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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 32.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118'a
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-191700002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19170000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19170000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Nr. 3, 4, 6, und 8: Seite I-IV in der Vorlage nicht vorhanden ; Nr. 12: Seite I-VIII in der Vorlage nicht vorhanden ; Nr. 39/40 in der falschen Reihenfolge eingebunden
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 32.1917
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Register II
- Ausgabe Nr. 1, 6. Januar 1917 I
- Ausgabe Nr. 2, 13. Januar 1917 I
- Ausgabe Nr. 3, 20. Januar 1917 V
- Ausgabe Nr. 4, 27. Januar 1917 V
- Ausgabe Nr. 5, 3. Februar 1917 I
- Ausgabe Nr. 6, 10. Februar 1917 V
- Ausgabe Nr. 7, 17. Februar 1917 I
- Ausgabe Nr. 8, 24. Februar 1917 V
- Ausgabe Nr. 9, 3. März 1917 I
- Ausgabe Nr. 10, 10. März 1917 107
- Ausgabe Nr. 11, 17. März 1917 I
- Ausgabe Nr. 12, 24. März 1917 IX
- Ausgabe Nr. 13, 31. März 1917 I
- Ausgabe Nr. 14, 7. April 1917 I
- Ausgabe Nr. 15, 14. April 1917 I
- Ausgabe Nr. 16, 21. April 1917 I
- Ausgabe Nr. 17, 28. April 1917 185
- Ausgabe Nr. 18, 5. Mai 1917 I
- Ausgabe Nr. 19, 12. Mai 1917 I
- Ausgabe Nr. 20, 19. Mai 1917 I
- Ausgabe Nr. 21, 26. Mai 1917 I
- Ausgabe Nr. 22, 2. Juni 1917 I
- Ausgabe Nr. 23, 9. Juni 1917 I
- Ausgabe Nr. 24, 16. Juni 1917 I
- Ausgabe Nr. 25, 23. Juni 1917 I
- Ausgabe Nr. 26, 30. Juni 1917 I
- Ausgabe Nr. 27, 7. Juli 1917 I
- Ausgabe Nr. 28, 14. Juli 1917 I
- Ausgabe Nr. 29, 21. Juli 1917 I
- Ausgabe Nr. 30, 28. Juli 1917 I
- Ausgabe Nr. 31, 4. August 1917 I
- Ausgabe Nr. 32, 11. August 1917 I
- Ausgabe Nr. 33, 18. August 1917 I
- Ausgabe Nr. 34, 25. August 1917 I
- Ausgabe Nr. 35, 1. September 1917 I
- Ausgabe Nr. 36, 8. September 1917 I
- Ausgabe Nr. 37, 15. September 1917 I
- Ausgabe Nr. 38, 22. September 1917 I
- Ausgabe Nr. 40, 6. Oktober 1917 380
- Ausgabe Nr. 39, 29. September 1917 372
- Ausgabe Nr. 41, 13. Oktober 1917 I
- Ausgabe Nr. 42, 20. Oktober 1917 I
- Ausgabe Nr. 43, 27. Oktober 1917 400
- Ausgabe Nr. 44, 3. November 1917 405
- Ausgabe Nr. 45, 10. November 1917 I
- Ausgabe Nr. 46, 17. November 1917 416
- Ausgabe Nr. 47, 24. November 1917 422
- Ausgabe Nr. 48, 1. Dezember 1917 I
- Ausgabe Nr. 49, 8. Dezember 1917 441
- Ausgabe Nr. 50, 15. Dezember 1917 447
- Ausgabe Nr. 51/52, 22. Dezember 1917 I
-
Band
Band 32.1917
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Nr. 17 Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw. 193 Interessen unseres Verbandes zu heben. Wir bedauern seinen Heimgang aufs tiefste, war er im Verhältnis doch immer noch als ein Mann in den besten Jahren zu betrachten. Aber auch hier haben die heutigen Zeitverhältnisse mitgewirkt, ist doch vor kurzem sein einziger Sohn auf dem Felde der Ehre gefallen, der allerdings nicht Gärtner war, aber zu den schönsten Hoffnungen berechtigte. Wir werden dem Verschiedenen immer ein ehrendes und treues Andenken bewahren. Für die Gruppe Hamburg und Umgegend: Heinrich Lund. Nachruf. Schon wieder hat der unerbittliche Tod eine Lücke in die Reihe unserer Mitglieder gerissen. Am 2. April starb in einem Feldlazarett an den Folgen einer Lungenentzündung, die er sich in der Stellung zu gezogen, unser Mitglied, der Handelsgärtner Fritz Stempel. Gefreiter in einer Feldartillerie-Batterie, im Alter von 26 Jahren. Wir verlieren in dem Entschlafenen einen lieben Kollegen, der zu den schönsten Hoff nungen berechtigte und dessen wir immer gedenken werden. Für die Gruppe Düsseldorf und Umgegend: I. A.: Wilh. Jung, Schriftführer. Nachruf. Nach Gottes unerforschlichem Ratschluß verschied am 11. April plötzlich und unerwartet infolge Schlaganfalls unser treues Mitglied, der Kunst- und Handelsgärtner, Herr Max Ramm in Dresden-N. Einer der tüchtigsten und kenntnisreichsten Kollegen ist mit ihm von uns gegangen. Wir werden ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren. Für