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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw. Nr. 43 auf einigen Strecken ist geradezu eine Mißernte zu verzeichnen. Im Westland wird der Stand der Trauben gut genannt, mit Ausnahme der Naturtrauben, die mißglückt sind. In einem großen Teile von Limburg ist der Stand schlecht, in Zandeweer und Umgegend gut bis sehr gut, im übrigen ist er ziemlich gut oder gut. (Bericht des Kaiserl. Generalkonsulats in Amsterdam.) Teilweise Beschlagnahme von Weißkohl. Zur Winterversorgung des Heeres und. der Bevölkerung sind große Mengen von Sauerkraut und von Dörrgemüse nötig. Der starke Einkauf von Weißkohl seitens der Gemeinden wie der Einzelhaushalte hat eine solche Steigerung der Preise herbeigeführt, daß die Sauerkraut- und Dörr- gemüse-Industrie nicht mehr kaufen kann, ohne daß eine unerträgliche Verteuerung der Erzeugnisse eintreten müßte. ■ Da mit einer Höchstpreisfestsetzung dagegen nicht anzukämpfen ist, hat der Stellvertreter des Reichskanzlers deshalb auf Antrag des Präsi denten des Kriegsernährungsamtes durch eine Verordnung über den Ab satz von Weißkohl der Reichsstelle für Gemüse und Obst das Recht ge geben, zu bestimmen, daß in bestimmten örtlich abgegrenzten Bezirken der Absatz von Weißkohl ohne Rücksicht darauf, ob darüber bereits Verträge geschlossen sind, nur an sie oder ihre Kommissionäre zulässig sei. Nötigenfalls soll sie auch den Weißkohl enteignen können. Aus genommen ist nur der Absatz an Verbraucher innerhalb des gesperrten Gebietes, sofern nicht mehr als 1 0 Kilogramm an den gleichen Verbraucher abgesetzt werden. Die Kommissionäre sind angewiesen, alle ihnen ange botenen brauchbaren Kohlmengen abzunehmen. Die Preise, die die Kommissionäre höchstens zu zahlen berechtigt sind, sind nach Vor schlägen örtlicher Kommissionen bestimmt. Falls es ein Besitzer von Weißkohl zur Enteignung kommen lassen sollte, muß der Enteignungs preis unter jenem Preis festgesetzt werden; beim Kleinverkauf an den Verbraucher darf dieser Preis nicht überschritten werden. Bedingungen der Ausfuhrbewilligung für Kohl in den Niederlanden. Der Nederlandsche Staatscourant Nr. 234 vom 5. Oktober 1916 enthält drei Verordnungen des Landwirtschaftsministers vom gleichen Tage. Durch die erste wird die Verfügung vom 12. September 1916, be treffend Weißkohl, aufgehoben. Ferner wird bestimmt, daß zu den Bedingungen der Verfügung vom 12. August 1916 folgende Gemüse ausgeführt werden dürfen: Weißkohl (mit Ausnahme von dänischem Weißkohl), Rotkohl (mit Ausnahme von rotem Dauerkohl), Savoyerkohl, Braunkohl und Zwiebeln. Schließlich erhält Artikel 3 der Verfügung vom 12. August 1916 folgende Fassung: Der Ausführer ist verpflichtet, für jeden Posten, den er mit Ausfuhr bewilligung auszuführen wünscht, eine bestimmte Menge einer näher an zugebenden Sorte zur Verfügung zu stellen oder zu halten, je nachdem solches bestimmt wird. Dieser Anteil muß von erster Güte sein (soweit Einmachegemüse in Betracht kommen, zum Einmachen geeignet). Die Lieferung muß gemäß den von der Staatskommission zu erlassenden Vor schriften erfolgen und von der Gemüsezentrale gebilligt werden. Zur Ausführung dieser Verfügung hat der Minister folgende An weisung erlassen: 1. Ausführer von Weißkohl sind verpflichtet, für je 100 kg, wofür sie Ausfuhrbewilligung beantragen, 20 kg Weißkohl zum Preise von I % Cent für 1 kg dem inländischen Verbrauche zur Verfügung zu stellen. 2. Ausführer von Rotkohl haben für je 100 kg 60 kg Rotkohl zu 4 Cent für 1 kg zu liefern. 3. Ausführer von gelbem Savoyerkohl müssen 30 kg gelben Savoyerkohl zu 3 Cent liefern. 4. Ausführer von 'grünem Savoyerkoh! müssen 10 kg grünen Savoyerkohl zu 3 Cent liefern. Alle zu liefernden Kohlsorten müssen am Langendyk oder in „de Streek" in der Provinz Nordholland gezogen sein. Schließlich hat der Minister verfügt, daß zu den Bedingungen seiner Verfügung vom 28. Juni 1916 auch Rosenkohl ausgeführt werden darf. Von den Zufuhren zu den Auktionen braucht bis auf weiteres nichts für das Inland verkauft zu werden. (Bericht des Kaiserl. Generalkonsulats in Amsterdam vom 6. Oktober 1916.) Bedingungen der Ausfuhrbewilligung für Gemüsesämereien in den Niederlanden. Der Nederlandsche Staatscourant Nr. 235 vom 6. Oktober 1916 enthält zwei Verfügungen des Landwirtschaftsministers vom gleichen Tage. Die erste Verfügung bestimmt: I. Ausführern von Gartensämereien, die bei der staatlichen Auf sichtskommission über die Vereinigung „Saatzentrale“ eingetragen sind, kann Erlaubnis erteilt werden zur