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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 32.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118'a
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-191700002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19170000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19170000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Nr. 3, 4, 6, und 8: Seite I-IV in der Vorlage nicht vorhanden ; Nr. 12: Seite I-VIII in der Vorlage nicht vorhanden ; Nr. 39/40 in der falschen Reihenfolge eingebunden
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 32.1917
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Register II
- Ausgabe Nr. 1, 6. Januar 1917 I
- Ausgabe Nr. 2, 13. Januar 1917 I
- Ausgabe Nr. 3, 20. Januar 1917 V
- Ausgabe Nr. 4, 27. Januar 1917 V
- Ausgabe Nr. 5, 3. Februar 1917 I
- Ausgabe Nr. 6, 10. Februar 1917 V
- Ausgabe Nr. 7, 17. Februar 1917 I
- Ausgabe Nr. 8, 24. Februar 1917 V
- Ausgabe Nr. 9, 3. März 1917 I
- Ausgabe Nr. 10, 10. März 1917 107
- Ausgabe Nr. 11, 17. März 1917 I
- Ausgabe Nr. 12, 24. März 1917 IX
- Ausgabe Nr. 13, 31. März 1917 I
- Ausgabe Nr. 14, 7. April 1917 I
- Ausgabe Nr. 15, 14. April 1917 I
- Ausgabe Nr. 16, 21. April 1917 I
- Ausgabe Nr. 17, 28. April 1917 185
- Ausgabe Nr. 18, 5. Mai 1917 I
- Ausgabe Nr. 19, 12. Mai 1917 I
- Ausgabe Nr. 20, 19. Mai 1917 I
- Ausgabe Nr. 21, 26. Mai 1917 I
- Ausgabe Nr. 22, 2. Juni 1917 I
- Ausgabe Nr. 23, 9. Juni 1917 I
- Ausgabe Nr. 24, 16. Juni 1917 I
- Ausgabe Nr. 25, 23. Juni 1917 I
- Ausgabe Nr. 26, 30. Juni 1917 I
- Ausgabe Nr. 27, 7. Juli 1917 I
- Ausgabe Nr. 28, 14. Juli 1917 I
- Ausgabe Nr. 29, 21. Juli 1917 I
- Ausgabe Nr. 30, 28. Juli 1917 I
- Ausgabe Nr. 31, 4. August 1917 I
- Ausgabe Nr. 32, 11. August 1917 I
- Ausgabe Nr. 33, 18. August 1917 I
- Ausgabe Nr. 34, 25. August 1917 I
- Ausgabe Nr. 35, 1. September 1917 I
- Ausgabe Nr. 36, 8. September 1917 I
- Ausgabe Nr. 37, 15. September 1917 I
- Ausgabe Nr. 38, 22. September 1917 I
- Ausgabe Nr. 40, 6. Oktober 1917 380
- Ausgabe Nr. 39, 29. September 1917 372
- Ausgabe Nr. 41, 13. Oktober 1917 I
- Ausgabe Nr. 42, 20. Oktober 1917 I
- Ausgabe Nr. 43, 27. Oktober 1917 400
- Ausgabe Nr. 44, 3. November 1917 405
- Ausgabe Nr. 45, 10. November 1917 I
- Ausgabe Nr. 46, 17. November 1917 416
- Ausgabe Nr. 47, 24. November 1917 422
- Ausgabe Nr. 48, 1. Dezember 1917 I
- Ausgabe Nr. 49, 8. Dezember 1917 441
- Ausgabe Nr. 50, 15. Dezember 1917 447
- Ausgabe Nr. 51/52, 22. Dezember 1917 I
-
Band
Band 32.1917
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175 Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw. Nr. 16 lungsunternehmen geplant ist, wobei allerdings nachgewiesen werden muß, daß es sich um eine sichere Sache handelt. Das Kapital wird nur ausgezahlt, wenn der oder die Be treffende mindestens 21 Jahre und nicht über 55 Jahre alt ist. Nur in besonderen Fällen kann auch älteren Leuten ein Kapital bewilligt werden. Je jünger der Antragsteller ist, um so größer fällt das Kapital aus, weil ein junger Mann die Jahresversor gung infolge, seiner längeren Lebensdauer viel öfter erhalten muß als ein schon in höheren Jahren stehender. Die Statistik unserer Lebensversicherungen, die Erfahrungen mit den Ruhe gehältern der Beamten, der Alters- und Invalidenversicherung sowie andere Unterlagen haben bei Ausarbeitung des Kapital abfindungsgesetzes die Möglichkeit einer Berechnung gegeben, wie lange ein Mann oder eine Witwe, die Anspruch auf Ver sorgung