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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 37.1922
- Erscheinungsdatum
- 1922
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118'a
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-192200003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19220000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19220000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 37.1922
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Register III
- Ausgabe Nr. 1, 5. Januar 1921 1
- Ausgabe Nr. 2, 12. Januar 1921 17
- Ausgabe Nr. 3, 19. Januar 1921 29
- Ausgabe Nr. 4, 26. Januar 1921 43
- Ausgabe Nr. 5, 2. Februar 1922 57
- Ausgabe Nr. 6, 9. Februar 1922 I
- Ausgabe Nr. 7/8, 23. Februar 1922 77
- Ausgabe Nr. 9, 2. März 1922 99
- Ausgabe Nr. 10, 9. März 1922 119
- Ausgabe Nr. 11, 16. März 1922 131
- Ausgabe Nr. 12, 23. März 1922 143
- Ausgabe Nr. 13, 31. März 1922 155
- Ausgabe Nr. 14, 7. April 1922 165
- Ausgabe Nr. 15, 14. April 1922 174
- Ausgabe Nr. 16, 21. April 1922 184
- Ausgabe Nr. 17, 28. April 1922 194
- Ausgabe Nr. 18, 5. Mai 1922 204
- Ausgabe Nr. 19, 12. Mai 1922 I
- Ausgabe Nr. 20, 19. Mai 1922 219
- Ausgabe Nr. 21, 26. Mai 1922 I
- Ausgabe Nr. 22, 2. Juni 1922 I
- Ausgabe Nr. 23, 9. Juni 1922 245
- Ausgabe Nr. 24, 16. Juni 1922 I
- Ausgabe Nr. 25, 23. Juni 1922 257
- Ausgabe Nr. 26, 30. Juni 1922 263
- Ausgabe Nr. 27, 5. Juli 1922 268
- Ausgabe Nr. 28/29, 21. Juli 1922 I
- Ausgabe Nr. 30, 28. Juli 1922 I
- Ausgabe Nr. 31, 4. August 1922 I
- Ausgabe Nr. 32, 11. August 1922 I
- Ausgabe Nr. 33, 18. August 1922 I
- Ausgabe Nr. 34, 25. August 1922 I
- Ausgabe Nr. 35, 1. September 1922 I
- Ausgabe Nr. 36, 8. September 1922 I
- Ausgabe Nr. 37, 15. September 1922 I
- Ausgabe Nr. 38, 22. September 1922 I
- Ausgabe Nr. 39, 29. September 1922 I
- Ausgabe Nr. 40, 6. Oktober 1922 I
- Ausgabe Nr. 41, 13. Oktober 1922 I
- Ausgabe Nr. 42, 20. Oktober 1922 I
- Ausgabe Nr. 43, 27. Oktober 1922 I
- Ausgabe Nr. 44, 3. November 1922 I
- Ausgabe Nr. 45, 10. November 1922 I
- Ausgabe Nr. 46, 17. November 1922 I
- Ausgabe Nr. 47, 24. November 1922 I
- Ausgabe Nr. 48, 1. Dezember 1922 I
- Ausgabe Nr. 49, 8. Dezember 1922 I
- Ausgabe Nr. 50, 15. Dezember 1922 I
- Ausgabe Nr. 51, 22. Dezember 1922 I
- Ausgabe Nr. 52, 29. Dezember 1922 I
-
Band
Band 37.1922
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‘I üte ur > 15 Del ) 18% 150 d ynl us de ladun 950 ' Br Verkündungsblatt der Gartenbau-Berufsgenossenschaft, Sitz Cassel, der Gärtnerkrankenkasse, Sitz Hamburg, des Gartenbau-Verbandes für den Freistaat Sachsen und der Vereinigung deutscher Nelkenzüchter. HhandelsblattfürdenDeutsuhenbartenbau und die mit ihm verwandten Zweige. Wochenzeitschrift des Verbanaes deutscher Gartenbaubetriebe. Hauptgeschäftsstelle: Neukölln-Berlin, Bergstr. 97-98. Fernsprecher: Amt Neukölln 1123. Postscheckkonto Berlin 2986. Bezugspreis für Deutschland und Deutsch-Oesterreich 80 Mk. jährlich, für das Ausland je nach Währung, Preis der Einzel-Nr. 2 Mk. Mitglieder des „Verbandes deutscher Gartenbaubetriebe“ erhalten das „Handelsblatt“ kostenlos. Auszüge aus dem Inhalt des „Handelsblattes" nur unter ausführlicher Quellenangabe, der Nachdruck ganzer Artikel nur nach besonderer Genehmigung der Hauptschriftleitung gestattet; Nr. 15. Neukölln-Berlin, 14. April 1922. 37. Jahrgang. Forderungen stammen wohl aus dem Jahre 1919. Wir haben da- Imais, weil in diesem Jahre zum ersten Male die Vorschrift fehlte, ann. :1t d. 0. 15 1. unser Mitglied Richard Obst in Leipzig ist. Wir können nicht umhin, um gerecht zu sein, festzustellen, daß von Seiten vieler Mitglieder, die sich jetzt in bedrängter Notlage befinden, die ganze Angelegenheit mit einer unverzeihlichen Gleich- gültigkeit und Saumseligkeit behandelt worden ist. Die meisten der ■120 er i 2500, 1-200. ■1500. - 250. -120'; jl -100. 