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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 31.1916,27-52
- Erscheinungsdatum
- 1916
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118'a
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-191602703
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19160270
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19160270
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Nr. 50: Seite I-VI in der Vorlage nicht vorhanden ; Nr. 51: Seite I-IV in der Vorlage nicht vorhanden
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 31.1916,27-52
-
- Ausgabe Nr. 27, 8. Juli 1916 I
- Ausgabe Nr. 28, 15. Juli 1916 I
- Ausgabe Nr. 29, 22. Juli 1916 I
- Ausgabe Nr. 30, 29. Juli 1916 I
- Ausgabe Nr. 31, 5. August 1916 I
- Ausgabe Nr. 32, 12. August 1916 I
- Ausgabe Nr. 33, 19. August 1916 I
- Ausgabe Nr. 34, 26. August 1916 I
- Ausgabe Nr. 35, 2. September 1916 I
- Ausgabe Nr. 36, 9. September 1916 I
- Ausgabe Nr. 37, 16. September 1916 I
- Ausgabe Nr. 38, 23. September 1916 I
- Ausgabe Nr. 39, 30. September 1916 I
- Ausgabe Nr. 40, 7. Oktober 1916 I
- Ausgabe Nr. 41, 14. Oktober 1916 I
- Ausgabe Nr. 42, 21. Oktober 1916 I
- Ausgabe Nr. 43, 28. Oktober 1916 I
- Ausgabe Nr. 44, 4. November 1916 I
- Ausgabe Nr. 45, 11. November 1916 I
- Ausgabe Nr. 46, 18. November 1916 I
- Ausgabe Nr. 47, 25. November 1916 I
- Ausgabe Nr. 48, 2. Dezember 1916 I
- Ausgabe Nr. 49, 9. Dezember 1916 I
- Ausgabe Nr. 50, 16. Dezember 1916 VII
- Ausgabe Nr. 51, 23. Dezember 1916 V
- Ausgabe Nr. 52, 30. Dezember 1916 I
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Band
Band 31.1916,27-52
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Nr. 31 Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw. 372 gefaßt, daß der Schriftführer noch einen Artikel für das Handelsblatt in dieser Sache als letztes Wort schreiben solle, worin festgestellt werden soll, daß die beteiligten Gärtner kein Wort von dem zurücknehmen können, was vom Kollegen Haerecke in dem Artikel in Nr. 24 des Handels blattes gesagt wurde. Die von der Gruppe in früheren Jahren festgesetzte freiwillige Lehrlingsprüfung soll vorläufig zurückgesetzt werden. In der Pflanzenbörse wurde verschiedenes gehandelt. Anträge zur Ausschuß sitzung liegen nicht vor. Aus Möllers Deutscher Gärtnerzeitung wurde ein Salatartikel verlesen. Zur Verbandseinkaufsgenossenchaft solle die Einrichtung usw. dem Hauptvorstand überlassen werden, welcher schon seine Vorschläge den Mitgliedern unterbreiten wird. Ein Schreiben des Verbandes der Maiblumenzüchter und -Exporteure wird verlesen.. Schluß der Sitzung 5% Uhr. Nächste Versammlung Anfang Oktober in Ebers walde. Kollege Jancke hatte es sich nicht nehmen lassen, die Tafel mit Schnittblumen zu schmücken. A. Hülse, Vorsitzender. Fritz Haerecke, Schriftführer. Reichsverband für den Deutschen Gartenbau Sitzung des Fürsorge-Ausschusses des Reichsverbandes für den deutschen Gartenbau am Sonnabend, den 24. Juni 1916, vormittags 10 Uhr in der Landwirtschaftlichen Hochschule, Berlin. Vorsitzender: L o r g u s (Eisenach). Vor Eintritt in die Tagesordnung widmet der Vorsitzende dem Ver treter des Deutschen Gärtner-Verbandes, Seidenstricker, der im Westen gefallen ist, Worte ehrenden Angedenkens. Hierauf wird die Versammlung durch Lorgus eröffnet; er be grüßt die Erschienenen und wünscht den Verhandlungen einen guten Verlauf. 1. Auf die Verlesung des letzten Protokolls vom 18. März 1916, das allen Vertretern in Abschrift zugegangen ist, wird verzichtet. 2. Braun erstattet Bericht über die Tätigkeit des Fürsorge- Ausschusses für kriegsbeschädigte Gärtner seit dem 18. März 1916. Er weist darauf hin, daß noch keine zu lange Zeitspanne seit seinen letzten Mitteilungen verflossen sei, und wesentlich neue Dinge sich auf dem Gebiete der Fürsorge nicht ereignet hätten. Was aber bereits angebaut gewesen sei, habe sich erfreulich weiter entwickelt; aller Orten hätten sich lebendige Kräfte zur Verfügung gestellt, um Großes und Segensreiches für die Dauer zu schaffen. Der Berichterstatter geht dann näher ein auf die geminderte Bereitwilligkeit Kriegsbeschädigter, sich berufsberaten und unterbringen zu lassen, auf die