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No. 27. Rixdorf-Berlin, den 9. Juli 1910. XXV. Jahrgang. Eigentum des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. Organ des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen, heraus gegeben unter Mitwirkung der hervorragendsten Fachmännei des In- und Auslandes. Das „Handelsblatt für den deutschen Gartenbau“ usw. erscheint am Sonnabend jeder Woche. Abonnementspreis für Nicht-Verbandsmitglieder in Deutschland und Oesterreich-Ungam pro Jahrgang 8 Mk. 50 Pf., für das übrige Ausland 10 Mk., für Verbands-Mitglieder kostenlos. Verantwortlicher Redakteur: F. Johs. Beckmann in Rixdorf-Berlin, Generalsekretär des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. Verlag: Verband der Handelsgärtner Deutschlands, eingetragen auf Seite 179, Band IV des Genossenschaftsregisters des Königl. Amtsgerichts zu Leipzig. Postscheckkonto Berlin 2986. Gva Die verehrlichen Mitglieder des Verbandes werden dringend gebeten, bei Auf gabe von Inseraten ihr eigenes Organ zu berücksichtigen und beim Bezug von im Handelsblatt angebotenen Artikeln sich auf das Handelsblatt zu beziehen. Wh 607$ $22 Der neue Zolltarif der Vereinigten Staaten von Amerika. s ist zwar verfrüht, sich schon jetzt, kaum nach Inkrafttreten des neuen Tarifs, ein Bild von dessen Wirkung auf unseren gärtnerischen Export zu machen, da augenblicklich der Verkehr mit den Ver einigten Staaten recht schwach sein dürfte, und seinen Höhepunkt erst in den Herbstmonaten er reicht. Wie die Zollbehörden gegenüber den deutschen Waren verfahren werden, muss ebenfalls erst die Praxis erweisen, denn zunächst steht die „freundschaftliche und in versöhnlichem Geiste“ geübte Anwendung der Zoll verwaltungsbestimmungen auf dem Papier. Jedenfalls bringt der neue Tarif für einige Artikel, die für uns von Interesse sind, eine Aenderung. Während früher Position 251 Orchideen, Palmen, Dracaenen, Croton und Aza leen, Tulpen, Hyazinthen, Narzissen, Jonquillen, Lilien, Maiblumen und alle anderen Blumen zwiebeln, Zwiebelwurzeln oder Corms (Knollen) [gemeint sind Rhizome. Red.], welche um ihrer Blüten willen angebaut werden und natürliche Blumen aller Art, konserviert oder frisch zu De korationszwecken passend, mit 25 Prozent vom Werte verzollt wurden, macht der neue Tarif folgende Aus nahmen : 263 Maiblumenkeime („Augen“ steht in der deutschen Uebersetzung des D. H. A.), Tulpen-, Nar zissen-, Begonien-, sowie Gloxinien-Bulben: 1 Dollar für 1000 Stück. Wenn man also früher für 100 000 Maiblumen keime, per °/oo mit 23 M. gerechnet, — 2300, an Zoll den vierten Teil, gleich 575 M. zu entrichten hatte, be trägt der Zoll nach dem neuen Tarif nur 420 M. 1000 St. Begonien, Gloxinien-Knollen ca. 75 M., 25 % v. W. 18,75 M., jetzt 4,20 M. (5 % v. W.). Hyazinthen-. Astilben (Spiraeen), Doppelsporn (Diely- tra) und Maiblumen-„Gruppen“ *) sollen dagegen mit 2 Doll, 50 Cts. = 10,50 M. per 1000 Stück verzollt werden. Das bedeutet gegenüber dem alten Tarife natürlich eine Erhöhung bezüglich der Maiblumen. Bei den Hyazinthen würde der Zoll, wenn man den Wert von 1000 St. Exportz wiebeln mit ca. 65 M. annimmt, nach dem alten Tarife (25 % vom Werte) 16 M. 25 Pf. betragen, nach dem neuen Tarif aber nur 10,50 M, Auch die teuren Lilien-Zwiebeln und Calla-Knollen sind nach dem neuen Tarif mit einem Zoll von 21 M. (5 Doll.) für 1000 Stück gegen früher begünstigt, denn entsprechend ihrem höheren Werte ist ein Zoll von 21 M. für 1000 Stück gering im Vergleich zur Verzollung mit 25 % vom Werte. Beispiel: 1000 Stück Lilium longiflorum giganteum 230 M., 25 % vom Werte 57,50 M., jetzt dagegen nur 21 M. Dagegen Lilium tigrinum grandiflorum 1000 Stück ca. 52 M., 25 % 13 M., jetzt dagegen 21 M. Zoll. Hier versagt wieder die Genauig keit des Tarifs. Das Gesetz sollte gewiss nicht solche ungerechte Verteilung bringen, aber die Sache war eilig, und da hat der Kongress der Vereinigten Staaten etwas *) Der Wortlaut in englischer Sprache ist: Hyacinth-, astilbe-, dielytra-, and Uly of the volley clumps. Man hat dies mit Gruppen übersetzt, ein Ausdruck, der kaum glücklich gewählt ist; auch die Zusammenfassung mit Hyazinthen beweist, dass das Zolltarifgesetz etwas flüchtig gemacht worden ist.