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433 Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw. Nr. 48 — i Bekanntmachung. Diejenigen Mitglieder, welche für das 2. Halbjahr 1917 dem Verbände beigetreten sind und den halbjährigen Beitrag nebst Gruppenunkosten noch nicht entrichtet haben, werden höflichst um umgehende Einsendung desselben ersucht. Beiträge, welche bis zum , 7. Dezember nicht eingegangen sind, werden nach diesem Termin ohne nochmalige vorherige Benachrichtigung von der Geschäftsstelle durch Nachnahme erhoben. Der Vorstand des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. Max Ziegenbalg, Vorsitzender. Gärtnerei - Berufsgenossenschaft. Bekanntmachung betreffend Lohnnachweis für Kriegsgefangene. Nach dem Gesetz über Fürsorge für Kriegsgefangene (R. G. Bl. 1917 S. 149) sind alle Mitglieder der Gärtnerei- Berufsgenossenschaft verpflichtet zum ersten Male für das Jahr 1917 und alsdann für die weitere Dauer des Krieges in den jährlich der Genossenschaft einzureichenden Arbeitsnachweisen (Lohnnachweisen) auch die Entgelte nachzuweisen, die sie für die Ueberlassung der in ihren Betrieben beschäftigten Kriegsgefangenen an die zuständigen Stellen (Ge fangenenkommandos, Stadtverwaltungen, Landwirtschaftskammern, Erwerbsgenossenschaften und dgl.) gezahlt haben. Die Mitglieder der Berufsgenossenschaft bitten wir, diese Entgelte, soweit es noch nicht geschehen ist, sorgfältig zu verbuchen, damit sie der Berufsgenossenschaft genau nachgewiesen werden können. Cassel-W., den 20. November 1917. Der Vorstand der Gärtnerei-Berufsgenossenschaft. E. Becker, Vorsitzender. 171. Verzeichnis der Beiträge für die Kriegsunterstützung. Au g. Noack, Gtnbes. in Mariendorf (6. Spende) 25,— M. R. Lorenz, Gtnbes. in Schweidnitz 5,— „ I. bis I 70. Verzeichnis 55 331,47 „ Summe 55 361,47 M. Gedenkblatf für Mitglieder und deren Angehörige. Es starb den Heldentod für das Vaterland: Leutnant d. Res. Kurt Sensenhauser, Inhaber des Eisernen Kreuzes 2. Klasse, ältester Sohn unseres Mitgliedes Karl Sensenhauser, Gtnbes. in Pretzsch (Elbe). Durch Verleihung des Eisernen Kreuzes wurden ausgezeichnet: Mitglied, Gefreiter Hermann Nitschke, Gtnbes. in Kosten blut (Bez. Breslau). Mitglied Jos. Rehbein, Gtnbes. in Samter, Prov. Posen. Paul Lorenz, jüngster, sechster Sohn unseres Mitgliedes Robert Lorenz,. Gtnbes. in Schweidnitz. Der Grundbesitz und die Gärtnerei. Von E. Seibel in Itzehoe. Fs ist Tatsache, daß der Grundbesitz das sicherste Kapital ist. Eine " andere Frage ist es jedoch, ob es immer am vorteilhaftesten angewendet ist. Die Hauptaufgabe der Besitzer muß sein, dieses festgelegte Geld auch zum Einkommen für sich zu gestalten, da ja die wenigsten in der Lage sind, das Geld nur festzulegen oder sich für Spekulationszwecke zu erhalten. Dies können nur Aufgaben für reiche Leute sein und haben für uns kein Interesse, denn die Gärtner sind in den wenigsten Fällen so bemittelt. Sie haben sich wohl den Beruf erwählt, um aus ihrem Besitz die höchsten Zinsen zu ziehen, so wenigstens schwebt es wohl einem jungen Gärtner beim Eintritt in seinen Beruf vor, bis er im Verlaufe so und so vieler Jahre zu anderen Ansichten und Vorstellungen kommt. Uns kann hier nur am meisten interessieren, ob der Gärtner aus seinem angelegten Geld die höchsten Zinsen bezieht. Diese Frage sollte wenigstens für ihn obenan stehen. Der Landwirt betrachtet sie wenig stens von diesem Gesichtspunkt aus und ist daher meiner Meinung nach in diesem Punkte dem Gärtner weit voraus. Abgesehen von einzelnen, denen besondere Umstände oder außergewöhnliche Befähigung