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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 32.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118'a
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-191700002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19170000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19170000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Nr. 3, 4, 6, und 8: Seite I-IV in der Vorlage nicht vorhanden ; Nr. 12: Seite I-VIII in der Vorlage nicht vorhanden ; Nr. 39/40 in der falschen Reihenfolge eingebunden
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 32.1917
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Register II
- Ausgabe Nr. 1, 6. Januar 1917 I
- Ausgabe Nr. 2, 13. Januar 1917 I
- Ausgabe Nr. 3, 20. Januar 1917 V
- Ausgabe Nr. 4, 27. Januar 1917 V
- Ausgabe Nr. 5, 3. Februar 1917 I
- Ausgabe Nr. 6, 10. Februar 1917 V
- Ausgabe Nr. 7, 17. Februar 1917 I
- Ausgabe Nr. 8, 24. Februar 1917 V
- Ausgabe Nr. 9, 3. März 1917 I
- Ausgabe Nr. 10, 10. März 1917 107
- Ausgabe Nr. 11, 17. März 1917 I
- Ausgabe Nr. 12, 24. März 1917 IX
- Ausgabe Nr. 13, 31. März 1917 I
- Ausgabe Nr. 14, 7. April 1917 I
- Ausgabe Nr. 15, 14. April 1917 I
- Ausgabe Nr. 16, 21. April 1917 I
- Ausgabe Nr. 17, 28. April 1917 185
- Ausgabe Nr. 18, 5. Mai 1917 I
- Ausgabe Nr. 19, 12. Mai 1917 I
- Ausgabe Nr. 20, 19. Mai 1917 I
- Ausgabe Nr. 21, 26. Mai 1917 I
- Ausgabe Nr. 22, 2. Juni 1917 I
- Ausgabe Nr. 23, 9. Juni 1917 I
- Ausgabe Nr. 24, 16. Juni 1917 I
- Ausgabe Nr. 25, 23. Juni 1917 I
- Ausgabe Nr. 26, 30. Juni 1917 I
- Ausgabe Nr. 27, 7. Juli 1917 I
- Ausgabe Nr. 28, 14. Juli 1917 I
- Ausgabe Nr. 29, 21. Juli 1917 I
- Ausgabe Nr. 30, 28. Juli 1917 I
- Ausgabe Nr. 31, 4. August 1917 I
- Ausgabe Nr. 32, 11. August 1917 I
- Ausgabe Nr. 33, 18. August 1917 I
- Ausgabe Nr. 34, 25. August 1917 I
- Ausgabe Nr. 35, 1. September 1917 I
- Ausgabe Nr. 36, 8. September 1917 I
- Ausgabe Nr. 37, 15. September 1917 I
- Ausgabe Nr. 38, 22. September 1917 I
- Ausgabe Nr. 40, 6. Oktober 1917 380
- Ausgabe Nr. 39, 29. September 1917 372
- Ausgabe Nr. 41, 13. Oktober 1917 I
- Ausgabe Nr. 42, 20. Oktober 1917 I
- Ausgabe Nr. 43, 27. Oktober 1917 400
- Ausgabe Nr. 44, 3. November 1917 405
- Ausgabe Nr. 45, 10. November 1917 I
- Ausgabe Nr. 46, 17. November 1917 416
- Ausgabe Nr. 47, 24. November 1917 422
- Ausgabe Nr. 48, 1. Dezember 1917 I
- Ausgabe Nr. 49, 8. Dezember 1917 441
- Ausgabe Nr. 50, 15. Dezember 1917 447
- Ausgabe Nr. 51/52, 22. Dezember 1917 I
-
Band
Band 32.1917
-
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Nr. 51/5 Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw. 460 Ni beifügen, sondern internationale Antwortscheine, 9. deutlich. 10. genaue Adresse. EIIIIIIIIIIIIIIIIIIE ElllllIIIIIIIIIIIIIIIII Kleine Mitteilungen 51 TillllIlIIIIIIIIIIIIT Entscheidungen deutscher Gerichtshöfe E. Schramm. z. Zt. Hamburg. ausfallen marken Schrift, bei den I sch’ von daß betr mac tiefe abgesehen, so haben die Fahrkartenausgabestellen über die Preise auf Ver langen Auskunft zu erteilen. Die Maßnahme ist durch die bevorstehende Änderung der Personentarife mit Rücksicht auf den verminderten Personal bestand und zur Papierersparnis