Volltext Seite (XML)
348 (X) Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw. Nr. 29 hatten. Die Gerichte, die sich mit der Frage zu beschäftigen hatten, haben verschieden geurteilt. Teils wurde die weitere Gültigkeit der Ver träge bejaht, teils verneint. Durch ein Urteil des Reichsgerichts ist nunmehr endlich Klarheit über die rechtliche Lage geschaffen worden und zwar hat das Reichsgericht nunmehr endgültig zu Gunsten der deutschen Versicherten entschieden und das Rücktrittsrecht von den Verträgen bejaht. Bei der Entscheidung lag der folgende Sachverhalt zu Grunde: Der Ingenieur R. in Berlin und drei andere Personen waren bei der Commercial Union in Berlin, der Zweigniederlassung einer gleichnamigen englischen Gesellschaft, gegen Feuersgefahr versichert. Nach Kriegsaus bruch erklärten die Versicherten, daß sie von den Verträgen zurücktreten, weil infolge des Krieges die Verhältnisse, auf deren Fortdauer sie bei Abschluß der Verträge hätten rechnen können, sehr einschneidend ge ändert worden seien; insbesondere sei durch das Verbot der englischen Regierung vom 9. September 1914 das im Ausland befindliche Haupt vermögen der Commercial Union zur Deckung der deutschen Forderungen nicht mehr verfügbar. Demgegenüber berief, sich die Commercial Union darauf, daß ihr in Deutschland befindliches Vermögen zur Deckung ihrer sämtlichen Verbindlichkeiten ausreiche, zu diesem Zwecke sichergestellt sei und der Verfügung des Aufsichtsamts für Privatversicherung unter liege, sie aber außerdem noch am I. September 1914 mit der Frankfurter Allgemeinen Versicherungs-Aktiengesellschaft einen Vertrag geschlossen habe, wonach diese mit ihrem vollen Vermögen für Erfüllung der Ver bindlichkeiten der Commercial Union hafte. Mit der vorliegenden Klage verlangte die Commercial Union Feststellung, daß die Verträge mit den vier beklagten Versicherten zu Recht bestehen. Während das Landgericht III Berlin der Klage stattgab, hat das Kammergericht den Rücktritt des Beklagten für gerechtfertigt erklärt und demgemäß die Klage abgewiesen. In seinen Entscheidungs gründen führt das Kammergericht aus: Durch den Krieg und seine Folgeerscheinungen sind die Grundlagen der streitigen Versicherungsverträge in einschneidender Weise geändert worden. Die Klägerin kann nur noch mit ihrem in Deutschland befind lichen Vermögen für Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus den Verträgen einstehen. Das ist aber nur ein kleiner Bruchteil des ganzen Vermögens der englischen Hauptgesellschaft, mit dem diese den Versicherten haftete. Zunächst freilich besteht das englische Verbot jeder Zahlung an Deutsche und der Erfüllung der mit Deutschen geschlossenen Verträge nur für die Dauer des Krieges. Ob aber nach Beendigung des Krieges, dessen Dauer nicht bestimmt werden kann, das Verbot geändert werden wird, läßt sich nicht voraussagen. Es ist auch zu befürchten, daß die englische Hauptgesellschaft auch ohne gesetzliches Verbot später ihr außerdeutsches Vermögen zur Erfüllung der deutschen Verträge entziehen wird. Die Kaution, welche sich in den Händen des Aufsichtsamts für Privatversiche rung befindet, gewährleistet den deutschen Versicherten nicht eine sofortige Zahlung ihrer Ansprüche. Nach alledem ist die Grundlage des Versiche rungsverhältnisses derartig erschüttert und verändert, 'daß