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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 32.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118'a
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-191700002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19170000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19170000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Nr. 3, 4, 6, und 8: Seite I-IV in der Vorlage nicht vorhanden ; Nr. 12: Seite I-VIII in der Vorlage nicht vorhanden ; Nr. 39/40 in der falschen Reihenfolge eingebunden
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 32.1917
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Register II
- Ausgabe Nr. 1, 6. Januar 1917 I
- Ausgabe Nr. 2, 13. Januar 1917 I
- Ausgabe Nr. 3, 20. Januar 1917 V
- Ausgabe Nr. 4, 27. Januar 1917 V
- Ausgabe Nr. 5, 3. Februar 1917 I
- Ausgabe Nr. 6, 10. Februar 1917 V
- Ausgabe Nr. 7, 17. Februar 1917 I
- Ausgabe Nr. 8, 24. Februar 1917 V
- Ausgabe Nr. 9, 3. März 1917 I
- Ausgabe Nr. 10, 10. März 1917 107
- Ausgabe Nr. 11, 17. März 1917 I
- Ausgabe Nr. 12, 24. März 1917 IX
- Ausgabe Nr. 13, 31. März 1917 I
- Ausgabe Nr. 14, 7. April 1917 I
- Ausgabe Nr. 15, 14. April 1917 I
- Ausgabe Nr. 16, 21. April 1917 I
- Ausgabe Nr. 17, 28. April 1917 185
- Ausgabe Nr. 18, 5. Mai 1917 I
- Ausgabe Nr. 19, 12. Mai 1917 I
- Ausgabe Nr. 20, 19. Mai 1917 I
- Ausgabe Nr. 21, 26. Mai 1917 I
- Ausgabe Nr. 22, 2. Juni 1917 I
- Ausgabe Nr. 23, 9. Juni 1917 I
- Ausgabe Nr. 24, 16. Juni 1917 I
- Ausgabe Nr. 25, 23. Juni 1917 I
- Ausgabe Nr. 26, 30. Juni 1917 I
- Ausgabe Nr. 27, 7. Juli 1917 I
- Ausgabe Nr. 28, 14. Juli 1917 I
- Ausgabe Nr. 29, 21. Juli 1917 I
- Ausgabe Nr. 30, 28. Juli 1917 I
- Ausgabe Nr. 31, 4. August 1917 I
- Ausgabe Nr. 32, 11. August 1917 I
- Ausgabe Nr. 33, 18. August 1917 I
- Ausgabe Nr. 34, 25. August 1917 I
- Ausgabe Nr. 35, 1. September 1917 I
- Ausgabe Nr. 36, 8. September 1917 I
- Ausgabe Nr. 37, 15. September 1917 I
- Ausgabe Nr. 38, 22. September 1917 I
- Ausgabe Nr. 40, 6. Oktober 1917 380
- Ausgabe Nr. 39, 29. September 1917 372
- Ausgabe Nr. 41, 13. Oktober 1917 I
- Ausgabe Nr. 42, 20. Oktober 1917 I
- Ausgabe Nr. 43, 27. Oktober 1917 400
- Ausgabe Nr. 44, 3. November 1917 405
- Ausgabe Nr. 45, 10. November 1917 I
- Ausgabe Nr. 46, 17. November 1917 416
- Ausgabe Nr. 47, 24. November 1917 422
- Ausgabe Nr. 48, 1. Dezember 1917 I
- Ausgabe Nr. 49, 8. Dezember 1917 441
- Ausgabe Nr. 50, 15. Dezember 1917 447
- Ausgabe Nr. 51/52, 22. Dezember 1917 I
-
Band
Band 32.1917
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265 Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw. Nr. 25 148. Verzeichnis der Beiträge für die Kriegsunterstützung. G. Müller, Gtnbes. in Rybnik (2. Spende) 10,— M. J. Kmetsch, Baumschbes. in Burg b. Hoyerswerda 1 0,— ,, Joh. Eggers, Gtnbes. in Heiligenbruch (Bez. Bremen) 5,— ,, Gust. Grothe, Gtnbes. in Pritzwalk (ge spendeter Vergleichsbetrag aus einer Liefe rungsstreitigkeit) 30,— ,, 1. bis 147. Verzeichnis 53 828,32 M. Summe: 53 883,32 M. Wir bitten dringend um weitere Beiträge, mir müssen mit unserer Kriegsunterstützung durchhalten ! Gedenkblatt für Mitglieder und deren Angehörige. Es