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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 32.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118'a
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-191700002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19170000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19170000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Nr. 3, 4, 6, und 8: Seite I-IV in der Vorlage nicht vorhanden ; Nr. 12: Seite I-VIII in der Vorlage nicht vorhanden ; Nr. 39/40 in der falschen Reihenfolge eingebunden
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 32.1917
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Register II
- Ausgabe Nr. 1, 6. Januar 1917 I
- Ausgabe Nr. 2, 13. Januar 1917 I
- Ausgabe Nr. 3, 20. Januar 1917 V
- Ausgabe Nr. 4, 27. Januar 1917 V
- Ausgabe Nr. 5, 3. Februar 1917 I
- Ausgabe Nr. 6, 10. Februar 1917 V
- Ausgabe Nr. 7, 17. Februar 1917 I
- Ausgabe Nr. 8, 24. Februar 1917 V
- Ausgabe Nr. 9, 3. März 1917 I
- Ausgabe Nr. 10, 10. März 1917 107
- Ausgabe Nr. 11, 17. März 1917 I
- Ausgabe Nr. 12, 24. März 1917 IX
- Ausgabe Nr. 13, 31. März 1917 I
- Ausgabe Nr. 14, 7. April 1917 I
- Ausgabe Nr. 15, 14. April 1917 I
- Ausgabe Nr. 16, 21. April 1917 I
- Ausgabe Nr. 17, 28. April 1917 185
- Ausgabe Nr. 18, 5. Mai 1917 I
- Ausgabe Nr. 19, 12. Mai 1917 I
- Ausgabe Nr. 20, 19. Mai 1917 I
- Ausgabe Nr. 21, 26. Mai 1917 I
- Ausgabe Nr. 22, 2. Juni 1917 I
- Ausgabe Nr. 23, 9. Juni 1917 I
- Ausgabe Nr. 24, 16. Juni 1917 I
- Ausgabe Nr. 25, 23. Juni 1917 I
- Ausgabe Nr. 26, 30. Juni 1917 I
- Ausgabe Nr. 27, 7. Juli 1917 I
- Ausgabe Nr. 28, 14. Juli 1917 I
- Ausgabe Nr. 29, 21. Juli 1917 I
- Ausgabe Nr. 30, 28. Juli 1917 I
- Ausgabe Nr. 31, 4. August 1917 I
- Ausgabe Nr. 32, 11. August 1917 I
- Ausgabe Nr. 33, 18. August 1917 I
- Ausgabe Nr. 34, 25. August 1917 I
- Ausgabe Nr. 35, 1. September 1917 I
- Ausgabe Nr. 36, 8. September 1917 I
- Ausgabe Nr. 37, 15. September 1917 I
- Ausgabe Nr. 38, 22. September 1917 I
- Ausgabe Nr. 40, 6. Oktober 1917 380
- Ausgabe Nr. 39, 29. September 1917 372
- Ausgabe Nr. 41, 13. Oktober 1917 I
- Ausgabe Nr. 42, 20. Oktober 1917 I
- Ausgabe Nr. 43, 27. Oktober 1917 400
- Ausgabe Nr. 44, 3. November 1917 405
- Ausgabe Nr. 45, 10. November 1917 I
- Ausgabe Nr. 46, 17. November 1917 416
- Ausgabe Nr. 47, 24. November 1917 422
- Ausgabe Nr. 48, 1. Dezember 1917 I
- Ausgabe Nr. 49, 8. Dezember 1917 441
- Ausgabe Nr. 50, 15. Dezember 1917 447
- Ausgabe Nr. 51/52, 22. Dezember 1917 I
-
Band
Band 32.1917
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Mitteilungen des Handelsblattes für den deutschen Gartenbau usw. Nr. 70 278 1 0 260 M., I I. Baden mit 8967 M., 12. Hannover mit 7182 M., 13. Pommern mit 6349 M., 14. Ostpreußen mit 4446 M., 15. Posen mit 2899 M., 16. Mecklenburg mit 2185 M., 17. Westpreußen mit 426 M. Außerhalb des Genossenschaftsgebietes sind gezahlt worden: im Königreich Sachsen 1701 M., in Braunschweig 1 489 M., im Großherzogtum Hessen 402 M., in Regensburg 70,20 M., in Bamberg 92,40 M. und in München 21 1,80 M. V. Es ist nun von besonderem Interesse, wie die Ent schädigungszahlungen in den einzelnen Oberpostdirektions bezirken sich gegenüber dem Vorjahr verändert haben, ob also eine Zunahme oder eine Verminderung eingetreten ist. Eine Zunahme haben erfahren die Zahlungen in 1 6 Oberpostdirektionsbezirken, und zwar ist die größte Steige rung erfolgt