Volltext Seite (XML)
Nr. 33 Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw. 395 Warnung! Unter der Angabe, er sei Ostpreußenflüchtling aus Lyck, besucht ein gewisser Georg Kneffei, der sich als Sohn eines Handelsgärtners aus Lyck ausgibt, im rheinisch-westfälischen Industriegebiet Gärtnereien, um eine Lehrstelle zu suchen. Seine Mutter soll jetzt in Bielefeld wohnen, sein Vater aber von den Russen getötet sein, er selbst will, bevor er wieder ausgetauscht worden ist, nach Sibirien verschleppt worden sein. Auch will er durch drei Schüsse ein etwas steifes Bein behalten haben. Nach eingezogenen Erkundigungen sind alle diese Angaben unwahr und es wäre im Interesse der Allgemeinheit zu wünschen, daß dieser Mensch dingfest gemacht werde. Er ist von kräftiger Figur, etwa 1,60 Meter groß, steht im Alter von 16—17 Jahren, trägt braunen Anzug und starke Schnürstiefel. Gelsenkirchen. W. Gabriel. Der bargeldlose Zahlungsverkehr. Zur Förderung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, d. h. zu einer Änderung unserer bisherigen Zahlungsart mittels baren Geldes durch den Überweisungsverkehr auf ein Postscheck-, Bank- oder Reichsbank-Giro- Konto geht man jetzt planmäßig vor, insofern, daß nicht nur große kauf männische Vereinigungen, wie ganz besonders z. B. die Ältesten der Kauf mannschaft Berlins, sondern auch die Staatsbehörden sich dafür ins Zeug legen. Es sollen ferner in den Handels-Fachschulen und Fortbildungs schulen darüber Belehrungen erteilt werden. Es ist nun ein Merkblatt für den Scheck- und Überweisungsverkehr in die Öffentlichkeit gebracht worden, das in Frage und Antwort auf die Vorteile des bargeldlosen Zahlungsverkehrs hinweist und hoffentlich auf fruchtbaren Boden fallen wird. Dieses Merkblatt gipfelt in folgenden Sätzen: Wozu dient ein Scheck- oder Ü b e r Weisungs konto? Es dient zur Ersparung von Bargeld und ermöglicht seinem Inhaber, trotzdem jederzeit Zahlungen aus seinem Guthaben zu leisten. Wer kann sich ein Scheck- oder Ü b e r w e i s u n g s - konto anlegen? Jeder, der irgendwie mit Geld zu wirtschaften hat, der Kaufmann, der Gewerbetreibende, der Landwirt, der Beamte, der Handwerker, der Privatmann. Wo kann ich mir ein Scheck - oder Überweisungs konto anlegen? Bei einer Bank, Sparkasse, Kreditgenossenschaft und bei der Post. Warum empfiehlt es sich, ein Scheck - oder Über weisungskontoanzulegen? I. Weil das Geld vor Diebstahl und Feuersgefahr geschützt ist. 2. Weil man jederzeit ohne große Mühe und Zeitverlust über sein Guthaben verfügen kann. 3. Weil man in der Regel noch Zinsen für das sonst nutzlos zuhause liegende Geld erhalten kann. 4. Weil sich jede Zahlung, die durch Scheck oder Überweisung geleistet ist, noch nach vielen Jahren durch Einsicht in die Bücher der das Konto führenden Anstalt nachweisen läßt und Rechtsnachteile, wie sie häufig durch das Verlorengehen von Quittungen entstehen, vermieden werden. 5. Weil man bei entsprechender Benutzung des Kontos zur Verminderung des Barmittelumlaufs beiträgt und so dem vaterländischen Interesse dient. Wie lege ich mir einScheck- oder Überweisungs konto an? Ich zahle meine baren Einlagen bei einer Bank, Spar kasse, Kreditgenossenschaft oder der Post ein und weise jeden, der an mich Zahlungen zu leisten hat, an, das Geld nicht an mich, sondern an meine Bankverbindung abzuführen. Die Post würde auf Grund eines einmaligen Antrags sämtliche eingehenden Postanweisungen ohne weiteres auf das Konto des Empfängers überweisen. Wie verfüge ich über mein Guthaben auf Scheck- oder Überweisungskonto? Ich beauftrage die Sparkasse oder Bank, aus meinem Guthaben an meinen Gläubiger einen bestimmten Betrag zu überweisen, oder 2. ich schreibe einen Scheck aus und übergebe diesen anstatt des baren Geldes meinem Gläubiger. 