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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 32.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118'a
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-191700002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19170000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19170000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Nr. 3, 4, 6, und 8: Seite I-IV in der Vorlage nicht vorhanden ; Nr. 12: Seite I-VIII in der Vorlage nicht vorhanden ; Nr. 39/40 in der falschen Reihenfolge eingebunden
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 32.1917
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Register II
- Ausgabe Nr. 1, 6. Januar 1917 I
- Ausgabe Nr. 2, 13. Januar 1917 I
- Ausgabe Nr. 3, 20. Januar 1917 V
- Ausgabe Nr. 4, 27. Januar 1917 V
- Ausgabe Nr. 5, 3. Februar 1917 I
- Ausgabe Nr. 6, 10. Februar 1917 V
- Ausgabe Nr. 7, 17. Februar 1917 I
- Ausgabe Nr. 8, 24. Februar 1917 V
- Ausgabe Nr. 9, 3. März 1917 I
- Ausgabe Nr. 10, 10. März 1917 107
- Ausgabe Nr. 11, 17. März 1917 I
- Ausgabe Nr. 12, 24. März 1917 IX
- Ausgabe Nr. 13, 31. März 1917 I
- Ausgabe Nr. 14, 7. April 1917 I
- Ausgabe Nr. 15, 14. April 1917 I
- Ausgabe Nr. 16, 21. April 1917 I
- Ausgabe Nr. 17, 28. April 1917 185
- Ausgabe Nr. 18, 5. Mai 1917 I
- Ausgabe Nr. 19, 12. Mai 1917 I
- Ausgabe Nr. 20, 19. Mai 1917 I
- Ausgabe Nr. 21, 26. Mai 1917 I
- Ausgabe Nr. 22, 2. Juni 1917 I
- Ausgabe Nr. 23, 9. Juni 1917 I
- Ausgabe Nr. 24, 16. Juni 1917 I
- Ausgabe Nr. 25, 23. Juni 1917 I
- Ausgabe Nr. 26, 30. Juni 1917 I
- Ausgabe Nr. 27, 7. Juli 1917 I
- Ausgabe Nr. 28, 14. Juli 1917 I
- Ausgabe Nr. 29, 21. Juli 1917 I
- Ausgabe Nr. 30, 28. Juli 1917 I
- Ausgabe Nr. 31, 4. August 1917 I
- Ausgabe Nr. 32, 11. August 1917 I
- Ausgabe Nr. 33, 18. August 1917 I
- Ausgabe Nr. 34, 25. August 1917 I
- Ausgabe Nr. 35, 1. September 1917 I
- Ausgabe Nr. 36, 8. September 1917 I
- Ausgabe Nr. 37, 15. September 1917 I
- Ausgabe Nr. 38, 22. September 1917 I
- Ausgabe Nr. 40, 6. Oktober 1917 380
- Ausgabe Nr. 39, 29. September 1917 372
- Ausgabe Nr. 41, 13. Oktober 1917 I
- Ausgabe Nr. 42, 20. Oktober 1917 I
- Ausgabe Nr. 43, 27. Oktober 1917 400
- Ausgabe Nr. 44, 3. November 1917 405
- Ausgabe Nr. 45, 10. November 1917 I
- Ausgabe Nr. 46, 17. November 1917 416
- Ausgabe Nr. 47, 24. November 1917 422
- Ausgabe Nr. 48, 1. Dezember 1917 I
- Ausgabe Nr. 49, 8. Dezember 1917 441
- Ausgabe Nr. 50, 15. Dezember 1917 447
- Ausgabe Nr. 51/52, 22. Dezember 1917 I
-
Band
Band 32.1917
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keit von den Handelskammern (in Sachsen durch den Gartenbauausschuß bei dem Landeskulturrat) zu beglaubigen ist. Aus den Nachweisen müssen Mengen, Werte und Arten der bezogenen Blumenzwiebeln ersichtlich sein. Die Be glaubigungen sind den Anträgen auf Einfuhrbewilligung bei zufügen. Eine Rücksichtnahme auf etwa bereits abge schlossene Verträge oder bereits geleistete Zahlungen ist aus geschlossen. 4. Die Blumenzwiebelhändler haben ein Verzeichnis ihrer sämt lichen Kunden, für welche die Einfuhr von Blumenzwiebeln erfolgen darf, dem Hilfsausschuß einzureichen mit der An gabe der von diesen in den Jahren 1 91 3 bis 1916 bezogenen Mengen, Werte und Arten. 