in Frankfurt a. M. mit 2023,12 M. Alsdann folgen Dortmund mit einem Mehr von 1721 M., Minden mit einem Mehr von 1317 M., Frankfurt a. O. mit einem Mehr von 879 M., Gumbinnen mit einem Mehr von 637 M., Braun schweig mit einem Mehr von 561 M., Oldenburg mit einem Mehr von 437 M., Liegnitz mit einem Mehr von 436 M., Magdeburg mit einem Mehr von 338 M., Münster mit einem Mehr von 266 M. und Stuttgart mit einem Mehr von 225 M. Die Zunahmen in den weiteren 5 Bezirken erreichen noch nicht 100 Mark. Eine Abnahme der Zahlungen ist gegenüber dem Jahre 1916 erfolgt in 27 Oberpostdirektionsbezirken und zwar ist die größte Abnahme festzustellen bei der Oberpostdirektion Köln mit 4571 M., alsdann folgen die Oberpostdirektionen Berlin mit 4223 M., Breslau mit 2692 M., Kiel mit 2606 M., Karlsruhe mit 2276 M., Hamburg mit 1808 M., Trier mit 1570 M., Konstanz mit 1482 M., Koblenz mit 1464 M., Potsdam mit 1377 M., Erfurt mit 1048 M., Oppeln mit 907 M., München mit 857 M., Hannover mit 838 M., Düsseldorf mit 832 M., Königsberg mit 587 M., Bromberg mit 457 M., Posen mit 338 M., Cassel mit 316 M., Halle mit 283 M., Leipzig mit 274 M., Darmstadt mit 241 M., Stettin mit 200 M., Köslin mit 165 M., Dresden mit 150 M., Schwerin mit 46 M. und Regensburg mit 40 M. In den Oberpostdirektionsbezirken Straßburg und Metz sind Zahlungen im Jahre 1916 für die Gärtnerei-Berufs genossenschaft überhaupt nicht erfolgt. Alles in allem ist dieses Ergebnis für die G. B. G. außer ordentlich erfreulich. Da die Berufsgenossenschaft in den Kriegsjahren mit einem großen Ausfall von Beiträgen rechnen muß, namentlich von Seiten der im Felde stehenden Betriebs unternehmer, so ist es sehr zu begrüßen, daß dafür ein gewisser Ausgleich durch eine Abnahme der Entschädigungen ge geben wird. Das 24 000 M. Minus an Entschädigungen für das Jahr 1916 deckt fast genau den Ausfall an Umlage, den die Berufs genossenschaft für 1916 erleidet. Dr. G. □ □ □ Das Uniallrisiko der Gärtnerei. D ie Handelsgärtner haben in ihren Eingaben an die zu ständigen Reichsbehörden den Antrag auf Errichtung einer eigenen gärtnerischen Berufsgenossenschaft vor allem da mit begründet, daß das Unfallrisiko der Gärtnerei ein weit geringeres sei wie das der Landwirtschaft, und daß daher die Errichtung einer eigenen Berufsgenossenschaft für den Gärtnerei beruf vorteilhaft erscheine. Genaue Zahlen konnten damals vor Gründung der G. B. G. für diese Auffassung nicht bei gebracht werden, da die statistischen Unterlagen der landwirt schaftlichen Berufsgenossenschaften hierüber eingehendes Material nicht enthielten. Inzwischen haben aber nach Gründung der G. B. G. deren Zahlen nachträglich erwiesen, daß jene Behauptung der Handelsgärtner von ihrem geringen Unfallrisiko durchaus be gründet war. Die G. B. G. hat für das Jahr 1915 — für 1916 liegen Vergleichszahlen mit den landwirtschaftlichen Berufsgenossen ¬ schaften noch nicht vor — insgesamt 250 310 M. Entschädi gungen gezahlt. Diese Entschädigungen! entfielen auf rund 225 000 versicherte Personen. Wenn man nun die Zahl der versicherten Personen und die Zahl der gezahlten Entschädi gungen bei den anderen 48 landwirtschaftlichen Berufsgenossen schaften zum Vergleich heranzieht, so findet man eine Reihe von landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, die eine ähn lich große Zahl von Personen versichern wie die G. B. G. und daher als Vergleichsobjekte geeignet sind. Es sind dies: Die landw. Berufsgenossenschaft