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Tatsächlich darf für je 100 kg nicht mehr bezahlt werden als: 20,58 X 1,48 M. = 30,45 M. zuzüglich 1 X 50 Pf. = —,50 M. zusammen 30,95 M. so daß der Preis für 4900 kg sich höchstens auf 30,95 X 49 = 1516,55 M. stellen darf. Da es sich bei diesen falschen Auffassungen wohl in der Mehr zahl der Fälle um absichtliche Umgehungen der Höchstpreise handelt, so werden in Zukunft die staatlichen Behörden gegen derartige Überschreitungen auf das allerstrengste vorgehen. Welche Kohlensorte ist heute die vorteilhafteste? Diese Frage, die auch ganz besonders in den jetzigen Zeitläuften für Handelsgärtner große Bedeutung besitzt, hat durch Versuche, die an der feuerungstechnischen Abteilung der Berliner Versuchsbrauerei durch Professor Haack und Ingenieur Schirmer unternommen wurden, eine gewisse Klärung erfahren. Das Ergebnis darf natürlich von Gärt nern nicht verallgemeinert werden, denn es sprechen da doch allerlei Um stände mit, wie Beschaffenheit der Heizanlage an und für sich, die vor handenen Kesselsysteme usw., aber es wäre den Gärtnern doch nahezu legen, ehe sie jährlich ihren Bedarf an Heizstoff decken, sich doch ver gleichsweise den Heizwert und Wärmepreis verschiedener Kohlensorten bestimmen zu lassen. Manche Ersparnis könnte dadurch erzielt werden. Zu Versuchen wurden zwei Sorten Steinkohle und Ilse-Briketts ver wendet, mit denen an zwei Tagen zwei ältere Kornwall-Kessel geheizt wurden. Es wurde nun festgestellt, daß sich der Wärme- und Dampf preis beim Verfeuern der Ilse-Briketts weitaus günstiger stellte als beim Ver feuern der Steinkohle. Der Wärmepreis der Steinkohle war 51,8 und 57,0 Pfennige, der der Braunkohle nur 35,7 Pfennige; der Heizwert der beiden Steinkohlensorten war ein so geringer, wie er nur bei einer sehr minderwertigen Ware gefunden wird. Daher kosteten auch 1 00 kg Dampf durch Steinkohle erzeugt 45,5 und sogar 52,8 Pf., während die gleiche, durch Braunkohle erzeugte Dampfmenge nur 31,6 Pf. ausmachte. Die Braunkohle war also in diesem Falle um 67 % vorteilhafter als die schlechtere und noch 44 % besser als die im Werte etwas höher stehende Steinkohle. Dauernd besteht dieses Verhältnis natürlich nicht, da so wohl der Preis wie die Güte der Kohlen sehr verschieden ist. Zeichnet die fünfte Krieasnnleihe | Die Herbstbörsen des Rheinischen Provinzialverbandes. Der Rheinische Provinzialverband hat für diesen Herbst zwei große Herbstbörsen angesetzt, von denen die XXL am 27. September in Köln im Fränkischen Hof stattfindet, während die zweite am 4. Oktober in Essen im Restaurant Felsenkeller auf der Rellinghausenerstraße abgehalten wird. Auf beiden Börsen sollen Pflanzen, Blumen, Schnittgrün, Baum schulerzeugnisse und Bedarfsartikel für Gärtnerei und Binderei zum Angebot kommen. Da auf den letzten Börsen der Geschäftsgang ein recht günstiger war, gut gepflegte, gangbare Ware glatt geräumt wurde und auch die industriellen Firmen auf ihre Rechnung kamen, so kann w’ohl ohne weiteres angenommen werden, daß auch die nächsten Börsen eine reiche Beschickung in den verschiedensten Erzeugnissen der Gärtnerei aufzuweisen haben werden. Eine rege Beteiligung kann allen jenen, die ihre Pflanzenbestände oder sonstigen Erzeugnisse