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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 32.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118'a
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-191700002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19170000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19170000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Nr. 3, 4, 6, und 8: Seite I-IV in der Vorlage nicht vorhanden ; Nr. 12: Seite I-VIII in der Vorlage nicht vorhanden ; Nr. 39/40 in der falschen Reihenfolge eingebunden
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 32.1917
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Register II
- Ausgabe Nr. 1, 6. Januar 1917 I
- Ausgabe Nr. 2, 13. Januar 1917 I
- Ausgabe Nr. 3, 20. Januar 1917 V
- Ausgabe Nr. 4, 27. Januar 1917 V
- Ausgabe Nr. 5, 3. Februar 1917 I
- Ausgabe Nr. 6, 10. Februar 1917 V
- Ausgabe Nr. 7, 17. Februar 1917 I
- Ausgabe Nr. 8, 24. Februar 1917 V
- Ausgabe Nr. 9, 3. März 1917 I
- Ausgabe Nr. 10, 10. März 1917 107
- Ausgabe Nr. 11, 17. März 1917 I
- Ausgabe Nr. 12, 24. März 1917 IX
- Ausgabe Nr. 13, 31. März 1917 I
- Ausgabe Nr. 14, 7. April 1917 I
- Ausgabe Nr. 15, 14. April 1917 I
- Ausgabe Nr. 16, 21. April 1917 I
- Ausgabe Nr. 17, 28. April 1917 185
- Ausgabe Nr. 18, 5. Mai 1917 I
- Ausgabe Nr. 19, 12. Mai 1917 I
- Ausgabe Nr. 20, 19. Mai 1917 I
- Ausgabe Nr. 21, 26. Mai 1917 I
- Ausgabe Nr. 22, 2. Juni 1917 I
- Ausgabe Nr. 23, 9. Juni 1917 I
- Ausgabe Nr. 24, 16. Juni 1917 I
- Ausgabe Nr. 25, 23. Juni 1917 I
- Ausgabe Nr. 26, 30. Juni 1917 I
- Ausgabe Nr. 27, 7. Juli 1917 I
- Ausgabe Nr. 28, 14. Juli 1917 I
- Ausgabe Nr. 29, 21. Juli 1917 I
- Ausgabe Nr. 30, 28. Juli 1917 I
- Ausgabe Nr. 31, 4. August 1917 I
- Ausgabe Nr. 32, 11. August 1917 I
- Ausgabe Nr. 33, 18. August 1917 I
- Ausgabe Nr. 34, 25. August 1917 I
- Ausgabe Nr. 35, 1. September 1917 I
- Ausgabe Nr. 36, 8. September 1917 I
- Ausgabe Nr. 37, 15. September 1917 I
- Ausgabe Nr. 38, 22. September 1917 I
- Ausgabe Nr. 40, 6. Oktober 1917 380
- Ausgabe Nr. 39, 29. September 1917 372
- Ausgabe Nr. 41, 13. Oktober 1917 I
- Ausgabe Nr. 42, 20. Oktober 1917 I
- Ausgabe Nr. 43, 27. Oktober 1917 400
- Ausgabe Nr. 44, 3. November 1917 405
- Ausgabe Nr. 45, 10. November 1917 I
- Ausgabe Nr. 46, 17. November 1917 416
- Ausgabe Nr. 47, 24. November 1917 422
- Ausgabe Nr. 48, 1. Dezember 1917 I
- Ausgabe Nr. 49, 8. Dezember 1917 441
- Ausgabe Nr. 50, 15. Dezember 1917 447
- Ausgabe Nr. 51/52, 22. Dezember 1917 I
-
Band
Band 32.1917
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159 Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw. Nr. 14 waren erschienen und legten prächtige Blumenspenden am Sarge nieder. Ein gleiches geschah durch unseren Verband, dessen Vorsitzender, Max Ziegenbalg - Laubegast, eine Blumenspende überbrachte und neben anderen Rednern dem Verstorbenen am Sarge einen Dank für die un serem Verbände gewidmete Tätigkeit nachrief. * Am 27. März verschied unser Mitglied, der Handelsgärtner Anton Paulsen in Hadersleben im 72. Lebensjahre. Unser Mitglied, der Gärtnereibesitzer Adolf Hoffmann in Posen W. beging am 5. d. Mts. mit seiner Gattin das Fest der Silbernen Hochzeit. Dem städtischen Obergarteninspektor Jung in Köln a. Rh. ist der Titel Kgl. Gartenbaudirektor verliehen worden. •IIIIIIIIIIIIIEE we ElIIIIIIIIIIIIE | #a | j Kleine Mitteilungen I | -4 | ällllllllllllllllllllll | :• --.