Verwendungsmöglichkeiten in der Gärtnerei, über die wirklich Brauchbares noch nicht zutage gefördert sei. Er warnt hierbei vor der Benutzung reklamehafter Bilder und empfiehlt, von der Verwendbarkeit einzelner intelligenter Personen keine Schlüsse auf die Allgemeinheit zu ziehen. Vom April bis Juni sind vom Fürsorge-Ausschuß 21 kriegsbeschä digte Gärtner, zum Teil recht gut, untergebracht. Nicht enthalten sind in dieser Zahl alle d i e Kriegsbeschädigten, welche im Reiche durch die provinziellen Fürsorgestellen, deren Arbeitsnachweise oder verwandte Organisationen untergebracht worden sind. Die Zahl der offenen Stellen hat sich ganz außerordentlich verringert. Das hat seinen Grund einmal in der Jahreszeit, dann aber auch darin, daß an vielen Orten der Garten etat ganz wesentlich eingeschränkt ist und man sich mit weniger gut geschultem Personal behilft. Zurzeit sind beim Fürsorge-Ausschuß 40 offene Stellen notiert, für die etwa 18 Kandidaten in Betracht kom men. Die Gehaltsansprüche weisen eine steigende Tendenz auf. Die Geneigtheit bei den Arbeitgebern, kriegsbeschädigte Gärtner einzustellen, hat leider keine Steigerung erfahren. Es gewinnt den Anschein, als wenn die Erfahrungen, welche eine größere Anzahl von Prinzipalen mit ein gestellten kriegsbeschädigten Gärtnern gemacht hat, zu keiner Fortsetzung dieses Verfahrens ermutigen. 3. In der Sitzung des Fürsorge-Ausschusses am 18. März hatte Lorgus nach einem Vortrage von Stadtgartendirektor Brodersen den Antrag gestellt: unter Mitwirkung berufs- und lebenserfahrener Männer Ratschläge und Leitsätze auszuarbeiten, die das Wesen der gesamten Fürsorge für kriegsverletzte Gärtner und auch die Grundsätze für die Errichtung von Kriegerheimstätten enthalten. Diese Leitsätze sollten dann Behörden, Körperschaften, sowie ver wandten Vereinen mit der Bitte unterbreitet werden, sie in besonders ein berufenen Versammlungen durch geeignete Berichterstatter zum Vortrag bringen zu lassen und darüber dem Reichsverband zu berichten. Am 18. April hatte der Vorstand des R. D. G. L o r g u s um Mit arbeit bei der Durchführung seiner Anträge und um einen Entwurf der vorgedachten Leitsätze gebeten. Lorgus trat nun aber als bestellter Redner bei der Begründung seiner Anträge am 24. Juni ganz wesentlich aus dem ursprünglichen Rahmen heraus. Er forderte unter anderem: eine planmäßige Beschaffung ausreichender Geldmittel für Unterstützung und schleunige Hilfe Kriegsbeschädigter und deren Angehörigen; sc hleunige Unterbringung Kriegsbeschädigter durch eine rein gärt nerische Zentralstelle; ei ne Beratungsstelle für militärische Beurlaubungen und Ent lassungen; tä tige Mithilfe bei Beschaffung und Ausprobierung künstlicher Glieder; ei n Preisausschreiben für eine gärtnerische Musteransiedlung usf. Im letzten Grunde forderte Lorgus innerhalb des gärtnerischen Fürsorge-Ausschusses eine weitgehende Arbeitsteilung. Das würde die Bildung eines besonderen Beamtenapparates erfordern. v. Campe vermag den Ausführungen nicht zuzustimmen. Er be fürchtet, daß durch ihre Verwirklichung die bisher einheitlich im ganzen Reiche durchgeführte Fürsorgeorganisation eine Zersplitterung erfahren müsse, die der Sache unmöglich dienen könne, v. Campe weist im ein zelnen nach, daß die geforderten Geldmittel zum größten Teile bereits von den Provinzen, Gemeinden und dem Staate bereitstünden; daß die Be schaffung künstlicher Glieder auch heute schon jedem Kriegsbeschädigten ermöglicht sei; daß die Zentralauskunftsstellen und Arbeitsnachweise gut arbeiteten, und überall im Lande Kurse zur Weiterbildung im Fach und zum Umlernen abgehalten würden. Auch die wichtige Heimstättenfrage sei von ihrer endgültigen Lösung nicht mehr weit entfernt, und es sei Aus sicht, alle Einzelbestrebungen auf diesem Gebiete in einen Strom zusammen zuleiten. Er bittet, jede Zersplitterung der Kräfte und Mittel zu ver meiden. B e r n s t i e 1 stimmt den v. Campe sehen Ausführungen voll zu. Er habe straffe, kurze Leitsätze, namentlich über die Errichtung von Kriegerheimstätten, erwartet, nicht aber eine allgemeine Schilderung der gesamten Fürsorgetätigkeit, wie sie das Reich und private Organisationen bereits ausüben. Von einer Geldsammlung rät er dringend