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DEUTSCHEP GARTEPBAU und die mit ihm verwandten Zweige. Nr. 27. Neukölln-Berlin, den 3. Juli 1915. XXX. Jahrgang. Eigentum und Zeitschrift des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. Zeitschrift des Ansschnsses für Gartenbau beim Landeskulturrat für das Königreich Sachsen, des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen, der Vereinigung deutscher Nelkenzüchter, herausgegeben unter Mitwirkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Auslandes. Verkündungsblatt der Gärtnerei-Berufsgenossenschaft, Sitz Cassel. Das „Handelsblatt für den deutschen Gartenbau“ usw. erscheint am Sonnabend jeder Woche. Bezugspreis für Nicht-Verbandsmitglieder in Deutschland und Oesterreich-Ungarn für den Jahrgang 10 Mk., für das übrige Ausland 12 Mk., für Verbands-Mitglieder kostenlos. Verantwortlich: Generalsekretär F. Johs. Beckmann, Neukölln-Berlin. Schriftleitung: Richard Stavenhagen, Neukölln-Berlin. Verlag Verband der Handelsgärtner Deutschlands, eingetragen auf Seite 179, Band IV des Genossenschaftsregisters des KönigL Amtsgerichte zu Leipzig. Postscheckkonto Berlin 2986. — Fernsprecher Amt Neukölln 1123. 46. Verzeichnis der Beiträge für die Kriegsunterstützung. Ungenannt 2,50 M. F. Ahrens, Gtbbtr. in Hirschberg (2. Spende) 20,— ,, Frl. E. und J. Beckmann in Altona (2. Spende) 1 0,— ,, 1. bis 45. Verzeichnis 36 165,13 „ Summe 36 197,63 M. Wir bitten dringend um weitere Bei träge. Gedenkblatt für Mitglieder und deren Angehörige. Es starben den Heldentod für das Vaterland : Mitglied Kurt Schlechte aus Obergohlis bei Dresden, gestorben im Reservelazarett zu Ludwigshafen a. Rh. Robert Lund, Sohn unseres Mitgliedes H e i n r. Lund, Gtnbes. in Hamburg-Hamm, gefallen bei Esterney. G. Seydel, Sohn unseres Mitgliedes Gustav Seydel, Hg. in Gera, Reuß j. L., gefallen in Frank reich. Durch Verleihung des Eisernen Kreuzes wurden ausgezeichnet: Mitglied H. Borzechowski aus Seehof bei Teltow. Max Petersen, Sohn unseres Mitgliedes Christian Petersen, Hg. in Hamburg-Ohlsdorf. Einfuhr belgischer Pflanzen mit Lazarettzügen. V or einiger Zeit schon wurde uns aus Mitgliederkreisen mit geteilt, daß zwischen Gent und verschiedenen deutschen Städten verkehrende Lazarettzüge für die Mitnahme belgischer Pflanzen auf der Rückfahrt nach Deutschland benutzt worden sind. Da die Lazarettzüge anscheinend irgend einer Kontrolle nicht unterliegen, so sind für diese Pflanzen weder Zölle bezahlt worden, noch waren die Sendungen mit Reblausattesten ver sehen. Es liegen Beweise vor, daß auf diese Weise nach Deutschland eingeführte belgische Pflanzen nicht nur den eignen Zwecken der Begleiter des Lazarettzuges dienten, sondern daß mit diesen Pflanzen auch ein schwunghafter Handel getrieben worden ist und zwar zu erstaunlich billigen Preisen, da in Bel gien die Pflanzen wohl noch niemals so billig verkauft worden sind, wie jetzt. Eingereichte Beschwerden scheinen zu einem schnellen Erfolg geführt zu haben, denn für eine kurze Zeit ist die Ausfuhr belgischer Pflanzen nach Deutschland überhaupt verboten worden mit der Begründung, daß, weil nachweislich Pflanzentransporte aus Belgien nach Deutschland ohne Reb lausatteste stattgefunden haben, die Möglichkeit der Ein schleppung von Pflanzenkrankheiten nach Deutschland vor handen gewesen wäre. Es ist den Bemühungen belgischer Ver sandfirmen gelungen, dieses Verbot wieder rückgängig zu machen, so daß jetzt ein Versand, wenn die Sendungen mit einem Reblausattest versehen sind, wieder erfolgen kann. Bel gische Gärtner haben erklärt, daß dieses Verbot auf Grund von Beschwerden deutscher Gärtner über den Versand von Pflanzen in Lazarettzügen erfolgt sei. Wenn nun auch anzunehmen ist, daß diese Art und Weise einer unberechtigten Einfuhr von Pflanzen nach Deutschland den maßgebenden Behörden bekannt wurde, und daß demgemäß Schritte gegen diese Einfuhr erfolg ten, so wäre es uns dennoch von großem Wert, festzustellen, ob auch jetzt noch eine weitere Einfuhr belgischer Pflanzen nach Deutschland durch Lazarettzüge erfolgt. Material zu dieser Angelegenheit bitten wir umgehend der. Geschäftsstelle unseres Verbandes bekanntgeben zu wollen. * □ □ □ 2