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Nr. 44 Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw. 519 er sich über den Zweck und die Vorteile der einzelnen Leistungen Rechenschaft zu geben vermag, sowie, ob er seiner Persönlichkeit nach die Reife für die Gehilfenstellung besitzt. 2. Bei der Prüfung ist deshalb besonderer Wert auf die Gewandtheit bei Ausführung gärtnerischer, namentlich der im Lehrbetriebe vorkommenden Arbeiten und auf die Beantwortung von Fragen zu legen, die sich auf diese Arbeiten und auf die Pflanzenkulturen und die Einrichtungen der Lehrgärtnerei be ziehen, auch ist das allgemeine Auftreten und Benehmen des Lehrlings zu beurteilen. § 8. 1. Der Obmann leitet die Prüfung; die Aufgaben und Fragen werden durch die für die Sonderfächer jedes Lehrlings maßgebenden Sachkundigen gestellt, doch haben auch die übrigen Mitglieder des Prüfungsausschusses das Recht, Fragen an die Lehrlinge zu richten. 2. Nach Schluß der Prüfung wird für jeden Lehrling das Ergebnis der Prüfung festgestellt. 3. Dabei ist zu berücksichtigen: • a) das vom Leiter der Fachfortbildungs- oder Fortbildungs schule erteilte Zeugnis, b) der vom Lehrling verfaßte Aufsatz über den Lehr betrieb (vergl. Punkt 5 d und e), c) die vom Lehrherrn über den Lehrling erteilte Aus kunft und d) das vom Lehrling geführte Tagebuch. 4. Die Zensuren werden in folgenden Abstufungen erteilt: 1 = sehr gut, 2 = gut, 3 = genügend, 4 — ungenügend. 5. Wer die Gesamtzensur „ungenügend“ erhält, hat die Prüfung nicht bestanden. Der Prüfungsausschuß bestimmt solchenfalls den Zeitpunkt, vor welchem die Prüfung nicht wiederholt werden darf. §9 . 1. Über das Ergebnis der Prüfung wird dem Geprüften ein Zeugnis erteilt, in dem die Zweige der Gärtnerei besonders genannt sind, worin er im Lehrbetriebe ausgebildet und in welchem er geprüft wurde. 2. Das Zeugnis über Befähigung zum Gehilfen wird von allen Mitgliedern des Prüfungsausschusses unterschrieben und vom Vorsitzenden des Ausschusses für Gartenbau beim Landes kulturrat bestätigt. § io. Die bei der Anmeldung zur Prüfung an den Ausschuß für Gartenbau einzusendende und vom Vater (Mutter, Vor mund) des Lehrlings zu tragende Prüfungsgebühr ist auf 1 0 M. festgesetzt. Reisegeld und Zehrung für den Lehrling hat der Vater (Mutter, Vormund) zu tragen. □ □ □ Über das Treiben ruhender Pflanzen mit Rauch, Von M. Löbner, Kgl. Garteninspektor in Dresden-A. S eit der Zeit, zu welcher der deutschen Gärtnerwelt die Nach prüfung der Johannsen sehen klassischen Arbeit über das Ätherverfahren in seiner Anwendung auf Treibflieder durch die Versuchsstation am Botanischen Garten in Dresden bekannt wurde, hat die Fliedertreiberei in Deutschland merkbare Fort schritte gemacht. Das Ätherverfahren selbst besitzt aber heute nur noch wissenschaftlichen Wert; es hat der für die Praxis weit leichter und billiger anwend bar e n W arm wasserbadbehandlung weichen müssen, und andere Verfahren von wissenschaftlicher Be deutung, die mittlerweile bekannt wurden, die Ruheperiode der Fliederpflanzen abzukürzen und damit ihre bessere Treibfähig keit zu gestatten, sind von der Praxis überhaupt gar nicht auf genommen worden, weil die Warm Wasserbehandlung in jeder Weise ihren Anforderungen genügt; so das Einspritzen von Äther- und Alkohollösungen, die Behandlung mit Radium, Licht, Entfernung der Knospenschuppen u. a. m. In diesem Jahre nun ist Professor M o 1 i s c h , der Direktor des Pflanzenphysiologischen Instituts an der Universität in Wien, dem wir Gärtner eine prächtige Arbeit „Das Warm bad als Mittel zum Treiben der Pflanzen“ neben seiner jüngst erschienenen „Pflanzenphysiologie als Theorie