die Gruppe Dresden und Umgegend: G. Max Nagel, Obmann. Am 20. April konnte der Blumengeschäftsinhaber Karl Holthusen in Hamburg, dessen Firma zu den ersten von Hamburg-Altona gehört, sein 25jähriges Geschäftsjubiläum begehen. Gelernter Gärtner, ist er stets für ein freundschaftliches Zusammengehen von Blumengeschäfts- inhabern und Handelsgärtnern eingetreten. glllllllllllllllllllllg j: m"sssorossmp" EIllIIIIIIIIIIIIEE | •a- | i; Kleine Mitteilungen | | 6- | ÜllllllllllllllllllllliH j i -■■■? älllllllllllllllllllllis Berliner Park- und Gartenanlagen während des Krieges., Infolge des Krieges standen für die laufende Unterhaltung der städtischen Anlagen in Berlin wesentlich geringere Mittel zur Verfügung. Es konnten daher manche Anlagen nicht wie sonst unterhalten werden, auch wurde aus Sparsamkeitsgründen eine Anzahl Blumenbeete nicht bepflanzt, sondern mit Gras besät. Für neue Anlagen standen nur die Mittel zur Befriedigung der dringendsten Arbeiten zur Verfügung. Als besondere Kriegsmafnahmen sind zu erwähnen die kostenlose Überlassung städtischer Ländereien zum Anbau von Gemüsen, in erster Linie an die bei der städtischen Verwaltung beschäftigten Arbeiter, die Abgabe von Blumen zur Ausschmückung von Lazaretten, die Anzucht und Abgabe von Gemüsepflanzen an den Kriegsausschuß der Groß-Berliner Lauben kolonisten und an Lazarette, die Abgabe von gebrauchsfertigem Gemüse an die städtischen Krankenhäuser, Abgabe von Gras in kleinen Mengen an Kleintierhalter neben der üblichen Verpachtung der größeren Flächen, sowie Aberntung von wildwachsenden Früchten, wie Holunder-, Eber eschenbeeren und Hagebutten. Die Gehölzbestände der städtischen Baumschulen enthielten am 31. März 1916 485 051 verschiedene Ge hölze. Zu Neu- oder Nachpflanzungen in den Anlagen der Stadt lieferten die Baumschulen im Berichtsjahre 156 996 Bäume und Sträucher im Werte von 79 450 Mark. Im Berichtsjahre wurden 646 145 Blumen- und Blattpflanzen im Werte von 132 968 M. zu Ausschmückungen abgegeben, ebenso 13 400 Pflanzenteile zum Malunterricht an Schulen. Zur Förderung des Anbaues von Gemüsen wurden im Schulgarten im ganzen 1 186 000 Gemüsepflanzen angezogen und an Kleingarten-Bewirtschafter kostenlos verabfolgt. Ein Teil der durch die Einschränkung der Anzucht von Blumen freigewordenen Ländereien ist auch zum Anbau von Gemüse benutzt worden. Über die Reblauskrankheit im Deutschen Reiche in den Jahren 1913 1915 und die Kosten ihrer Bekämpfung. Die Kaiserlich Biologische Anstalt für Land- und Forstwirtschaft in Dahlem hat kürzlich ihre 36. Denkschrift über die Bekämpfung der Reb lauskrankheit in den Jahren 191 3 191 5 veröffentlicht. Die im Jahre 1913 unternommenen Untersuchungen der Handels rebschulen, Rebschulen, Handelsgärtnereien und sonstigen gärtnerischen Anlagen mit Anpflanzungen von Weinstöcken in Preußen, Bayern, Würt temberg, Baden, Braunschweig, Hamburg, Lübeck und Bremen haben zu dem Auffinden der Reblaus nicht geführt und auch die Untersuchungen des folgenden Jahres hatten dasselbe Ergebnis, dagegen wurden im Elsaß 1913 Reblausverseuchungen nachgewiesen. Die den Regierungen der deutschen Einzelstaaten, einschließlich Elsaß-Lothringens, für die Bekämpfung der Reblaus bis zum Schlüsse des Haushaltsjahres oder des Kalenderjahres 1912 erwachsenen Kosten be trugen auf Grund der 35. Denkschrift 23 551 735 M.; 1913 beliefen sie sich auf 1 549 564 M. und im Jahre 1914 wurden für diesen Zweck 780 498 M. aufgewendet. Im ganzen wurden von den Regierungen der Einzelstaaten für Bekämpfungszwecke ausgegeben bis einschließlich 1914 25 881 797 M. Im vaterländischen Hilfsdienst beschäftigte Personen sind ver sicherungspflichtig. Die im In- und Auslande im vaterländischen Hilfsdienst beschäf tigten Personen sind nach der Bundesratsverordnung vom 28. Februar 1917 im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen invaliden versicherungspflichtig, ohne Rücksicht darauf, ob sie freiwillig oder gezwungen eine versicherungspflichtige Beschäftigung übernehmen. Nur die Personen, die vor ihrem Eintritt in den vaterländischen Hilfsdienst