schnell und sicher ab setzen wollen, nur angeraten werden. Über alles, was mit den Börsen zusammenhängt, gibt der Leiter derselben, E. Lückerath sen. in Wiesdorf bei Köln, an den alle diesbezüglichen Anfragen und Anmel dungen zu richten sind, jederzeit gern Auskunft. Für die Wintermonate sind noch vier kleinere Börsen im Frän kischen Hof zu Köln vorgesehen. Dieselben sollen stattfinden am 15. November und 13. Dezember 1916, sowie am 17. Januar und 19. Februar 1917. Förderung der Gartenkunst beim Wiederaufbau Ostpreußens. Stadtgärtner Schirrmacher - Insterburg hatte seinerzeit beim Oberpräsidium Vorschläge zur Errichtung einer Zentralstelle für Garten kultur in Ostpreußen unterbreitet, die inzwischen geprüft worden sind. Der Genannte hat sodann einige Pläne von Wiederaufbauanlagen begut achtet. Diese ließen erkennen, daß die Gartenstadtbewegung in Ost preussen günstige Fortschritte macht. Von den zerstörten Städten haben Allenstein, Gerdauen und Tapiau im neuen Stadtplan ein größeres Garten viertel vorgesehen. Ähnliche Gartenstadtviertel sind auch in Lyck und Orteisburg und in anderen Städten geplant. Nunmehr hat die Deutsche Gesellschaft für Gartenkunst dem Oberpräsidenten der Provinz Ost preußen den Gartendirektor Ludwig Lesser aus Berlin als beraten den Gartenarchitekten für den gesamten Wiederaufbau in Ostpreußen in Vorschlag gebracht. Der Genannte erhielt jetzt durch den Oberpräsiden ten die neuaufgestellten Bebauungspläne einiger Ostpreußenstädte zur Begutachtung über die darin vorgesehenen öffentlichen Grünanlagen. Ein Nationalschutzpark in der Schweiz. Um den der Schweiz eigenen Tier- und Pflanzenarten einen Platz für ungehemmte, von allen menschlichen Eingriffen ungestörte Entwicklungs möglichkeiten zu geben, wurde in der Schweiz der erste Nationalschutz park gegründet. Dieser Park, im Val Cluoza in Graubünden gelegen, bedeckt nach einer Schilderung in der „Naturw. Wochenschrift“ ein Gebiet in der Ausdehnung von ungefähr 20 Geviertkilometer, das vor läufig auf die Dauer von 99 Jahren gepachtet wurde. Da auf diesem ganzen Gebiet jeder sportliche oder der natürlichen Nutznießung dienende Eingriff verboten ist, da hier das Leben der Fiere und Pflanzen weder durch landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Betriebe, noch durch Fischerei oder Jagd irgendwelcher Art von außen beeinflußt wird, sind die Tiere und Pflanzen ohne jede Rücksicht auf Nutzen oder Schaden einer völlig freien Entwicklung überlassen. Ein längeres Bestehen dieses Naturschutzparkes verspricht eine Menge neuer Erfahrungen, deren An wendung auch den praktischen Betrieben auf dem Lande von großem Vorteil gereichen kann. Anzeigepflicht für Hülsenfrüchte. Alle Gärtner, die Hülsenfrüchte, wie Erbsen, Bohnen oder Linsen anbauen, seien nochmals darauf aufmerksam gemacht, daß sie verpflichtet sind, Erntemengen von mindestens 25 kg der Ortsbehörde anzuzeigen. Das hat zu geschehen auf Grund einer Bekanntmachung des Reichs kanzlers vom 26. August des vorigen Jahres. Gleichfalls ist, wer am 1. Oktober Hülsenfrüchte in Gewahrsam hat, gehalten, die Mengen, so weit sie bis zum 1. Oktober noch nicht angezeigt worden sind, bis zum 5. Oktober anzugeben. Befinden sich solche Mengen am 1. Oktober unterwegs, so ist die