der Gärtnerei“ verdanken, mit neuen Versuchsergebnissen an die Öffentlich keit getreten. „Über das Treiben ruhender Pflanzen mit Rauch“ hat er seine kleine Schrift betitelt, die im Verlag von Alfred Holder, k. k. Hofbuchhändler in Wien, er schienen ist. Wir haben an unserer Versuchsstation noch nicht Ge legenheit nehmen können, das neue Verfahren auf seine Eignung für die Praxis nachzuprüfen. Wenn ich trotzdem die gärt nerische Praxis auf dasselbe heute schon und gerade rechtzeitig vor Beginn einer neuen Treibperiode aufmerksam mache, so geschieht dies, weil ich der Überzeugung bin, auf Grund auf merksamen Studiums der lesenswerten mit Abbildungen ver sehenen Schrift, daß das Rauchverfahren ähnlich sichere und günstige Ergebnisse in der Fliedertreiberei geben dürfte, als die Warm Wasserbehandlung, in seiner Anwendungsmöglichkeit für die Praxis aber noch einfacher und billiger ist als diese. Professor M o 1 i s c h hat seine Untersuchungen vorerst mit abgeschnittenen Zweigen vorgenommen, es ist aber wohl nicht zu bezweifeln, daß sich die Methode ohne weiteres auf die bewurzelte Treibpflanze übertragen läßt. Er schreibt darüber: „Wenn man Zweige verschiedener Gehölze zur Zeit ihrer Nach ruhe in einen abgeschlossenen Raum bringt, der mit Rauch gefüllt wurde, darin 24 bis 48 Stunden beläßt und dann im Warmhause am Lichte weiter kultiviert, so treiben die „ge räucherten“ Zweige oft um ein bis drei Wochen früher aus als die ungeräucherten Kontrollzweige. Diese neue Treibmethode ergab gute positive Resultate bei ST)ringa vulgaris, Rhus t^phina, Forsythia, Cor^lus avellana, Aesculus hippocastanum, Cornus sanguinea, Spiraea u. a. Es macht keinen wesentlichen Unterschied, ob man sich des Rauches aus Papier, Sägespänen oder Tabak bedient. Bei Versuchen im kleinen, unter Glasglocken, empfiehlt sich Papier- oder Tabakrauch, bei Versuchen' in größerem Maß stabe, z. B. für Raucherfüllung eines Kastens oder eines kleinen Gewächshauses, eignet sich vortrefflich Rauch aus Säge spänen.“ „Die Pflanzen verbleiben in dem Rauchraume gewöhnlich ■ 24 Stunden oder es wurde nach den ersten 24 Stunden die Rauchentwicklung noch einmal wiederholt, worauf die Ge wächse nochmals 24 Stunden in der Rauchluft, also im ganzen 48 Stunden, verblieben. Die Räucherung erfolgte in allen Fällen bei Zimmertemperatur. Nachher wurden die Pflanzen aus dem Rauchraume ge nommen, eine Stunde an die frische Luft ins Freie gebracht und dann im feuchten Warmhause im Lichte bei einer Temperatur von etwa 15 bis 20 0 C aufgestellt. Hier trat das Resultat, obwohl das Endergebnis wegen der relativ niederen Tempera tur länger auf sich warten ließ, immer am klarsten hervor. Treibt man die Pflanzen aber im finsteren, hochtemperierten Raume (22 bis 27 0 C), so ist der Unterschied zwischen den Rauch- und Kontrollzweigen weniger deutlich, weil die hohe Temperatur und die Finsternis das Treiben gleichfalls be günstigen und den Treibeffekt, der auf Rechnung des Rauches zu stellen ist, einigermaßen maskieren.“ „Als Rauchentwickler empfehle ich als bequem beschaff bares und fast kostenloses Material Sägespäne. Diese werden in einem kleinen Kohlenöfchen auf etwas zusammengeknittertes Zeitungspapier in genügender Menge gestreut und dann ent zündet. Die Handhabung ist also eine ganz ähnliche, wie sie beim Räuchern der Gewächshäuser mit Tabakrauch üblich ist, wenn man in einem Rosen- oder Pelargonienhaus die Blatt läuse vertilgen will. Der Ofen muß knapp neben der Tür stehen, damit der Arbeiter, sobald er die Sägespäne entzündet hat und die Rauchentwicklung einsetzt, sich rasch außerhalb des Rauchraumes aufstellen und von hier aus bei mäßigem