starben den Heldentod für das Vaterland: Musketier Jos. Klinke, Sohn unseres Mitgliedes Jos. Klinke, Gtnbes. in Frankenstein i. Schles., gefallen am 3. Juni 1917. Gefr. Walter Kurras, Sohn unseres Mitgliedes Adolf Kurras (i. Fa. G. Neuling), Gtnbes. in Arnstadt i. Thür., gefallen am 24. Mai 1917. Zur Einfuhr von Blumenzwiebeln aus Holland. D en ständig fortgesetzten Bemühungen des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands, als leitendem Verband der Wirtschaftlichen Verbände des Reichsverbandes für den deutschen Gartenbau, ist es gelungen, mit dem Reichs kommissariat für Aus- und Einfuhrbewilligung bezw. mit den übrigen in Betracht kommenden Reichsbehörden Bedingungen zu vereinbaren, unter denen eine Teileinfuhr für Blumenzwiebeln aus Holland ermöglicht werden soll. Die endgültige Zustim mung des Reichskommissariats steht zwar noch aus, es ist jedoch zu erwarten, daß diese erteilt werden wird. Am 1 6. Juni fand unter Leitung des Vorsitzenden des Verbandes der Handels gärtner Deutschlands, Max Ziegenbalg - Laubegast, in Berlin eine Versammlung statt, zu welcher auch der Reichs kommissar seinen Dezernenten, Herrn Dr. Kuhnert, ent sandt hatte. Eingeladen waren die Wirtschaftlichen Verbände des Reichsverbandes, sowie eine Anzahl von Interessenten aus den verschiedenen Gegenden des Reiches, aus Gärtner- und Händlerkreisen. Generalsekretär Beckmann - Neukölln be richtete zunächst über die Verhandlungen im Reichskommissariat bis zu deren Abschluß. Nach dem Gesetz vom 1 6. Januar 1917 ist neben vielen anderen entbehrlichen Gegenständen auch der ■ Bezug von Pflanzen, Blumen und Blumenzwiebeln verboten. Wenn der Reichskommissar trotzdem geneigt ist, eine Teil einfuhr von Blumenzwiebeln unter bestimmten Bedingungen zu gestatten, so sind hier ausschließlich soziale Gründe maßgebend, um die Existenz von Gärtnerei und Blumenhandel nicht zu ge fährden. Deshalb kann auch eine Einfuhr nur zu diesem Zweck gestattet werden. Sämtliche Bezüge für Stadt-, Friedhofs- und sonstige Verwaltungen, sowie für Private, müssen vollständig ausgeschlossen bleiben, auch darf ein Verkauf von trockenen Zwiebeln an diese Stellen durch Händler, Gärtner und Blumen handlungen nicht erfolgen. Alle Bemühungen, hierbei Aus nahmen schaffen zu wollen, müssen als aussichtslos bezeichnet werden. Es besteht Aussicht, daß ein Drittel der Einfuhr des Jahres 1913 von 48 000 dz im Werte von etwa 412 Millionen Mark, also im ganzen 1 6 000 dz im Werte bis zu 1 12 Millionen Mark bewilligt werden. Über den Bezug von Blumenzwiebeln in den Jahren 1913-—1916 sind von sämtlichen Beziehern, einerlei, ob Gärtnern oder Händlern, genaue Unterlagen zu schaffen, deren Richtigkeit von den Handelskammern, in Sachsen von dem Gartenbau-Ausschuß bei dem Landeskultur rat, beglaubigt werden muß. Die Blumenzwiebelhändler haben ein Verzeichnis ihrer sämtlichen Kunden einzureichen, mit der Angabe der von diesen in den genannten Jahren bezogenen Mengen und ihrer Werte. Als Grundlage für die Bescheini gungen der Behörden haben die Originalrechnungen bezw. Frachtbriefe und Bücher zu gelten. Alle Gärtner und Händler, welche Blumenzwiebeln zu beziehen wünschen, haben dies bis zu einem zu bestimmenden Termin bei der