nötig geworden. Angesichts der zahlreichen Klagen über die derzeitige Erschwerung des internationalen Briefverkehrs, die sich in Verzögerungen, Rückleitungen und Verlusten äußert, sei nachstehend erneut auf die wichtigsten beim Briefverkehr von und nach dem Auslande zu beachtenden Gesichtspunkte hingewiesen: Ha 1 und H Die Geltung auf den Te ent noc ihn Au Au Ve; 2,5 aus meis redi lieh« bei zur hole die vere abel fass. Buc Garteninspektor Glindemann, Fachlehrer der Königlichen Lehranstalt für Wein-, Obst- und Gartenbau in Geisenheim, ist der Titel Gartenbau direktor verliehen worden. stim sich gem Zw in i I gibt tum kein lieh, wo mac scha mit Gei- Ges Ver klag 2jäl Sor Bae: Fat prir C. 1 e/o ‘ (Sä Aushang der Fahrkartenpreise. Eisenbahnverkehrsordnung ist durch das Reichseisenbahnamt mi ; vom 1. Januar 1918 vorübergehend dahin geändert worden, daE Erhöhung des Gütertarifs. Die Erhebung eines 15 %igen Zuschlags auf alle Gütertarife der preußisch-hessischen Eisenbahngemeinschaft hat der Preußische Landes eisenbahnrat einstimmig beschlossen. Die Vorlage geht noch an den Land tag, und die Erhöhung soll in Form eines Kriegszuschlags am 1. April 1918 in Kraft treten. Dieser Kriegszuschlag soll nur vorübergehend während des Krieges bestehen, später abgebaut und in das Tarifsystem eingearbeitet werden. Der Landeseisenbahnrat beschloß ferner, die Fracht ermäßigungen für Saatgut aufzuheben. Die Baumwurzeln und das Grundwasser. Dr. W. Wächter von der Königlichen Landesanstalt für Wasser hygiene in Berlin-Dahlem hat wichtige Untersuchungen über die Be ziehungen zwischen dem Wurzelwachstum der Bäume und dem Grund wasser angestellt. Es geht aus ihnen, wie in der Zeitschrift „Wasser und Gas“ berichtet wird, hervor, daß die Ulme mit ihren Wurzeln dem Wasser nachgeht, ebenso anscheinend in gewissem Maße auch der Apfelbaum. Bei der Esche und Birke scheint dies nicht der Fall zu sein, während die Kiefer wohl zu den Bäumen gehört, die stehendes Wasser nicht ver tragen. Wie sich die Kirsche allgemein verhält, konnte, da nur ein Baum ausgegraben wurde, nicht festgestellt werden. Eine planmäßige Fortsetzung der Untersuchungen könnte darüber Klarheit schaffen, ob und in welchem Umfange der Baumwuchs bei Absenken des Grundwasserspiegels ge schädigt wird, eine Frage, die namentlich für die Anlage und den Betrieb großstädtischer Wasserwerke nicht ohne Bedeutung ist. Kirschblätter. Im verflossenen Sommer wurde mir ein gedrucktes Angebot für zu liefernde Süß- und Sauerkirschblätter gesandt. Die betreffende Firma gab an, diese in lufttrockenem Zustande zu liefernden Blätter als Füll- material zu verwenden, und bot für den Zentner 60 M. Ich überlegte, was ich wohl unter Füll material in diesem Falle zu verstehen hätte. Für Polsterungen z. B. hätte man ja auch so manches andere, billigere Material verwenden können, als gerade Kirschblätter. Später wurde mir bekannt, daß man getrocknete Kirschblätter als Tabak- Ersatz zum „Füllen“ von Pfeifenköpfen verwenden könnte. Unter solchen Umständen wäre bei einem Einkaufspreise von 60 M. der Zentner das Geschäft allerdings kein schlechtes, vielmehr ein echt zeitgemäßes. Hiervon abgesehen, stellte ich mir die Frage, ob ein Zentner ge trockneter Kirschblätter wohl mit 