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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 32.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118'a
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-191700002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19170000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19170000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Nr. 3, 4, 6, und 8: Seite I-IV in der Vorlage nicht vorhanden ; Nr. 12: Seite I-VIII in der Vorlage nicht vorhanden ; Nr. 39/40 in der falschen Reihenfolge eingebunden
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 32.1917
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Register II
- Ausgabe Nr. 1, 6. Januar 1917 I
- Ausgabe Nr. 2, 13. Januar 1917 I
- Ausgabe Nr. 3, 20. Januar 1917 V
- Ausgabe Nr. 4, 27. Januar 1917 V
- Ausgabe Nr. 5, 3. Februar 1917 I
- Ausgabe Nr. 6, 10. Februar 1917 V
- Ausgabe Nr. 7, 17. Februar 1917 I
- Ausgabe Nr. 8, 24. Februar 1917 V
- Ausgabe Nr. 9, 3. März 1917 I
- Ausgabe Nr. 10, 10. März 1917 107
- Ausgabe Nr. 11, 17. März 1917 I
- Ausgabe Nr. 12, 24. März 1917 IX
- Ausgabe Nr. 13, 31. März 1917 I
- Ausgabe Nr. 14, 7. April 1917 I
- Ausgabe Nr. 15, 14. April 1917 I
- Ausgabe Nr. 16, 21. April 1917 I
- Ausgabe Nr. 17, 28. April 1917 185
- Ausgabe Nr. 18, 5. Mai 1917 I
- Ausgabe Nr. 19, 12. Mai 1917 I
- Ausgabe Nr. 20, 19. Mai 1917 I
- Ausgabe Nr. 21, 26. Mai 1917 I
- Ausgabe Nr. 22, 2. Juni 1917 I
- Ausgabe Nr. 23, 9. Juni 1917 I
- Ausgabe Nr. 24, 16. Juni 1917 I
- Ausgabe Nr. 25, 23. Juni 1917 I
- Ausgabe Nr. 26, 30. Juni 1917 I
- Ausgabe Nr. 27, 7. Juli 1917 I
- Ausgabe Nr. 28, 14. Juli 1917 I
- Ausgabe Nr. 29, 21. Juli 1917 I
- Ausgabe Nr. 30, 28. Juli 1917 I
- Ausgabe Nr. 31, 4. August 1917 I
- Ausgabe Nr. 32, 11. August 1917 I
- Ausgabe Nr. 33, 18. August 1917 I
- Ausgabe Nr. 34, 25. August 1917 I
- Ausgabe Nr. 35, 1. September 1917 I
- Ausgabe Nr. 36, 8. September 1917 I
- Ausgabe Nr. 37, 15. September 1917 I
- Ausgabe Nr. 38, 22. September 1917 I
- Ausgabe Nr. 40, 6. Oktober 1917 380
- Ausgabe Nr. 39, 29. September 1917 372
- Ausgabe Nr. 41, 13. Oktober 1917 I
- Ausgabe Nr. 42, 20. Oktober 1917 I
- Ausgabe Nr. 43, 27. Oktober 1917 400
- Ausgabe Nr. 44, 3. November 1917 405
- Ausgabe Nr. 45, 10. November 1917 I
- Ausgabe Nr. 46, 17. November 1917 416
- Ausgabe Nr. 47, 24. November 1917 422
- Ausgabe Nr. 48, 1. Dezember 1917 I
- Ausgabe Nr. 49, 8. Dezember 1917 441
- Ausgabe Nr. 50, 15. Dezember 1917 447
- Ausgabe Nr. 51/52, 22. Dezember 1917 I
-
Band
Band 32.1917
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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw. Nr. 10 108 gesprochen worden, daß alle Gärtnereibetriebe, welche sich mit der Heranzucht von Lebensmitteln befassen, ohne weiteres als nicht unter das Hilfsdienstgesetz fallend zu betrachten sind. Diesen Grundsatz möchten auch wir aufstellen, wobei nicht maßgebend sein kann, ob die Heranzucht von Lebensmitteln den ausschließlichen oder nur einen teilweisen Zweig der Gärtnereibetriebe bildet. Das Hilfsdienstgesetz ist weder eine gewerbliche, noch eine steuertechnische Maßnahme. Die Frage, ob die Gärtnerei zum Gewerbe gehört oder nicht, scheidet hier bei ohne weiteres aus. In bezug auf die Erzeugung gehört aber die Gärtnerei unbedingt zur Landwirtschaft, und es bedarf nicht einmal eines Hinweises darauf, daß diese Zugehörigkeit durch die Vertretung bei