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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 32.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118'a
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-191700002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19170000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19170000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Nr. 3, 4, 6, und 8: Seite I-IV in der Vorlage nicht vorhanden ; Nr. 12: Seite I-VIII in der Vorlage nicht vorhanden ; Nr. 39/40 in der falschen Reihenfolge eingebunden
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 32.1917
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Register II
- Ausgabe Nr. 1, 6. Januar 1917 I
- Ausgabe Nr. 2, 13. Januar 1917 I
- Ausgabe Nr. 3, 20. Januar 1917 V
- Ausgabe Nr. 4, 27. Januar 1917 V
- Ausgabe Nr. 5, 3. Februar 1917 I
- Ausgabe Nr. 6, 10. Februar 1917 V
- Ausgabe Nr. 7, 17. Februar 1917 I
- Ausgabe Nr. 8, 24. Februar 1917 V
- Ausgabe Nr. 9, 3. März 1917 I
- Ausgabe Nr. 10, 10. März 1917 107
- Ausgabe Nr. 11, 17. März 1917 I
- Ausgabe Nr. 12, 24. März 1917 IX
- Ausgabe Nr. 13, 31. März 1917 I
- Ausgabe Nr. 14, 7. April 1917 I
- Ausgabe Nr. 15, 14. April 1917 I
- Ausgabe Nr. 16, 21. April 1917 I
- Ausgabe Nr. 17, 28. April 1917 185
- Ausgabe Nr. 18, 5. Mai 1917 I
- Ausgabe Nr. 19, 12. Mai 1917 I
- Ausgabe Nr. 20, 19. Mai 1917 I
- Ausgabe Nr. 21, 26. Mai 1917 I
- Ausgabe Nr. 22, 2. Juni 1917 I
- Ausgabe Nr. 23, 9. Juni 1917 I
- Ausgabe Nr. 24, 16. Juni 1917 I
- Ausgabe Nr. 25, 23. Juni 1917 I
- Ausgabe Nr. 26, 30. Juni 1917 I
- Ausgabe Nr. 27, 7. Juli 1917 I
- Ausgabe Nr. 28, 14. Juli 1917 I
- Ausgabe Nr. 29, 21. Juli 1917 I
- Ausgabe Nr. 30, 28. Juli 1917 I
- Ausgabe Nr. 31, 4. August 1917 I
- Ausgabe Nr. 32, 11. August 1917 I
- Ausgabe Nr. 33, 18. August 1917 I
- Ausgabe Nr. 34, 25. August 1917 I
- Ausgabe Nr. 35, 1. September 1917 I
- Ausgabe Nr. 36, 8. September 1917 I
- Ausgabe Nr. 37, 15. September 1917 I
- Ausgabe Nr. 38, 22. September 1917 I
- Ausgabe Nr. 40, 6. Oktober 1917 380
- Ausgabe Nr. 39, 29. September 1917 372
- Ausgabe Nr. 41, 13. Oktober 1917 I
- Ausgabe Nr. 42, 20. Oktober 1917 I
- Ausgabe Nr. 43, 27. Oktober 1917 400
- Ausgabe Nr. 44, 3. November 1917 405
- Ausgabe Nr. 45, 10. November 1917 I
- Ausgabe Nr. 46, 17. November 1917 416
- Ausgabe Nr. 47, 24. November 1917 422
- Ausgabe Nr. 48, 1. Dezember 1917 I
- Ausgabe Nr. 49, 8. Dezember 1917 441
- Ausgabe Nr. 50, 15. Dezember 1917 447
- Ausgabe Nr. 51/52, 22. Dezember 1917 I
-
Band
Band 32.1917
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389 Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw. Nr. 41 i weser, Vegesack, Blumenthal, Oldenburg und Ostfriesland (unter Aus schluß der Stadt Bremen) einen neuen Landesverband zu gründen, mit der Bestimmung, daß ein Jahr der Vorsitzende aus den Gruppen östlich der Weser, ein Jahr aus dem Herzogtum Oldenburg und ein Jahr aus der Gruppe Ostfriesland zu wählen ist. Begründung: Die ganzen wirtschaftlichen Verhältnisse der Gruppe Bremen sind von denen der umliegenden Gruppen so verschieden, daß es für beide Teile besser erscheint, wenn sie sich trennen. Antrag der Gruppe Dresden