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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 32.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118'a
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-191700002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19170000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19170000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Nr. 3, 4, 6, und 8: Seite I-IV in der Vorlage nicht vorhanden ; Nr. 12: Seite I-VIII in der Vorlage nicht vorhanden ; Nr. 39/40 in der falschen Reihenfolge eingebunden
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
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Band
Band 32.1917
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Register II
- Ausgabe Nr. 1, 6. Januar 1917 I
- Ausgabe Nr. 2, 13. Januar 1917 I
- Ausgabe Nr. 3, 20. Januar 1917 V
- Ausgabe Nr. 4, 27. Januar 1917 V
- Ausgabe Nr. 5, 3. Februar 1917 I
- Ausgabe Nr. 6, 10. Februar 1917 V
- Ausgabe Nr. 7, 17. Februar 1917 I
- Ausgabe Nr. 8, 24. Februar 1917 V
- Ausgabe Nr. 9, 3. März 1917 I
- Ausgabe Nr. 10, 10. März 1917 107
- Ausgabe Nr. 11, 17. März 1917 I
- Ausgabe Nr. 12, 24. März 1917 IX
- Ausgabe Nr. 13, 31. März 1917 I
- Ausgabe Nr. 14, 7. April 1917 I
- Ausgabe Nr. 15, 14. April 1917 I
- Ausgabe Nr. 16, 21. April 1917 I
- Ausgabe Nr. 17, 28. April 1917 185
- Ausgabe Nr. 18, 5. Mai 1917 I
- Ausgabe Nr. 19, 12. Mai 1917 I
- Ausgabe Nr. 20, 19. Mai 1917 I
- Ausgabe Nr. 21, 26. Mai 1917 I
- Ausgabe Nr. 22, 2. Juni 1917 I
- Ausgabe Nr. 23, 9. Juni 1917 I
- Ausgabe Nr. 24, 16. Juni 1917 I
- Ausgabe Nr. 25, 23. Juni 1917 I
- Ausgabe Nr. 26, 30. Juni 1917 I
- Ausgabe Nr. 27, 7. Juli 1917 I
- Ausgabe Nr. 28, 14. Juli 1917 I
- Ausgabe Nr. 29, 21. Juli 1917 I
- Ausgabe Nr. 30, 28. Juli 1917 I
- Ausgabe Nr. 31, 4. August 1917 I
- Ausgabe Nr. 32, 11. August 1917 I
- Ausgabe Nr. 33, 18. August 1917 I
- Ausgabe Nr. 34, 25. August 1917 I
- Ausgabe Nr. 35, 1. September 1917 I
- Ausgabe Nr. 36, 8. September 1917 I
- Ausgabe Nr. 37, 15. September 1917 I
- Ausgabe Nr. 38, 22. September 1917 I
- Ausgabe Nr. 40, 6. Oktober 1917 380
- Ausgabe Nr. 39, 29. September 1917 372
- Ausgabe Nr. 41, 13. Oktober 1917 I
- Ausgabe Nr. 42, 20. Oktober 1917 I
- Ausgabe Nr. 43, 27. Oktober 1917 400
- Ausgabe Nr. 44, 3. November 1917 405
- Ausgabe Nr. 45, 10. November 1917 I
- Ausgabe Nr. 46, 17. November 1917 416
- Ausgabe Nr. 47, 24. November 1917 422
- Ausgabe Nr. 48, 1. Dezember 1917 I
- Ausgabe Nr. 49, 8. Dezember 1917 441
- Ausgabe Nr. 50, 15. Dezember 1917 447
- Ausgabe Nr. 51/52, 22. Dezember 1917 I
-
Band
Band 32.1917
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Frühgemüse Schwefelammoniak am richtigsten sein, und wird Herr Wagner bei der Landwirtschaftskammer vorstellig werden, um diesen für den Gemüsebau zu bekommen, und soll von dem Ergebnis den Gruppen Mitteilung gemacht werden. Ein- und Verkaufsgenossenschaft. Hierzu nimmt Herr Donau das Wort, schildert die Vorteile und empfiehlt die Gründung derselben; ein Angestellter der Raiffeisengenossen schaft weist darauf hin, daß der Wert dieser Gesellschaften sich nach dem Kriege erst richtig zeigen würde. Die allgemeine Aussprache führt zur weiteren Klärung. Inzwischen ist Herr