den Landwirtschaftskammern amtlich festgestellt ist. Wir empfehlen also, der Meldepflicht nicht nachzukommen und Meldekarten nicht auszufüllen, wo die Er zeugung von Lebensmitteln in Frage kommt. Es ist ja auch nicht unmöglich, daß noch genauere Anweisungen bzw. Er läuterungen folgen werden. Sollten die Ortsbehörden anderer Ansicht sein wie oben dargelegt, dann wende man sich an den für jeden Bezirk einer Ersatzkommission zu bildenden Be schwerdeausschuß. * □ □ □ Verschluß von Wertpaketen. W ie bekannt, haben sämtliche Gemüsesämereien in diesem Jahre einen ganz bedeutenden Preisaufschlag erfahren, der bei vielen Sorten das Vielfache des bisherigen Preises ausmacht. Aus diesem Grunde werden von Samenfirmen die Pakete mit Gemüsesämereien jetzt zum großen Teil als Wertpakete ver sandt. Bekanntlich besteht nun die Vorschrift, daß Wertpakete nur dann zur Beförderung angenommen werden, wenn dieselben mit Siegeln aus Lack verschlossen sind. Siegellack ist aber zurzeit im Handel kaum mehr erhältlich. Aus diesem Grunde hat der Vorstand des Verbandes an den Staatssekretär des Reichspostamtes am 21. Februar eine dringende Eingabe ge richtet, möglichst bald verfügen zu wollen, daß Wertpakete auch dann zur Beförderung angenommen werden, wenn dieselben statt mit Siegeln, mit Plomben versehen aufgeliefert werden. Auf diese Eingabe ist am 28. Februar im Auftrage des Staats sekretärs eine Antwort eingegangen, die wir schon aus dem Grunde veröffentlichen, weil in derselben Bezugsquellen für harzfreien Siegellack angegeben sind, mit denen manchem Mit- gliede gedient sein möchte. Die Antwort lautet: Nach den Erfahrungen der Postverwaltung ist der Plombenverschluß für umschnürte Wertpakete nicht sicher genug. Besonders fällt ins Gewicht, daß der Plombenverschluß den Bindfaden nicht mit der Umhüllung verbindet und infolge dessen der Bindfaden mit der Plombe ohne deren Beschädigung abgestreift und wieder angelegt werden kann. Dazu kommt, daß zum Versiegeln von Wertpaketen harzfreier Siegel lack, wie er z. B. von den Firmen Fr. Kuhrmann in Roßlau (Anhalt) und H. Hunke in Münster (Westf.) hergestellt wird, in genügenden Mengen vorhanden ist. Unter diesen Umständen läßt sich ein Bedürfnis, bei Wertpaketen statt der im § 16, II der Postordnung vorgeschriebenen Siegelabdrücke den Plombenverschluß zuzulassen, nicht anerkennen. Das Reichs-Postamt bedauert daher, Ihrem Anträge nicht ent sprechen zu können. * □ □ □ Die Sommerzeit, Von Heinrich Sens in Zerbst. Z u den vielen wirtschaftlichen Umwälzungen, die uns not gedrungen der jetzige Weltkrieg gebracht hat, ist uns noch eine besondere Zugabe in der Form der Sommerzeit gereicht worden. Obwohl bekanntlich hin und wieder einiges über den Wert und Nichtwert der Sommerzeit geschrieben worden ist, kam den meisten die Einführung derselben völlig überraschend. Auch kann man wohl mit Recht annehmen, daß diejenigen gesetzgeberischen Körperschaften, die in derartigen hoch wichtigen Angelegenheiten das letzte Wort zu sprechen haben, infolge des Weltkrieges mit anderen Arbeiten so überlastet gewesen sind, daß sie nicht Zeit gefunden haben, durch Um fragen bei der werktätigen Bevölkerung sich zu vergewissern, wie über die Einführung der Sommerzeit geurteilt wird. Die Väter dieses Gedankens haben deshalb verhältnismäßig leichte Arbeit gehabt. Es ist auch bekannt, daß jede Neuerung, auch wenn sie im allgemeinen Schaden oder wenigstens Nachteile bringt, für