--.----.6..... | süIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIb j Zur Hagelversicherung. Zu keiner Zeit der Geschichte ist die landwirtschaftliche und gärt nerische Erzeugung in ihrer Bedeutung so hoch eingeschätzt und gewürdigt worden, wie im jetzigen Weltkriege. Fast abgeschnitten von jeglicher Lebensmittelzufuhr von außen, mußte die deutsche Landwirtschaft gemeinsam mit der deutschen Gärt nerei die schwierigste und lebenswichtigste Aufgabe, die Ernährung unseres Millionenvolkes, lösen. Auf die riesigen Schwierigkeiten, hervorgerufen durch den Mangel an Arbeitskräften, Zugtieren, fehlenden Düngemitteln und nicht zuletzt auf die Ungunst der Witterungsverhältnisse ist wenig Rücksicht genommen worden. Dafür mangelt es dem großen Publikum an Verständnis und der Erzeuger hat einzig und allein die Verpflichtung für die Volksernäh rung in ausreichender Weise zu sorgen. Wie er sich mit den Einwirkungen höherer Gewalten abfindet, ist seine eigene Sache. Andererseits ist aber auch anerkannt worden, daß die landwirt schaftliche und gärtnerische Eigengütererzeugung zur lebenskräftigsten Frage des deutschen Volkes geworden ist und auf Jahre hinaus bleiben wird. Unser einheimischer Nährstand zeigte sich als Erhalter deutscher Kultur inmitten des vernichtenden Völkerringens und deshalb hängt von der Erhaltung der wirtschaftlichen Kraft dieses Standes das Gedeihen unseres ganzen Volkes in Zukunft ab. Deshalb liegt es auch im allgemeinen deutschen Volksinteresse, daß die großen Nahrungsmengen der landwirtschaftlichen und gärtnerischen Erzeugung, soweit ihre Wertvernichtung in Flage kommt, durch geeignete Versicherung gedeckt und Verluste von den Schultern des einzelnen nach Möglichkeit abgewendet werden. Ist schon der Verlust der Nährwerte an sich bedauerlich, so müssen die landwirtschaftlichen Folgen, die sich oft aus einem Hagelunglück ergeben, äußerst nachteilig wirken. Meistens ist auf Jahre hinaus die Mengenerzeugung und die Ertragsfähigkeit ganz bedeutend herabgemin dert: erst recht in der jetzigen Kriegszeit, wo der Geldwert so sehr ge sunken und die Arbeitskraft so teuer geworden ist. Die Versicherung des ganzen Fruchtstandes gegen Hagelschaden einschließlich aller Glas häuser und Fenster ist im Kriegsjahr 1917 durch aus notwendig, denn die Erzeugnisse wie die Betriebsmittel des kleinsten Betriebes sind nicht nur wirtschaftliche Werte von bedeutender Höhe, sondern die Grundkräfte der körperlichen Daseinsbedingung unseres Volkes. Die Vorräte des verfügbaren Saatgutes werden mit jedem weiteren Kriegsjahr knapper und die Preise infolgedessen höher. Schon aus diesem Grunde sollte jeder Besitzer seine gesamte Ernte versichern. Hagelschäden wird auch das Jahr 1917 in vielen Teilen Deutsch lands bringen, deshalb wohl dem Gärtner und Landwirt, der frühzeitig vorgesorgt hat. Er braucht sich nicht die bange Frage vorlegen: „Wo bekomme ich nun die nötigen Barmittel her, um meinen Wirtschaftsbetrieb aufrecht zu erhalten?