749 d 1. | Zahlung die Höhe der Rechnung anerkannt ist, und da auch in lallen diesen Fällen die Empfänger widerspruchslos diese Mehrliefe- | rung angenommen und verwandt haben. Wir erhalten nun von dem Holländischen Blumenzwiebel-Export- [verband das nachstehend im Auszug mitgeteilte Schreiben: „Zunächst befremdet es uns, daß Ihre Mitglieder jetzt Be- ‘ schwerden erheben wegen der Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten, die zum größten Teil aus den Jahren 1919 und 1920 herrühren. Es dürfte Ihnen wohl bekannt sein, daß unsere Mitglieder im Jahre 1921 auf Grund eines Kurses von 10 Mk. für den Gulden I haben abrechnen wollen; mehrere Abnehmer haben sich auf dieser Grundlage mit dem Lieferanten geeinigt, aber andere hielten es für vorteilhafter zu warten, haben sich stets Aufschub erbeten und sind infolgedessen jetzt in Schwierigkeiten geraten. Außer dem können wir Ihnen versichern, daß die Beträge, die hier in Holland von unseren Mitgliedern infolge der Entwertung der Mark verloren wurden, den Verlust, den einige Ihrer Mitglieder jetzt erleiden, weit übersteigen. ( Grundsätzlich ist eine gütliche Ordnung strengen Maßregeln vorzuziehen, und wir wollen dazu denn auch gern mitwirken, wir glauben aber dagegen die Anforderung stellen zu dürfen, daß die Einfuhr von Blumenzwiebeln in Deutschland keine Beschrän- Unbezahlte Blumenzwiebelrechnungen. Von F. Johs. Beckmann in Berlin-Südende, M. d. R.W.R. Seit Anfang März sind uns aus Mitgliederkreisen eine ganze Anzahl Zuschriften zugegangen, in denen die betreffenden Mit glieder ihre bittere Not klagen, weil sie nunmehr von ihren hollän dischen Lieferanten auf gefordert worden sind, wenigstens Teilbe träge ihrer Verbindlichkeiten bis zum 1. Juni in .Guldenwährung zu zahlen. Hauptsächlich kommt dabei wohl die Firma R u t g e r d V. van Zanten in Lisse in Betracht, deren deutscher Vertreter iiiaio, wen in MI-EII jamv 4u1 vioivu —1- XV1r-ha- .-21-,’ ! nur in Markwährung kaufen zu dürfen, wiederholt dringend auf- I gefordert, nicht nach Guldenwährung zu bestellen. Man hat diese Mahnung nicht beachtet. Wir haben weiter zur Zeit des Fällig keitstermins der Rechnungen am 1. Juni 1920 abermals wiederholt dringend aufgefordert, die Verbindlichkeiten zu begleichen, sei es auch auf dem Wege eines Vergleiches, bei dem eventl: auch Opfer nicht gescheut werden dürften. Wohl der größte Teil der Forde rungen ist damals auch beglichen worden, bei allen übrigen, die viel leicht auf eine Besserung des Markkurses hofften, und die seit dieser Zeit Zinsen zahlten, kommt nunmehr die Katastrophe in Ge- J stalt einer Zahlungsunmöglichkeit bei den jetzigen und sich voraus- l sichtlich vorläufig noch nicht ändernden Kursverhältnissen. Wir haben auch jetzt nach Möglichkeit versucht, den betroffenen I Mitgliedern beizustehen. Wir wandten uns an den Verband Hollän- .discher Blumenzwiebelzüchter-Exporteure und baten um seine Ver- I mittlung. Wir wandten uns ebenfalls an die Firma van Zanten, I die uns bisher auf unser Schreiben noch nicht geantwortet hat, wäh- I rend der deutsche Vertreter dieser Firma uns aas Versprechen gab, sein Möglichstes zu tun, um einen annehmbaren Vergleich zustande zu bringen. Wir glauben auch sagen zu können, daß man es von I holländischer Seite vermeiden wird, die Sache durch eine Klage auf die Spitze zu treiben, da durch eine solche die Forderungen nicht j immer befriedigt werden dürften und andererseits vielleicht Existenz- t Vernichtungen die Folge sein würden. Wir glauben aber darauf hinweisen zu sollen, daß der von ver- schiedenen Seiten gemachte Einwand, daß die damaligen Lieferun igen über das Maß des Erlaubten hinausgegangen seien, keinesfalls 'heute als Grund einer etwaigen Zahlungsverweigerung ins Feld ge lführt werden kann, da entweder durch Schuldschein oder Zinsen- kungen erleidet. Wenn man sieht, wie Holland alle deutschen Erzeugnisse