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Nr. 44 Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw. 525 Neu angemeldete Mitglieder im Nachstehend veröffentlichen wir die im 3. Vierteljahr 1916 neu Veränderungen. Wir haben die Namen nach Gruppen geordnet den Gruppenversammlungen die neuen Mitglieder berücksichtigen zu wollen. Gruppen zur Verfügung. Gruppe Königsberg i. Pr. Pohl, Albert, Gtnbes., Königsberg (Pr.), Dinterstr. 2. Runze, Fritz, Gtnbes., Königsberg (Pr.), Rennparkallee 71. Gruppe Tilsit. Stanull, Emil, Hg., Prökuls. Gruppe Allenstein. Kunze, Wilh., Gtnbes., Rössel, Fischerstr. 41 a. Grochowski, P., Gtnbes., Soldau, Ostpr., Gartenstr. 1. Gruppe Deutsch-Lissa und Umgegend. Laqua, Waldemar, Bsch., Deutsch-Lissa. Gruppe Waldenburger- und Eulengebirge. Thennig, Ewald, Gtnbes., Schweidnitz, Wilkauerstr. Gruppe Oberschlesien und Grafschaft Glatz. Pucke, Ed., Hg., Brieg (Bez. Breslau), Neuhäuserstr. 26. Gruppe Berlin. Treiß, Otto, Gtnbes., Berlin-Friedrichshagen, Kirchstr. 1. Grau, Fritz, Sh., Berlin-Steglitz, Schloßstr. 26. Gruppe Frankfurt a. Oder. Seifert, Gustav, Hg., Zielenzig, Ziegelhof. Gruppe Mittlerer Saalkreis. Krehahn, H. Fr., Hg., Naumburg a. S., Weißenfels Str. 60 Gruppe Schkeuditz und Umgegend. Fuhrmann, Frau Wwe. Martha, Hg., Zschöchergen, P. Zöschen. Gruppe Hameln und Umgegend. Schröder, Adolph, Hg., Oesdorf, P. Pyrmont. Gruppe Regbez. Münster und Osnabrück. Zumbrunn, H., Frdhg., Münster i. W., Zentralfriedhof. Gruppe Niederrhein-Ost. Fischer, Ww., Kurt, Hg., Wesel, Brünerlandstr. 9. 3, Vierteljahr 1916, angemeldeten Mitglieder, sowie die Adressen- und bitten die Vorstände der Gruppen, bei Einladungen zu Weitere Exemplare des Abdrucks stehen den Der Vorstand. Gruppe Saar. Tolle, G., Hg., Saargemünd. van Strahlen, Heinrich, Gtnbes., Saarbrücken III., Rosengasse 1 7. Gruppe Hessen und Hessen-Nassau. Pölitz, Gustav, Gtnbes., Schierstein (Rhein). Kropff, Paul (i. Fa. Julius Kropff), Spezialkulturen u. Versandgesch., Nied (Kr. Höchst a. M.), Mainzerlandstraße. Dewald, Karl, Gmg. u. Sh., Bad Nauheim. Gruppe Schleswig-Holstein 1. Sye, Emma (i. Fa. Max Sye), Hg., Kiel-Hassee, Hasseerstr. Gruppe Lübeck. Schmidt, Heinrich (i. Fa. H. Schmidt, W. Prieß Nachf.), Hg., Eutin, Kieler Str. 46. Gruppe Dresden. Stöckigt, Wilhelm, Gtbbtr., Stetzsch, P. Stetzsch-Kemnitz. Gruppe Vogtland (Vogtl. Gärtnerverein). Gerth, Arno, Hg., Raschau, Marienstr. 5. Grosser, Gustav, Hg., Plauen i. V., Brüderstr. 6. Männel, August, Hg., Plauen i. V., Lessingstr. 39. Königreiche Bayern und Württemberg. Schneider, Heinrich, Sz. Sh., Stuttgart, Hegelstr. 48. E s s i n d verzogen: Fluck, Arno, Bannewitz nach .Gostritz-Dresden 20. Kalkofen, W., Berlin-Hohenschönhausen nach Berlin-Weifsensee, Park straße 29. Kurras, Adolf, (i. Fa. Georg Neuling), Bad Lauterberg nach Arnstadt i. Thür. Mohnstein C„ Berlin SO. nach Berlin-Mariendorf, Eisenacher Str. 65. Müller, Ad. Alb., Georgengrün nach Vogelsgrün, P. Brunn i. V. Petersohn, R., Nennhausen (Teilhaber d. Fa. Ad. Schmidt Nchf., Berlin, Belle Allianceplatz 18) nach Berlin-Tempelhof, Schulenburgring 53. welcher Art, wie Schiffspapiere, Geschäftsbücher, Handakten, Zeich nungen oder Abbildungen, als Ganzes den Gegenstand der Versendung in Paketen bilden sollen, so sind die Schriftstücke usw. in den Ausfuhr erklärungen einzeln aufgeführt .