“ Mit ungehinderter Arbeitskraft wird er sich neuen Auf gaben widmen können, wenn im Schadenfalle sein Betrieb durch eine Vollversicherung gegen Hagelschaden gedeckt war. Ein frühzeitiger Ver sicherungsabschluß ist in diesem Jahre besonders anzuraten, treten Früh schäden ein, dann ist eine wirtschaftliche Anlage und Ausnutzung einer etwaigen Schadenssumme im eigenen Betriebe noch möglich. Für gärt nerische Erzeugnisse, Gemüse und Obst kommt nur die Deutsche H a g e 1 v e r s i c h e r u n g s - G e s e 11 s c h a f t für Gärtnereien usw. zu Berlin SO. 16 in Frage, die sich mit ihren Einrichtungen naturgemäß den Bedürfnissen des Gartenbaues am besten angepaßt und auch in den Kriegsjahren hervorragendes geleistet hat. Trotz bedeuten der Schäden und Rücklagen kommt auch 1916 wieder eine Dividende von 11 % für die auf fünf Jahre versicherten Mitglieder zur Ver rechnung. Diese Gesellschaft kann allen Gartenbautreibenden mit gutem Ge wissen empfohlen werden. Sie hat in schwerer Zeit gut durchgehalten und wird dank ihrer bedeutenden Reserven auch weiter durchhalten und somit ein starkes Rückgrat der deutschen Gärtnerei, des deutschen Obst- und Gemüse baues sein und bleiben. Wende sich ein jeder, der irgendwie ein Versicherungsinteresse hat, vertrauensvoll an die Direktion, er kann sicher sein, daß sein Vertrauen nicht getäuscht wird. Informationspapiere jederzeit kostenfrei durch die Direktion Berlin SO. 16, Schmidstrafie 29. Carl Heine, Direktor. Wie schützt man sich am besten beim Ausstreuen von Kalkstickstoff ? Zur Vermeidung der Unzuträglichkeiten, die sich beim Ausstreuen des Kalkstickstoffs durch Einatmen des stark stäubenden Materials ergeben, schlägt in den „Mitteilungen der Rohmaterialstelle des preußi schen Landwirtschaftsministeriums“ Professor Dr. C. Flügge, Direktor des Hygienischen Institutes der Königlichen Universität in Berlin, folgendes vor: Lose Wattebäuschchen, die in die beiden Nasenlöcher eingeführt werden, bewirken nach den angestellten Versuchen hinreichenden Schutz für die Atmungsorgane; es ist zweckmäßig, den Rand der Nasenlöcher vorher mit etwas Vaseline zu bestreichen. Ferner ist es wünschenswert, den Wattebäuschchen, die nur lose sitzen müssen und daher leicht heraus fallen, einen Halt zu geben dadurch, daß man eine schmale Binde aus durchlässigem Stoff unter der Nase über die Ohren zum Kinn führt und dort verknotet. Der Mund muß während des Streuens geschlossen ge halten werden. Sobald man sich außerhalb der Staubwolke befindet, kann zwischendurch durch den Mund tief Atem eingeholt werden. Kommt es ausnahmsweise vor, daß noch innerhalb einer Staubwolke eingeatmet wird, so zieht dies auch keinen Schaden nach sich. Nach beendetem Streuen ist die Kleidung abzubürsten und Gesicht und Hände zu reinigen, um sich gegen das Eindringen anhaftenden Streumaterials in den Mund zu schützen. Diese einfachen Schutzmittel — Wattebausch, Vaseline und Binde — sind überall leicht zu beschaffen, weshalb sie allgemein von denen angewendet werden sollten, die mit dem Ausstreuen von Kalkstickstoff zu tun haben. Die Gorgaster Gurken auf dem Berliner Markt. Iri Nr. I 2 brachten wir eine kurze