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DEUSCHEM GARTENBAU und dis mit ihm verwandten Zweige. Nr. 16, 2488 Neukölln-Berlin, den 21, April 1917, XXXII Jahrgang. Eigentum und Zeitschrift des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. Zeitschrift des Ausschusses für Gartenbau beim Landeskulturrat für das Königreich Sachsen, des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen, der Vereinigung deutscher Nelkenzüchter, herausgegeben unter Mitwirkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Auslandes. Verkündungsblatt der Gärtnerei-Berufsgenossenschaft, Sitz Cassel. Das „Handelsblatt für den deutschen Gartenbau“ usw. erscheint am Sonnabend jeder Woche. Bezugspreis für Nicht-Verbandsmitglieder in Deutschland und Oesterreich-Ungarn für den Jahrgang 10 Mk., für das übrige Ausland 12 Mk., für Verbands-Mitglieder kostenlos. Verantwortlich: Generalsekretär F. Johs. Beckmann, Neukölln-Berlin. Schriftleitung: Johannes Flechtner, Neukölln-Berlin. Verlag; Verband der Handelsgärtner Deutschlands, eingetragen auf Seite 179, Band IV des Genossenschaftsregisters des Königl. Amtsgerichts zu Leipzig, Postscheckkonto Berlin 2986. — Fernsprecher Amt Neukölln 1123. Wir bitten die verehrlichen Mitglieder des Verbandes bei Aufgabe von Inseraten das eigene Organ berücksichtigen zu wollen. Mitgliedsbeiträge für 1917. Die Mitglieder werden dringend gebeten, um die im Mai zur Versendung gelangenden Nachnahmen zu entlasten, die Jahresbeiträge vorher einzusenden. 139. Verzeichnis der Beiträge für die Kriegsunterstützung. Adolf Lange, Gärtnereibes. in Neumarkt, (3. Spende) 5,10 M. K. Schürfeld, Frdhfsg. in Hagen 20,— „ Paul Zipfel, Gtnbes. in Jena 3,— „ Ernst Keyser, Gtnbes. in Gostewitz b. Prau ¬ sitz (2. Spende) 3,— ,, Carl R. Lockenvitz, Gtnbes. in Eldena, (4. Spende) 1,— , 1. bis 1 38. Verzeichnis 53 250,77 ,, Summe: 53 282,87 M. Gedenkblatt für Mitglieder und deren Angehörige. Es starben den Heldentod für das Vaterland : Mitglied H. Gellermann aus Soest, gestorben am 18. Januar 1917 in einem Feldlazarett an den am 2. Dezember 1916 erhaltenen Wunden. Mitglied, Unteroffizier Friedrich Simon aus Kletten dorf b. Breslau, gefallen im Dezember 1916. Die Fürsorge für gärtnerische Kriegsbeschädigte und das Abfindungsgesetz vom 3. Juni 1916. ii. D er Sinn des Kapitalabfindungsgesetzes liegt in dem Be streben, versorgungsberechtigten Kriegsteilnehmern bzw. deren Witwen statt der Rente, die ihnen zustehen würde, ein Kapital an die Hand zu geben, das sie zum Erwerbe von Grundbesitz oder zur Vergrößerung oder Verbesserung ihnen bereits gehörender Besitzungen verwenden können. Demnach haben also, um auf gärtnerische Verhältnisse zu kommen, Gärtner oder deren Witwen die Möglichkeit, statt ihrer Jahresbezüge, unter ganzem oder teilweisem Verzicht auf diese, einmalig eine größere Summe Geldes ausgezahlt zu er halten, die sie erhalten, wenn sie damit eine Gärtnerei kaufen oder wenn sie beabsichtigen, ihren vorhandenen gärtnerischen Betrieb vergrößern oder vervollkommnen zu wollen, wenn sie schließlich Acker erwerben möchten, um durch Begründung einer Gärtnerei oder Baumschule sich einen Lebenserwerb neu zu schaffen. Die Auszahlung setzt voraus, daß Grund und Boden entweder bereits vorhanden ist oder gekauft werden soll. Die Auszahlung von Kapital erfolgt auch, wenn die Beteili gung an einem der zahlreichen im Entstehen begriffenen Sied- 3*