haben, noch zu leben haben und wieviel Geld ihnen danach als Kapital ausgezahlt werden kann. Demgemäß stellt das Gesetz eine Tabelle auf, welche die Lebensalter vom 21. bis 55. Jahre umfaßt und bei jedem angibt, das Wievielfache des Betrages der Jahresrente als Kapital ausgezahlt werden kann. An dieser Stelle läßt sich die Tabelle nicht vollständig wiedergeben. Um aber einen Anhalt zu gewähren, teilen wir die Zahlen für die wichtigsten und einschneidendsten Lebens abschnitte im folgenden mit. Es erhält: das 21. Lebensjahr das 1 812fache der Jahresrente, „ 25. „ „ 171/2 .. „ 30. „ „ 1614 „ „ „ 35. „ „15 „ „ „ 40. „ „ 133 „ „ „ 45. „ „ 1212 „ „ „ 50. „ „11 „ 55. „ „ 8% „ „ Beispiel: Stände also einem Kriegsbeschädigten, der erst 21 Jahre alt ist, jährlich eine Versorgungssumme von 700 M. zu, so könnte er eine Abfindung von 12 950 M. verlangen. Ist er. aber 30 Jahre alt, bekommt er nur II 375 M., bei 35 Jahren nur 10 500 M., bei 40 Jahren 9625 M., bei 45 Jahren 8750 M., bei 50 Jahren 7875 M. und bei einem Lebensalter von 55 Jahren 5775 M. Bei der Auszahlung sichert sich die Militärverwaltungs behörde das Recht der Zurücknahme des Geldes, wenn es nicht in angegebener Art verwendet wird; auch kann sie verbieten, daß das Erworbene innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren veräußert wird. Um eine Handhabe für Rückzahlungsfälle zu haben, kann die Verwaltungsbehörde die Eintragung einer Hypothek verlangen. Bekanntlich sind Witwen nur solange versorgungsberech tigt, als sie ledig bleiben. Heiraten sie wieder, fällt die Ver sorgung fort. Hat eine Witwe, vielleicht in der Absicht, nicht wieder zu heiraten, ihre Rente durch Kapital ausgezahlt er halten, und heiratet sie später trotzdem, muß sie das Geld innerhalb dreier Monate nach Vollziehung der Ehe zurück zahlen. Sie kann jedoch jene Summe vom Kapital in Abzug bringen, die ihr an Rente während ihrer Witwenschaft, von dem Tag der Kapitalablösung ab, zugestanden hatte. Beträgt also z. B. das ihr ausgezahlte Kapital 3000 M., betrug ihre Jahresrente 300 M., war sie von Auszahlung des Kapitals ab noch 312 Jahr Witwe, um sich erst dann wieder zu verehe lichen, so hat sie nicht die volle Summe von 3000 M. zurück zuzahlen, sondern bringt 312 mal 300 — 1050 M. in Abzug, so daß sie also nur 1 950 M. zurückzuzahlen hat. Es liegt auf der Hand, daß die Gestaltung des neuen Gesetzes außerordentlich günstige Aussichten einem tüchtigen, aber bis dahin vermögenslosen Gärtner, bzw. seiner Witwe, eröffnet, zu einer ertragreichen Selbständigkeit zu gelangen, würde doch sogar die zwanzigjährige Witwe eines einfachen Soldaten ein Kapital von 3700 M. erhalten. Andererseits schließt diese außerordentliche Vergünstigung auch eine ge wisse Gefahr in sich. Gewiß wird in Zukunft der Verbrauch an Gemüse, Kartoffeln und anderen gärtnerischen und land wirtschaftlichen Erzeugnissen mit Ausnahme von Fleisch er heblich zunehmen. Dafür sprechen verschiedene Umstände, auf welche wir vielleicht später noch einmal näher zurück kommen werden. Wir denken dabei vornehmlich an die Er höhung der Löhne, den zusammengeschmolzenen Viehbestand und die dadurch bedingte Fleischpreiserhöhung, sowie die wesentliche Mehrbelastung durch mittelbare und unmittelbare Steuern. Alles das wird die Lebenshaltung nach dem Kriege für die breiten Massen der Bevölkerung derart verteuern, daß das Schwergewicht der Ernährung, wie jetzt im Kriege, auch im Frieden, wenn auch in geringerem Maße, bei der Pflanzen kost liegen wird. Wenn demgemäß auch der Bedarf an gärtnerischen