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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 32.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118'a
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-191700002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19170000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19170000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Nr. 3, 4, 6, und 8: Seite I-IV in der Vorlage nicht vorhanden ; Nr. 12: Seite I-VIII in der Vorlage nicht vorhanden ; Nr. 39/40 in der falschen Reihenfolge eingebunden
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 32.1917
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Register II
- Ausgabe Nr. 1, 6. Januar 1917 I
- Ausgabe Nr. 2, 13. Januar 1917 I
- Ausgabe Nr. 3, 20. Januar 1917 V
- Ausgabe Nr. 4, 27. Januar 1917 V
- Ausgabe Nr. 5, 3. Februar 1917 I
- Ausgabe Nr. 6, 10. Februar 1917 V
- Ausgabe Nr. 7, 17. Februar 1917 I
- Ausgabe Nr. 8, 24. Februar 1917 V
- Ausgabe Nr. 9, 3. März 1917 I
- Ausgabe Nr. 10, 10. März 1917 107
- Ausgabe Nr. 11, 17. März 1917 I
- Ausgabe Nr. 12, 24. März 1917 IX
- Ausgabe Nr. 13, 31. März 1917 I
- Ausgabe Nr. 14, 7. April 1917 I
- Ausgabe Nr. 15, 14. April 1917 I
- Ausgabe Nr. 16, 21. April 1917 I
- Ausgabe Nr. 17, 28. April 1917 185
- Ausgabe Nr. 18, 5. Mai 1917 I
- Ausgabe Nr. 19, 12. Mai 1917 I
- Ausgabe Nr. 20, 19. Mai 1917 I
- Ausgabe Nr. 21, 26. Mai 1917 I
- Ausgabe Nr. 22, 2. Juni 1917 I
- Ausgabe Nr. 23, 9. Juni 1917 I
- Ausgabe Nr. 24, 16. Juni 1917 I
- Ausgabe Nr. 25, 23. Juni 1917 I
- Ausgabe Nr. 26, 30. Juni 1917 I
- Ausgabe Nr. 27, 7. Juli 1917 I
- Ausgabe Nr. 28, 14. Juli 1917 I
- Ausgabe Nr. 29, 21. Juli 1917 I
- Ausgabe Nr. 30, 28. Juli 1917 I
- Ausgabe Nr. 31, 4. August 1917 I
- Ausgabe Nr. 32, 11. August 1917 I
- Ausgabe Nr. 33, 18. August 1917 I
- Ausgabe Nr. 34, 25. August 1917 I
- Ausgabe Nr. 35, 1. September 1917 I
- Ausgabe Nr. 36, 8. September 1917 I
- Ausgabe Nr. 37, 15. September 1917 I
- Ausgabe Nr. 38, 22. September 1917 I
- Ausgabe Nr. 40, 6. Oktober 1917 380
- Ausgabe Nr. 39, 29. September 1917 372
- Ausgabe Nr. 41, 13. Oktober 1917 I
- Ausgabe Nr. 42, 20. Oktober 1917 I
- Ausgabe Nr. 43, 27. Oktober 1917 400
- Ausgabe Nr. 44, 3. November 1917 405
- Ausgabe Nr. 45, 10. November 1917 I
- Ausgabe Nr. 46, 17. November 1917 416
- Ausgabe Nr. 47, 24. November 1917 422
- Ausgabe Nr. 48, 1. Dezember 1917 I
- Ausgabe Nr. 49, 8. Dezember 1917 441
- Ausgabe Nr. 50, 15. Dezember 1917 447
- Ausgabe Nr. 51/52, 22. Dezember 1917 I
-
Band
Band 32.1917
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wurde den landwirtschaftlichen Behörden übertragen. Sicherlich waren aber nicht alt eingesessene Händler, sondern Gelegenheitshändler und Freibeuter, wie sie der Krieg in allen Berufen in Mengen hervorgebracht hat, in diesem Falle die Schuldigen. Der berufsmäßige Händler hat selbst das größte Interesse daran, seine Kundschaft zu befrie digen und es kann nur auf Kosten der Gesamtkundschaft gehen, wenn er derartige unlautere Machenschaften vornimmt. Die Folgen des Verbotes des freien Handels mit Saatgut waren nun zunächst, daß tatsächlich große Mengen, die sonst vielleicht alfl Saatgut aufgekauft worden wären, für Speisezwecke frei wurden. Andererseits trat aber in der Verteilung der Saat kartoffeln über das ganze Reich, die sonst hauptsächlich im Herbst vor sich ging, eine längere Stockung ein. Sicherlich sind große Posten sogenannten „anerkannten“ Saatgutes und noch größere Mengen gewöhnlicher Saatkartoffeln, die nicht ohne weiteres schlechter sein müssen als erstere, für Speise zwecke beschlagnahmt worden. Diese sind also ihrem ur sprünglichen Zwecke entzogen und wohl kaum im Frühjahr durch gleichwertige Ware ersetzt. Es dauerte übrigens ziem lich lange, bis sich die Frage klärte, wer eigentlich mit der Verteilung der Saatkartoffeln betraut werden sollte. Es hat in dieser Beziehung