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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw. Nr. 42 für Zwecke der Volkswirtschaft und Volksernährung betraut und um Ab gabe von Gutachten ersucht worden. Außerordentlich zahlreich waren wieder von den Militärbehörden Gesuche um Zurückstellung oder Beurlau bung zur Aussprache eingegangen, die vom Ausschuß den festgestellten Verhältnissen entsprechend begutachtet worden sind. Über die Jahres rechnung für 1915 berichtete von den beiden Rechnungsprüfern Herr Gärtnereibesitzer M. Berthold- Dresden. Rechnung wie Kasse des Ausschusses waren richtig befunden worden. Die Jahresrechnung wurde deshalb richtiggesprochen und der Rechnungsführer entlastet. Darauf wurde der Voranschlag für 1917 beraten und nach Vornahme einiger kleiner Änderungen genehmigt. Aus dem sich daran anschließenden Bericht des Vorsitzenden über den derzeitigen Stand der Angelegenheit der Gärtnerlehrlingsprüfung entnahmen wir, daß vom Ausschuß für Gartenbau zunächst eine freiwillige Prüfung für Gärtnerlehrlinge im Königreich Sachsen eingeführt ist. Sämtlichen sächsischen Verbandsgruppen und Gartenbauvereinigungen ist ein Heft zugegangen, das die Lehrlings- und Prüfungsordnung, sowie die nötigen Formulare mit probeweiser Aus füllung enthält. Gleichzeitig ist jede einzelne dieser Vereinigungen vom Ausschuß ersucht worden, sich mit den für ihren Bezirk im Anschreiben bekanntgegebenen Schwestervereinigungen unverzüglich in, Verbindung zu setzen und gemeinschaftlich mit ihnen je 3 Mitglieder und 3 Stellvertreter für den in jedem der 6 Wahlkreise zu bildenden Prüfungsausschuß zu wählen und die Namen der gewählten Herren dem Ausschuß bekanntzu geben. Diese freiwillige Prüfung ist eingeführt worden, weil eine Pflicht prüfung zurzeit ohne ein besonderes Gesetz nicht durchführbar gewesen ist. Nach wie vor erstrebe der Ausschuß jedoch die Pflichtprüfung. In zwischen sei aber dringend zu wünschen, daß möglichst jeder Lehrherr im Gartenbau seine Lehrlinge der freiwilligen Prüfung zuführe. Das vor erwähnte Heft wie die Formulare sind vom Ausschuß zum Selbstkosten preis zu beziehen. Zu verschiedenen, vom Kgl. Ministerium zur Begut achtung übersandten Eingängen fand eine längere Aussprache statt; von den eingegangenen Drucksachen wurde Kenntnis genommen und dann noch über einige andere Gegenstände beraten. Reichsverband für den Deutschen Gartenbau Mitteilungen des Nachrichtenamts. Fürsorge-Ausschuß und Stellennachweis für kriegs beschädigte Gärtner. Berlin, Invalidenstraße 42. Gegründet vom Reichsverband für den Deutschen Gartenbau. Der Fürsorge-Ausschuß steht allen kriegsbeschädigten Gärtnern un entgeltlich mit Rat und Tat zur Seite. Gewählte Verrauensmänner üben im Reiche das Amt als Berufsberater aus und suchen in Verbindung mit der Fürsorgestelle neue Möglichkeiten zur Unterbringung Kriegsbeschädigter zu schaffen. E!UUIUUUUUIUIIUTUUUUUUUUIIULUUUUUUUUUIUUIUIUUIUUUUIIUUUUUUIUTUIIUIUIIIIIIUUUIIE E: [ N2 Personalnachrichten IW1 [2 = Nachruf. Gestorben ist der frühere Handelsgärtner, Rentier Wilhelm Blaser in Namslau, im Alter von 65 Jahren. Er war einer von den wenigen, die im östlichen Schlesien an der russischen Grenze in den 70er und 80er