(völlig gleichlautende zahlenmäßig zusam mengefaßt) so genau zu bezeichnen, daß jeder Zweifel über ihren Inhalt ausgeschlossen ist. Die Prüfung, ob ein dringendes Bedürfnis für die Versendung vorliegt, ist nicht Aufgabe der Postanstalten. Falls in Paketen nach dem Auslande Bücher, Druckschriften usw. versandt werden, so müssen sie in den Ausfuhrerklärungen nach Titel und Sprache genau bezeichnet sein. Änderungen im Postverkehr mit Belgien. Infolge von Änderungen in der Abgrenzung des Gebietes des Generalgouvernements Belgien wird im Verkehr zwischen Deutschland und folgenden Orten der Postanweisungs-, Postauftrags-, Postnachnahme- und Zeitungsdienst auf gehoben: Anseroeul, Antoing, Anvaing, Barry-Maulde, Callenelle, Celles (Hennegau), Ere, Escanaffles, Froyennes, Gaurain-Ramecroix, Haut- mont, (Frankr.), Havinnes, Jeumont (Frankr.), Kain, Maubeuge (Frankr.), Maubray, Montroeul-au-Bois, Pecq, Peronnes-Iez-Antoing, Pipaix, Pottes, Ramegnies-Chin, Roucourt, Rumillies, St.-Leger (Hennegau), Taintignies, Thumaide, Tournai, Vaulx-lez-Tournai, Velaines, Vezon, Warcoing. Ferner sind Postpakete nach Maubeuge (Frankr.) und Tournai nicht mehr anzunehmen. Für den Verkehr der Truppen und. Behörden bleibt in Maubeuge eine Feldpostanstalt bestehen. Paketverkehr mit Österreich. Von jetzt an dürfen Postpakete nach Lemberg (Galizien) wieder unter Wertangabe versandt werden. Auch sind nunmehr dahin Post frachtstücke ohne und mit Wertangabe zugelassen. Dagegen sind Pakete mit Nachnahme, ferner Pakete, deren Bestellung durch Eilboten oder deren Versendung unter „dringend“ erfolgen soll, sowie schriftliche Mitteilungen. in den Paketen oder auf den Paketkarten nach wie vor unzulässig. Keine Eilbestellung nach Budapest. Briefe mit Wertangabe und Postanweisungen nach Budapest sind bis auf weiteres von der Eilbestellung ausgeschlossen. ifllilillililllilllpitIIEIIiillillllllL Euuumuim-ämuuuim Leistungen sind nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte zu bewirken. Frage : Meine Pacht läuft mit dem 31. Dezember d. Js. ab. Der Paragraph 6 des Vertrages hat folgenden Wortlaut: Die dem Pächter zur Benutzung überlassenen Baulichkeiten, die Mistbeetfenster usw. sind in gutem Zustande und müssen von dem Pächter in dem gegenwärtigen guten Zustande erhalten bleiben usw. Die Frühbeetfenster sind in Ordnung verglast, verkittet und nach Bedarf gestrichen, ebenfalls das Treibhaus ist in bester Ordnung, nur die Mistbeetkästen sind nicht mehr so wie vor 12 Jahren, als dieselben angelegt waren, aber trotzdem sind sie stets ausgebessert und noch verwendbar. Der Vorsitzende der Friedhofskommission ist der Meinung, die Kästen müssen noch so erhalten sein wie vor 10 Jahren bei der Übergabe. Da die Friedhofskommission meine Kaution angreifen würde, möchte ich wissen, woran ich bin. Antwort : Unser Rechtsanwalt schreibt: Der § 6 des Pachtver trages bestimmt, daß die dem Pächter zur Benutzung überlassenen Bau lichkeiten, wie die Mistbeetfenster und andere Gegenstände, vom Päch ter in dem „gegenwärtigen“ guten Zustande erhalten bleiben müßten. Welche Erneuerungsarbeiten der Vorsitzende der Kommission verlangt, teilt die Anfrage nicht mit, so daß ich kein Urteil darüber habe, ob die Anforderung berechtigt ist. Es wird aber dabei der § 242 des Bürger lichen Gesetzbuches zu berücksichtigen sein. Der Schuldner ist ver pflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rück sicht auf die Verkehrssitten es erfordern. Und der § 157 des B. G. B. bestimmt ähnlich über die Auslegung von Verträgen. Verträge sind so auszulegen, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern. Der Grundsatz, daß Treu und Glauben zu berücksichtigen sei, ist maßgebend für den Ort, die Zeit, die Art und das Maß der Leistung, so daß im Zweifelsfalle der Schuldner nicht mehr zu leisten braucht, als billigerweise von ihm gefordert werden kann. Durch den Gebrauch werden alle Sachen abgenutzt, und es ist unmöglich, sie an dauernd für alle Zeit in dem „gegenwärtigen“ guten Zustande zu er-