und Umgegend. Der Ausschuß wolle beschließen: Die bisher bei Sterbefällen von Mitgliedern an deren Angehörige im Falle der Bedürftigkeit gewährte Unterstützung künftighin in jedem Sterbefall zur Auszahlung zu bringen, sofern darauf Anspruch erhoben wird, diese Unterstützung auf hundert Mark festzusetzen und um dieses zu ermöglichen, den Verbandsbeitrag auf fünfzehn Mark zu erhöhen, falls die verfügbaren Mittel nicht bereits vorhanden sind. - Begründung: Die bisher innegehabte Art und Weise der Gewährung dieser Unter stützung ist nach unserer Meinung nicht immer richtig gewesen. Zwei Fälle aus unserer Gruppe sprechen dafür. Die Verbandsleitung kennt unmöglich die Verhältnisse, die bei den einzelnen Fällen oft vorliegen. Sie ist deshalb auf Erörterungen und Auskunftserteilungen angewiesen, die letzteren werden in der Regel bei Gruppenmitgliedern, dem Obmann usw. eingeholt. Sie sind oft teils aus Unkenntnis der Dinge, teils aber auch aus Ungunst so gefaßt, daß sich die Verbandsleitung nicht ent schließen kann, die Unterstützung zu gewähren. Wird deshalb die Unter stützung als eine festbestehende Einrichtung geschaffen, so fallen alle bisher dagewesenen Unliebsamkeiten für beide Teile weg. Wir bitten aus diesen Gründen um Annahme unseres Antrages. Antrag der Gruppe Oberbarnim-Uckermark. Der Verband möge bei den Samenzüchtern und Händlern darauf dringen, daß selbige in ihren Preisverzeichnissen neben den Preisen auch die Keimkraft der Sämereien bekanntgeben. Begründung: Die bösen Erfahrungen in diesem Jahre mit den schlecht aufgehen den Gemüsesämereien brachten die Mitglieder unserer Gruppe zu obigem Antrag. Wenn z. B. bei Kohlrabi trotz unter dem Schutze der Regie rung festgesetzten Kriegspreisen nur etwa 10—20% auf geht, oder von Mohrrübensamen etwa I 5—25 %, Porreesamen kaum 5 %, portugiesische Zwiebeln 2—5 % Pflanzen bringen, so ist da bestimmt etwas nicht in Ordnung. Wenn man schon die teuren Samenpreise mit in den Kauf nimmt, so ärgert sich doch jedermann, wenn er Arbeit und Zeit verloren hat, welche nicht mehr einzuholen sind. Nun schreiben die Samenhand lungen, jeder solle Keimproben selbst machen, leichter ist es aber doch, wenn die betr. Firma ihre Keimprobenergebnisse, welche sie selbst macht, bekannt gibt, dann fallen viel Ärger und unnütze Arbeit fort und man betrügt sein Land nicht. Bei den Grassaaten werden doch Keimkraft und Keimzeit bekanntgegeben, und was bei Grassaaten geht, kann bei Gemüsesamen doch nicht unmöglich sein. Antrag der Gruppe Meißner Lande (Sitz Coswig), Sachsen. Der Ausschuß wolle beschließen: Der Hauptvorstand möge bei den Heeresverwaltungen vorstellig werden, die stellvertretenden General kommandos zu veranlassen, auf die ihnen unterstellten Truppenteile dahin gehend einzuwirken, daß bei der Abgabe des erzeugten Pferdedüngers die ansässigen Gärtner in erster Linie zu berücksichtigen sind, und daß diesen der nötigste Bedarf sichergestellt wird, da ohne solchen die ver langte Anzucht von Frühgemüse unmöglich ist. Begründung: Die Begründung liegt in dem Anträge selbst. Anträge der Gruppe Schleswig-Holstein I. 1. Der Ausschuß wolle beschließen, die Sterbeunterstützung auf zuheben. Begründung: Nach den Bestimmungen