diesen und jenen Vorteile, wenn auch nur geringfügiger Natur, aufweisen kann, und dies mag auch für die Sommerzeit zu treffen; im großen und ganzen überwiegen aber in diesem Falle die Nachteile und Unbequemlichkeiten nicht nur in wirtschaft licher, sondern auch in gesundheitlicher Hinsicht. Es ist ein gar nicht schweres Exempel auf dem Papier auszurechnen, daß, wenn die Arbeitszeit auf die und die Stunden verlegt wird, dann spart das deutsche Volk an Aus gaben für Licht soundsoviel Millionen Mark; aber die Richtig keit dieses Exempels durch Zahlen zu beweisen, die aus dem werktätigen Leben genommen werden, dürfte eine schwierige, ja unmögliche Arbeit sein. Sogar Gasanstalten haben zu gegeben, daß sie einen Minderverbrauch von Gas nicht haben feststellen können. Zeitungsberichten aus verschiedenen Gegenden Deutsch lands zufolge, haben sich verschiedene Industrien über weitere Beibehaltung der Sommerzeit ausgesprochen, und diese Be richte lauten nicht annähernd übereinstimmend; die einen sind dafür, die anderen möchten eine halbe Stunde später anfangen, und ein großer Teil tritt für Beibehaltung der Normalzeit ein. Wenn nun schon in der Industrie man sehr geteilter Meinung ist, so ist es nicht zu verwundern, wenn in allen den Betrieben, die mit der Natur Zusammenhängen, also Landwirtschaft und Gärtnerei — man kann wohl sagen — eine einmütige Ab neigung herrscht gegen die Wiederholung der Einführung der Sommerzeit. Es können hier nicht alle die Nachteile aufgeführt werden, die die Einführung mit sich bringt. Durch die streng abgegrenzte Arbeitszeit in Gewerbe und Industrie ist die Landwirtschaft und Gärtnerei immer mehr gezwungen worden, auch ihrerseits eine mehr oder weniger eng umgrenzte Arbeitszeit einzuführen. In früheren Jahren, in heißer Sommerzeit, wurde eine Stunde länger „Mittag“ gemacht und dafür des Abends länger gearbeitet, was ein förmlicher Genuß war. Durch die ver änderten Arbeitsverhältnisse ist man schon seit langer Zeit ge zwungen, die längere Mittagspause verschwinden zu lassen, und jetzt muß man nun schon infolge der uns aufgenötigten Sommer zeit geradezu in der Mittagszeit arbeiten. Und wieviel direkte Nachteile entstehen außerdem! Der auf den Pflanzen haftende Tau, dieser Wachstums beförderer ersten Ranges, wird durch die um eine Stunde früher beginnende Arbeitszeit von den Pflanzen abgestreift, und die Arbeitenden, namentlich die Frauen, verunreinigen ihre Klei dung; verschiedene Arbeiten sind zu so früher Zeit geradezu unmöglich. Während vordem gegen Abend die beste Arbeits zeit war, wird jetzt Feierabend gemacht, wenn die Sonne noch hoch am Himmel steht. Und was in der jetzigen Sommerzeit im Nachsommer des Abends an Licht gespart wird, das geht des Morgens doppelt drauf; denn wenn man bei der Arbeit ist, so kann man bei zunehmender Dunkelheit noch eine ganze Zeitlang Weiterarbeiten, während man des Morgens, bei Beginn der Arbeit, bei gleicher Dunkelheit wie am Abend, ohne Licht nicht auskommt. Und mm namentlich was unsere Schuljugend anlangt: Die Kinder müssen um eine Stunde früher aus den Betten, was für dieselben im Frühjahr und Herbst als durchaus nicht ge sundheitsfördernd angesehen werden muß, und in der heißen Sommerzeit, wo die abendliche Kühle für jung und alt eine wahre Erquickung ist, müssen die Kleinen in die heißen Betten hinein, da während des Krieges auferdem noch Verfügungen
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