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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw. No. 3 Beschäftigung kontraktbrüchiger Personen. Es ist namentlich im Frühjahr häufiger der Fall, dass ein Gehilfe, der beabsichtigt, seine Stellung mit einer anderen zu ver tauschen, auf ein Inserat mehrere Angebote erhält, und hiervon tat sächlich mehrere annimmt, obwohl er weiss, dass er nur eine dieser Stellen bekleiden kann. Auch sind die Fälle nicht selten, dass der betreffende Gehilfe sich mit seinem bisherigen Chef wieder einigt und in seiner Stellung verbleibt, trotzdem er inzwischen anderweitig Stellung fest angenommen hat. Die Schäden, welche dadurch entstehen, können unter Umständen recht erheblich sein. Ein in dieser Frage bemerkenswertes Urteil hat kürzlich das Oberlandesgericht Hamm als Berufungsinstanz gefällt. Der Klage lag folgender Tatbestand zugrunde: Der Schmied W. hatte sein Arbeitsverhältnis bei der Firma K. zum 15. Oktober gekündigt und sich gleichzeitig vom 15. Oktober ab der Firma L. gegenüber mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen verpflichtet. Er trat die neue Arbeitsstelle aber nicht an, sondern arbeitete bei der Firma K. weiter. Die Firma L. klagte dann gegen W. beim Gewerbegericht wegen Kontraktbruch auf Schadenersatz für den direkt entstandenen Schaden und erstritt ein Urteil, durch welches W. zur Zahlung von 83 M. verurteilt wurde. Ausser dem klagte die Firma L. weiter gegen die Firma K. auf Ersatz des indirekten Schadens, der ihr infolge des Nichteintritts des W. durch Minderproduktion, Feierschichten usw. entstanden war. Die Beklagte machte geltend, sie würde sich nur schadenersatzpflichtig gemacht haben, wenn sie von der Verpflichtung ihres Arbeiters gegenüber der Klägerin zuverlässig Kenntnis gehabt hätte. Sie habe aber erst am 27. Oktober davon erfahren, und W. sei damals, in folge Zurücknahme der Kündigung, bei ihr in ungekündigter Stel lung gewesen. Die 3. Zivilkammer des Landgerichts Hagen erklärte den Klageanspruch dem Grunde nach für gerechtfertigt. Die Berufung der Firma K. wurde jetzt vom 7. Zivilsenat des Oberlandgerichts Hamm zurückgewiesen. Der Senat entschied, dass W. dadurch, dass er das angenommene Arbeitsverhältnis nicht an getreten habe, ohne Mahnung in Verzug gekommen sei. Er habe daher nach § 286, 2 BGB. den durch den Verzug entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Umstand, dass W. zur Zahlung des von der Klägerin berechneten Schadens von 83 M. verurteilt worden sei, und diesen Betrag gezahlt habe, stehe der Geltendmachung dieses weiterhin entstandenen Schadens nicht entgegen. Es sei erwiesen, dass die beklagte Firma K. einige Tage nach dem 15. Oktober, also lange vor Ablauf der 14 Tage, gewusst habe, dass W. vor der Zu rücknahme seiner Kündigung sich der Klägerin gegenüber ver pflichtet hatte. Die Beklagte hat also den W., auch als sie wusste, dass dieser der Klägerin noch zur Arbeit verpflichtet war, während der Dauer dieser Verpflichtung, nämlich bis zum 28. Oktober ein schliesslich, in Beschäftigung behalten. Die Voraussetzung der Mit haftung liege also vor. Die Beklagte hafte aber nicht nur für den Schaden, der der Klägerin durch das Verhalten des W. entstanden ist; sie hafte vielmehr mit W. solidarisch für den ganzen ent standenen Schaden, für den dieser ersatzpflichtig ist, ohne Rück sicht auf die Länge der Zeit, in der sie den kontraktbrüchigen Ar beiter in Kenntnis von dem Kontraktbruche in Beschäftigung behielt. Es sei unerheblich, ob die Beklagte auch schon vor dem 15. Oktober Kenntnis davon gehabt habe, dass W. sich vom 15. Oktober ab zur Arbeit bei der Klägerin verpflichtet hatte. Die Berufung sei somit als unbegründet zurückzuweisen. Hoffentlich trägt die Veröffentlichung dieses Urteils dazu bei, die so oft gerügte Unsitte der Gärtnergehilfen, gleichzeitig mehrere Stellen fest anzunehmen, recht bald zu beseitigen. Für den Arbeit geber kann eine solche Sache, wie der vorstehende Fall zeigt, recht kostspielig werden; daher prüfe jeder, bevor er neues Personal be schäftigt, ob für die Neueintretenden anderweitige Verpflichtungen nicht bestehen, und ob das frühere Arbeitsverhältnis rechtmässig gelöst worden ist. Haspe (Westfalen). J a c. K a m p. Ueber das Vermögen des Handelsgärtners Friedrich Karl Ernst Freke in Bremen, Hemmstrasse 100, wurde am 6. Januar der Konkurs eröffnet. Verwalter: Rechtsanwalt Dr. Voigt in Bremen. