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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw. Nr. 45 her stellt Kleinasien, vom Südrande des Kaukasus angefangen bis zum Marmarameer, ein großes zusammenhängendes Waldgebiet dar. Hier finden sich vor allem Obstbäume als Kulturpflanzen, ja hier ist vielfach die Urheimat der bei uns gebräuchlichen Obstsorten zu suchen. Der zweite Bezirk umfaßt die anatolische Hochebene. Er zeigt ausgesprochen kontinentalen Charakter. Wo das Gebiet der Kultur zugänglich gemacht wurde, sind wogende Getreidefelder, sonst eintönige Steppen. Der dritte Bezirk Kleinasiens umfaßt den westlichen Teil der Halbinsel, den bergigen Abfall des Hochlandes zum Mittelmeer und den größten Teil der Süd küste. Hier herrscht die typische Mittelmeerflora. Hier finden sich die immergrünen dichten Gebüsche, die für alle Mittelmeerländer charak teristisch sind und meist als Macchie bezeichnet werden. Die Fluren sind nach Dr. Krause reich an Duftpflanzen, und dieses Gebiet Kleinasiens erscheint ihm als geeignet für den Anbau aromatischer Pflanzen. Hier könne also vielleicht eine Industrie ins Leben gerufen werden, die der an der Riviera gleichkomme. Verordnung über Höchstpreise für Zwiebeln. Auf Grund der Verordnung über Kriegsmaßnahmen zur Sicherung der Volksernährung vom 22. Mai 1916 wird verordnet: Der Preis für Zwiebeln aus der Ernte 1916 darf beim Verkaufe durch den Erzeuger an den Großhändler folgende Sätze für je 50 Kilo gramm nicht übersteigen: vom bis 1 4. November 15. November , 15. Dezember , 1 5. Januar , 1 5. Februar 1 5. März 15. April 1917 ■ 1 4. Dezember 1 4. Januar 1 4. Februar 1 4. März 14. April ab ... . 1916 einschl. 7,50 M. 1916 „ 8,25 „ 1917 „ 9,00 1917 „ 9,75 „ 1917 „ 10,50 „ 1917 „ 11,25 „ .... 12,00 „ Maßgebend ist der zu der vereinbarten Lieferungszeit geltende Höchstpreis. Der Preis gilt ausschließlich Sack frei nächster Verladestelle des Verkäufers (Bahn oder Schiff) und schließt die Kosten der Verladung daselbst ein. Beim Weiterverkäufe von Zwiebeln aus der Ernte 1916 im Klein verkaufe dürfen die folgenden Preise für je 0,5 Kilogramm nicht über schritten werden: bis 14. November 1916 einschl. 14 Pf., vom 15. November „ 14. Dezember 1916 „ 15 „• „ 15. Dezember „ 14. Januar 1917 „ 16 „ „ 15. Januar „ 14. Februar 1917 „ 17 „ „ 15. Februar „ 14. März 1917 „ 18 „ „ 15. März „ 14. April 1917 „ 19 „ „ 15. April 1917 ab 20 „ Als Kleinverkauf gilt die Abgabe an den Verbraucher in Mengen bis zu 5 Kilogramm einschließlich. Kommunalverbände und Gemeinden können den Kleinverkaufspreis für ihren Bezirk niedriger festsetzen. Über die Anrechnung der Kriegsdienstzeiten als Beitragszeiten für die Angestelltenversicherung und die Rückzahlung der Bei träge für Kriegsdienstzeiten. Darüber hat das Direktorium der Reichsversicherungsanstalt ein um fangreiches Merkblatt aufgestellt. Kriegsdienstzeiten werden bekanntlich als Beitragszeiten angerechnet, ohne daß Beiträge entrichtet zu werden brauchen. Sind Beiträge für die Zeit der Kriegsdienstleistung entrichtet und auf dem Konto des Angestellten verblieben, so findet eine Anrechnung dieser Kriegsdienstmonate als Beitragszeiten als solcher nicht statt. Die Beiträge kommen aber als freiwillige Beiträge zur Anrechnung. Ange rechnet werden ohne Beitragsleistung nur die vollen Kalendermonate des Kriegsdienstes. Die Anrechnung des August 1914 ist daher in der Regel ausgeschlossen, da der erste