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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw. Nr. 35 Schädigung, wenn in dem Lehrvertrag nicht ein geringerer Betrag aus bedungen ist, auf einen Betrag festzusetzen, welcher für jeden auf den Tag des Vertragsbruchs folgenden Tag der Lehrzeit, höchstens aber für 6 Monate, bis auf die Hälfte des in dem Gewerbe des Lehrherm den Gesellen oder Gehilfen ortsüblich gezahlten Lohnes sich belaufen darf." Der ortsübliche Tagelohn, von dem in diesem Paragraphen die Rede ist, ist nicht der von der Behörde für die Krankenversicherung festgesetzte durchschnittliche Tagelohn, sondern der, der tatsächlich in dem Orte, wo der Betrieb liegt, gezahlt wird. Angenommen also, der Lehrling geht bei Beginn des letzten Lehr jahres ohne Grund aus der Lehre, und der ortsübliche Tagelohn beträgt für einen Gehilfen 3 M.; es darf dann das Gericht für einen Tag höchstens 1,50 M. als Schaden berechnen und nur 180 Tage dafür ansetzen, gleich 270 M. Ich glaube aber nicht, daß ein Gericht jemals eine solch hohe Entschädigung zusprechen wird. Es wird erwägen, daß ein Lehrling nicht so viel versteht wie ein Gehilfe, daß ein Prinzipal einen Lehrling doch stets noch unterrichtet und Anweisung zu geben hat; daß ihm dies Zeit nimmt und Mühe macht; der Lehrling wird stets ein wenden, daß er nichts gelernt habe und sich erst anderweit gehörig aus bilden lassen wolle und dergleichen. Verlangt der Prinzipal eine nur einigermaßen bedeutende Entschädigung, etwa 100 M.; dann muß er beweisen, daß der Lehrling ihm von großem Nutzen gewesen wäre, und sein Abgang ihn so stark geschädigt hätte. Darüber müßten Zeugen und Sachverständige vernommen werden, und es wird sich wohl nie so recht Gewißheit über die Höhe des Schadens erbringen lassen. Solche ärgerlichen, langwierigen und besonders wegen der Beweisaufnahme auch kostspieligen Prozesse sollten lieber vermieden werden und deshalb emp fiehlt sich’s von vornherein ein für alle Male eine bestimmte Summe festzusetzen. Allerdings ist das Gericht auf Antrag auch in diesem Falle befugt, den Schaden herabzusetzen; jedoch wird es sich nicht leicht dazu entschließen, sondern es meist bei dem vereinbarten Betrage belassen. Der Fragesteller bestimmt in dem Lehrvertrag, daß die Lösung des Lehr verhältnisses nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung geschieht, und daß die daraus entstehenden Verpflichtungen der Vater des Lehrlings übernehme. Ich halte diese Regelung, wie gesagt, nicht für praktisch. Sie ist aber ausreichend, ihm einen Ersatz zu sichern, wenn er einen solchen nachweisen kann. Wer trägt den Frachtstempel? Vom 1. August d. J. ab ist der Stempel für Frachturkunden im Wagenladungsverkehr bedeutend erhöht, für Stückgut neu eingeführt wor den. In den Kreisen der Gewerbetreibenden wird jetzt erneut die Frage aufgeworfen, ob bei Lieferungsverträgen der Verkäufer oder der Käufer den Stempel zu tragen hat. Für die Lieferungsverträge, die vor dem 1. August d. Js. abgeschlossen sind, und nach diesem Zeitpunkt er füllt werden, enthält das Gesetz selbst die Vorschrift, daß die Vertrag schließenden, falls nichts anderes vereinbart ist, die Stempelerhöhung gemeinsam zu tragen haben. Auf Lieferungsverträge, die nach dem 1. August abgeschlossen werden, ist dagegen diese Bestimmung nicht anzuwenden, sondern es tritt die gesetzliche Regel wieder ein. Hier über haben sich die Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin bereits 1906 bei der Einführung des Frachturkundenstempels dahin geäußert, daß der jenige, der die Frachtkosten zu tragen hat, also in der Regel mangels be sonderer Vereinbarung der Käufer den Stempel bezahlen muß. Diese Auffassung hat, worauf die Interessenten hingewiesen werden, das Reichsgericht in einem Urteil vom 28. Februar 1908 (Entscheidungen Band 68, Seite 43) bestätigt. ElllllllllllllllllIIIE | 4>4 I lliiiiilliiiniiiiiiiiiiinH EIIIIIIIIIIIIIIIE | 4 | FilIf Wesselburen. Im hiesigen Handelsregister wurde eingetragen: die Firma Gustav Voigt, Wesselburen, und als Inhaber der Gärtnereibesitzer Gustav Voigt in Wesselburen. ^Jllllllllllll^ ^lllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllll^ ==iaig= =■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■»■= —■■■■■■— |i 