Jahren des vorigen Jahrhunderts auf unwirtlichem Boden gärtnerisch bahnbrechend vorgingen. Er war auch der erste, der in der gätizen Gegend das Verbandsinteresse aufnahm und die Gruppe an der recHten Oderseite erweitern half. D&hk seiner Mühe. Für die Gruppe Oberschlesien: Janorschke, Obmann. Nachruf. Nach längerer Krankheit starb im Alter von 65 Jahren am 14. Oktober unser treues Mitglied der Gärtnereibesitzer Wilhelm Blaser in Namslau. Wir verlieren in ihm ein sehr eifriges Mitglied mit offenem und biederem Charakter. Ehre seinem Andenken. Für die Gruppe Kreuzburg und Umgegend: W. Berger. Nachruf. Den Heldentod fürs Vaterland starb am 12. August 1916 in den schweren Kämpfen unser lieber Kollege, der Gärtnereibesitzer, Unteroffizier Hermann Schürmann aus Hilden (Rhl.), Inhaber des Eisernen Kreuzes und der Friedrich-August-Medaille im Alter von 35 Jahren. Wir werden sein Andenken stets in Ehren halten. Gruppe Düsseldorf und Umgegend. Am 3. Oktober starb zu Meerane unser langjähriges Mitglied, der Gärtnereibesitzer Johann Handrick. Dem Obergärtner Weiße in Quedlinburg wurde das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, dem Obergärtner Toepke ebenda das All gemeine Ehrenzeichen •verliehen. ElllllllllllllIIIlE : —""""" EllllllllllllllIlE | #a | | Kleine Mitteilungen | | «e- | ÜIIIIIIIIIHIIIIIIIIIÜ —..J FilIIIIIIE Die Gewinnung des Rosenöls in Bulgarien. Eines der wichtigsten Erzeugnisse Bulgariens ist das Rosenöl. In Bulgarien ist die Rose nicht eine Zierpflanze, sondern eine Nutzpflanze, und die Gewinnung des Rosenöls ist wirtschaftlich von so großer Be deutung, daß man in Bulgarien schon mehrfach an die Einführung eines Monopols hierfür dachte. Mit den Gewinnungsarten des Rosenöls in Bulgarien beschäftigt sich Dr. P. Martell im „Export“. Es bestehen bereits einige wenige Großbetriebe mit modernen Einrichtungen, meist aber sind es Kleinbetriebe, deren Anlagen technisch nicht gerade auf der Höhe der Zeit stehen. Hier könnte späterhin die deutsche Industrie durch Lieferung geeigneter Apparate sich verdient machen, diese Kleinbetriebe lebensfähig zu erhalten. Das Pflücken der Rosenblätter erfolgt meist am frühen Morgen, da der Duft dann am stärksten ist. Die Destillation der Blätter muß bald nach dem Pflücken vorgenommen werden, da der Wohlgeruch der Blätter zu schnell verloren geht. Bei den Kleinbetrieben, den Rosenbauern, geschieht dies folgendermaßen: In einem geräumigen Schuppen, dessen eine Längsseite stets offen ist, befinden sich mehrere 30—40 cm hohe Lehm- oder Ziegelöfen, von denen jeder einen Kessel trägt. Die Zahl dieser kleinen Ziegelöfen schwankt je nach Umfang des Betriebes zwischen 5 bis 15. Zur Feuerung benutzt man Holzscheite. Einfach wie die Feueranlagen sind auch die Kessel, die in ihrer heutigen Form schon 160 Jahre alt sind. Diese Kessel fassen ungefähr 120 Liter und stehen in Verbindung mit einem Kühlrohr, das durch einen Holz bottich geht, der mit fließendem Wasser gespeist wird. Unter das Rohr ende stellt man eine in einer Vertiefung stehende Flasche, die das Destillat auffängt. Diese Flaschen haben einen Fassungsraum von fünf Litern. Der Kessel wird nun mit Rosenblättern und Wasser gefüllt, mit Lehm abgedichtet und