Er zeugnissen wesentlich höher sein wird wie vor dem Kriege, so darf doch andererseits nicht vergessen werden, daß das Gesetz, wie es auch ausdrücklich bemerkt, lediglich zur Begünstigung der Kriegsbeschädigtensiedlungen gedacht ist. Die Siedlungsbestrebungen haben, so gut sie an und für sich gemeint sind, auch ihre Gefahren, die in gärtnerischen Kreisen keineswegs immer nach Gebühr gewürdigt werden, Es liegt uns fern, uns gegen das Gesetz zu wenden, etwa aus dem Grunde, gärtnerische Wettbewerbe fernzuhalten. Uns leitet vielmehr die Besorgnis um das Schicksal jener mit Kapi talabfindung versehenen Leute, die mit Hilfe eines derartigen, doch immerhin kleinen Vermögens, ihren Erwerb auf die klein wirtschaftlichen Erträge aufzubauen beabsichtigen. Man hat in gärtnerischen Kreisen lange und leider oft vergeblich vor der auch heute noch verbreiteten Empfehlung des gärtnerischen Berufs für geistig und körperlich nicht voll wertige junge Leute gewarnt. Auch Kriegsbeschädigte, die für solche Siedlungen in Aussicht genommen sind, werden körperlich und mitunter auch geistig durchaus nicht immer auf der Höhe der für den Gartenbau geeigneten Anwärter stehen. Denn nicht nur praktische Befähigung, sondern auch Ansprüche an geistige Arbeit werden bei der Bewirtschaftung einer solchen Siedlungsstelle an den Kriegsbeschädigten gestellt. Wenn unsere Auffassung vielleicht hart erscheint, so sprechen wir sie doch lediglich als im Interesse der Kriegsbeschädigten liegend aus. Man hat ja schon vor Monaten in Zeitschriften größere und kleinere Abhandlungen und Artikel, sowie statistische Aufmachungen lesen können über die angeblichen Erträge solcher Siedlungen. Die dabei errechneten Zahlen halten in den meisten Fällen vor der Praxis nicht stand. In Wirklichkeit kann aus dem Gemüsebau nur ein Mittelrein ertrag von etwa 100 bis 150 M. von einem Morgen gelöst werden. Nur wer die günstigen Verwertungsverhältnisse einer großen Stadt oder einer Industriegegend ausnutzen kann, kommt zu höheren Ergebnissen. Daß der Obstbau als eben falls empfohlener Betrieb in seinem Reingewinn sehr zweifel hafter Natur ist, darüber ist heute jeder einigermaßen unter richtete Anfänger im klaren. Daß endlich Bienen- und Ge flügelzucht, erwerbsmäßig betrieben, noch geringere Aussichten auf Einkommen eröffnen, ist den Eingeweihten nicht minder bekannt. Die Hauptstütze für die Einträglichkeit einer Sied lungsstelle würde freilich immer noch der Gemüsebau sein können, weil seine Erträgnisse sicher anzubringen sind und weil sie wenige Wochen nach der Bearbeitung des Bodens bereits Geld bringen. Ein größerer praktischer Erfolg ist aber auch nur dann zu erwarten, wenn die Siedlung in unmittelbarer Nähe eines Verwertungsmittelpunktes eingerichtet ist, was aber wohl in den meisten Fällen leider nicht der Fall sein wird und zwar deshalb nicht, weil der Grund und Boden in der Nähe einer größeren Stadt zu teuer ist. Ob die ausgezahlten Vermögen für die Einrichtung eines lohnenden Betriebes aus reichen und ob ferner die große Anzahl der Anwärter für solche Siedlungsstellen genügend vorgebildet ist, das sind weiter Fragen, die ernstlich überdacht sein wollen. Es ist ja nun ver schiedentlich der Vorschlag gemacht worden, die Leute in so genannten Schnellkursen vorzubilden. Solche Kurse mögen ja ganz gut sein, bleiben aber doch unzulänglich und bergen die Gefahr in sich, ein Pfuschertum großzuziehen. Wir können uns nicht sonderlich für sie erwärmen, sie bringen auch die
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