Anzeige unverzüglich nach dem Empfang vom Empfänger zu erstatten. Förderung des Feldgemüsebaues. Auf Anregung der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft soll in Zukunft dem Unterricht über Feldgemüsebau an den landwirtschaftlichen Winterschulen eine möglichst weitgehende Berücksichtigung zuteil werden. Der Minister für Landwirtschaft hat die Landwirtschaftskammern ersucht, darauf hinzuwirken, daß der Feldgemüsebau in den Lehrplänen der land wirtschaftlichen Winterschulen, soweit dies noch nicht geschehen ist, be sonders in den Gegenden mit starkem Gemüsebau, nach Möglichkeit zu berücksichtigen ist. Nutzbarmachung von Ödländereien. Nach einer Zusammenstellung im Reichsarbeitsblatt waren bereits bis April 1915 über 100 Genossenschaften zwecks Umwandlung von Ödländereien in anbaufähiges Gebiet gebildet, die etwa 65 000 Hektar umfaßten. Weitere 120 000 Hektar waren zur Nutzbarmachung in Aus sicht genommen. Hierfür sollen besonders die Kriegsgefangenen heran gezogen werden. In Württemberg ist ähnlich wie in Preußen die Bildung von Zwangsgenossenschaften durch ein Moorgenossenschaftsgesetz staat lich angebahnt worden. Auch in Bayern werden Staatsmittel zur Aus nutzung von Ländereien durch Ent- und Bewässerung angefordert. Wer verheiratetes, männliches Arbeits personal beschäftigen kann, soll das tun. Wer mit Kindern gesegnete Familienväter bevorzugt, erwirbt sich ein Verdienst um Volk und Vater land. Sicherstellung der Zukunft des Vater landes bedingt wachsende Menschenzahl. Große Herbst-Pflanzenbörse in Bielefeld. Die Gruppe Westfalen-Ost unseres Verbandes hält am 1 7. Sep tember in Bielefeld im Katholischen Vereinshaus eine Herbstbörse ab, mit der eine Neuheitenschau verbunden ist. Es liegt im Interesse der dortigen Handelsgärtner, das Unternehmen durch Beschickung mit Pflanzen, Blumen und Baumschulartikeln nach Kräften zu unterstützen, auch alle Bedarfsartikel für Gärtnerei und Binderei sind zugelassen. Samenpreise. Nach einer Bekanntmachung der Rohmaterialstelle des Ministeriums für Landwirtschaft, Domänen und Forsten vom 4. September 1916 steht auf Grund einer Übereinkunft zwischen Landwirtschaft und Handel die Regelung der Preise für Klee- und Grassamen sowie für Futterrüben und Futterkräuter in baldiger Aussicht. Voraussichtlich können gegen Mitte dieses Monats die vereinbarten Preise veröffentlicht werden. (Z. L.) luiuiHiiiuiiiiiiHHiiiiuiiiiuiiiuiinHiiiiiiiiniiiiiiiiiiiiiiiiiiiniuinuiiiiiiiiiiiiiiHiiiiiiiniiiniiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiniiiiiiiiwuiiiiHiiiiuii^ Aus Feldpostbriefen. llllllllllllllOIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIHIIIIIliillllllllllllllllllllllUIIO lllllllllllllllllllllllllllll lllllllllllllllllllllllllllll Über belgische Friedhöfe. Binche, den 20. August 1916. Soeben zurückgekehrt von der Instandsetzung eines ziemlich ver gessenen Grabes eines gefallenen Kameraden will ich den Verbands kollegen einiges über belgische Friedhöfe berichten, und zwar hauptsäch lich, was die Schmückung der Gräber anbelangt. Die Gärtner in Belgien machen dabei keine so guten Geschäfte wie bei uns in Deutschland, dafür kommt die Steinindustrie besser weg. Auf fallend ist es, daß schon bei einem Begräbnis Kränze von Naturblumen