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401 Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw. No. 27 rasche Arbeit gemacht, die auch in Artikeln anderer Branchen zu Widersprüchen führte. Sehen wir uns nun den neuen Zoll auf Paeonien, Iris Kaempferi, Iris germanica, Dahlien-Knollen und Amaryllis-Zwiebeln an. Er beträgt 10 Doll. = 42 M. für 1000 Stück. Nach dem Nach dem alten Tarif: neuen Tarif: 1000 St. Paeonien 200 M. 50,—M. 42M.( 2O°/ov.W.) 1000 „ Iris Kaempferi 65 „ 16,25 „ 42 „ (ca.60°ov. W.) 1000 „ Iris germanica 40 „ 10,— „ 42 „ (100°ov.W.) 1000 „ Dahlien ca. 180 „ 45,— „ 42 „ (22,2%v. W.) 1000 „ Amaryllis ca. 1200 „ 300,— „ 42 „ ( 3,3°/ov. W.) 1000 „ Canna 120 „ 30,— „ 42 „ (33 1 /3%v.W.) Wie man sieht, bringt der neue Tarif für diese Artikel schon dann eine Ermässigung, wenn es sich um weniger wertvolle Sorten und Handelsware handelt, da aber für den Export doch vielfach gerade neuere und wertvollere Varietäten in Betracht kommen, ist für diese der Zoll wesentlich herabgesetzt. Man muss zugeben, dass eine Verzollung nach dem Wert unter allen Um ständen gerechter wirkt und vielleicht auch als „Schutz zoll“ für das zu schützende Land unter allen Umständen wirksamer ist, für die Exporteure nach dort aber ge gebenenfalls günstiger ist. Alle anderen Zwiebeln, zwiebelartigen Wurzeln und Rhizome (Corms), welche wegen ihrer Blüten oder ihrer Belaubung kultiviert werden, (Scilla, Montbretien, Ane monen, Tritoma, Crinum), sollen 50 Cts. — 2,10 M. für 1000 Stück kosten. Nun zu den Baumschulartikeln! Die alte Position 252 ist jetzt 264 geworden. In nachfolgendem ersten Abschnitt sind neu hinzugekommen Rosa Manetti multi- flora und canina (in der deutschen Uebersetzung ist briar rose mit Hagel buttenrose ganz „hagelmässig“ schlecht übersetzt!)*) 252. Stämme, Ableger oder Setzlinge (gemeint sind Sämlinge) der Myrobalan-Pflaume, sowie der Mahaleb- oder Mazzard-Kirsche, drei Jahre alt oder jünger, 50 Cts. für 1000 Stück und 15 Prozent vom Werte. Für diese Artikel bringt der Zollsatz jetzt für 1000 Pflanzen 4,20 M. (1 Doll.). Eine Gegenüberstellung zeigt uns, dass der neue Zollsatz weder wesentliche Ermässi gungen noch Erhöhungen bringen dürfte, wenigstens bei normalen Preisen. Da aber die Preise für Wildlinge sehr schwanken, kann unter Umständen nach dem neuen Tarif sowohl eine Erhöhung wie eine Ermässigung des Zolles eintreten. 1000 St. Myrobalan- Pflaumen 1000 „ Mahaleb- (Weichsel-) Kirschen 1000 St. 2 M. u. 15 % von 14 M. = 4,10 M., jetzt 4 M. 1000 St, Rosa canina (früher unter Abs. 4, 252) 25 % v. W., ca. 14 M. = 3,50 M., jetzt 4 M. *) Wie der Verfasser dieses Artikels bereits hervorhebt, ist nicht nur die Uebersetzung, sondern schon die ursprüngliche Fassung des Tarifes im englischen Urtexte sprachlich sehr anfechtbar. Das Wort „Stocks“ ist mit Stämme übersetzt, welche Bedeutung ihm in diesem Falle keinesfalls zukommt. Vielmehr bedeutet hier „Stocks“ einfach Wildlinge oder Unterlagen. Ebenso be deutet „vine“ nicht nur Rebe, sondern Schlingpflanze im Allge meinen. Durch flüchtige Schreibweise sind die beiden Arten Rosa Manetti und R. multiflora in einen Namen zusammengezogen, kurz, der Tarif ist so recht geeignet, zu zeigen, was dabei heraus kommt, wenn am grünen Tisch, über die Köpfe der Beteiligten hinweg, gearbeitet wird. Die Zusammenfassung von Hyacinthen mit Astilbe und Maiblumen hat in der amerikanischen Fachpresse