geheizt. Der Dampf geht durch das Kühlrohr und tropft als Rosenwasser in die Flasche. So werden die ersten zwei bis drei Flaschen Rosenwasser gewonnen. Ist dies geschehen, dann wird der Kessel geöffnet und der Inhalt durch ein Korbgeflecht gesiebt; die Rosenblätter werden fortgeworfen, das Kesselwasser aber zu neuer Destil lation verwendet. Dieses Verfahren wiederholt man so oft, bis etwa 30 Flaschen Rosenwasser gewonnen sind. Dann wird zur eigentlichen Ölgewinnung geschritten. Der Kessel wird auf das sorgfältigste gereinigt und mit 40 Liter Rosenwasser ohne jede Blätterbeimischung beschickt und alles sorgfältigst gedichtet, um Ölverluste zu vermeiden. Hat sich nun das Glasgefäß gefüllt, so wird es kühl gestellt, wobei sich das kost bare Öl im Flaschenhälse ansammelt. Das Abschöpfen des Öls ist etwas schwierig und erfordert eine gewisse Geschicklichkeit. Man bedient sich hierzu eines kleinen trichterförmigen Löffels, der an seinem unteren Ende eine einzige Öffnung besitzt. Dieser Löffel wird in die Ölschicht getaucht und, nachdem er sich mit Öl gefüllt hat, schnell herausgezogen. Das so gewonnene öl gießt man in eine besondere Flasche. Das Verfahren wiederholt man, bis die ganze Ölschicht abgeschöpft ist. Der größte Abnehmer für Rosenöl war lange Zeit Frankreich, seit 1911 steht jedoch Deutschland auch hier an erster Stelle. In dem genannten Jahre bezog Deutschland für 2 723 000 Franken Rosenöl aus Bulgarien. Es ist menschlich verständlich, aber sehr bedauerlich, daß trotz des eifrigsten Bemühens der bulgarischen Regierung Rosenöl auch verfälscht wird. Zur Fälschung wird ausschließlich Geraniumöl benutzt, das dem echten Rosen öl beigemischt wird. Da es nun vorkommt, daß nicht nur der Erzeuger, sondern auch der Händler das Rosenöl fälscht, so können durch die doppelte Fälschung Fälle eintreten, in denen sich die Beimischung von Geraniumöl bis auf 30 % steigert. Die bulgarische Regierung hat alles versucht, den Fälschern das Handwerk zu legen. Im Jahre 1906 erschien ein bulgarisches Gesetz, das eine besondere Beaufsichtigung der Destil lation beabsichtigte, die sich jedoch als undurchführbar erwies, da die Zahl der Kleinbetriebe zu groß ist. II 7iiiihiiiiiiiiniiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiniiiiiiiiniiiiniiiii^ II ~~ ( =€ Handelsnachrichten E ( ti ii ii 1 1 ■ 1 ■' ' Bekanntmachung, betreffend die Fristen des Wechsel- und Scheckrechts für Elsaß-Lothringen. Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Er mächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 im Anschluß an die Bekanntmachung vom 13. Juli 1916 folgende Verordnung erlassen: Die Fristen für die Vornahme einer Handlung, deren es zur Aus übung oder Erhaltung des Wechselrechts oder des Regreßrechts aus dem Scheck bedarf, werden, soweit sie nicht am 31. Juli 1914 abgelaufen waren, für die in Elsaß-Lothringen zahlbaren Wechsel oder Schecks in der Weise verlängert, daß sie mit dem 31. Januar 1917 ablaufen, sofern sich nicht aus anderen Vorschriften ein späterer Ablauf ergibt. Diese Vorschrift findet keine Anwendung auf die Frist, innerhalb deren nach den gesetzlichen Vorschriften der Regreßpflichtige von der Nichtzahlung des Wechsels oder Schecks zu benachrichtigen ist.