Mobilmachungstag auf den 2. August fiel. Für die Anrechnung ist die Gehaltsklasse des letzten, dem 1. August 1914 vorhergehenden Monats maßgebend, für den ein Pflichtbeitrag oder von freiwillig Versicherten ein freiwilliger Beitrag entrichtet ist. Die Anrechnung der Kriegsdienstzeit kommt in Betracht für das Ruhegeld und die Hinterbliebenenrenten, nicht aber für andere Leistungen des Ver sicherungsgesetzes für Angestellte. Beiträge, die für die vollen Monate der Kriegsdienstzeit entrichtet worden sind, werden dem Arbeitgeber auf seinen Antrag ohne Zinsen vom Direktorium zurückgezahlt. Der Arbeitgeber hat dem Angestellten den von ihm eingezogenen Beitragsteil zu erstatten. Der Angestellte kann einen derartigen Antrag stellen, wenn er freiwillige Beiträge entrichtet hat. Warnung vor minderwertigen Düngemitteln. Neuerdings werden wieder zwei Düngemittel mit hochtönenden Empfehlungen angeboten, vor deren Ankauf an dieser Stelle gewarnt sein möge. Das eine soll ein Erzeugnis des Auslandes und beschlag nahmefrei sein, es wird unter dem Namen Schaumerde vertrieben. Die Nährstoffe dieses Düngemittels sind so gering, daß allein schon die weite Fracht den Wert des Düngemittels vollständig aufwiegen würde, so daß das Düngemittel noch verhältnismäßig teuer zu nennen wäre, wenn der Käufer für das Düngemittel nichts zu bezahlen brauchte, sondern nur die weite Fracht zu tragen hätte. Dieses Urteil dürfte wohl genügen, Verbandsmitglieder von dem Bezüge abzuhalten. Ein zweites Düngemittel wird von der Fabrik Schreibendorf im Riesengebirge versandt, das außer der unmittelbaren Wachstumsförderung auch gegen Pflanzenkrankheiten, besonders gegen Kohlhernie, Schutz bieten soll. Das Untersuchungsergebnis dieses Düngers hat ergeben, daß von wirklichen Pflanzennährstoffen nur ganz wenige Prozent darin ent halten sind. Dieser Dünger läßt sich am besten mit einem gut zu bereiteten Kompost vergleichen, den sich jeder Gärtner in seinem Betrieb selbst herstellen kann. Diese beiden Beispiele zeigen, wie vorsichtig man in der jetzigen Kriegszeit beim Kaufabschluß über künstliche Düngemittel vorgehen, muß. Man lasse sich nie verleiten, unbekannte Düngemittel zu kaufen, ohne sich vor dem Kaufabschluß eine ganz- bestimmte Menge an den Hauptpflanzennährstoffen Kalk oder Kali, oder Phosphorsäure oder Stickstoff, oder auch an mehreren von diesen Nährstoffen in wirksamer Form gewährleisten zu lassen. Über die Einrichtung der Quittungskarten für die Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung. Der Bundesrat hat auf Grund des § 1416 der Reichsversicherungs ordnung beschlossen: Die über die Einrichtung der Quittungskarten für die Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung sowie das Entwerten und Vernichten der Beitragsmarken und der Zusatzmarken getroffenen Bestimmungen werden unbeschadet des Verbrauchs vorhandener Vorräte durch die folgenden Vorschriften ersetzt: 1. Die Quittungskarten werden für die Pflichtversicherung in gelber Farbe und für die Selbstversicherung in grauer Farbe aus Zellstoff hergestellt. 2. Für die Selbstversicherung und ihre Fortsetzung sind besondere Quittungskarten in grauer Farbe wie bisher zu verwenden. Wer hierfür gelbe Quittungskarten unbefugt verwendet, kann, sofern nicht nach anderen gesetzlichen Vorschriften eine härtere Strafe eintritt, vom Ver sicherungsamte mit einer Ordnungsstrafe bis zu zwanzig Mark belegt werden. 