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DEUTSCHEM GARTEMBAU und die , mit ihm verwandter? Zweige. Nr. 10, Neukölln-Berlin, den 10. März 1917. XXXII. Jahrgang. ■ ■ ■■■■ । । ■■ n ■■■■■■■■■ ■■ — Eigentum und Zeitschrift des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. Zeitschrift des Ausschusses für Gartenbau beim Landeskulturrat für das Königreich Sachsen, des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen, der Vereinigung deutscher Nelkenzüchter, herausgegeben unter Mitwirkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Auslandes. 3 Verkündungsblatt der Gärtnerei-Berufsgenossenschaft, Sitz Cassel. Das „Handelsblatt für den deutschen Gartenbau“ usw. erscheint am Sonnabend jeder Woche. Bezugspreis für Nicht-Verbandsmitglieder in Deutschland und Oesterreich-Ungam für den Jahrgang । 10 Mk., für das übrige Ausland 12 Mk., für Verbands-Mitglieder kostenlos. i Verantwortlich: Generalsekretär F. Johs. Beckmann, Neukölln-Berlin, Schriftleitung: Johannes Flechtner, Neukölln-Berlin. Verlag: Verband der Handelsgrtner Deutschlands, eingetragen auf Seite 179, Band IV de* Genossenschaftsregisters de* Königl Amtsgericht« zu Leipzig. Postscheckkonto Berlin 2986. — Fernsprecher Amt Neukölln 1123. Wir bitten die verehrlichen Mitglieder des Verbandes bei Aufgabe I von Inseraten das eigene Organ berücksichtigen zu wollen, il 9,— M. 5 — 5 — 0. 9,50 N. (2. Spende) Bergemann, Gtnbes. in Belzig, Jahresbei trags-Überschuß N., Wiesbaden, Jahresbeitrags-Überschuß (3. Spende) St. Jonas, Gtnbes. in Fraustadt I. bis 132. Verzeichnis 5 — 10 — 51 612,27 Jakob Schmitz, Rentner in Düsseldorf (1 0. Spende) Carl R. Lockenvitz, Gtnbes. in Eldena (3. Spende) P. Walentowicz, Gtnbes. in Thorn-Mocker Gedenkblatt für Mitglieder und deren Angehörige. Es starben den Heldentod für das Vaterland : Mitglied Albert Türke aus Lübbenau, gestorben am 27. Januar 1917 in einem Feldlazarett. Mitglied Ernst Schlichting aus Barmstedt, gefallen am 2. Februar 1917 im Handgranatenkampf. Mitglied Heinrich Mahlke aus Neustettin. Mitglied Bernhard Keußen aus Swinemünde, ge storben am 21. Februar 1917 an einer Granatverletzung. Summe 51 655,77 M. Wir bitten dringend um weitere Beiträge, wir müssen mit unserer Kriegsunterstützung durchhalten ! 133. Verzeichnis def Beiträge für die Kriegsunterstützung. Zum Hilfsdienstgesetz. D er Bundesrat hat mit Wirkung vom 1. März eine neue Ver ordnung über das Hilfsdienstgesetz erlassen. Hiernach haben die Ortsbehörden eine Nachweisung zu liefern, in die alle in der Zeit nach dem 30. Juni 1857 und vor dem 1. Januar 1870 geborenen, nicht mehr landsturmpflichtigen männlichen Deutschen aufzunehmen sind, soweit sie nicht unter die vor gesehenen Ausnahmebestimmungen fallen. Die Nachweisung ist in Form einer Sammlung von Karten anzulegen und bis zum 31. März 1917 dem zuständigen Einberufungsausschusse zur Verfügung zu stellen. Die oben bezeichneten Personen haben sich auf öffentliche Aufforderung der Ortsbehörde zu der in der Aufforderung bestimmten Zeit bei der darin angegebenen Stelle persönlich zu melden und die für die Ausfüllung der Melde karten erforderlichen Angaben zu machen. Die Meldung hat am Wohnort des Meldepflichtigen zu erfolgen. Von der per sönlichen Meldung ist befreit, wer sich bis zu dem in der Auf forderung der Ortsbehörden bestimmten Zeitpunkt bei der darin angegebenen Stelle schriftlich unter ordnungsmäßiger Ausfüllung der vorgeschriebenen Karte meldet. In der Auf forderung ist bekannt zu geben, wo die Meldepflichtigen die Meldekarten erhalten. Von der Aufnahme in die Nach weisungen und von der Meldepflicht sind ausgenommen die Personen, die in einer Anzahl von Berufen oder Stellungen, u. a. auch in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind. Der Begriff Land- und Forstwirtschaft ist nicht näher aus- geführt, und die bis jetzt vorliegenden Bestimmungen lassen nicht erkennen, ob die Gärtnerei als Teil der Land- und Forst wirtschaft betrachtet wird. Ob eine Klärung dieser Frage im Reichstagsausschuß für das Hilfsdienstgesetz erfolgt ist, haben wir bis zum Schlüsse des Blattes nicht erfahren können. Es ist aber, soweit wir unterrichtet sind, im Ausschuß oder von einzelnen Mitgliedern desselben mehrfach die Ansicht aus- 3-