zu Glücks fällen verholten haben, können wir das Einkommen eines gärtnerischen Grundbesitzers als bescheiden betrachten, trotz allen Fleißes und tüchtiger Arbeit. Dies ändert sich gewöhnlich erst dann, wenn der Besitzer sich auch zum richtigen Kauf- und Handelsmann ausgebildet hat, eine Gabe, die nicht jedem gegeben ist. Dann müßte dieser Handelsmann für den Absatz sorgen, wobei ihm wohl ein genügender Verdienst zufallen würde. Immerhin sollte das fachliche Wissen und die Arbeitsamkeit genügen, dem Besitzer die reichlichen Zinsen seines Besitzes einzubringen. Solche Be sitzer sind wohl genügend vorhanden,, doch nur wenige beziehen mehr als mäßige Zinsen. Ich bin zu wenig im Baumschulenfach bewandert, um mir darin ein maßgebendes Urteil zu erlauben, habe aber immerhin meine Beobachtungen gemacht und gefunden, daß es doch recht mäßig um die Zinsen beim Grundbesitz der Baumschulenleute steht. Woran mag dies wohl liegen? Hat die Allgemeinheit nicht die Pflicht, sich diese Leute im eigenen Interesse zu erhalten? Wenn ja, dann hat sie auch die Pflicht, die Waren so zu bezahlen, daß der Besitzer nicht nur zum Diener wird. Es schien mir doch einmal geboten, diese Frage in den Vorder grund zu rücken, aber bei der Beurteilung mag man sich hüten, den Begriff der Anbauenden mit dem der Handeltreibenden zu verwechseln. Da es aber Tatsache ist, daß wir Gärtner nur zu einem ganz geringen Teil nur Anbauer sind und selbst Großbetriebe oftmals nur reine Handels betriebe darstellen, was ja gewiß auch das wichtigere ist, so muß man doch die Frage der Besitzer nicht außer acht lassen, da ja dieser vor allem arbeiten muß, sonst haben auch die andern nichts zu verkaufen. Die Zeit ist meiner Meinung nach dazu angetan, über diese Frage nach zudenken und auf Besserung zu sinnen. Für- heute will ich mich nicht weiter in dieser Sache äußern, sondern ich verfolgte mit dem Vor stehenden nur den Zweck, anregend zu wirken. □ □ □ Aus dem Tätigkeitsbereich der gärtnerischen Versuchsanstalt in Bonn. ii. N achdem im Juli d. Js. von der Gärtnerischen Versuchsanstalt der I ’ Landwirtschaftskammer für die Rheinprovinz in Bonn das Merkblatt Nr. 1 über die Düngung der Topfpflanzen, was von uns in Nr. 34 vom 25. August zum Abdruck gelangte, veröffentlicht wurde, folgt jetzt, gleichsam als Fortsetzung Merkblatt Nr. 2, das sich mit der Düngung der Freilandpflanzen befaßt. Die Übersichtlichkeit desselben macht den wichtigen Inhalt auch denen leicht verständlich, welchen dieses Gebiet noch wenig bekannt sein sollte. Jedenfalls wird sich die gärtnerische Versuchsanstalt damit neue Freunde erwerben, die alten begrüßen das Merkblatt aufs dankbarste. Die Düngung der Freilandpflanzen. Von Königl. Garteninspektor Max Löbner in Bonn. Die Düngung kann mit verwesbaren, humusbildenden (organischen) und mit mineralischen Düngemitteln (Salzen) erfolgen. Der immer mehr fühlbare Mangel an Stallmist und die Notwendigkeit der Erzielung gesteigerter Erträge haben in der Landwirtschaft die Düngung mit mineralischen Düngemitteln stark auf kommen lassen; die Gärtnerei macht sich die mit ihrer Verwendung, verbundenen Vorteile leider noch nicht genügend nutzbar. Man gebe immer nur Volldüngung und nicht einseitige, nur Stickstoff, nur Phosphorsäure oder nur Kali enthaltende Düngemittel. Alle Dünge mittel werden in wässerigen Lösungen, also nur bei entsprechender Feuch tigkeit des Bodens, von den Pflanzenwurzeln aufgenommen und in den Blättern in Pflanzenmasse umgewandelt. Bei wertvollen Kulturen, Sonder kulturen, sorge man für rechtzeitige Bewässerung durch Gießen oder Beregnungsanlagen.