3. Personen, für die früher auf Grund der Versicherungspflicht Beiträge entrichtet worden sind, dürfen auch im Falle der Selbstversicherung nur gelbe Quittungskarten verwenden. Die neue Versicherungskarte für die Angestelltenversicherung. Das Direktorium der Reichsversicherungsanstalt für Angestelltenver sicherung weist darauf hin, daß mit Ablauf des Jahres 1916 die Haupt menge der im Jahre 1912 ausgestellten Versicherungskarten Nr. 1 mit Beitragseintragungen gefüllt sein wird, so daß für die Versicherten neue Versicherungskarten Nr. 2 nötig werden. Wenn nun mit der Anforderung der neuen Versicherungskarten allgemein bis zum Januar 1917 gewartet würde, so würden die Ausgabestellen zum Teil dermaßen mit Arbeit über häuft werden, daß die wünschenswerte .schnelle Erledigung der Anträge in Frage gestellt wäre. Da die vollen Versicherungskarten Nr. 1 dauernd in den Händen der Versicherten bleiben und für die Ausstellung der neuen Versicherungskarten nicht gebraucht werden, so ist es möglich und im Interesse der Ausgabestellen erwünscht, wenn die Versicherten noch im Laufe des Jahres 1916 sich die neue Versicherungskarte Nr. 2 ausstellen lassen, während sie ihre Versicherungskarte Nr. 1 noch weiter bis zum Ablauf des Jahres benutzen. Die dazu nötigen Vordrucke zur Aufnahme und Versicherungskarten sind von den Ausgabestellen zu beziehen. Gründung einer Pflanzschule für Heilkräuter in England. England fehlt es nicht nur an chemischen Arzneimitteln, mit denen Deutschland die Welt versorgte, sondern auch an Arzneidrogen. Ein An zeichen dafür ist die Gründung einer Drogenpflanzschule. In Bucking hamshire wurde von einer Dame, Mitglied des Königlichen Gartenbau instituts, eine Heilkräuter-Pflanzenschule- ins Leben gerufen. Diese Schule zählt bereits eine Anzahl weiblicher Schüler, die sich dem Studium des Anbaues von Heilpflanzen widmen wollen. Das Unterrichtsgeld für drei zehn Wochen beträgt etwa 100 M.; es gibt doppelte und dreifache Kurse mit entsprechend gesteigertem Unterrichtsgelde. Zur gründlichen Erlernung des Arzneipflanzenanbaus sollen zwei bis drei Jahre erforderlich sein, doch kann die Sonderkenntnis derjenigen Gewächse, deren der Handel beson ders dringend bedarf, in kürzerer Zeit erworben werden. Neben dem theoretischen Unterricht über Wesen, Geschichte, Bezeichnungswesen der Kräuter erhalten die Schüler praktische Anleitung im Graben, im Säen, Anpflanzen usw. Auch das Sammeln der offizinellen Teile der Pflanzen, die Bestimmung der richtigen Zeit dafür, das Trocknen und zweckmäßige 'Verpacken sind im Lehrplan vorgesehen. Die Marktverhältnisse sollen ebenfalls studiert werden. Als Kursteilnehmerinnen sollen sich nur Damen der besten Gesellschaftskreise gemeldet haben. Bei der Einrichtung von Trockenanlagen, in Sachen der Nachfrage und der Absatzmöglichkeiten wird auf die freiwillige Mitarbeit der Apotheker gerechnet. 'illllllliiiiiniiiiiiiiiir illlllllllllllllllllllllllllll "IIllllllltlltltlttlltlllltlltlltllllllmuuuuuuuult’ Aus Feldpostbriefen. ,7 iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiin Vom französischen Obstbau. Allen Kollegen besten Gruß aus dem Westen. Wenn man die Fachzeitschriften in Deutschland gelesen und so vieles über französische Obstkultur darin gefunden hat, so ist man er staunt, wenn man hier die Zustände sieht. Ganz abgesehen davon, daß der Krieg der meisten Arbeit Einhalt geboten hat, auf den ersten Blick fällt einem die große Vernachlässigung im Obstbau auf. So war