No. 5. Steglitz-Berlin, den 31. Januar 1903. XVIII. Jahrgang. 6igentbum des Verbandes der Eandelsgärtner Deutschlands. Organ des 6artenbau-Verbandes für das Königreic Sachsen, berausgegeben unter «ditwirkuns der hervorragendsten fadmänner des Jn- und Huslandes. Das „Handelsblatt für den deutschen Gartenbau etc.“ erscheint am Sonnabend jeder Woche. Abonnementspreis für Nicht-Verbandsmitglieder in Deutschland und Oesterreich-Ungarn pro Jahrgang 8 M. 50 Pf., für das übrige Ausland 10 M., für Verbands-Mitglieder kostenlos. Verantwortlicher Redacteur: F. Johs. Bechmann in Steglitz-Berlin. Verlag: Verband der Handelsgärtner Deutschlands, eingetr gen auf Seite 179, Band IV, des Genossenschaftsregister des Königl Amtsgerichts zu Leipzig. Bekanntmachung. Dieser Kummer liegt für die Mitglieder das Mitgliederverzeichnis für 1903, sowie das XXV. Ver zeichnis der durch Formular C. eiagereichten Namen und Firmen bei und bitten wir um Beachtung der selben. Wir machen wiederholt ganz besonders darauf aufmerksam, dass das letzte Verzeichnis streng vertraulich zu behandeln ist, und verweisen im Uebrigen auf die dem Verzeichnis XXV vorgedruckten Bestimmungen. Der Vorstand des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. Franz Blnth, Vorsitzender. Haftpflicht- und Unfall-Versicherung. Auf Veranlassung des Vorstandes und mit Rücksicht auf die im letzten Jahre zahlreich beigetretenen neuen Mitglieder veröffentlichen wir nachstehend die Verträge, welche der Verband mit dem Allgemeinen Deutschen Versicherungs-Ver ein in Stuttgart wegen Haftpflicht- und Unfallversicherung abgeschlossen hat. Wie an anderer Stelle des Blattes er wähnt, sind auf Grund dieser Verträge bei genannter Gesell schaft 38 Mitglieder gegen Unfall und 639 Mitglieder gegen Haftpflicht versichert. Die Versicherung der Mitglieder ist selbstverständlich eine durchaus freiwillige. Aus dem Haftpflichtversicherungsvertrag heben wir fol gende Punkte hervor: Der Versicherungs-Verein gewährt den Mitgliedern des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands Versicherung gegen die Folgen der sie betreffenden Haftpflicht nach Inhalt seiner Satzungen und Versicherungsbedingungen und auf Grund der mit dem Verband getroffenen Vereinbarungen. Der Umfang jeder einzelnen Versicherung richtet sich nach dem besonders abzuschliessenden Versicherungsvertrag, welchem das jeweils in Betracht kommende Antragsformular zu Grunde zu legen ist. Für die Versieherung der Mitglieder des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands sind die aus den Antragsfor mularen ersichtlichen Prämien zu entrichten. Auf die Prämien werden folgende Rabatte gewährt: 10 pCt. für zehnjährige Versicherungsdauer, 10 ,, wenn mindestens fünf Positionen versichert wer ¬ den, oder die Bruttoprämie mehr als 75 Mk. be trägt, weitere 5 pCt. wenn dieselbe mehr als 150 Mk. pro Jahr beträgt und endlich 10 ,, vertragsmässigen Extrarabatt für die Versicherung als Mitglied des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. (Dieser Rabatt wird jedoch nur einmal gewährt, auch wenn der Antragsteller noch, anderen mit dem Stuttgarter Verein im Vertragsverhältnis stehenden Korporationen an- gehört.) Neben diesen Rabatten werden die rechnungsmässi gen Dividenden in Abzug gebracht. Etwaige Streitigkeiten zwischen einem Mitgliede des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands und dem Ver sicherungs-Verein über die von letzterem auf Grund der Ver sicherungsverträge an die Versicherungsnehmer zu gewähren den Leistungen und den diesbezüglichen Inhalt und Umfang der Versicherungsverträge werden einem Schiedsgericht zur Entscheidung überwiesen. Zu diesem Schiedsgericht ernennen der Verband der Han delsgärtner Deutschlands und der Versicherungs- Verein je ein Mitglied und diese beide wählen einen Vorsitzenden, wel cher keinem der beiden Vereine angehört. Die Kosten des Schiedsgerichts trägt der unterliegende Teil. In die abzuschliessende Betriebs-Haftpflicht-VerSiche rung ist die Haftpflicht als Hausbesitzer ohne weiteres ein geschlossen, wenn das Haus nicht mehr als 1000 Mk. Jah resmiete einbringt. Die Minimalprämie für eine Betriebshaftpflichtversiche rung beträgt pro Jahr 4 Mk., auf welchen Betrag weder Ra batt noch Dividende gewährt werden können. Versichert z. B. ein Gärtncreibesitzer sich gegen Haftpflicht, welcher