Ausfuhr von: I. bestimmten , Posten Blumenkohlsaat, Kopfkohlsaat und anderen Saaten von als Gemüse gezogenen Kohlsorten; 2. bestimmten Posten Saat von weißen Rüben, sofern für je 100 kg, die ausgeführt werden sollen, mindestens 20 kg gute keimkräftige Saat von in Holland gebräuchlichen Sorten für den Verkauf im Inland zurückgestellt werden; 3. bestimmte Posten Kohlrübensaat, sofern für je 1 00 kg auszuführende Saat mindestens 20 kg gute keimkräftige Saat von der Sorte englische gelbe Kohlrüben für den Verkauf im Inland zurückgestellt I werden. II. Die Ausführer müssen die von der Saatzentrale verlangten Sicher heiten für die Erfüllung ihrer Verpflichtung stellen. III. Für Saatposten, deren Herkunft und Nämlichkeit nicht feststeht, wird keine Ausfuhrbewilligung erteilt. Die zweite Verfügung bestimmt: Ausführern von Gartensämereien, die bei der staatlichen Aufsichts kommission über die Vereinigung „Saatzentrale“ eingetragen sind, kann Erlaubnis zur Ausfuhr bestimmter Posten runder Spinatsaat erteilt werden unter der Bedingung, daß für 300 kg auszuführende runde Spinatsaat 100 kg spitze Spinatsaat mit einer Keimkraft von mindestens 70 % und einer Reinheit von mindestens 88 % der Vereinigung „Saatzentrale“ zum Preise von 50 Gulden für 100 kg zur Verfügung gestellt werden; die Ab lieferung hat an einem von der Vereinigung zu bestimmenden Zeitpunkt und in der von ihr zu bestimmenden Weise zu geschehen. (Bericht des Kaiserl. Generalkonsulats in Amsterdam.) Obst- und Gemüseeinfuhr aus dem im Osten besetzten Gebiet. Der Oberbefehlshaber Ost hat vor kurzem die Ausfuhr von frischem Obst nach Deutschland unterbrochen, um die nötigen Mengen an Marme lade und Backobst für den Heeresbedarf zu sichern. Der Bedarf wird jedoch in einiger Zeit gedeckt sein. Die Reichsstelle für Gemüse und Obst hat jetzt mit der Verwaltung Ober-Ost ein Abkommen getroffen, wonach der gesamte Überschuß an Gemüse und Obst aus den besetzten Gebieten in das Deutsche Reich eingeführt werden soll. Zufuhren an frischem Gemüse finden schon jetzt dauernd in großen Mengen statt; nach dem 1. November 1916 ist auch die Zufuhr von Obst in sichere Aussicht gestellt, so daß zu hoffen ist, daß dadurch der Knappheit in unserem Lande etwas abgeholfen wird. Ausfuhr von Hülsenfrüchte- und Gemüse- (auch Küchen kräuter-) Samen. Die im Dezember v. Js. den Zollstellen erteilte Ermächtigung, nach Österreich-Ungarn und den besetzten Gebieten gewisse Gemüsesamen zur Ausfuhr ohne besondere Bewilligung zuzulassen, ist unterm 4. Oktober 1916 vom Reichskommissar für Aus- und Einfuhrbewilligung aufgehoben worden. Künftig ist also in jedem Falle Ausfuhrbewilligung für Hülsen früchte- und Gemüse- (auch Küchenkräuter-) Samen erforderlich. (Z. L.) Außer bei dem Amtsgericht empfiehlt sich auch die Anmeldung beim Gärtnerischen Gläubiger-Schutzverband Hamburg I, . Woltmann straße 7/9. Celle. Das Konkursverfahren über das Vermögen der Firma J. L. Schiebler & Sohn ist auf deren Antrag unter Zustimmung der Konkurs gläubiger eingestellt. Zöblitz, Erzgeb. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Gärtnereibesitzers Oswald Hermann Quint wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. □ □ □ Inhalt. □ □ □ Seite 114 Verzeichnis von freiwilligen Beiträgen 505 Gedenkblatt für Mitglieder und deren Angehörige 505 Das Eiserne Kreuz 505 Zur Maiblumenfrage. Von J oh annes Struck 506 Zur Einführung der Reismelde als Gemüsepflanze und Körnerfrucht 506 Verzeichnis der auf Reblaus untersuchten Gärtnereien 507 Kleine Chronik 511 Verbandsnachrichten 511 Personalnachrichten 513 Kleine Mitteilungen 513 Handelsnachrichten, Konkurse , . 514 Gruppe Hameln und Umgegend. Hauptversammlung am Sonntag, den 5. November 1916, nach mittags 3% Uhr in Hameln, Schapers Hotel, am Hauptbahnhof. Tagesordnung: 1. Eingänge und Mitteilungen. 2. Förderung und Hebung des Obstbaues, verbunden mit Ausstellung von Obst. 3. Aus sprache über Lehrlingsausbildung und bevorstehende Lehrlingsprüfung. 4. Vorstandswahl. 5. Fragekasten und Verschiedenes. Zu dieser Haupt versammlung sind alle Kollegen wegen der wichtigen Tagesordnung dringend eingeladen. Wer Obst zur Verfügung hat, wird gebeten, solches zum Ausstellen mitzubringen-. Ernst Ritter, Schriftführer. Gruppe Oberlausitz. Versammlung in Löbau am 5. November, nachmittags 3 Uhr, Gast wirtschaft Reichsadler. Tagesordnung: Eingänge. Bestimmungen zur Lehrlingsprüfung im Königreich Sachsen. Warenumsatzsteuer. Ge meinsame Bezüge. Verschiedenes. Um recht zahlreichen Besuch bittet der Obmann: Ernst Müller.