eine invalidenversicherungspflichtige Beschäftigung nicht ausgeübt haben und auch nach Beendigung voraussichtlich nicht ausüben werden, sind befreit auch dann, wenn sie durch Übernahme der zivildienstpflichtigen Beschäftigung für invalidenversicherungspflichtig anzusehen sind. Falls aber die Arbeiter innerhalb zwei Monaten nach Verkündigung der Bundesratsverordnung oder nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses die Leistungen von Beiträgen für sich verlangen, hat der Arbeitgeber für sie Marken zu verwenden. Für die im Auslande Beschäftigten sind Beitragsmarken der nächsten deutschen Versicherungsanstalt zu nehmen. In entsprechender Weise' ist auch die Frage der Invalidenversicherung für freiwillige Krankenpfleger geregelt worden. Weimars letzte Obsternte. Der Verwaltungsbezirk Weimar hatte im Jahre 1916 eine recht gute Obsternte aufzuweisen, die einen ansehnlichen Erlös brachte, wie aus nachstehenden Zahlen hervorgeht. Im ganzen brachten die Gemeinde obstpflanzungen über 250 000 M„ davon entfielen auf Äpfel 42 000 M., Birnen nur 4000 M., Kirschen 44 000 und Zwetschen I 35 000 M. An den Staatsstraßen des Bezirks brachte das Obst 1 5 000 M. Ergebnisse von Düngungsversuchen mit Pflanzennährsalzen. Zu dem unter dieser Überschrift in voriger Nummer veröffentlichten Artikel teilen wir auf die zahlreichen Anfragen mit, daß die dort erwähn ten Düngesalze in jeder größeren Samenhandlung erhältlich sind, wo nicht, bestellt man das Wagner sehe bei der Fabrik Chemische Werke voum. H. & E. Albert in Biebrich a. Rh., das Lierke sehe bei der Firma H. Güldenpfennig in Staßfurt. Illiiliii 00000000 llllllllllllllll V erkehrswesen iw®®® ®®®® Weitere Einschränkungen im Expreßgutverkehr. Die Eisenbahndirektion Berlin macht bekannt, daß als Expreßgut Güter bis auf weiteres nur insoweit angenommen werden, als das Einzel gewicht eines Stückes 50 Kilogramm nicht überschreitet. Die Gepäck abfertigungen können außerdem die Annahme von Expreßgütern ab lehnen, sobald die aufgelieferten Mengen so groß werden, daß sie ohne Störung des Zugverkehrs nicht mehr befördert werden können. Dringende Pakete nach Österreich. Vom 1. April ab sind im Verkehr mit Österreich nur solche Pakete als dringende zulässig, die in keiner Richtung mehr als 60 cm messen. Änderung der Farbe der Freimarken zu 15 Pfg. Die Postwertzeichen zu 15 Pfg. werden nach Aufbrauch der bis herigen Bestände in blauvioletter Farbe ausgegeben werden. ^Illlllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllll^ ==2900000 000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000 00000000000 000000000000000008== |i Entscheidungen deutscher Gerichtshöfe i= Beachtung der auf Briefbogen gedruckten Bedingungen. Das Oberlandesgericht Hamburg hat jüngst, wie in der Hanseatischen Gerichtszeitung mitgeteilt wird, eine Entscheidung gefällt, die allgemeines Interesse beanspruchen darf, weil sie namentlich die Handelswelt zu besonderer Vorsicht und Aufmerksamkeit mahnt. In dem Urteil heißt es u. a.: Es entspricht der Gepflogenheit vieler Kaufleute, allgemeine Be dingungen, die sie' ihren Vertragsabschlüssen zugrunde legen, nicht in den Text ihrer Schreiben aufzunehmen, sondern durch Druck oder Stempel auf diese zu setzen. Diese Übung ist so gewöhnlich, daß ihre Kenntnis vorausgesetzt werden muß. Es ist daher Sache des ordentlichen Kauf manns, Bestellbriefe sorgfältig darauf zu prüfen, ob außerhalb des Textes sich derartige Bedingungen finden. Der Gegenkontrahent kann sich darauf verlassen, daß dies mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns ge- schieht und daß, wo dies geschehen mußte und der andere Teil den Bedingungen nicht widerspricht, dieser damit einverstanden ist. Nur wenn die Bedingungen so unauffällig oder versteckt angebracht sind, daß auch der sorgfältige Kaufmann sie ohne Außerachtlassung der verkehrsüblichen Sorgfalt übersehen konnte, kann der Gegner sich nicht darauf verlassen, daß die Bedingungen beachtet werden und aus dem Fehlen eines Wider spruchs daher nicht das Einverständnis folgern.
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