3. Ich hebe im Falle eigenen Geldbedarfs Bargeld in den von mir gewünschten Sorten mittels Schecks oder Quittung ab. Wie kann ich mich davor schützen, daß ein durch Brief nach außerhalb gesandter Scheck bei Verlust des Brjefes in unrechte Hände kommt, die damit Mißbrauch treiben könnten? Indem ich auf die Vorderseite des Schecks den Vermerk „Nur zur Verrechnung“ schreibe. Ein solcher Scheck darf von der das Konto führenden Bank an den Überbringer nicht bar ausgezahlt, sondern muß durch Verrechnung — in der Regel durch Gutschrift auf das Konto des Scheckinhabers — beglichen werden. Auf diese Weise ist jederzeit der letzte Scheckinhaber festzustellen. C. A. Blau, Gartenbaubetrieb, Münchenbernsdorf. Herbstspezial offerte über Myrten, Asparagus Sprengeri, Nephrolepis IVhitmani, Mai- blumen-Treibkeime usw. E. Neubert, Wandsbek b. Hamburg. Hauptliste 1916/17 für Handelsgärtner über Maiblumen, Eis-, Treib- und Pflanzkeime, Flieder, Handelspflanzen, Cyklamen-Sämlinge. Otto Ruhe, Charlottenburg, Wilmersdorferstraße 42. Groß-Preis liste über Haarlemer Blumenzwiebeln, Cyclamen-Samen, Lilien, Mai blumen, Erdbeerpflanzen, Rohrdecken usw., sowie über die neue Feder nelke Alpha. □ n □ Inhalt. □ □ □ Seite 104. Verzeichnis von freiwilligen Beiträgen 387 Richtlinien für die schlesische Gärtner-Lehrlingsprüfung. Von O. Janorschke • 387 Die Mindestpreise der Baumschulenbesitzer. Von Heinrich Wimmer 387 Herddörren. Von H. Illies 390 Fragekasten. Von M. Griem, Conrad Maaß, Wilhelm Mohr, Carl Rohrdantz, H. Wendland 390 Kieme Chronik. Von Wilhelm Beschnidt 390 Verbandsnachrichten. Personalien 391, 393 Bund Deutscher Baumschulenbesitzer. Aus den Vereinen . ■ • 393 Kleine Mitteilungen 393 Aus dem Geschäftsleben. Preisverzeichnisse 395 Gruppe Meissner Lande (Sitz Coswig i. Sa.). Versammlung Montag, den 21. August, nachmittags 6 Uhr, Gasthof Coswig i. Sa. Tagesordnung: 1. Eingänge. 2. Bericht über die in Berlin stattgefundene Sitzung des Ausschusses. 3. Geschäftliche Mit teilung. 4. Angebot und Nachfrage. 5. Verschiedenes. -.Der Obmann. Gruppe Niederrhein-Ost. Versammlung am Sonntag, den 27. August, nachm. 4 Uhr in Ham born (Stadtteil Marxloh), im Hotel Marxloher Hof, Weseler- und Kaiser- strafie-Ecke. Tagesordnung: 1. Mitteilungen. 2. Bericht über die Beschlüsse der Rheinischen Provinzial-Sommerversammlung in Köln. 3. Rückblick und Einblicke über die Straelener Studienfahrt und das Wesen der dortigen Vereinigung und Kulturstätte. 4. Verschiedenes, Anregungen und Fragebeantwortungen. Die Frauen der im Felde stehenden Kollegen sind herzlichst eingeladen. Um recht zahlreiche Beteiligung bittet Der Vorstand. I. A.: Jacob Tourneur, Obmann. Gruppe Kreuzburg und Umgegend. Gruppensitzung am Sonntag, dem 3. September, nachmittags 3% Uhr in Öls im Bahnhofshotel. Tagesordnung: 1. Geschäftliche Mit teilungen. 2. Aussprache zum Lehrlingswesen. 3. Vortrag über Errich tung einer Zentrale zum Absatz von Gartenbauerzeugnissen: Herr Griebsch. 4. Bericht über die in Berlin am 17. und 18. d. M. ab gehaltene Ausschußsitzung: Herr Tillack. 5. Entgegennahme von An meldungen zum Eintritt in den Verband. 6. Anträge und Aussprache zur gärtnerischen Geschäftslage und deren Zukunft. Am selben Tage stattet die Gruppe Breslau in Öls einen Besuch ab. Um rege Beteiligung wird gebeten. Gäste sind willkommen. W. Berger, Gruppenführer. Provinzial verband Pommern. Hauptversammlung am Donnerstag, dem 24. August, nachmittags 3 Uhr, in Kolberg, Gasthof Fürstenhof (früher Hotel du Nord). Tagesordnung: 1. Eröffnung der Versammlung durch den stellvertretenden Vor sitzenden. 2. Verlesung der Niederschrift der Hauptversammlung vom 5. De zember 1915. 3. Bericht über die Ausschußsitzung am 1 7. und 1 8. August (Herr Handelsgärtner Heidemann - Stettin). 4. Vortrag: Die Gärtnerei-Berufsgenossenschaft, besonders unter Berücksichtigung der am 1. Oktober in Kraft tretenden Vor schriften' der Unfallverhütung (Herr Baumschulenbesitzer Schümann - Stralsund). 5. Vortrag: Die Obst- und Gemüsekost, Wanderausstellung vom 15. bis 23. Juli in Stettin (Herr Gartenmeister Barkow- Stettin). 6. Wahl der Kassenprüfer für 1916. 7. Wahl des Provinzialvorstandes für 1917. 8. Verschiedenes. Stettin, den 9. August 1916. I. A.: J. H a f n e r. Am Donnerstag, abends 8 Uhr, im Fürstenhof: Versammlung der Baumschulenbesitzer Pommerns und Mecklenburgs. Am Freitag, vormittags 8—12 Uhr: Besichtigung Kolbergs und seiner Anlagen; Treffpunkt: Fürstenhof. Am Freitag, vormittags 10 Uhr: Sitzung des Ausschusses für Handels gartenbau. Am Freitag, nachmittags 2 Uhr, im Schützenhaus: Versammlung der Vertreter der der Landwirtschaftskammer angegliederten Vereine. Am Freitag, abends 6 Uhr: Ausflug an den Strand. Die Mitglieder werden gebeten, der Hauptversammlung Nicht mitglieder als Gäste zuzuführen und an allen Veranstaltungen rege teilzunehmen.