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No. 26. Steglitz-Berlin, den 27. Juni 1903. XVIII. Jahrgang. eigentbum des Verbandes der I^andelsgärtner Deutschlands. Organ des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sadisen, berausgegeben unter Mitwirkun der hervorragendsten Fachmänner des In- und Huslandes. Das „Handelsblatt für den deutschen Gartenbau etc.“ erscheint am Sonnabend jeder Woche. Abonnemen!spreis für Nicht-Verbandsmitglieder in Deutschland und Oesterreich-Ungarn pro Jahrgang 8 M. 50 Pf., für das übrige Ausland 10 M. für Verbands-Mitglieder kostenlos. Verantwortlicher Redacteur: F. Johs. Beckmann in Steglitz-Berlin» Verlag: Verband der Handelsgärtner Deutschlands, eingetragen auf Seite 179, Band IV, des Genossenschaftsregister des König!. Amtsgerichts zu Leipzig. Anträge zur Hauptversammlung. Nachträglich eingegangene Anträge. Antrag der Verbandsgruppe Posen und angrenzende Teile von Westpreussen. Die Hauptversammlung wolle beschliessen, dafür zu wir ken, dass in Zukunft alle lebenden Pflanzen mit Ausnahme von Blumenzwiebeln als Eilgut zu Eracht gutsätzen versandt wer den können. Begründung. Es kommt häufig vor, dass Topfpflanzen aus südlich ge legenen Gegenden, wie Sachsen, Bayern u. a. m. hier im Osten sehr knapp und begehrt sind, da dieselben aber den langen Transport als Frachtgut nicht vertragen und Eilfracht den Wert der Pflanzen übersteigen würde, so muss das ganze Ge schäft unterbleiben. Wenn nun Eilfracht zum Frachtgutsatz befördert würde, so dürfte der geschäftliche Verkehr vom Sü den mit dem Osten bald sehr lebhaft werden, und würde der Königlichen Eisenbahn auch wohl kaum eine Mindereinnahme bringen. Antrag der Verbandsgruppe Coswig. Die diesjährige Hauptversammlung wolle beschliessen, dass der Inhalt des Verbandsblattes dahin gestaltet werden soll, dass künftighin Kulturfragen, soweit es sich nicht um wert volle Neueinführungen handelt, nicht mehr durch Sonderar tikel behandelt werden sollen, sondern auf den Fragekasten be schränkt werden. Begründung. Die häufige Behandlung der Kulturfragen von oft alltäg lichen Pflanzengattungen dürfte für eine grosse Mehrheit selbst kultivierender Handelsgärtner nicht von dauerndem Wert und Interesse sein. Es gibt vielmehr auf dem Gebiete technischer, kaufmännischer, gewerblicher Art usw. so viel des Wissenswer ten, dass hierdurch hinreichend Stoff für die künftige, ab wechslungsreiche Gestaltung des Blattes vorhanden ist, 9 Zur Sonntagsruhe. II. Bei der Veröffentlichung des Rundschreibens des A. D. G. V. ist zunächst die Tatsache interessant, dass zum ersten Male öffentlich bekannt wird, wer die Eingabe des Ver eins an Bundesrat und Reichstag wegen der bekannten Ab änderung der Gewerbeordnung, die das Berliner Gewerbe- gericht zu der seinen machte und für die es die übrigen deutschen Gewerbegerichte zu interessieren versucht hat, unter stützt hat. Das Rundschreiben erwähnt als Unterstützer des An trages ca. 20 Gewerbegerichte. Wir wissen nicht, ob sämtliche ca. 300 Gewerbegerichte aufgefordert wurden, sich dem Ber liner Antrag anzuschliessen, man darf aber wohl ohne weite res annehmen, dass dies bei allen bedeutenderen der Fall war, und da sind diese „ca. 20” eine recht kleine Zahl, die den besten Beweis liefert, dass die Gewerbegerichte selbst sich nicht entschliessen konnten, den Antrag zu unterstützen, sei es, weil sie sich nicht für befugt hielten, sei es, weil sie an dessen Durchführbarkeit nicht glaubten. Dazu kommt noch, dass von diesen „ca. 20” zustimmenden Gewer begerichten eine Anzahl nur für den ersten Teil des Antra ges eintrat, sich aber ausdrücklich gegen die Anwendung der Bestimmungen der Gewerbeordnung, die Sonntagsruhe be treffend, auf die „Kunst-, Zier- und Handelsgärtnerei” er klärte. Es heisst dann weiter in dem Rundschreiben, dass das Material zu dem Anträge bekanntlich auch dem Bundesrate eingereicht worden sei, der sich mit dieser Materie, wie dem A. D. G. V. bekannt geworden, demnächst beschäftigen werde und der die Sache ihrer grossen Bedürftigkeit und Dringlich keit wegen aller Voraussicht nach zum Gegenstand einer be sonderen Gewerbeordnungs-Novelle machen dürfte. Dass der Bundesrat sich mit den zu dieser Sache vorlie genden Eingaben, unter denen sieh auch eine unseres Ver bandes befindet, „demnächst” beschäftigen werde, schliesst der A. D. G. V. aus einem Bericht der Kommission über den Entwurf eines Gesetzes, betreffend Kinderarbeit in gewerb lichen Betrieben, nach welchem ein Regierungsvertreter bei