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Eigentum und Zeitschrift des Verbautes der Handelsgärtner Deutschlands. Zeitschrift des Ausschusses für Gartenbau beim Landeskulturrat für das Königreich Sachsen, des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen, der Vereinigung deutscher Nelkenzüchter, herausgegeben unter Mitwirkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Auslandes. Verkündungsblatt der Gärtnerei-Berufsgenossenschaft, Sitz Cassel. Das „Handelsblatt für den deutschen Gartenbau“ usw. erscheint am Sonnabend jeder Woche. Bezugspreis für Nicht-Verbandsmitglieder in Deutschland und Oesterreich-Ungam für den Jahrgang 10 Mk,, für das übrige Ausland 12 Mk., für Verbands-Mitglieder kostenlos. Verantwortlich: Generalsekretär F. Johs. Beckmann, Neukölln-Berlin. Schriftleitung: Johannes Flechtner, Neukölln-Berlin. Verlag: Verband der Handelsgärtner Deutschlands, eingetragen auf Seite 179, Band IV des Genossenschaftsregisters des KönigL Amtsgerichts zu Leipzig. Postscheckkonto Berlin 2986. — Fernsprecher Amt Neukölln 1123. HJJIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIE =nsmsunam== Die verehrlichen Mitglieder des Verbandes werden dringend gebeten, bei Auf gabe von Inseraten ihr eigenes Organ zu berücksichtigen und beim Bezug von im Handelsblatt angebotenen Artikeln sich auf das Handelsblatt zu beziehen. rniiiüüiiiiiiiiiüü ===masnuemou== Siiiliiiiiit Wir nähern uns den Herbstmonaten. Es ist das eigene Interesse und die Pflicht eines Jeden, rechtzeitig Vorsorge für den Schutz der blühenden Freiland pflanzen zu treffen, um deren Blütezeit solange wie möglich in die Herbst monate hinein zu verlängern. Eine Blumenknappheit wie die des vorigen Herbstes darf nicht wieder eintreten, frühe Fröste dürfen uns nicht wieder überraschen. 108. Verzeichnis der Beiträge für die Kriegsunterstützung. A. W. in Dresden-Laubegast (2. Spende) 25,— M. G. Schäfer, Gtnbes. in Cassel (3. Spende) 10,— ,, 1. bis 107. Verzeichnis 46 809,82 „ Summe 46 844,82 M. Wir bitten dringend um weitere Beiträge, wir müssen mit unserer Kriegsunterstützung durchhalten ! Durch Verleihung des Eisernen Kreuzes wurden ausgezeichnet: Werner Müller, Sohn unseres Mitgliedes Carl Wil- heim Müller, Gtnbes. in Cassel. Walther Grundmann, Sohn unseres Mitgliedes A. Grundmann, Gtnbes. in Posen O. 1. Der Warenumsatzstempel. A m 1. Oktober tritt das am 26. Juni d. Js. erlassene Gesetz über den Warenumsatzstempel, der an Stelle des vom Reichs tage verworfenen Quittungsstempels als Kriegssteuer gedacht ist, in Kraft. Die Hauptbestimmung dieses eine neue Belastung der Gewerbetreibenden darstellenden Gesetzes lautet dahin, daß jeder Gewerbetreibende von dem Gesamtbetrag der Zahlungen, die er im Laufe eines Jahres für aus seinem inländischen Betrieb verkaufte Waren erlöst, verpflichtet ist, eins vom Tausend in Abstufungen von 1 0 Pf. für je volle hundert Mark als Steuer an den Staat abzuführen. Wer im Inland ein stehendes Gewerbe betreibt, hat der Steuerstelle am Schlüsse des Kalenderjahres binnen 30 Tagen den Gesamtbetrag der Zahlungen anzumelden, die er im Laufe des J ahres für die im Betriebe seiner inländischen Niederlassung gelie ferten Waren erhalten hat. Hat der Betrieb nicht bis zum Jahresschlüsse bestanden, so hat die Anmeldung binnen gleicher Frist bei Beendigung des Betriebes zu erfolgen.