für die Auszahlung der Sterbeunter stützung wird dieselbe dort gewährt, wo die Verhältnisse dies erfordern, d. h. wo eine Bedürftigkeit dafür vorliegt. Das bisher geübte Ver fahren, wonach den Obmännern die Feststellung der Bedürftigkeit ob lag, scheint aufgegeben zu sein. Überdies liegt sowohl für die Obmänner der betreffenden Gruppen, wie auch für den Hauptvorstand die Unmög lichkeit vor, genaue Grenzen für die Bedürftigkeit festzulegen. Da nun jetzt die Sterbeunterstützung als Agitationsmitlel doch nicht mehr in Frage kommt, und um alle unnötigen Erschwerungen und Unannehm- lichkeiten abzustellen, wäre wohl der richtigste Weg, die Sterbeunter stützung ganz aufzuheben. 2. Der Ausschuß wolle beschließen, bei der Reichsstelle für Gemüse und Obst dahin vorstellig zu werden, Richtpreise für Gemüse und Obst erst dann festzulegen, wenn sich die Ernte einigermaßen über sehen läßt. Begründung: Die Erfahrung hat gelehrt, daß die im Winter schon festgelegten Richtpreise für Gemüse und Obst oft den durch Witterung und andere Einflüsse beeinträchtigten Ernteergebnissen nicht annähernd entsprechen, sie sind eher geeignet, die Produktion ganz enorm zu hemmen, anstatt zu fördern. Die Forderung des Tages: Zeichne Rrieysanleihe! | Anträge der Gruppe Riesengebirge. 1. Die Gruppe stellt zur Ausschußsitzung folgenden Antrag: Der Vorstand möge an maßgebender Stelle vorstellig werden, daß bei Festsetzung der Höchstpreise nicht zu große Bezirke in Betracht kommen, sondern daß jeder Kreis für sich die Höchstpreise festsetzen kann. Begründung: Bei uns hier im Gebirge ist das Gemüse etwa drei Wochen später reif als in anderen Gegenden, z. B. in Breslau oder Liegnitz, da wir viel mehr kalte Nächte und viel schwereren Boden haben. Nachdem z. B. die Gärtner in anderen Gegenden schon seit vier Wochen Bohnen das Pfund zu 80 Pfennige verkauft haben, wird der Höchstpreis fest gesetzt, und wir hier sollen für die ersten Bohnen 35 Pfennig erhalten, ein Preis, der im Frieden höher war für Bohnen. Selbstredend sind die Bohnen vom Markt verschwunden und das Publikum ist ebenfalls ge schädigt. Ebenso wie mit den Bohnen könnte man viele Beispiele anführen. 2. Die Beurlaubung der Handelsgärtner, welche an der Front sind, ist im Verhältnis zu den Landwirten eine Zurücksetzung. Der Vorstand soll ersucht werden, hiergegen vorstellig zu werden. Begründung: Die Gärtner werden in der Beurlaubung nicht wie die Landwirte bevorzugt, trotzdem wohl jene in betreff Volksernährung dieselben An sprüche hätten wie die Landwirte. Denn wie sollte sich das deutsche Volk im Frühjahr und Sommer ernähren, wenn nicht das Gemüse vor handen wäre. Da die Gärtner schon wieder ihren Urlaub im Frühjahr hinter sich haben können, wenn die Landwirte zur Heuernte fahren, ließe sich doch dies gut einteilen, da der Landwirt noch nichts auf dem Acker tun kann, während der Gärtner die Frühbeetkultur und die Häuser mit Frühgemüse bestellen kann. Ebenfalls ist der Gärtner nach der Ernte der Landwirte in der Gärtnerei wieder unentbehrlich. Anträge des Rheinischen Provinzialverbandes. 