8 iE: Genossenschaftsregister iE: 8 s| Hilllllllllllll^ MIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIW äüUllllllllllfiz Hannover. Bei der Firma Gemüsebauverein in Hannover, ein getragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Hannover, wurde eingetragen: Gegenstand des Unternehmens ist der Einkauf und Verkauf von Bedarfsartikeln für den Gemüsebau und Förderung des Gemüse handels der Genossen. Die Haftsumme beträgt 100 M. für jeden Ge schäftsanteil, die höchste Zahl der Geschäftsanteile ist 10. Vorstands mitglieder sind: Gemüsegärtner Georg Baxmann, Gemüsegärtner Wilhelm Rode, Gemüsegärtner Fritz Bolte, sämtlich in Hannover. Poxdorf. Im Genossenschaftsregister ist bei der Obstbaumzucht- und Verwertungs-Genossenschaft für Poxdorf, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Poxdorf, Amtsgericht Forchheim, einge tragen: In der Generalversammlung vom 29. Juni 1916 wurde die Auf lösung der Genossenschaft beschlossen; die Liquidation erfolgt durch den Vorstand. Frankfurt a. M. Im Genossenschaftsregister wurde bei dem Sachsen häuser Gärtnerverein, E. Gen. m. b. Haftpflicht eingetragen: Der Gärtner Georg Wilhelm ist aus dem Vorstand ausgeschieden. Der Privatier Karl Büdinger zu Frankfurt a. M. ist zum weiteren Vorstands mitglied ernannt worden. Außer bei dem Amtsgericht empfiehlt sich auch die Anmeldung beim Gärtnerischen Gläubiger-Schutzverband Hamburg I, Woltmann straße 7/9. Das Konkursverfahren über den Nachlaß des in Frankreich gefallenen Gärtners Claus Lemster aus Malente wurde nach Abhaltung des Schluß termins aufgehoben. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Gärtnereibesitzers Artur Fischer in Ludwigshafen a. Rh. wurde nach Abhaltung des Schluß termins und durchgeführter Schlußverteilung aufgehoben. Wilhelm Ahns, Frankfurt a. M.-Oberrad. Herbstpreisliste 1916 über Sämereien, Gartenbau-Bedarfsartikel und Haarlemer Blumenzwiebeln. Haage & Schmidt, Erfurt. Herbstverzeichnis 1916 über Blumen zwiebeln und Knollengewächse, Samen und Pflanzen. Paul Hauber, Groß-Baumschulen, Dresden-Tolkewitz. Preisbuch 1916/17, 120 Seiten stark, enthaltend die Abteilungen Obstbau, Rosen, Ziergehölze, Nadelhölzer, Stauden, Sämereien, sowie Gartengeräte und Werkzeuge. Das recht gut ausgearbeitete Verzeichnis mit trefflichen kurzen Beschreibungen der Obstsorten, Ziergehölze, Stauden usw. ist außerordentlich reichhaltig und enthält eine große Anzahl hübscher Ab bildungen. F. C. Heinemann, Erfurt. Herbstverzeichnis 1916 über Sämereien zur Sommer- und Herbstaussaat, Frühtreiberei, Erdbeeren, Blumenzwiebeln, Hilfsmittel für Garten, Feld, Haus und Hof. □ on Inhalt. □ □ □ Seile 106. Verzeichnis von freiwilligen Beiträgen . 411 Italiens Kriegserklärung 411 Jahresabschluss am 31. Dezember 1915 412 Vermögens-Uebersicht am 31. Dezember 1915 412 Unterstützungsfonds 1915 413 Der Gemüsebau der Gemeinden 413 Über Federnelken im allgemeinen und die neue Sorte „Alpha“ im besonderen. Von F. G. Gensel Betrachtungen über Treibsträucher. V. (Schluss) Fragekasten. Von J. Everhardt, Rich. Hiensch Pflanzenkrankheiten Kleine Chronik Von Carl Crusius, P. Lambert Verbandsnachrichten Aus den Vereinen Personalnachrichten Kleine Mitteilungen. Von A. Weihrauch ........ Aus dem Geschäftsleben Handelsnachrichten Verkehrswesen Rechtsfragen Entscheidungen Handelsregister. Genossenschaftsregister. Konkurse. Preisverzeichnisse 414 415 417 418 418 419 421 421 421 422 423 423 423 424 424 Gruppe Westthüringen. Versammlung am Sonntag, den 3. September, nachmittags 3 Uhr, in Gotha, Hotel Stadt Coburg. Tagesordnung: 1. Bericht über die Ausschußsitzung in Berlin. 2. Bericht und Instruktion bezüglich Gärtnerei- Berufsgenossenschaft. 3. Mindestpreise des Bundes der Baumschulen besitzer. 4. Verschiedenes. Um recht zahlreichen Besuch bittet der Vorstand. Gruppe Südthüringen. Einladung nach Coburg auf Sonntag, den 1 7. September, auf mehrfachen Wunsch, vormittags 10.47 Uhr Treffpunkt am Bahnhof. Besuch von Gärtnereien und von den Friedhofsanlagen. Nachmittag: Durch den Hofgarten nach der Feste Coburg und über den Bausenberg zu Fuß nach der Rosenau. Heimfahrt 6.45 oder 8.57 nach Coburg, 7.30 nach Sonneberg (von Öslau). Um zahlreiche Beteiligung bittet der Obmann: Hugo Escher.