ab. Echtermeyer hält die Kriegsbeschädigten für ein ziemlich sprödes Material, bittet aber zu bedenken, daß sie leidende Menschen seien. Er bedauert, daß über die erfolgreiche Bewirtschaftung von Mooren und demgemäß auch über eine erfolgreiche Ansiedlung Kriegsbeschädigter auf ihnen immer noch irrtümliche Ansichten herrschen. Er bittet, sich über die bereits durch Kultivierung von Moor erreichten Erfolge zu unter richten und nicht mehr zeitgemäße Ansichten richtigzustellen. Braun weist darauf hin, daß nicht nur die Arbeitsteilung, die Lorgus fordere, bereits im ganzen Reiche durchgeführt sei, sondern daß sie auch wiederum ihre Zusammenfassung in dem „Reichsausschuß“ gefunden habe. Zurzeit scheine es weniger wichtig, mit neuen Geldsamm lungen hervorzutreten, als dadurch Geld zu ersparen, daß man die vor handenen Organisationen mitbenutze und sich ihnen wiederum zu freiwil- Eger Mitarbeit zur Verfügung stelle. Das alles sei bisher in schönster Weise geschehen. Bei den Ausführungen über die Kriegerheimstätten vermisse er „das gärtnerische Gesicht“. Über die allgemeinen Grundzüge der Siedlung seien sich alle Beteiligten bereits im klaren. Der „Reichs ausschuß“ habe selbst einen „Sonderausschuß für Ansiedlung und Woh nungsfürsorge“ gebildet; in ihm sei der gärtnerische Fürsorge-Ausschuß durch einen Abgeordneten vertreten. Die Vorarbeiten stünden bereits kurz vor dem Abschluß. Brodersen stellt die wichtige Frage: Wer von den gärtneri schen Arbeitgebern ist in der Lage, Kriegsbeschädigte einzustellen? Er - glaubt, daß dort, wo nur e i n Gehilfe beschäftigt wird, die Einstellung Kriegsbeschädigter schwierig sein dürfte; wo aber fünf Gehilfen angestellt sind, müsse schon ein Kriegsbeschädigter Unterkunft finden können. Wer aber zehn und mehr Gehilfen beschäftigt, habe die unabweisbare Pflicht, Platz für mehrere kriegsbeschädigte Gärtner zu beschaffen. Einer Ver waltung, von der 300 bis 400 Leute im Felde stünden, könne niemals zugemutet werden, unbegrenzt Kriegsbeschädigte einzustellen. Sie habe immer erst die Frage zu prüfen, wieviel Stellen sie für Kriegsbeschädigte aus ihren Reihen freihalten müsse. Anfragen von militärischen Stellen auf Unterbringung Kriegsbeschädigter werde er in Zukunft den zuständigen Fürsorgestellen, insbesondere dem „Fürsorge-Ausschuß für kriegsbeschä- digte Gärtner“, Berlin, Invalidenstraße 42, überweisen. Busch hält es für nötig, die Grenzen der gärtnerischen Fürsorge nicht zu weit zu stecken, den staatlichen Stellen mit gutem Rat beizu stehen, Erfahrungen über die Verwendungsmöglichkeiten zu sammeln, neue Arbeitsstellen zu schaffen und auf die Berufskollegen einzuwirken, daß sie zur Übernahme neuer Pflichten willig sind. Albrecht stellt den Antrag, hier die Aussprache abzubrechen, die Berichte und Vorträge der Tagesordnung anzuhören und dann erst die allgemeine Besprechung zu eröffnen. Dem wird zugestimmt. 4. Busch behandelt eingehend die Frage: Was ist zu tun, um fortlaufend über geeignete Unterkunftsstellen im ganzen Reich für kriegs beschädigte Gärtner unterrichtet zu sein? Er hält folgende Maßnahmen für angezeigt: 1. Da die Erfahrungen über die Verwendungsmöglichkeiten die Grundlage für eine erfolgreiche Arbeitsvermittlung Kriegsbeschä digter in der Gärtnerei bilden, ist unverzüglich die Sammlung ein schlägigen Materials in die Wege zu leiten. 2. Der Fürsorge-Ausschuß muß über alle offenen Stellen für Kriegs beschädigte laufend unterrichtet sein. 3. Desgleichen über alle Kriegsbeschädigten, welche Stellung suchen. Um dieses zu erreichen, wird empfohlen: a) Jeder Arbeitsnachweis der angeschlossenen Vereine ist ver pflichtet, jede bei ihm gemeldete offene Stelle an den Berliner Fürsorge-Ausschuß, als Zentrale, zu melden. Das Recht, am Orte selbst Stellungen zu vermitteln, wird durch diese Nach- ■ weise nicht beeinträchtigt. Der Fürsorge-Ausschuß gibt in Zwischenräumen alle offenen Stellen durch eine Liste bekannt; diese ist allen Nachweisen und den einzelnen Stellungsuchenden zuzustellen. Jeder gärtnerische Stellennachweis hat die Pflicht, die Ver mittlungstätigkeit nach Kräften selbst auszuüben, oder doch nach allen Richtungen hin bekanntzumachen.
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