nach Treu und Glauben den Beklagten die Fortsetzung der Verträge nicht zuzumuten ist. Daran ändert auch nichts der Vertrag mit der Frankfurter Gesell schaft. Ob diese tatsächlich ausreichende Mittel zur Erfüllung der Ver bindlichkeiten der Klägerin sichergestellt hat, erhellt nicht. Jedenfalls haben die Beklagten aus diesem Vertrage keine direkten versicherungsrechtlichen Ansprüche gegen die Frankfurter Gesellschaft. Das Reichsgericht hat dieses Urteil bestätigt und die von der Klägerin eingelegte Revision zurückgewiesen. (Aktenzeichen: VII. 66/16. — Urteil des Reichsgerichts vom 11. Juli 1916.) □ □ □ Inhalt. □ □ □ Sette 100. Verzeichnis von freiwilligen Beiträgen 339 Gärtnerische Berufsgenossenschaften 340 Die Lehrlingsprüfung. Von Dr. A. Bode 341 Zur Prüfung der Gärtnerlehrlinge. Von A. Weihrauch . . . 342 Betrachtungen über Treibsträucher. III 342 Verbandsnachrichten 344 Kleine Mitteilungen 344 Aus Feldpostbriefen 345 Handelsnachrichten 346 Verkehrswesen 346 Rechtsfragen 347 Entscheidungen deutscher Gerichtshöfe 347 Gruppe Hameln und Umgegend. Versammlung am Sonntag, den 23. Juli, nachmittags 3% Uhr in Hameln, Schapers Hotel am Hauptbahnhof. Tagesordnung: 1. Geschäftliches. 2. Wie bewährt sich die Gärtnerei bei der deut schen Sommerzeit? 3. Eine Rundreise durch Belgien und Holland. 4. Bekanntmachung des Magistrats zu Hameln betreffend Dörr- und Trockenanlagen für Obst. 5. Gemeinschaftlicher Bezug von Blumenzwiebeln. 6. Verschiedenes. — Der wichtigen Tagesordnung halber sind alle Kollegen dringend eingeladen. Nachbargruppen und Nichtmitglieder sind herzlich willkommen. Ernst Ritter, Schriftführer. Gruppe Niederschlesien. Versammlung Sonntag, den 30. Juli, nachm. 4 Uhr in Liegnitz, Paskes Forsthaus. Tagesordnung: Besprechung über die Gründung einer Lehrlings-Fachschule. Aussprache über die ersten Lehrlingsprüfungen. Um recht zahlreichen Besuch bittet Der Vorstand. I. A.: Heinrich Wolf, stellv. Schriftführer. Gruppe Regierungsbezirk Münster und Osnabrück. Montag, den 31. Juli 1916, Tagesausflug mit Damen nach Schüttorf—Bad Bentheim-Bentheim. Näheres durch besondere Ein ladungen. Um zahlreiche Teilnahme bittet Der Vorstand. Ein gebrauchter, gut erhaltener Kleinkessel wird zu kaufen gesucht. 1610/30 A. Westphal, Handelsgärtnerei, Greifenhagen a. Oder. Prima Freiland- Gürten-Muiblumen °/oo Stück 5.— , empfiehlt 1244t Chr.Wiese, Gartenbaubetr., Lübeck. Flieder z. Eintopfen Legraye, C. Perier, Späth, Charles X., Malry, St. 3—4 j. Pflanzen % 35 1611/33* Gebr. Kühnen, Wedel (Holst.) 500 Araukarien schöne tadellose Pflanzen ä 1.25—1,50—2—2.50—3 empfiehlt äußerst billig, Verp. z. Selbstkosten gegen Nachnahme W. Volk, Göthen, Anhalt. 1609 Ueg Zu kaufen gesucht "•K Cyclamen-Jungpflanzen aus Töpfen zur Weiterkultur „Rosa von Zehlendorf und andere Sorten. 1612 Heinrich Berg, Holl., Frankfurt a. M., Opernplatz 2. Die beste Einnuhme für jeden Gürtner wird verschafft durch den Anbau von Original Bonner Advent-Wirsing Aussaat Juli-August — Ernte Mai. Anweisung zum Anbau wird beigegeben. Jeder mache einen Versuch. 1609/31 20 g 70 •8, 100 gr. 3,— . U. Boelken, Langenfeld (Rhld.). »2*™! Adiuntum-Sämlinge fertig zum Eintopfen, °oo St. 60.— % St. 7.— , Btto Bl. de Lorraine und Konkurrent mit Topfballen und Stecklingen aus dem Beete. 1506t Axel Haagström, Wandsbek bei Hamburg.