5. Die Bezahlung der jetzt einzuführenden Ware an hollän dische Lieferanten muß durch Einzahlung des Kaufbetrages zu Gunsten des holländischen Verkäufers auf ein Sperrkonto bei der Deutschen Bank, Dresdner Bank oder der Disconto- Gesellschaft bzw. einer ihrer Filialen erfolgen, über das erst frühestens neun Monate nach Aufhebung des Kriegs zustandes verfügt werden darf. Von den geleisteten Zah lungen ist dem Hilfsausschuß Mitteilung zu machen. Be stellungen und Zahlungen dürfen nur in Markwährüng er folgen. Mit dem Antrag auf Einfuhrbewilligung ist eine vorgedruckte vom Hilfsausschuß erhältliche eigenhändig unterschriebene Erklärung des holländischen Lieferanten einzusenden, daß dieser mit den Zahlungsbedingungen einver standen ist. 6. Der Meldeschluß für Anträge auf Einfuhr von Blumen zwiebeln ist auf den 1. August 1917 festgesetzt. 7. Die Einfuhrbewilligung kann höchstens für ein Drittel des sich aus der Durchschnittssumme der Jahre 1913 bis 1916 ergebenden Wertes erfolgen. Für Unkosten sind bei Stellung des Antrages auf Einfuhrbewilligung für je 100 Mark der beantragten Bezugssumme 50 Pfennig an den Hilfsausschuß einzusenden. Angefangene 100 Mark gelten für voll. 8. Sämtliche Anträge und Schreiben sind nur an den Hilfs ausschuß für die Einfuhrbewilligung für Blumenzwiebeln aus Holland z. Hd. des Herrn Generalsekretär F. Johs. Beckmann, Berlin-Neukölln, Bergstraße 97-98, zu richten. Allen Schreiben ist eine Briefmarke für die Antwort beizufügen. 9. Die Ausfüllung der für die Einfuhrbewilligung erforderlichen Formulare erfolgt durch den Hilfsausschuß. Fragebogen. 1. Wieviele Blumenzwiebeln haben Sie in den Monaten Juli bis Oktober in den Jahren 1913 bis 1916 bezogen, für welche Summen und welche Arten? 2. Von wem hat der Bezug der Blumenzwiebeln stattgefunden? (Die Firmen sind anzugeben.) a) in Holland: b) in Deutschland: 3. Haben Sie nur Zwiebeln zum Treiben für sich oder an jetzt zum Bezug berechtigte Stellen bezogen oder auch an Verwaltungen, Private usw.? Wenn letzteres der Fall ist, wieviel Zwiebeln sind diesen Stellen geliefert? (Mengen, Arten und Werte sind anzugeben.) 4. Hat ein Trocken verkauf von Zwiebeln stattgefunden ? Wenn letzteres der Fall ist, wieviel Zwiebeln sind trocken verkauft und an wen? (Gärtner, Verwaltungen, Private usw.) (Mengen, Arten und Werte sind anzugeben.) 5. Was für Zwiebeln und für welchen Betrag wollen Sie im Herbst 1917 beziehen ? 6. Von wem gedenken Sie die Zwiebeln zu beziehen? a) in Holland: b) in Deutschland: 7. Welches Zahlungsziel haben Sie mit Ihrem Lieferanten in Holland vereinbart und wann hat demgemäß Ihre Zahlung bei einer der genannten Banken zu erfolgen? 8. Bei welcher der genannten Banken wird die Einzahlung erfolgen? (Wenn die Beantwortung der Fragen 7 und 8 bei Ausfüllung des Fragebogens noch nicht möglich ist, hat dieselbe bis spätestens zum 1. November 1917 an den Hilfs ausschuß zu geschehen.) Ich bezeuge durch meine Unterschrift, daß vorstehende Angaben der Wahrheit entsprechen. Ich verpflichte mich, die Bestimmungen über die Einfuhr von Blumenzwiebeln genau zu beachten und einzuhalten und keinerlei Sonderabmachungen mit Lieferanten von Blumenzwiebeln einzugehen. Es wird dringend gewarnt, irgendwelche Bestimmungen in bezug auf Menge und