirtschaften für den Gemüsebau ist aber dringende Notwendigkeit und die Vorsitzenden unserer Provinzialverbände sowie die Vertreter unseres Berufes in den Gärtnereiausschüssen müssen darauf hinwirken, daß sich die Landwirtschaftskammern mit dieser Frage ganz besonders beschäf tigen, in geeignet erscheinenden Gebieten Beispielswirtschaften ein richten und Anträge auf finanzielle Beihilfe auf Grund des vorlie genden Bescheides an das Ministerium für Landwirtschaft, Do mänen und Forsten stellen. -n. Achtet auf die Wünsche der Kundschaft! Wenn auch Aufsätze über Zimmerpflanzen pflege nicht in das Handelsblatt für den deutschen Gartenbau gehören, so kann doch sehr wohl die Zimmerpflanzen liebhaberei einmal vom Stand punkte des Topfpflanzengärtners aus hier kurz erörtert werden. Denn diese Angelegenheit ist in der Tat nicht so belanglos, wie sie mahchem Leser auf den ersten Blick erscheinen möchte. Jeder kluge Geschäftsmann sollte darauf bedacht sein, die Stimmung seiner Abnehmer zu erkunden. Diese Stimmung in den Kreisen der pflanzenliebenden Laien geht heute dahin, daß sie zwar nach wie vor gern Topfpflanzen kaufen, aber man verlangt jetzt, viel fach durch die wirtschaftlichen Verhältnisse gezwungen, sehr häufig haltbare Pflanzen, an welchen ein Pflanzenfreund nicht nur wenige Tage oder bestenfalls Wochen, sondern einige Jahre lang seine Freude haben kann. Meistens kleidet sich dieser Wunsch in die Worte: „Kommt diese Pflanze auch übers Jahr wieder?“ oder.: „Blüht sie auch übers Jahr noch einmal?“ Wer die Berechtigung des Verlangens prüft, welches dieser Frage zugrunde liegt, wird nicht bestreiten können, daß es be gründet ist. Gerade die Leute, welche diesen Wunsch hegen, ge hören zu denen, welche der Pflanzenwelt nicht nur eine oberfläch liche und äußere, sondern eine innere Anteilnahme entgegenbringen;
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