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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 32.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118'a
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-191700002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19170000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19170000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Nr. 3, 4, 6, und 8: Seite I-IV in der Vorlage nicht vorhanden ; Nr. 12: Seite I-VIII in der Vorlage nicht vorhanden ; Nr. 39/40 in der falschen Reihenfolge eingebunden
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 32.1917
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Register II
- Ausgabe Nr. 1, 6. Januar 1917 I
- Ausgabe Nr. 2, 13. Januar 1917 I
- Ausgabe Nr. 3, 20. Januar 1917 V
- Ausgabe Nr. 4, 27. Januar 1917 V
- Ausgabe Nr. 5, 3. Februar 1917 I
- Ausgabe Nr. 6, 10. Februar 1917 V
- Ausgabe Nr. 7, 17. Februar 1917 I
- Ausgabe Nr. 8, 24. Februar 1917 V
- Ausgabe Nr. 9, 3. März 1917 I
- Ausgabe Nr. 10, 10. März 1917 107
- Ausgabe Nr. 11, 17. März 1917 I
- Ausgabe Nr. 12, 24. März 1917 IX
- Ausgabe Nr. 13, 31. März 1917 I
- Ausgabe Nr. 14, 7. April 1917 I
- Ausgabe Nr. 15, 14. April 1917 I
- Ausgabe Nr. 16, 21. April 1917 I
- Ausgabe Nr. 17, 28. April 1917 185
- Ausgabe Nr. 18, 5. Mai 1917 I
- Ausgabe Nr. 19, 12. Mai 1917 I
- Ausgabe Nr. 20, 19. Mai 1917 I
- Ausgabe Nr. 21, 26. Mai 1917 I
- Ausgabe Nr. 22, 2. Juni 1917 I
- Ausgabe Nr. 23, 9. Juni 1917 I
- Ausgabe Nr. 24, 16. Juni 1917 I
- Ausgabe Nr. 25, 23. Juni 1917 I
- Ausgabe Nr. 26, 30. Juni 1917 I
- Ausgabe Nr. 27, 7. Juli 1917 I
- Ausgabe Nr. 28, 14. Juli 1917 I
- Ausgabe Nr. 29, 21. Juli 1917 I
- Ausgabe Nr. 30, 28. Juli 1917 I
- Ausgabe Nr. 31, 4. August 1917 I
- Ausgabe Nr. 32, 11. August 1917 I
- Ausgabe Nr. 33, 18. August 1917 I
- Ausgabe Nr. 34, 25. August 1917 I
- Ausgabe Nr. 35, 1. September 1917 I
- Ausgabe Nr. 36, 8. September 1917 I
- Ausgabe Nr. 37, 15. September 1917 I
- Ausgabe Nr. 38, 22. September 1917 I
- Ausgabe Nr. 40, 6. Oktober 1917 380
- Ausgabe Nr. 39, 29. September 1917 372
- Ausgabe Nr. 41, 13. Oktober 1917 I
- Ausgabe Nr. 42, 20. Oktober 1917 I
- Ausgabe Nr. 43, 27. Oktober 1917 400
- Ausgabe Nr. 44, 3. November 1917 405
- Ausgabe Nr. 45, 10. November 1917 I
- Ausgabe Nr. 46, 17. November 1917 416
- Ausgabe Nr. 47, 24. November 1917 422
- Ausgabe Nr. 48, 1. Dezember 1917 I
- Ausgabe Nr. 49, 8. Dezember 1917 441
- Ausgabe Nr. 50, 15. Dezember 1917 447
- Ausgabe Nr. 51/52, 22. Dezember 1917 I
-
Band
Band 32.1917
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206 Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw. Nr. 19 „Die außerordentlich ungünstigen Witterungsverhältnisse haben die Bestellung, insbesondere auch von Gemüse, derart erschwert, daß es unmöglich ist, die für normale Verhältnisse vorgesehenen Richtpreise für Frühgemüse einzuhalten. Es ist deshalb eine Verfügung des Vorsitzenden der Reichsgemüse stelle ergangen, wonach die in den einzelnen Gebieten gebilde ten Preiskommissionen ermächtigt werden, umgehend höhere Richtpreise festzusetzen und deren Genehmigung durch die Reichsgemüsestelle alsbald zu beantragen. Dieses Vorgehen der Reichsgemüsestelle ist notwendig, da alles aufgewendet werden muß, um die Erzeugug von möglichst viel Gemüse sicherzustellen. Die einzelnen Provinzial- und Bezirks-Obst stellen werden sofort ihre Preiskommissionen bilden müssen, und diese sollten schon in den nächsten Tagen die Frage prüfen, um wieviel die Richtpreise erhöht werden müssen, wenn den gänzlich verschobenen Erzeugerverhältnissen Rechnung getragen werden soll. Auch die Fristen für die Gültigkeit der festzusetzenden Preise sind nach einer Verfügung des Vor sitzenden der Reichsgemüsestelle durch die Preiskommissionen den veränderten Verhältnissen anzupassen.