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 15. Februar ein schliesslich. Anmeldefrist bis zum 15. Februar einschliesslich. Erste Gläubiger-Versammlung 2. Februar, allgemeiner Prüfungstermin 8. März 1912. Ueber das Vermögen des Kunst- und Handelsgärtners Fritz Neumöge in Spremberg, Lausitz, wurde am 11. Januar das Konkursverfahren eröffnet. Der Bankdirektor Paul Jeicke in Spremberg, Lausitz, ist zum Konkursverwalter ernannt. Forderungs anmeldefrist bis 9. März. Erste Gläubigerversammlung am 6. Fe bruar. Prüfungstermin am 22. März 1912. Ueber das Vermögen der Firma Burgass & Sohn in Lands berg a. Warthe, Inhaber Diplomingenieur Hans Tschirner in Landsberg, Wall 20, wurde am 5. Januar 1912 das Konkurs verfahren eröffnet. Konkursverwalter: Rendant a. D. Eduard Marquardt zu Landsberg a. W. Anmeldefrist und offener Arrest und Anzeigepflicht bis zum 26. Januar. Gläubigerversammlung und Prüfungstermin am 2. Februar 1912. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Handelsgärtners Richard Rose in Winiary bei Posen ist durch den im Vergleichs termin vom 18. November 1911 angenommenen Zwangsvergleich beendet. Wilhelm Alms, Frankfurt a. M. - Oberrad. Engros-Katalog über Sämereien, Blumenzwiebeln, Gartengeräte, Utensilien f. Vogel- u. Geflügelzucht usw. Carl Beck & Co., Quedlinburg. Samen - Preisverzeichnis über Blumen- u. Gemüsesamen, Neuheiten in Samen usw. Albert Fiedler, Quedlinburg. Preisverzeichnis über Samen und Pflanzen nur bestbewährter Sorten, Gartengeräte usw. Haage & Schmidt, Erfurt. Hauptverzeichnis über Samen und Pflanzen, Knollen, Neuheiten (284 Oktavseiten, viele Hundert Abbildungen.) Emil Hoch, Rixdorf, Berg-Strasse 3 (am Denkmal). Engros- Katalog über Gemüse- u. Blumensamen, Blumenzwiebeln, Geräte, gärtnerische Bedarfsartikel usw. Franz Jank, Wandsbek b. Hbg. Spezialangebot über Farne, Gloxinien-Sämlinge, Gloxiniensamen, Cyclamen, Nelken, Begonien u. a. Jungpflanzen. Max Kornacker, Wehrden (Weser). Haupt-Preisverzeichnis über Sämereien, Topf- und Gruppenpflanzen in Sortimenten, Stauden, Baumschulartikel. J. Lambert & Söhne, Trier. Haupt - Preisverzeichnis (119 Quartseiten, reich illustriert) über Samen und Pflanzen aller Art, Neuheiten, Geräte usw. E. Neubert, Wandsbek b. Hbg. Frühjahrsliste 1912 für Handelsgärtner über junge Farne zur Weiterkultur, Adiantum Ruhm v. Moordrecht, Neuheiten von Hortensien, Maiblumenkeime usw. Friedr. C. Pomrencke, Altona. Haupt-Preisverzeichnis über Sämereien, Blumenzwiebeln, Rasenmäher, Handsäemasehinen usw. Otto Putz, Erfurt. „Im Garten“, Haupt-Katalog über Säme reien aller Art, Blumenzwiebeln, Gartengeräte usw. (164 Oktavseiten, reich illustriert). Friedr. Roemer, Quedlinburg. Engros-Preisverzeichnis über Gemüse- und Blumensamen, Neuheiten, Saatkartoffeln, Erdbeer pflanzen usw. Otto Ruhe, Charlottenburg, Wilmersdorfer Strasse 42. Engros-Preisliste über Samen und Blumenzwiebeln, sowie über gärtnerische Bedarfsartikel. J. C. Schmidt, Erfurt. Haupt - Preisbuch über gärtnerische und landwirtschaftliche Sämereien, Pflanzen, Baumschulartikel, Geräte (184 Seiten Grossoktav, viele Hundert Abbildungen). Albert Treppens & Co., Inh. A. Mähler, Berlin SW 68, Linden-Strasse 13. Haupt-Verzeichnis über Sämereien, Blumen zwiebeln, Pflanzen, Werkzeuge, Hack- u. Säemaschinen u. a. Be darfsartikel f. Gartenbau u. Binderei. Albert Trebst, Merseburg. Sonderangebot für Handels gärtner über Chrysanthemum, Poinsettien, Neuheiten. • • □ Inhalt. □ □ □ Seite Haushaltungsplan für 1912 27 Zur Beachtung! 28 Bekanntmachung 28 Tagesordnung für die XXVIII. ordentliche Hauptversammlung . 28 Anträge für die Sitzungen des Ausschusses am 15. u. 16. Fe bruar 1912 28 Nochmals die Steuernachlässe an Gartenbautreibende .... 30 Blumenspenden verbeten ! Von C. Fontaine 30 Obstbauschutz-Genossenschaften. Von R, Fritsch. . . . 32 Fragekasten. Antworten von H. Dentler, E. A. Gill mann, E. A. Heckt, Otto von der Heyden, E. Kaiser, M. Richtsteiger, LouisVieweg, Herm. Vogelsang, A. Weiss 33 Verbandsnachrichten 34 Personalnachrichten, Kleine Mitteilungen 37 Entscheidungen deutscher Gerichtshöfe. Von J a c. K a m p , 38 Konkurse, Preisverzeichnisse 38 Gruppe Südthüringen. Zu einer Versammlung am Mittwoch, den 24. Januar, im Hotel „Grüner Baum“ in Eisfeld, von nachm. 2 Uhr ab, seien die Mit glieder und werten Gäste hierdurchfreundlichsteingeladen. Tages-