ebenfalls schon Proteste zur Folge gehabt. Man sagt ganz richtig, dass es Hyazinthen-Klumpen nicht gäbe, dass also Hyacinthenzwiebeln nach Position 263 f, Zwiebeln, nicht besonders genannt, zu ver zollen seien. D i e R e d. Die Begriffe Mazzard cherry oder Mahaleb sind nicht recht klar, doch bedeutet Mazzard cherry jedenfalls Süsskirschenwildlinge, im Gegensatz zu Weichsein. Der frühere Absatz 2, 252 (jetzt 264, d) ist dem Wortlaute nach unverändert übernommen worden. Stämme, Ableger oder Setzlinge von Birnen-, Apfel-, Quitten- und St. Julien-Pflaumenbäumen, drei Jahre alt oder jünger, und Immergrün-Setz linge, 1 Doll, für 1000 Stück und 15 Prozent vom Werte. In der deutschen Uebersetzung des neuen Tarifs ist aber die ganz unangebrachte Einfügung von „Immer grün-Setzlingen“ vor dem Zusatz dreiJahre alt oder jünger gemacht, logischerweise müssten die Worte „Immergrün-Setzlinge“ hinter dem Zusatz stehen. Im Original-Texte haben wir übrigens letztere gar nicht verzeichnet gefunden! Der Zoll betrug früher für 1000 Stück 4,20 M. und 15 % vom Werte, jetzt für 1000 Pflanzen 8,40 M. Beispiel: 1000 St. Birnen- oder Aepfel-, oder Quitten-, oder St. Julien- Wildlinge 2 jähr, verpfl. ca. 25 M., kosten nach dem alten Zollsatz rund 8 M., nach dem neuen Zollsatz 8,40 M. Zoll! Absatz 3, 252 ist jetzt 3, 264, im Wortlaut unver ändert : Rosenstöcke, okuliert, gepfropft oder aus der Wurzel gezogen 10,5 Pf. = 21/2 Cts. für das Stück, jetzt 16,8 Pf. = 4 Cts. für das Stück. Das sind für 100 St. 10,50 bezw. 16,80 M. Bei einem Preise von ca. 150 M. für Hochstämme ist das eine zwar nicht sehr bedeutende Erhöhung, die aber doch Rückwirkungen auf den Export selbst der Hoch stämme haben wird. Für niedrige Rosen ist aber die Verteuerung durch den Zoll ganz bedeutend und diese spielen doch für den Versand nach den Vereinigten Staaten die Hauptrolle. Aus dem Absatz 4, 252: jetzt 264, 4: Stämme, Ableger und Setzlinge aller Obst- und Zierbäume mit abfallendem Laube und immer grün, Sträucher und Rosen, Manetti-Rosen, reich blütige Rosen und Hagebutten, sowie alle ge wöhnlich als Baumschulen- und Gewächshaus- Pflanzen bezeichneten Bäume, Sträucher, Pflanzen und Reben, nicht besonders vorgesehen, sind die Manetti-Rosen, reichblütigen Rosen und Hage butten-Rosen herausgeblieben. Der Zollsatz von 25 Prozent vom Werte ist dagegen geblieben. Bezüglich der Samen kannte der alte Tarif folgende Stellen: 254. Sämereien aller Art, in dem Tarif nicht be sonders vorgesehen, 30 Prozent vom Werte, jetzt 40 Pf. — 10 Cts. per Pfund (= 453,598 g). Vorgesehen waren : Rizinussamen (Castor oil beans), Bushel von 50 Pfund = Scheffel (= 35,237 1) 1 M. = 25 Cts. unverändert, Flachs- oder Leinsaat und andere Oelsämereien (äusser Ricinus, Mohnsaat) 1 Scheffel von 56 Pfund 60 Pf. = 15 Cts., jetzt 1 M. = 25 Cts., Mohnsamen, Scheffel 60 Pf. = 15 Cts. (unverändert). Neu: Spinatsamen 1 Pfund 4 Pf. = 1 Cent (früher 30 vom Hundert vom Werte), Pilzkulturen 1 Pfund 1 Cent. Ausserdem sieht die neue Tarifstelle 266 folgende Spezifikationen neu vor: Beete, Rüben, ausgenommen Zuckerrüben, Möhren (Carotten), Feldsalat, Petersilie, Pastinak, Radies (Rettiche), Steckrüben und Kohlrübensamen, 4 Cts. für das Pfund. Kohl, Collard*), Grünkohl (kale) und Kohlrabi samen, 8 Cts. für das Pfund. Eierpflanzen- und spanischer Pfeffer-Samen 20 Cts. für das Pfund. *) Eine in den Südstaaten der Union gezogene Kohlart.