60 M. bezahlt sei? Ist schon das Pflücken der Blätter von Kirschbäumen als sehr umständ lich und schwierig zu bezeichnen, selbst dann, wenn man durch Abstreifen der Blätter von abgeschnittenen Zweigen sich die Sache vereinfacht, so ist doch auch mit diesen Werbekosten, welche so entstehen, der Wert der Blätter keineswegs ersetzt. Der Wert der Blätter an und für sich berechnet sich doch ganz anders. Für jeden Baum ist das Blatt eine schaffende Werkstatt. Durch das Blatt wird der durch die Wurzel dem Boden entnommene Baustoff, die Mineralsalze und der Stickstoff mit dem der Kohlensäure in der Luft durch das Blatt entzogenen Kohlenstoff erst verarbeitet und dem Baume nutzbar gemacht. Raube ich dem Baume diese Werkstatt voll schaffensfreudiger Tätigkeit, so ist er nicht nur des aus ihr gezogenen Gewinnes verlustig, sondern muß neues Anlagekapital aus seinem „Reservefonds“ hergeben, uni sich eine neue Werkstatt zu schaffen. Dazu gehört außerdem auch Zeit, die als verloren zu betrachten ist. Der Baum soll nun also nicht nur die hergegebenen Mittel aus seinem „Reservefonds“ wieder ergänzen; er soll auch noch neuen Gewinn aus der neuen Werkstatt ziehen. Dazu langt dann die begrenzte „Geschäfts“-, gleichbedeutend mit „Wachstums"- Periode meist nicht aus. Die „Dividende“, d. h. die Ernte, fällt gar zu leicht ganz aus oder sie wird doch wenigstens stark geschmälert. Sehr leicht treten auch bei dem entkräfteten Baume Krankheiten auf. Die neu sich bildenden Zweige reifen nicht aus und erfrieren, die Blattpilze und andere Schädlinge treten auf, der gestörte Saftumlauf führt zu Gummifluß oder anderen Krankheiten. Alles in allem muß ich die Blätter also viel höher bewerten und will lieber auf solche Geschäfte verzichten. Lieferungsverzug und Schadenersatz. Die Folgen ungenauer Erklärungen. Wie vorsichtig ein Geschäftsmann bei seinen Erklärungen insbeson dere dann sein muß, wenn an sie durch das Gesetz bestimmte Rechts folgen geknüpft sind, beweist von neuem eine jetzt vorliegende Entschei dung des Reichsgerichts. Es handelt sich in dem betreffenden Fall um den Lieferungsverzug des Verkäufers. In „Verzug“ gerät nach dem Gesetz bekanntlich zunächst einmal der, der an einem nach dem Kalender bestimmten Tage zu leisten hat, diesen Tag aber verstreichen läßt. Ist die Lieferung nicht an einem bestimmten Kalendertage vorzu nehmen, was ja bei einer großen Anzahl von Geschäften, vor allem bei denen des täglichen Lebens, der Fall zu sein pflegt, so tritt der Verzug mit seinen Rechtsfolgen erst dann ein, wenn eine Mahnung des Berech tigten erfolglos vorgenommen wurde. Mit dem Eintritt des Verzuges hat nun aber der Käufer oder der sonst Berechtigte noch nicht die Befugnis, ohne weiteres auch Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, viel mehr bleibt das Vertragsverhältnis als solches unverändert bestehen, und das einzige Recht, was, abgesehen von einigen Ausnahmefällen, für den Lieferungsberechtigten herausspringt, ist das, neben der Lieferung die Vergütung des durch die Verzögerung entstandenen Schadens zu bean spruchen. Will der Käufer von dem Vertrage vollständig zurücktreten, oder will er gar unter Verzicht auf die Lieferung Schadenersatz wegen unterbliebener Vertragserfüllung