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für die im Felde stehenden Mitglieder zum Weihnachsfeste der Betrag von 89,50 M. eingegangen ist. In Erledigung der Tagesordnung wird von dem zur Festsetzung von Richtpreisen ernannten Ausschuß eine Auf stellung der für Winter und Frühjahr festgesetzten Preise zur Besprechung und Beschlußfassung vorgetragen. Nach eingehender Besprechung wird die Preisliste angenommen und beschlossen, dieselbe durch Druck zu ver vielfältigen und jedem Mitgliede zuzustellen. Weiter berichtet der Ob mann über mehrfache eingegangene Einsprüche gegen die Veranlagung bei der Gärtnereiberufsgenossenschaft, welche jedoch nur allein auf un vollständige oder versäumte Lohnnachweisung zurückzuführen sind. Es wird dringend empfohlen, genaue Lohnbücher und aus diesen die Lohn nachweisungen pünktlich einzureichen. Weiter ersucht der Obmann dringend um Angabe aller versicherungspflichtiger Privatgartenbetriebe und bedauert, daß leider die Gutsgärtnereien nicht zur Gärtnereiberufs genossenschaft gezogen werden können, da dieselben als landwirtschaft liche Nebenbetriebe betrachtet werden. In der Besprechung über Gemüse bau-Angelegenheiten ersucht der Obmann die Mitglieder um recht baldige Mitteilung, ob dieselben größeren Bedarf an Pferdedung haben und der Wunsch vorhanden sei, zur Deckung dieses Bedarfs, sich an das stell vertretende Generalkommando zu wenden. In nächster Sitzung soll darüber Beschluß gefaßt werden. Weiter wird beschlossen, an den Magistrat eine Eingabe zu richten, daß derselbe seine verfügbaren Ländereien in kleinen Teilen an die arbeitende Bevölkerung zu billigem Preise verpachtet, um dieser Gelegenheit zu geben, sich ihren Bedarf an Kartoffeln und Feld gemüse selbst zu bauen, wodurch dem Übelstand der Kartoffelnot am besten und geeignetsten begegnet werden kann. Unsere im vorigen Jahre bei dem stellvertretenden Generalkommando vorgetragenen Wünsche nach dieser Richtung blieben leider erfolglos. Nach Erledigung einiger An fragen und eines besonderen Hinweises auf den Bericht der Gruppe Berlin über die Beteiligung und Betätigung am Verbandsleben, insbesondere innerhalb der engeren Gruppen, welcher wirklich treffliche, beherzigens werte Worte enthält und die nächste Sitzung als Hauptversammlung auf den 7. Dezember festgesetzt wird, schließt der Obmann mit dem Wunsch auf zahlreiches Wiedersehen. Ottmar Model. LIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIE Reichsverband für den Deutschen Gartenbau Mitteilungen des Nachrichtenamts. Fürsorge-Ausschuß und Stellennachweis für kriegs beschädigte Gärtner. Berlin, Invalidenstraße 42. Gegründet vom Reichsverband für den Deutschen Gartenbau. Der Fürsorge-Ausschuß steht allen kriegsbeschädigten Gärtnern un entgeltlich mit Rat und Tat zur Seite. Gewählte Vertrauensmänner üben im Reiche das Amt als Berufsberater aus und suchen in Verbindung mit der Fürsorgestelle neue Möglichkeiten zur Unterbringung Kriegsbeschädigter zu schaffen. N. 2 Personalnachrichten W2 W2 = Unser Mitglied, C. Ruppert in Berlin-Lichtenberg, ist nach kurzer Krankheit im 70. Lebensjahre gestorben. Am 2. November starb unser Mitglied Wilh. Mühlenhoff, Handels gärtner in Velbert (Rheinl.), im Alter von 53 Jahren. Am 16. November feierte unser Mitglied, Herr J. C. Groß in Braunschweig sein 25 jähriges Geschäftsjubiläum. Herr Groß hat es verstanden, in Gemeinschaft mit seiner rührigen Gattin sein Geschäft zu hoher Blüte zu bringen. Auch war Herr Groß stets ein eifriger Förderer unseres Verbandes. Möge es ihm vergönnt sein, noch ferner lange Jahre bei bester Gesundheit seinem Betriebe vorstehen zu können. Für die Gruppe Braunschweig: I. A.: Ernst Picard. EIIIIIIIIIIIIIIE 5illllllIIIIIIIIIIITE EllllllllliIllIIIE EilIIif Zum Verbot des Verkaufs von Saatkartoffeln. Der Schutzverband für Deutschen Grundbesitz hatte an den Präsi denten des Kriegsernährungsamtes eine telegraphische Eingabe gerichtet, in der auf die außerordentlichen Gefahren des geltenden Verbotes des Bezuges von Saatkartoffeln hingewiesen und um dessen schleunige Auf hebung ersucht wurde. Daraufhin hat der Präsident von Batocki folgende Antwort erteilt: Der Ernst der Frage des Saatkartoffelbezuges ist auch mir durch aus klar. Leider haben sich auf dem bisherigen Wege schwere Mißstände durch Schiebungen ergeben. Die Hoffnung, auch in diesem Winter große Mengen von Speisekartoffeln unter der Firma von Saatkartoffeln zu höheren