Mitteilung über die Beschickung des Berliner Marktes mit den ersten Treibgurken aus den Anlagen der Brandenburgischen Frühgemüse-Zucht- und Verwertungs-Genossenschaft, e. G. m. b. H. in Gorgast. Wir knüpften daran die Bemerkung, daß die für die Ware verlangten Preise von 3—5 M. das Stück so hohe seien, daß diese Erzeugnisse der Frühtreiberei nur bestimmten Bevölke rungskreisen zugänglich sein dürften. Das ist mißverstanden worden. Wir haben damit keineswegs zum Ausdruck bringen wollen, daß die Branden burgische Frühgemüse-Zucht- und Verwertungs-Genossenschaft diese hohen Preise sich zahlen läßt, sondern die Preise sind die vom Klein handel verlangten, der ja leider in dieser schweren Zeit sich nicht genug tun kann in der Preissteigerung aller Nahrungsmittel. Inzwischen sind ja natürlich bei der verstärkten Zufuhr die Preise auch im Kleinhandel heruntergegangen. So sahen wir in voriger Woche in Neukölln in Ge- • müseläden die Gurken mit 1,35 M., in Berlin mit 1,65 M. ausgezeichnet. Der von der Brandenburgischen Frühgemüse-Zucht- und Verwertungs- Genossenschaft in der Zentralmarkthalle zu Berlin von ihrem Verkaufs vermittler erzielte höchste Preis betrug am 1 3. März 2,25 M„ wovon noch die Fracht- und Vermittlungskosten abgehen. Änderung der Bekanntmachung über Saatgut von Hülsenfrüchten. Der § 12 der Bekanntmachung über Saatgut von Hülsenfrüchten vom 6. Januar d. J. hat jetzt folgende Fassung erhalten: Saatgut von Hülsenfrüchten, das zum Gemüsebau bestimmt ist, darf nur abgesetzt werden, wenn es von der Reichshülsenfruchtstelle, G. m. b. H. in Berlin, zum Gemüseanbau freigegeben ist. Auf solches Saatgut (Gemüsesaatgut) finden folgende Bestimmungen Anwendung: 1. Der Handel mit Gemüsesaatgut ist gestattet solchen Personen, denen eine Erlaubnis zum Betriebe des Handels mit Sämereien erteilt ist, ferner Inhabern von Kleinhandelsgeschäften, die Sämereien ausschließlich im Kleinverkauf in Mengen bis zu 50 Kilogramm an Verbraucher absetzen. 2. Erzeuger bedürfen zum Absatz von Gemüsesaatgut an Ver braucher keiner besonderen Ermächtigung. 3. Die Bestimmungen über Saatkarten finden auf Gemüsesaatgut keine Anwendung, soweit es sich um Mengen von nicht mehr als 1 25 g handelt. 4. Die Höchstpreise gelten für Gemüsesaatgut nicht. Kehricht zur Bodenverbesserung und als Dungersatz. In der Schweiz, wo man mit dem Kunstdünger genau so knapp daran ist, wie bei uns, hat man auf dem Staatsgut Witzwil bei Bem Ver suche mit Kehricht sowohl als Mittel zur physikalischen Verbesserung des Bodens wie auch als Dünger auf Gemüseland gemacht, die zu sehr günstigen Ergebnissen geführt haben. Eine vorgenommene chemische Untersuchung hat ergeben, daß Kehricht in Beziehung auf Stickstoff- und Kaligehalt dem Stallmist wenig nachsteht, im Phosphorsäuregehalt ihn übertrifft. Man sollte daher der Verwertung des Kehrichts auch bei uns die gebührende Aufmerksamkeit schenken und ihn nicht achtlos bei seite werfen. Bekanntmachung über den Anbau von Frühgemüse auf Tabakfeldern. Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Er mächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 folgende Verordnung erlassen:
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