Flechtner als Vertreter des Verbandes erschienen und wird vom Vorsitzenden begrüßt, derselbe übermittelt den Gruß des Generalsekretärs, Herrn Beckmann, und bittet dessen Nichterscheinen durch Überbürdung mit Arbeit am Jahres schluß zu entschuldigen. Es wird nun von Herrn Richter über die Prüfung der Kasse Bericht erstattet, und da alles in Ordnung gefunden, dem Kassierer, Herrn Schönicke, Entlastung erteilt. Als Wahl kommission zur Vorstandswahl werden Herr R i c h t e r - Frankfurt, Herr Büttner- Guben und Herr Blume- Oranienburg gewählt. Die Versammlung beschließt einstimmig, den gesamten Vorstand durch Zuruf wiederzuwählen. Dieses geschieht, und alle nehmen die Wahl an. Unter Verschiedenes wird der Antrag der Gruppe Frankfurt verlesen, welcher die Gruppen des Provinzialverbandes in vier Bezirke geteilt sehen möchte, so daß dann in jedem Bezirk jährlich eine Provinzialversammlung abge halten werden würde. Der Antrag wird einstimmig abgelehnt. Ein zweiter von der Gruppe gestellter Antrag wird zurückgenommen. Herr K 1 e m b t - Küstrin fragt an, unter welchen Verhältnissen die belgischen Pflanzen wieder eingeführt würden, da doch ein Einfuhrverbot erlassen wäre, und wird dahin belehrt, daß, wer in den letzten drei Jahren vor dem Kriege aus Belgien bezogen -habe, auch Ware fernerhin bekomme. Herr Müller aus Berlin-Buchholz hat Primula obconica-Blumen aus gestellt, welche von besonderer Form und Größe waren und gibt gleich zeitig die Kultur derselben bekannt. Die Versammlung wird um 7 Uhr nach Verlesung des Protokolls mit dem Wunsche auf ein gesundes neues Geschäftsjahr und baldigen Frieden geschlossen. Die Abhaltung der nächsten Versammlung bleibt dem Vorstand überlassen. Otto Dockhorn, Schriftführer. Gruppe Schleswig-Holstein I. Versammlung vom 5. Dezember 1916 in Maedickes Hotel in Kiel (eingeg. 13. 1. 17). Der erste Obmann, Herr Rathjen, eröffnete die Versammlung um 3% Uhr. Nach Verlesung und Genehmigung des letzten Protokolls, teilte er zu nächst einige Eingänge mit. Danach verlas der Schriftführer und Kassierer zunächst den Jahresbericht, welcher mit Befriedigung auf genommen wurde; darauf trug derselbe den Kassenabschluß vor, welcher in Einnahmen und Ausgaben mit 938,69 M. abschließt und einen Kassenbestand von 188,34 M. aufwies. Die erwählten Revisoren Herren F. Rudemann und J. Clausen prüften den Kassenabschluß und fanden ihn in Richtigkeit, • worauf dem Kassierer Entlastung erteilt wurde. Dazu wurde auf Anregung des Obmanns und allseitiger Zu stimmung beschlossen, die vorhandenen Mittel dazu zu verwenden, den Kollegen im Felde mal wieder ein Päkchen mit Rauchwaren im Werte bis etwa 2,50 M. zu senden. Die Herren Schlue, Mohr und Schroeter wurden beauftragt, die Ausführung zu übernehmen. Die darauf folgende Vorstandswahl ergab die einstimmige Wiederwahl des gesamten Vorstandes. Auch wurde die Höhe des Gruppenbeitrages, wie im vergangenen Jahre, wieder für das Jahr 1917 auf 7 M. fest gesetzt, in Anbetracht, daß durch den noch immer währenden Krieg noch viele Gelder zu Unterstützungszwecken gebraucht werden. Zu dem Punkt, gemeinsamer Einkauf . von Blumentöpfen, gab Herr Rathjen, da Herr Mohr inzwischen einberufen ist, einige Offerten kund von K r ü g e r - Pankow, H e i d o r n - Wandsbek und Lutter- Kühren. Nach Aussprache erbot sich Herr Schlue für Kiel und Umgegend die Offerten zu sammeln und das weitere auszuführen. Herr Rathjen erläuterte das neue Gesetz über die Warenumsatzsteuer, woran sich eine längere Aussprache knüpfte. Unter Verschiedenes be richtete Herr W e n d-1 a n d - Kiel, daß am 15. Dezember eine Ver sammlung der Wirtschaftlichen Verbände des Gartenbaues stattfinde, wo über die Zivildienstpflicht und damit im Zusammenhang über Heran ziehung oder Befreiung des gärtnerischen Personals verhandelt werden wird, er bat, etwaige Wünsche ihm kundzugeben, um sie dort zu ver treten. Es fand eine längere Aussprache hierüber, wie über die Ursachen und das Wesen der Umwandlung von Blumen- usw. Gärtnereien in Gemüsegärtnereien statt, wobei auch die Rentabilität der verschiedenen gärtnerischen Betriebe besprochen wurde, so z. B., daß es in den Topf- pflanzen-Gärtnereien nicht immer möglich sei, die jetzige riesige Steigerung der Betriebskosten auf die fertige Ware aufschlagen zu können. Besser liegen die Verhältnisse für die Gemüsegärtnereien, da deren Erzeugnisse entsprechend im Preise gestiegen sind. Die Ansetzung der nächsten Ver sammlung wurde wiederum dem Vorstande überlassen und darauf die Versammlung um 7 Uhr geschlossen. Andr. Schroeter, Schriftführer. Unser Mitglied Heinr. Timmermann, Handelsgärtner in Eidelstedt, ist gestorben; ebenso ist bereits am 14. November vorigen Jahres das Mitglied, Gärtnereibesitzer Karl Ernst Richard Lange in Mülsen- St. Michael, 51 Jahre alt, gestorben. Durch die Bundesratsverordnung vom 16. November 1916 ist allein den landwirtschaftlichen Körperschaften der Vertrieb von Pflanz kartoffeln übertragen worden. Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe, die Pflanzkartoffeln abzusetzen oder zu beziehen wünschen, haben daher ihren Bedarf bzw. ihren Überschuß allein bei ihrer landwirtschaftlichen Körperschaft (Landwirtschaftskammer usw.) anzumelden, die die weitere Regelung der Angelegenheit übernimmt. Die von den landwirtschaft lichen Körperschaften vereinbarten Preise sind nachstehende: Der Preis für Saatkartoffeln beträgt für mittelspäte und späte Sorten 2 M. mehr als der jeweils zur Zeit der Lieferung bestehende Höchstpreis für Speisekartoffeln. Für die von landwirtschaftlichen Körperschaften oder Saatbauvereinen besichtigten Kartoffeln tritt ein Aufschlag von 1 M. für 50 kg zu. Diese Preisfestsetzung soll für Herbst und Frühjahr gelten. Die Preise für Frühkartoffeln sollen betragen: 1. für Juliniere, Sechsniochenkartoffel, Atlanta, Ovale frühe blaue und Mülhäuser 1 OM. für 50 kg, 2. für Odenrvälder blaue, Kaiserkrone, frühe Rosen 9 M. für 50 kg, 3. für Ella, Alma, Fürstenkrone, Weltwunder und gleichwertige mittelfrühe Sorten 8 M. für 50 kg. Bei Frühjahrslieferungen erhöhen sich die Preise für alle 3 Gruppen um 1 M. für 50 kg. Von der Preisvereinbarung scheiden aus: Saatkartoffeln aus an erkannten Kartoffelhochzuchten, sowie anerkannte Saaten von Mit gliedern von Saatbauvereinen oder ähnlichen Saatzuchtvereinigungen. Der Handel vollzieht sich auf Grund der Berliner Vereinbarungen von 1914. Zugeschlagen zu diesen Preisen werden noch die Frachten und die Vermittlungsgebühren der an- und verkaufenden Körperschaften. Mit