als den gesetzlich feststehenden Preisen verkaufen zu können, trägt nach von vielen sachkundigen Seiten mir zugegangenen Mitteilungen zweifellos dazu bei, die Neigung zur schnellen Lieferung von Speisekartoffeln herab zusetzen. Der Ernst der in dieser Hinsicht bestehenden Notlage zwang zum vorübergehenden Verbot des Saatkartoffelhandels. Gleichzeitig sind Verhandlungen mit landwirtschaftlichen Berufsvertretungen wegen dessen anderweiter Organisierung eingeleitet worden. Sobald diese zum Ab schluß gekommen sind, was schon in nächster Zeit zu erhoffen ist, soll der Saatkartoffelhandel auf Grund der neuen Bedingungen wieder frei gegeben werden. Vom Schutzverband deutscher Grundbesitzer. Der Schutzverband deutscher Grundbesitzer hat folgende Zusätze zum Besitzsteuergesetz von 1913 bei dem Bundesrat und dem Reichstag beantragt: Die Veranlagung zur Besitzsteuer für 1914/17 unterbleibt: a) für Angehörige von Heer und Flotte bis zum Friedensschlüsse; b) für Kriegsgefangene, Vermißte sowie verschleppte Zivilpersonen bis zu deren Rückkehr; c) für Schwerverwundete bis zu deren Rückkehr; d) kann hiernach die Veranlagung für 1914/17 nach diesen Vor schriften nicht bis zum 1. Dezember 1920 ausgeführt werden, so erlischt die Steuerpflicht vollständig. Der Bundesrat ist ermächtigt, die nach diesen Vorschriften zu ver anlagende Steuer ganz oder zum Teil zu stunden oder zu erlassen, wenn durch die Erhebung der Steuer erhebliche wirtschaftliche Nachteile zu erwarten sind. Ferner: Zur Veranlagung der Besitzsteuer für 1914/17 wird zwecks Fest stellung des Wertes der Wertpapiere Ende 1916 ein Ausschuß von 24 Sachverständigen gebildet unter dem Vorsitz des Herrn Reichskanzlers, zu welchem der Bundesrat und der Reichstag je 12 Mitglieder zu er nennen haben. Gegen die Wertfeststellungen des Ausschusses steht jedem Steuer pflichtigen der Rechtsmittelweg im Veranlagungsverfahren offen. Rechtzeitiger Bezug von künstlichen Düngemitteln für die Frühjahrsbestellung 1917. In den „Mitteilungen der Rohmaterialstelle des Preußischen Land wirtschaftsministeriums“ wird wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daß mit dem Bezüge von künstlichen Düngemitteln schon' in der zweiten Hälfte November begonnen werden muß, da es bei der regelmäßig im Frühjahr herrschenden Knappheit der Eisenbahnwagen und bei dem Mangel an geschulten Arbeitern sonst den Lieferwerken unmöglich ist, den an sie herantretenden Anforderungen zu genügen. Ein frühzeitiger Abruf ist namentlich bei Kainit und Kalidünge salzen dringend erforderlich; diese Düngemittel sind in ausreichender Menge vorhanden, und deren rechtzeitiges Eintreffen hängt lediglich davon ab, daß den Werken die Möglichkeit gegeben wird, die Abladungen über einen längeren Zeitraum zu verteilen. (Z. L.) Bedingungen der Ausfuhrbewilligung für Saatzwiebeln in den Niederlanden. Der Landwirtschaftsminister hat folgendes verfügt: 1. Ausführer von Saatzwiebeln sind verpflichtet, für je 100 kg Saatzwiebeln, für die sie Ausfuhrbewilligung beantragen, I 5 kg Zwiebeln für den inländischen Verbrauch zum Preise von 3% Cent für 1 kg zu liefern sowie außerdem 15 kg Kohlrüben in eigenen Räumen für den inländischen Verbrauch zum Preise von 1 % Cent für 1 kg zur Ver fügung zu halten. 2. Ausführer von friesischen und anderen Sorten feiner Mohrrüben sind verpflichtet, für je 100 kg, für die sie Ausfuhrbewilligung bean tragen, 40 kg in eigenen Räumen für den inländischen Verbrauch zum Preise von 2% Cent für 1 kg zur Verfügung zu halten. (Bericht des Kaiserlichen Generalkonsulats in Amsterdam vom 21. Oktober 1916.) Sächsisches Ausfuhrverbot. Die Sächsische Staatszeitung meldet amtlich: Die Ausfuhr von Kohlrüben aus dem Königreich Sachsen wird verboten. Zuwiderhand lungen werden bis zu sechs Monaten Gefängnis oder mit Geldstrafe bis zu 1500 M. bestraft. mmmumlprmmu V erkehrswesen Üiflifilii! Iu Briefsendungen mit zollpflichtigem Inhalte nach Belgien. Es dürfen bis auf weiteres zollpflichtige Gegenstände in einge schriebenen Briefen oder eingeschriebenen Warenproben unter der Be dingung nach Belgien versandt werden, daß der Absender auf der Außen seite der Sendung Art, Menge und Wert des Inhalts deutlich vermerkt und außerdem durch die Worte „zu verzollen“, „zollpflichtig“ oder eine ähnliche Angabe zum Ausdruck bringt, daß die Zollgebühren bezahlt werden sollen. Diese werden nur dann erhoben, wenn sie im Einzelfalle den Betrag von 25 Cent übersteigen.