“ Weiter veröffentlichen wir nachstehend die Antwort der Reichsstelle auf ein von dem Vorstand des Verbandes an die selbe gerichtetes Schreiben zu den Preisen für Frühgemüse: „Auf das gefl. Schreiben vom 19. v. Mts. erwidern wir ergebenst, daß unsere Richtpreise für Erühgemüse seinerzeit von den zugezogenen Sachverständigen als angemessen begut achtet und danach sowie nach Anhörung der Landes-, Pro vinzial- und Bezirksstellen für Gemüse und Obst, wie ge schehen, festgestellt sind. Die Aufstellung der Richtpreise erfolgte allerdings unter der Annahme einer normalen Ernte. Da infolge der außergewöhnlich ungünstigen WitterungsVer hältnisse in den letzten Wochen mit einer solchen nicht zu rech nen war, hat die Reichsstelle inzwischen die aus der Anlage ersichtliche Mitteilung an die Presse ergehen lassen, nach welcher eine Erhöhung der späteren Höchstpreise über die Richtpreise hinaus zu erwarten ist. Die Reichsstelle beabsichtigt nicht, die Richtpreise zu ändern oder schon jetzt mit der Festsetzung von Erzeuger höchstpreisen vorzugehen. Es ist nunmehr Sache der nach § 5 unserer Normalverträge für Frühgemüse bei den Landes-, Provinzial- und Bezirksstellen für Gemüse und Obst gebilde ten Preiskommissionen, die Vertragspreise für Frühgemüse festzusetzen, welche dann nach § 5 der Verordnung über Ge müse, Obst und Südfrüchte vom 3. April 191 7 die Bedeutung von Höchstpreisen haben. Den Landes-, Provinzial- und Bezirksstellen ist ein der Pressemitteilung entsprechendes Rund schreiben zugegangen, durch welches ihnen auch gestattet ist, die Anfangstermine für die Preisbestimmungen bei Früh gemüse bis zu 15 Tagen hinauszuschieben. Durch ein weiteres Rundschreiben sind die Preiskommissionen ermächtigt, die Preise für das erste auf den Markt gelangende Frühgemüse sowie für die ersten Erdbeeren, Stachelbeeren und Kirschen bis zu 50 % höher zu setzen, als unsere Richtpreise. Die Reichsstelle glaubt damit den berechtigten Wünschen der Erzeuger Rechnung getragen zu haben und wäre für Auf klärung in den Kreisen Ihres Verbandes darüber dankbar.“ □ □ □ Zur Einfuhr von Pflanzen aus Belgien. A ls wir in den Nummern 8 und 1 I des Handelsblattes von 1917 uns mit der Frage der Einfuhr lebender Pflanzen von Belgien nach Deutschland beschäftigten, mußten wir be richten, daß zurzeit irgend eine Möglichkeit, daß die Reichs regierung ihren Standpunkt der Nichtzulassung von Pflanzen aus Belgien ändern würde, ausgeschlossen sei. Wir haben gleichzeitig zum Ausdruck gebracht, daß trotzdem der Vor stand nichts unversucht lassen würde, um noch eine Änderung herbeizuführen. Die zahlreichen Anfragen, die uns fortgesetzt zugehen, geben uns Veranlassung, heute wieder die Angelegen heit zu berühren und müssen wir auch jetzt das damals Gesagte wiederholen. Auch heute muß es als ausgeschlossen gelten, daß die Reichsregierung in absehbarer Zeit einer Einfuhr erlaubnis für belgische Pflanzen nach Deutschland zustimmt. Hierüber hat man uns im Reichskommissariat für Aus- und Einfuhrbewilligung nicht im unklaren gelassen. Man vertritt dort nach wie vor den Standpunkt, daß man unter den heutigen Verhältnissen in Deutschland ohne diese Pflanzen auskommen müsse, trotz des Nachweises, der über