sehr an der nötigen Aufklärung der Be teiligten gefehlt. Sowohl die Tagespresse wie auch die Fach presse hat die wichtige Frage nur gestreift oder überhaupt übergangen. Die Befürchtung der Handelskreise, daß die be hördliche Versorgung mit Saatgut im Frühjahr kläglich schei tern würde, hat sich leider erfüllt. Ich will Einzelerfah rungen aus der hiesigen Gegend nicht ohne weiteres verall gemeinern, sondern habe mich erst entschlossen, die Angelegen heit an dieser Stelle zu behandeln, nachdem von allen Seiten des Deutschen Reiches Berichte über die Mißstände im Saat kartoffelhandel eingingen. Daß die Saatkartoffelverteilung seitens der Behörden schreiende Mißstände hervorgerufen hat, bedarf wohl kaum eines Beweises und will ich mich gerade hierüber so kurz wie möglich fassen. Selbst die Tagespresse hat sich ja der Sache angenommen. Artikel über die Saatkartoffelfrage brachten u. a. das „Leipziger Tageblatt“ und die „Vossische Zeitung“. Im Anschluß an den Artikel im „Leipz. Tageblatt“ hat Dr. Schöne vom Landeskulturrat in Sachsen einen Artikel ver öffentlicht, aus dem wir hier einige Stellen wiedergeben wollen, da ein Urteil von dieser Seite wohl auch von den Behörden als sachlich anerkannt werden wird. Dr. Schöne sagt u. a. nach der Wiedergabe des Artikels in der Zeitschrift „Der Kar toffelhandel“ in Nr. 30 vom 28. April: Es ist sehr erfreulich, wenn man auf Seiten der Verbraucher auch der Erzeugung Beachtung schenkt und diese mit zu fördern sucht. Leider ist es aber im vorliegenden Falle wahrscheinlich zu spät, um noch etwas Durchgreifendes zu erreichen. Auf keinem Gebiet hat wohl die zwangs läufige Kriegswirtschaft ein so völliges Fiasko erlebt, wie bei der Versorgung mit Speisekartoffeln. Wir wollen dieses Versagen nicht ohne weiteres auf das System an sich zurückführen. Mindestens zu einem erheblichen Teile ist die Art der Durchführung schuld. Jedenfalls ist die Kartoffelversorgung ein klassisches Beispiel, wohin es führt, wenn nur die Verbraucherinteressen berücksichtigt werden und man sich über die Forderungen . der Erzeugung kurzer Hand hin weg setzt. Als im vorigen Jahre immer mehr zur Gewißheit wurde, daß wir sehr viele kranke Kartoffeln ernten und ein Saatgutwechsel dringender als je nötig werden würde, haben die landwirtschaftlichen Körperschaften sofort Schritte unternommen, um die nötigen Saatkartoffeln für das Früh jahr 1917 sicherzustellen. Die Verfrachtung der Saatkartoffeln war im besten Gange, als plötzlich am 14. Oktober 1916 das bekannte Verbot des Saatkartoffel handels erlassen wurde. Alle Arbeit und alle Mühen waren umsonst gewesen, denn es wurden alle Vertragsschlüsse auf gehoben, die später von neuem getätigt werden mußten. Diese Maßnahme ergriffen die Reichsstellen, um die Versorgung der Bevölkerung mit Speiseware sicher zustellen. In Wirklichkeit haben sie das Gegenteil erreicht und außer dem den zukünftigen Kartoffelbau in West-, Süd- und Mitteldeutschland auf das äußerste gefährdet. Anstatt, daß man mit allen Mitteln ver suchte, die Kartoffeln im Osten nach der Ernte sofort zu mobilisieren, versteifte man den gesamten Markt durch jene Maßnahme. Diejenigen Landwirte, die ihre Kartoffeln ganz oder zum Teil als Saatkartoffeln verkaufen wollten, waren nunmehr vollständig im dunkeln darüber, wie viel sie absetzen konnten. Ganz besonders verhängnisvoll ist aber die letzte Verordnung vom 24. März 1917 gewesen. Mit der Bemessung der Saatgutmenge mit 40 Zentner auf den Hektar kann man sich zur Not einverstanden er klären, aber es wird noch bestimmt, daß ungeachtet dieser Festsetzung jeder Kartoffelerzeuger 8 Zentner Kartoffeln auf den Hektar Anbau fläche 1916 abzugeben hat. Ins Deutsche übersetzt heißt es, daß jeder Erzeuger, gleichviel, wieviel Kartoffeln er hat oder braucht, die obige Menge zu liefern verpflichtet ist. Infolge mangelnder Zufuhren sind verschiedene Bezirke im Königreich Sachsen gezwungen gewesen, die