der Durchführung aller, den Verkehr mit Pflanzkartoffeln be treffenden Maßnahmen ist ein ständiger Ausschuß beauftragt, der aus folgenden Vertretern besteht: 1. je einem Vertreter des Deutschen Landwirtschaftsrates, Berlin; 2. je einem Vertreter des Kgl. Preuß. Landes-Ökonomiekollegiums, Berlin; 3. je einem Vertreter der Bedarfsgebiete Rheinland, Kgr. Sachsen, Baden, Hessen; 4. je einem Vertreter der Überschußgebiete Posen, Westpreußen, Schlesien, Pommern; 5. je einem Vertreter der Saatstelle der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft, Berlin; 6. je einem Vertreter des Reichs verbandes der deutschen landw. Genossenschaften, E. V., Berlin; 7. je einem Vertreter des Generalverbandes der ländlichen Genossenschaften für Deutschland, Berlin; 8. je einem Vertreter der Saatstelle des Bundes der Landwirte, Berlin. Zum Vorsitzenden des Ausschusses ist Geheimer Ökonomierat Saeuberlich, zum zweiten Vorsitzenden Fideikommißbesitzer von Oppenfeld - Reinfeld gewählt worden. Mit der Geschäftsführung des Ausschusses für Pflanzkartoffeln der landwirtschaftlichen Körperschaften Deutschlands wurde die Kartoffel baugesellschaft m. b. H., Berlin S.W I1, Bernburger Str. 15/16, beauf tragt, an die auch alle Anfragen wegen Auskunft in Pflanzkartoffel angelegenheiten zu richten sind. (Z. L.) Auszug aus der Bekanntmachung über Saatgut von Hülsen früchten vom 6. Januar 1917. Der Präsident des Kriegsernährungsamtes hat eine mit dem 10. Januar in Kraft getretene Verordnung erlassen, aus der wir das Wichtigste im folgenden wiedergeben. Erbsen, Bohnen und Linsen aller Art einschließlich Ackerbohnen und Peluschken (Hülsenfrüchte), Gemenge, in dem sich Hülsenfrüchte befinden, dürfen zu Saatzwecken nur abgesetzt werden, wenn sie zu Saat zwecken freigegeben sind. Die Freigabe erfolgt durch die Reichshülsen fruchtstelle, G. m. b. H. in Berlin. Der Handel mit Saatgut ist nur den von den Landeszentralbehörden bezeichneten Saatstellen und den von diesen Stellen zugelassenen Händlern gestattet. Erzeuger von Saatgut können von den Saatstellen ermächtigt wer den, Saatgut unmittelbar an Verbraucher zur Aussaat abzusetzen. An erkanntes Saatgut darf von dem Erzeuger nur an Saatstellen oder unmittel bar oder durch Vermittlung landwirtschaftlicher Berufsvertretungen und Vereine an Verbraucher abgesetzt werden. Als anerkanntes Saatgut gilt nur Saatgut, das von anerkannten Saatgutwirtschaften zu Saatzwecken gezogen ist. Alle Lieferungen von anerkanntem Saatgut hat der Veräußerer der für ihn zuständigen Saatstelle unverzüglich unter Angabe des Empfängers sowie der Art und Menge des Saatgutes anzuzeigen. Die Veräußerung, der Erwerb und die Lieferung von Saatgut ist nur gegen Saatkarte erlaubt, mit Ausnahme der Veräußerung und Liefe rung an die Saatstellen. Die Saatkarte muß Art und Menge des Saatguts, Namen, Wohnort und Bezirk des zum Erwerbe Berechtigten sowie den Ort, wohin ge liefert werden soll, und, wenn das Saatgut mit der Bahn befördert werden soll, die Empfangsstation angeben. Die Saatkarte wird auf Antrag des Erwerbers nach Prüfung des Bedürfnisses ausgestellt. Die Ausstellung erfolgt für Händler durch die zulassende Saatstelle, für Verbraucher durch
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