Wert zu umgehen, da sowohl an der Grenze als am Bestimmungsort eine strenge Kontrolle stattfindet. Umgehungen unterliegen einer strengen Bestrafung. □ □ □ Die Versorgung mit Heizmaterial für den nächsten Winter. D ie Frage der Versorgung der Gärtnereien mit Brennmaterial wird eine immer einschneidendere und man muß leider sagen, daß die Aussichten für die Kohlenbelieferung keine günstigen zu nennen sind. Unsere Mitglieder schweben in Sorge, ob eine genügende Berücksichtigung des Kohlenbedarfs möglich ist, wie uns dies zahlreiche Zuschriften beweisen. Nach dem der Vorstand unseres Verbandes bereits im engeren Kreise sich mit der Frage eingehend beschäftigt hat, ist auch in der Sitzung der Wirtschaftlichen Verbände des Reichsverbandes für den deutschen Gartenbau am 1 7. Juni die Angelegenheit zu gründlicher Aussprache gelangt. Unser Verband wurde be auftragt, bei den maßgebenden Behörden alles mögliche zu ver suchen, um die Kohlenfrage in günstigem Sinne zu lösen und haben wir uns zunächst gleich nach Stattfinden der Versamm lung mit einer dringenden Eingabe an den Reichskommissar für die Kohlenverteilung gewandt. In der Eingabe ist aus geführt, daß die Gärtnerei zur Aufrechterhaltung ihrer Betriebe für den nächsten Winter in erster Linie Heizmaterial bedürfe, daß ohne dieses die Betriebe lahmgelegt und die Bestände der Vernichtung entgegengeführt werden würden. Es sei daher im volkswirtschaftlichen Interesse dringend erforderlich, daß den Gärtnereien für den kommenden Winter das notwendige Heiz material zur Verfügung stehe. Ganz besonders ist in der Eingabe ausgeführt worden, daß in der heutigen Ernährungsfrage die gesamte Gärtnerei eine früher nicht geahnte Rolle spiele. Die Kriegsverhältnisse hätten es mit sich gebracht, daß sich bei fast sämtlichen Gärtnereien eine Umwandlung der gesamten Produktionsverhältnisse voll zogen habe. Gärtnereien, die sich ausschließlich mit der Er zeugung von Blumen und Pflanzen befaßten, gäbe es in Deutsch land überhaupt nicht mehr, da sich alle Betriebe in mehr oder weniger großem Umfange der Erzeugung von namentlich Ge müse zugewandt hätten. Diese Erzeugung sei eine dringende Notwendigkeit und die deutschen Gärtnereien hätten diese Pflicht begriffen. Die Vorbereitungen für das nächste Früh jahr dauerten aber den ganzen Winter hindurch, sie könnten nicht erst im Frühjahr beginnen. Die Erhaltung der Gärt nereien habe eine kriegswirtschaftliche Bedeutung, ihr Weiter bestehen sei eine zwingende Notwendigkeit. In der Eingabe wurde die Gelegenheit zu weiteren Darlegungen in persönlichen Besprechungen erbeten. Vom Reichskommissar ist auf diese Eingabe mit dankens werter Beschleunigung folgende Antwort eingegangen: „Bevor eine mündliche Besprechung stattfindet, empfiehlt es sich, daß Sie mir ein Verzeichnis der Ihnen angeschlossenen Mitglieder einreichen mit Angabe des Kohlenbedarfs unter Ver teilung desselben auf die Erzeugung der Mitglieder von Blumen und Pflanzen einerseits und auf Gemüsepflanzen andererseits. Fürs erste würden wohl — falls Sie genaue einzelne Angaben nicht machen können — geschätzte Ziffern genügen. Nach Ein gang dieser Angaben werde ich Ihnen gern einen Termin für eine persönliche Besprechung angeben.“
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