Saatkartoffeln anzugreifen. Die naturnotwendige Folge davon ist eine starke Beeinträchtigung des Kartoffelbaues. Die Verbraucher haben wie hypnotisiert immer wieder den Anbau zwang gefordert; sie hätten sich selbst viel mehr genützt, wenn sie auf die maßgebenden Stellen dahin eingewirkt hätten, daß dem Landwirt durch Beschaffung von Saatgut und übrigens auch von Düngemitteln überhaupt erst die Möglichkeit gegeben wurde, dem Kartoffelanbau so viel Fläche einzuräumen, als sie ohne Zwang gern möchten. Am drückendsten für die Landwirtschaft ist die Unsicherheit, in der sie gegenwärtig lebt. Das Feld ist zurecht gemacht, kann aber nicht bepflanzt werden, da die Saatkartoffeln fehlen. — Soweit Dr. Schöne. Wenn also schon die Landwirt schaft derartig unzufrieden mit dem Ergebnis der diesjährigen Saatgutverteilung sein muß, um wieviel mehr haben nicht die Handels gärtner Grund zu Klagen. Auf die Bedürfnisse des eigentlichen Frühkartoffelbaues hat man doch überhaupt keine Rücksicht genommen. Zu der Zeit, wo die Vorbereitungen für diesen Anbau beginnen, wo das Saatgut früher Sorten in geeignete Räume zum Keimen gebracht werden muß, da war man in den Kreisen der Landwirtschaftskammern über die Vor bereitungen noch gar nicht hinaus gekommen. Daran, be stimmte Frühsorten mit Sicherheit zu erhalten, war über haupt nicht zu denken. In den Ausführungsbestimmungen zu der ersten Saatkartoffelv.erordnung vom 22. September 1916 hieß es zum Schluß: „E sistunzulässig, d i e Ge n eh - migung der Einfuhr von S a a t k a r t o f f e 1 n an die Bedingung zu knüpfen, daß Speisekar toffeln zurückgeliefert werden.“ Die Regie rung selbst hielt also diese Bedingung für ungeheuerlich. Trotz dem hat aber z. B. die Landwirtschaftskammer der Provinz Sachsen nachträglich im Frühjahr 1917 den Käufern von Saatkartoffeln diese Bedingung auferlegt, selbst dann, wenn erwiesenermaßen der Besteller sich bei seinem alten Lieferanten eindecken wollte und auch sonst der Bedarf einwandfrei nach gewiesen war. Jedenfalls ist damit zu rechnen, daß nicht nur in den Kreisen der Landwirte, sondern viel mehr noch in den Kreisen der Kleinanbauer der Bedarf an Saatgut nicht rechtzei tig und auch nicht ausreichend gedeckt ist und daß dadurch eine weitere Beschränkung der gesamten Erntemenge eintreten wird. Wenn also nicht bald ein völliger Systemwechsel eintritt, gehen wir von Jahr zu Jahr einer Verminderung der Anbaufläche, anstatt der Ausdehnung des Anbaues, entgegen. Es muß etwas geschehen, damit die Regierung nicht wieder den Einflüssen Unberufener nachgibt und wir von der artig verhängnisvollen Maßnahmen wie im Oktober 1916 ver schont bleiben. Es ist dringend notwendig, daß jetzt alle diejenigen Berufsgruppen und Körperschaften, die an der Saatkartoffelfrage beteiligt sind, Einspruch erheben und Vor schläge machen. Zu diesen Körperschaften gehört in erster Linie der Verband der Handelsgärtner Deutschlands, der aber allein an Zahl zu schwach ist, um seine Forderungen mit dem nötigen Nachdruck zu vertreten. Er muß sich nach Bundes genossen umsehen. Auch die wirtschaftlichen Verbände, die im Reichsverband für den deutschen Gartenbau organisiert sind, genügen noch nicht zur Verstärkung. Von anderen Kör perschaften, die in Betracht kämen, denke ich zunächst an den Schutzverband für deutschen Grundbesitz, der eine gewaltige Mitgliederzahl hinter sich hat. Dieser hat schon im Herbst vorigen Jahres in der Saatkartoffelfrage eine telegraphische Eingabe an den Präsidenten des Kriegsernäh rungsamtes gerichtet, die auch beantwortet wurde. Der Schutz verband für deutschen Grundbesitz wird also sicher geneigt sein, der Frage in diesem Jahre rechtzeitig näher zu treten. Weiter käme in Betracht der Deutsche Kartoffel-Großhändler verband, Sitz Düsseldorf, und die Gesellschaft zur Förderung des Baues und der wirtschaftlichen Verwendung der Kartoffeln,
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