die schwere Schädigung, die das Einfuhrverbot zur Folge haben muß, wiederholt er bracht wurde. Diese Schädigung erstreckt sich nicht nur darauf, daß die Pflanzen für die Weiterkultur und für den Verkauf im Inlande fehlen, sondern auch darauf, daß allen den Firmen, die sich neben dem Verkauf innerhalb Deutsch lands auch seit einer langen Reihe von Jahren mit der Wieder ausfuhr von belgischen Pflanzen nach dem neutralen und ver bündeten Ausland befassen, dieser Handel nicht nur ganz unterbunden, sondern möglicherweise auch für die Zukunft lahmgelegt wird. Die nordischen Länder sind in der Lage, belgische Pflanzen über Holland direkt zu beziehen und für Österreich-Ungarn besteht in der k. k. Gartenbaugesellschaft in Wien ein Hilfsausschuß, durch dessen Befürwortung es mög lich sein wird, auch dort Pflanzen aus anderen Ländern wie Deutschland direkt zu beziehen. Da nun die Reichsregierung kein Interesse daran hat, die Ausfuhr nach neutralen und verbündeten Ländern zu unter binden, bestände immerhin eine gewisse Möglichkeit, eine Einfuhrbewilligung für Pflanzen aus Belgien für die Wieder ausfuhr zu erhalten, wenn die vollständige Sicherheit gegeben wird, daß von diesen für den genannten Zweck bezogenen Pflanzen nichts in Deutschland bleibt oder verkauft wird. Diese Sicherheit müßte natürlich eine lückenlose sein, so z. B. durch Stellung einer angemessenen Kaution, einer vom Reichskom missariat zu bestellenden Beaufsichtigung der Betriebe, Fest setzung einer bestimmten Frist für die Weiterkultur und der gleichen. Ob auf einer solchen Grundlage eine Einfuhrbewil- ligung erteilt werden würde, ist zurzeit noch eine vollständig offene Frage. Immerhin würde man den in Betracht kommen den Behörden dahinzielende Vorschläge machen können. Wir möchten also zunächst diejenigen Firmen, welche bisher Ge schäfte in belgischen Pflanzen mit dem Auslande gemacht haben, ersuchen, sich mit uns in Verbindnug zu setzen, um eventl. weitere Schritte und Beratungen einleiten zu können. * ••• Eine geschäftliche Unsitte. Z u dem unter dieser Überschrift in Nr. 15 veröffentlichten kleinen Artikel sind uns eine ganze Anzahl Zuschriften zu gegangen, die den Beweis erbringen, daß das Übel, auf ein gegangene Bestellungen nicht zu antworten, leider sehr stark verbreitet ist und daß es selbst schon bei größeren Versand firmen, bei denen man wirklich etwas mehr kaufmännischen Geist und eine größere Rücksichtnahme gegenüber ihren zum Teil langjährigen Kunden voraussetzen dürfte, im Schwünge ist. Wir verzichten zunächst darauf, diese Schreiben nach ihrem vollen Inhalt und unter Nennung von Namen hier be kannt zu geben, weil wir hoffen, daß, nachdem diese Gepflogen heit hier gerügt wurde, alle, die es angeht, so einsichtig sein werden, in Zukunft dieses rücksichtslose, ganz geschäftswidrige Verhalten einzustellen. Immerhin wollen wir nachstehend aus mehreren der uns gewordenen Zuschriften einige besonders hervorstechende Stellen wiedergeben, um zu zeigen, wie ver bitternd auf die Besteller das ungeschäftsmäßige Gebaren der Verkäufer wirkt: I Daß man solche rücksichtslose Geschäftsleute endlich einmal an den Pranger stellt, ist eine dringende Not wendigkeit. Es ist ja ganz unglaublich, was für eine entsetz liche Schlamperei in dieser Beziehung in vielen Gärtnerei betrieben herrscht. Man sollte solchen Leuten nunmehr mit Hilfe der Presse einmal energisch zu Leibe rücken. Wer ein umfangreiches Geschäft hat mit viel Versand wie das meinige,
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