zuständigen Stelle bekanntzugeben. Die gärtnerische Fachpresse soll um ihre Mit wirkung bei der Bekanntgabe der Bestimmungen gebeten werden. Für die Zahlungen soll möglichst ein Mittelkurs vereinbart werden, ebenfalls eine Preisgrenze. Bestellungen und Zah lungen erfolgen in Markwährung. Alle etwa bereits abge schlossenen Verträge sind, soweit sie sich auf Mengen und Preise beziehen, hinfällig. Sämtliche Zahlungen haben seitens der Bezieher bei einer noch näher zu bestimmenden deutschen Bank zu geschehen. Dort werden die Beträge bis zu einem halben bis einem Jahre nach Beendigung des Krieges gesperrt und können erst dann in die Hände der holländischen Verkäufer gelangen. Auf Wunsch des Reichskommissars ist für die Erledigung der gesamten Vorarbeiten für die Einfuhranträge und sämtlicher damit in Verbindung stehenden Angelegenheiten ein besonderer Hilfsausschuß gebildet worden, an den sämtliche, auf die Ein fuhr bezüglichen Anträge und sonstige Schreiben zu richten sind. Die Genehmigung der Einfuhranträge erfolgt nach Prü fung und Befürwortung seitens des Hilfsausschusses durch den Reichskommissar. Den Antragstellern wird von Seiten des Hilfsausschusses ferner ein Fragebogen zur Ausfüllung über sandt werden. Der Hilfsausschuß besteht aus Generalsekretär Beckmann - Neukölln als Obmann und Gärtnereibesitzer Otto Platz - Charlottenburg, sowie Samenhändler Otto Ruhe- Charlottenburg als weiteren Mitgliedern. Als Ersatz männer für die beiden letztgenannten Herren sind die Gärtnerei besitzer Wilhelm Ernst - Charlottenburg und Gustav Struck- Berlin-Britz bestimmt. Als Vertrauensmann, mit der Befugnis der jederzeitigen Teilnahme an den Verhandlungen des Hilfsausschusses, ist Samenhändler Otto Mann - Leipzig, als dessen Ersatzmann C a r 1 E i s e 1 e , Inhaber der Firma Fritz H u f e 1 d - Darmstadt, bestimmt. Für den Hilfsausschuß wird für die Dauer seiner Tätigkeit eine besondere Geschäftsstelle mit besonderem Personal errichtet. Die entstehenden Unkosten werden auf die Beteiligten prozentual verteilt. Als Vertreter des Holländischen Blumenzwiebel-Export verbandes nahmen an dem zweiten Teil der Verhandlungen vier Herren aus Holland teil. Soweit die vorläufigen Mitteilungen, denen weitere Er gänzungen sobald wie möglich folgen werden. Von der end gültigen Erteilung der Einfuhrbewilligung wird ebenfalls sofort Kenntnis gegeben werden. Wir hoffen, daß die heutige Nach richt in den Kreisen der Interessenten mit Freude begrüßt werden wird, möchten aber schon jetzt die dringende Mahnung an alle Bezieher richten, wenn die Einfuhrerlaubnis eingegangen und veröffentlicht ist, nicht sofort die Bestellungen aufzugeben, sich vielmehr hierbei ruhig Zeit zu lassen und nichts zu überstürzen. Zum Schluß sei noch ganz besonders darauf aufmerksam gemacht, daß es durch aus zwecklos ist, irgendwelche Anträge auf Einfuhrbewilligung von Blumenzwiebeln an den Herrn Reichskommissar für Aus - und Einfuhrbewilligung zu richten. Auch etwaige an den H i 1 f s a u s s c h u ß gerichtete Anträge haben vorläufig noch keinerlei Aus sicht auf Bewilligung. Der richtige Zeit punkt zur Stellung der Anträge wird be kanntgegebenwerden. * □ □ □
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