verlangen, so muß er seiner ersten Er klärung eine weitere folgen lassen, in der er dem Verpflichteten eine gewisse Nachfrist setzt und ihm dabei mitteilt, daß, wenn die Lieferung nicht innerhalb dieser Frist erfolgt, die Annahme abgelehnt werden würde. Zeitlich brauchen beide Erklärungen, d. h. die Erklärung, die den Lieferanten in „Verzug“ bringt, und die, durch die die Nachfrist gesetzt wird, nicht auseinander zu liegen, das heißt sie können in dem gleichen Schreiben enthalten sein. Inhaltlich muß aber zum Ausdruck gebracht werden, daß der Käufer zunächst auf Lieferung bestehe, daß er gegebenenfalls bereit sei, eine Nachfrist zu setzen, und daß er nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist die erwähnten Rechte geltend machen werde. Hinsichtlich der Nachfristsetzung und der Androhung des Rücktritts oder des Lieferungsverzichtes werden nun in der Praxis häufig Fehler gemacht, die das Recht des Käufers vernichten. So z. B. wird fehlerhaft die Nachfrist gesetzt, ohne die ausdrückliche Hinzu fügung, daß die Annahme der Leistung gegebenenfalls abgelehnt werden würde. In anderen Fällen wieder kommen Versehen bei der Bemessung der Frist vor. Und in wieder anderen wird ein Verstoß bei der Be zeichnung dessen, was überhaupt als Lieferung begehrt wird, begangen. So lag es bei folgendem Fall: Die Firma H. in Berlin hätte von der Firma N. 4000—6000 Ztr. Heu, Lieferung nach und nach bis 1. Februar 1915 gekauft. Bis zum 25. Januar, also bis kurz vor dem Tage, an dem die gesamte Lieferung hätte erfolgt sein müssen, schrieb die Käuferin an die Verkäuferin: „Zur Lieferung eines „Teiles“ des von Ihnen gekauften Heus stelle ich hierdurch eine Nachfrist von acht Tagen. Nach dieser Zeit werde ich mich für Ihre Kosten eindecken.“ Als der Verkäufer trotzdem nicht lieferte, verlangte der Käufer Schadenersatz; seine Klage wurde jedoch mit der Begründung abgewiesen, daß die Teilmenge, die verlangt wurde, nicht näher bezeichnet worden sei. Vom rechtlichen Standpunkt aus ist das Urteil einwandfrei. Wegen der ganzen Lieferung konnte der Käufer noch keine Nachfrist setzen, weil die Lieferung als solche noch nicht fällig war. Bei einem Urlaub. Wir verlieren an ihm ein treues Mitglied und hochgeschätzten Kollegen. Für die Gruppe Herzogtum S a c h s e n - A11 en b u r g : Otto Kunze. Unser Mitglied, der Gärtnereibesitzer Gustav Runge in Striegau (Schl.) ist, wie wir erst jetzt in Erfahrung bringen, bereits in diesem Sommer gestorben, auch Wilhelm Scheppmann, Handelsgärtner in Osnabrück und ebenfalls. Verbandsmitglied, ist am 26. Oktober verstorben. Briefumschläge, 7. Verschlufsklappe nicht nach innen einschieben (Hei 8 eI von Anlagen durch Anklammern verhüten), 8. keine Briel W1S fe. -- :. r e. +: . • . I. A nterteck eina Q ~ ettlck r Z. I. Brief nicht zukleben, 2. Umfang nicht über zwei Seiten un j normaler Zeilenabstand, 3. Schrift mit Tinte, nicht Bleistift oder Tinten e Stift, 4. etwa beigelegte Photographien unaufgezogen, 5. lateinisch sw Buchstaben, keine unnötigen Unterstreichungen, 6. keine . gefütterte Wä Stationen die Preise der zum Verkauf aufliegenden Fahrkarten mm nicht mehr ausgehängt zu werden brauchen. Wird von dem Aushange =!
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