1. Der Hauptvorstand wird dringend gebeten, an maßgebender Stelle dahin zu wirken, daß den Mitgliedern des Verbandes, welche sich mit der Anzucht von Kartoffeln aus Stecklingen und Keimaugen befassen, eine Bezugserlaubnis bewirkt wird, damit die nötige Menge Saatgut vor Eintritt stärkerer Fröste von den Kartoffelsaatstellen bezogen werden kann. Begründung: Die Vorkommnisse des verflossenen Winters und Frühlings sind noch frisch in aller Gedächtnis. Um das Kartoffelsaatgut strecken zu helfen, halten sich viele Mitglieder bereit erklärt, Kartoffeln durch Stecklinge, Augen und dergl. zu vermehren, teils um sie selbst aufzu pflanzen, teils um sie der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Das gute Vorhaben scheiterte in vielen Fällen völlig an der Unmöglichkeit, Saatgut überhaupt oder rechtzeitig zu beschaffen. Anscheinend soll die Art der Verteilung in diesem Jahre eine andere werden, aber es wäre doch zweckmäßig, wenn der Vorstand die Angelegenheit im Auge be hielte und durch rechtzeitige Bekanntmachung im Handelsblatt den besten Weg zur Saatgutbeschaffung bekannt gäbe. 2. Der Ausschuß wird gebeten, einheitliche Sätze aufzustellen für 1 die zulässigen Abschreibungen bei Immobilien und Mobilien in der Gärtnerei, um möglichst zu erreichen, daß dieselben von den Steuer behörden als allgemein gebräuchliche anerkannt werden. Begründung: Wohl viele unserer Mitglieder haben im Laufe der Jahre bei Ver handlungen mit der Steuerbehörde die Erfahrung gemacht, daß die Ab schreibungen bei Gewächshäusern, Heizungsanlagen, Mistbeetkasten, Mistbeetfenstern und Geräten aller Art vielfach für zu hoch gefunden wurden. Es wäre wichtig, durch eingehende Aussprache zu möglichst einheitlichen Durchschnittssätzen zu kommen, deren Anerkennung durch die Steuerbehörden im ganzen Reich angestrebt werden sollte. Antrag der Gruppe Frankfurt a. O. Die Gruppe beantragt, der Hauptvorstand möchte bei der Reichs-} stelle für Gemüse und Obst vorstellig werden, daß der Satz der Aus führungsbestimmungen zum Gesetz vom 3. April 1917: „Setzt der Er zeuger hingegen die Ware an seiner Betriebsstätte (auf seinem Hofe) ab, so ist er an den Erzeugerpreis gebunden, auch wenn er unmittelbar an Verbraucher verkauft“, aufgehoben oder doch dahin geändert wird, daß bei einer Abgabe bis 25 Pfund an einen Verbraucher auf der Betriebsstätte (Gärtnerei) der Kleinhandelspreis gefordert werden darf. Begründung: Durch vorstehend angeführte Bestimmung wird der Erzeuger 1 (Handelsgärtner) zu Gunsten des Händlers sehr stark benachteiligt. Bei spiel: Bei Johannisbeeren und Bohnen war der Erzeugerpreis auf 50 Pf. festgesetzt. Der Händler erhält sie zu diesem Preise und darf dann vom Verbraucher 80 Pf. nehmen, das sind 60 % Verdienst, während der Gärtner für dieselbe Ware auf seiner Betriebsstätte vom Verbraucher nur 50 Pf. fordern darf. Diese schreiende Ungerechtigkeit zu ändern dient obiger Antrag mit dem Hinweis, daß nach Handelsbrauch Er zeuger und Händler vom Verbraucher denselben Preis zu fordern berechtigt waren, wobei der Händler mit einem Verdienst von 10—20% zufrieden war. Aber auch dem in den Gärtnereien kaufenden Publikum, das seine Einkäufe in Gemüse und Obst dort von jeher besorgte, erwächst ein Schaden. Viele Betriebe, deren Betriebsweise nur auf Verkauf in den
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