zuläßt und außerdem Ihre Landsleute durch Kredit zu unterstützen sucht, so sind wir der Ansicht, daß die freie Ein fuhr von Blumenzwiebeln — die ja immer zufolge der Preise ge ring sein wird — kein übertriebener Wunsch ist. Der Grund, aus dem wir auf eine freie Einfuhr einen so großen Wert legen, liegt in den vielen mit dem Beschaffen der Einfuhrgenehmigungen verknüpften Schwierigkeiten. Wir sind davon überzeugt, daß unsere Mitglieder im allgemei nen den deutschen Gärtnern in weitem Maße entgegengekommen sind und wären Ihnen daher verbunden, wenn Sie uns ein Ver zeichnis derjenigen unter Ihren Mitgliedern, die Beschwerden ha ben, unter Angabe der Beträge usw. zugehen lassen könnten. Wir werden dann eine Versammlung der betreffenden Gläubiger zu sammenberufen.“ Unter Bezugnahme auf obiges Schreiben fordern wir nunmehr zunächst alle Mitglieder, die noch in Guldenwährung Verbindlich keiten für Blumenzwiebeln aus Holland aus den Jahren 1919 oder 1920 haben, auf, uns die genaue Höhe der Schuldsummen einschließ lich etwa zu zahlender Zinsen, ebenso das Jahr des Einkaufes und den Namen des Lieferanten, umgehend einzusenden, damit wir das Material dem holländischen Verband übermitteln können. Auf die Gegenforderung des Verbandes, die freie Einfuhr von Blumenzwiebeln nach Deutschland betreffend, können wir selbstver ständlich heute und an dieser Stelle nicht eingehen. Die Frühjahrseinfuhr von Baumschulerzeugnissen aus Holland. Durch einen mit knapper Mehrheit herbeigeführten Beschluß seines Vorstandes war der B. d. B. im Januar beim Reichsministe rium für Ernährung und Landwirtschaft um die Bewilligung eines Frühjahrskontingents von 100 Waggons für Baumschulerzeugnisse aus Holland eingekommen. Die Begleiterscheinungen bei der Ein fuhr des vorjährigen dem B. d. B. bewilligten Kontingents sowie der im Januar von unserem Ausschuß gefaßte Beschluß, jeder fremd ländischen Einfuhr mit Ausnahme holländischer Blumenzwiebeln entgegenzutreten, haben unseren Hauptvorstand veranlaßt, sich den Bestrebungen des B. d. B. energisch zu widersetzen und das Reichs-Min. f. Ern. u. Landw. zu bitten, von der Bewilligung eines Kontingents an den B. d. B. Abstand zu nehmen. Das Reichs-Min. f. Ern. u. Landw. hat daraufhin in mehreren gemeinsamen Bespre chungen mit unserem Verbände und dem B. d. B. zunächst die Vor kommnisse bei der vorjährigen Einfuhr untersucht und weiterhin geprüft, inwieweit der Forderung des B. d. B. nach einer erneuten Einfuhr unter Berücksichtigung der Interessen der deutschen erzeu genden Gärtnerei und der Gesamtwirtschaft Rechnung getragen werden kann. Da es in unserem Bestreben liegt, die durch die vor jährige Einfuhr aus Holland erzeugte Spannung zwischen beiden Verbänden nach Möglichkeit zu beheben, soll auf den ersten Teil der im Reichs-Alin. f. Ern. u. Landw. gepflogenen Erörterungen nicht eingegangen werden.- Durch die gemeinsamen Besprechungen des Einfuhrantrages des B. d. B. für dieses Frühjahr ist zum Ausdruck gekommen, daß das Reichs-Min. f. Ern. u. Landw. die Interessiertheit? unseres Ver bandes an allen Fragen der Einfuhr gärtnerischer Erzeugnisse anerkennt und daß der einstimmige Beschluß unserer Ausschuß sitzung Beachtung gefunden hat. Durch das Eintreten des Haupt vorstandes ist es erreicht worden, daß das Reichs-Min. f. Ern. u. Landw. davon Abstand genommen hat, dem B. d. B. ein Kontingent unter den gleichen Bedingungen wie im vergangenen Jahre einzu räumen. Das Reichs-Min. f. Ern. ü. Landw. hat sich vielmehr da hin entschieden, die Einfuhr fertig kultivierter Pflanzen zum Ver bleiben im Inlande nicht zu gestatten. Die Einfuhr solcher Pflanzen soll nur von Fall zu Fall unter der Bedingung der Wiederausfuhr innerhalb angemessener Frist (bis zum 15. Dezember) und unter Einhalt eingehender Kontrollvorschriften erlaubt werden. “Dem Ver-
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