Oberpfalz mit 239 000, Oberfranken mit 240000, Mittelfranken mit 243000, Neckar kreis mit 227 000, ■ Schwarzwaldkreis mit 226 000, Mecklen burg-Schwerin mit 220 000 und Lothringen mit 244 000 versicherten Personen. Die entsprechenden Zahlungen für 1915 betragen bei diesen Berufsgenossenschaften: Oberpfalz 516 600 M., Oberfranken 505 740 M., Mittelfranken 552 465 M., Neckarkreis 770 717 M., Schwarzwaldkreis 654 119 M., Mecklenburg-Schwerin 5 1 6 360 M., Lothringen 406 1 86 M. Wenn man diese Zahlen denen der G. B. G. gegenüber stellt, so sieht man, daß die gleich großen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften doppelt so viel, in einem Fall (Neckar kreis) sogar 3mal so viel Entschädigungen zahlen wie die G. B. G. Die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften bestehen bereits seit dem Jahre I 880 und haben daher einen großen Bestand alter Unfälle aus den 80er und 90er Jahren des vorigen und aus dern ersten Jahrzehnt des neuen Jahr hunderts. Da nun erfahrungsgemäß bei allen Berufsgenossen schaften der Abgang an alten Renten nicht im entferntesten so groß ist, wie der Zugang an neuen Renten, so ist in den oben genannten Entschädigungszahlen der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften eine große Anzahl von Renten aus den verflossenen 30 Jahren enthalten. Die G. B. G. hat auch bei ihrer Gründung die alten gärt nerischen Unfälle zur Weiterentschädigung übernehmen müssen, die seit 1888 von den landwirtschaftlichen Berufsgenossen schaften festgesetzt worden sind. In diesem Sinne zahlt sie ihre Entschädigungen eigentlich auch seit 1886. Sie stellt in ihren Zahlungen das Unfallrisiko der Gärtnerei dar seit dem Jahre I 888. Noch deutlicher kennzeichnet sich aber das geringe Un fallrisiko der Gärtnerei gegenüber der Landwirtschaft bei einem Vergleich der von den einzelnen Berufsgenossenschaften im Jahre 1915 erstmalig entschädigten Unfälle. Da ergeben sich nämlich folgende Zahlen: Gärtnerei-Berufsgenossenschaft 270 erstmalig entschädigte Unfälle, Mecklenburg-Schwerin 453, Lothringen 483, Ober pfalz 713, Oberfranken 744, Mittelfranken 834, Schwarz waldkreis 866 und Neckarkreis 1156 erstmalig entschädigte Unfälle. Auch hier zeigt sich bei den gleich großen landwirtschaft lichen Berufsgenossenschaften ein ganz erheblich höheres Risiko der Landwirtschaft. Dieses Risiko ist bei 2 landwirtschaft lichen Berufsgenossenschaften fast um die Hälfte größer als bei der G. B. G., bei 4 anderen landw. Berufsgenossenschaften steigt es bis zum Dreifachen, bei einer übersteigt es sogar das Vierfache. Interessant ist auch, daß die Meininger landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft, die nur 98 000 versicherte Personen hat, im Jahre 1915 253 erstmalige Unfälle entschädigt hat, also fast so viel wie die G. B. G. mit 225 000 versicherten Personen. Daraus müßte man schließen, daß auch die Beiträge zur G. B. G. entsprechend geringer sein müßten wie die Beiträge, die früher die Gärtner zu den landwirtschaftlichen Berufs genossenschaften gezahlt haben. Das trifft aber für die land wirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, die ihre Beiträge nach dem Maßstab der Grundsteuer erheben (von 48—31), nicht zu. Bei diesen Berufsgenossenschaften sind vielmehr die Bei träge bedeutend geringer als die Beiträge zur G. B. G. Der Grund für diese an sich auffällige Erscheinung liegt in dem
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