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6igenthum des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. Organ des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen, herausgegeben unter UHtwirhung der hervorragendsten fadmänner des 3n- und Huslandes. , . Das „Handelsblatt für den deutschen Gartenbau etc.“ erscheint am Sonnabend jeder Woche. Abonnementspreis für Nicht-Verbandsmitglieder in Deutschland und Oesterreich-Ungarn pro Jahrgang 8 M. 50 Pf., für das übrige Ausland 10 M für Verbands-Mitglieder kostenlos. Verantwortlicher Redacteur: F. Johs. Beokmann in Steglitz-Berlin. Verlag: Verband der Handelsgärtner Deutsohlands, eingetragen auf Seite 179, Band IV, des Genossenschaftsregister des König!. Amtsgerichts zu Leipzig. Sie gewählten Herren Vertreter u. SteHvertr. Wien Oringenc) um jfachr. betr. ~Wahlannahme gebeten. Die Organisationsfrage Im Sächsischen Gartenbau- Verband und Anderes. Auf der am 2. ds stattgefundenen Hauptversammlung des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen in Dresden kam auch die Organisationsfrage zur Beratung. Der Vor sitzende, Herr Rud. Seidel, erwähnte die vom A. D. G. V an die sächsische Regierung gesandte bekannte Eingabe wegen Unterstellung unter das Handwerk und teilte mit, dass der Verband auf gefordert worden sei, ein Gutachten darüber ab zugeben. Um der Unsicherheit in den Rechtsverhältnissen ein Ende zu machen, hat der Verband dem Ministerium eine Ausarbeitung übergeben, in welcher auf die Merkmale des „Gartenbaus“, der „Kunst- und Handelsgärtnerei“, sowie der „Landschaftsgärtnerei“ eingegangen ist. Den geforderten Am Schluss an die Handwerkskammern hielt der Vorsitzende für die Gärtnerei für ungeeignet, in einer Angliederung an den Landeskulturrat sei in Sachsen der zu erstrebende Weg zu er blicken und diesen Weg werde der Verband auch weiter verfol gen. Bei der Beratung der Frage brachte der Vorsitzende eine Denkschrift zur Kenntnis der Versammlung, welche dem nächst der Regierung übergeben werden solle und deren In halt den Nachweis führt, dass eine Organisation der Gärtnerei geschaffen werden müsse. Der Vorsitzende ging nach einem Bericht des „Handelsgärtner“ auf die viele Jahre währende Prüfung der Frage ein, welcher bestehenden Organisation der Gartenbau angeschlossen werden müsse und kommt auf die früheren Versuche zu sprechen, die Gärtnerei den Handels kammern anzugliedern. Er weist dann auf die vielen Be rührungspunkte mit der Landwirtschaft hin, ebenso darauf, dass die Gärtnerei nur als ein abgeschlossenes Ganzes der Landwirtschaft zugesellt werden könne. Er wünscht, dass sechs Fachleute in den Landeskulturrat gewählt würden, da mit alle Zweige der Gärtnerei dort vertreten seien und gibt der Hoffnung Ausdruck, dass es in allernächster Zeit ge lingen möge, eine Zentralisation der sächsischen Gärtner zu erreichen, damit diese ihre Interessen nachdrücklich zur Gel tung bringen können. Von verschiedenen Seiten sind von dem ausführlichen Proto koll des Gärtnertages in Weimar in No. 10 des Handelsblattes weitere Exemplare gewünscht worden, wir bemerken dazu, dass derartige Wünsche gern berücksichtigt werden, ausser dem sind Sonderabzüge von dem Protokoll hergestellt worden, von denen auf Wunsch auch eine Anzahl abgebbar ist. Zu dem Protokoll selbst übersandte uns Redakteur Albrecht vom A. D. G. V. eine Richtigstellung seiner An Weimar gemachten Ausführungen in zwei Punkten, er gibt die Möglichkeit zu, sich bei diesen Punkten, nicht korrekt ge nug ausgedrückt zu haben, möchte aber. gern bekunden, was er hat sagen wollen. Er schreibt: „1. Ich wollte nicht sagen: „Ich habe mich bis heute noch nicht bewogen gefühlt, darüber nachzudenken, wie ich mir die Regelung des Lehrlings- und Gehilfenwesens in den nichtgewerblichen Gärtnereien vorstelle,“ — nachgedacht habe ich darüber vielmehr schon sehr reiflich —; ich fühlte mich bisher nur noch nicht bewogen, mich darüber des Näheren zu ä u s s e r n. Nebenbei bemerke ich noch, dass bezüglichle Aeusserungen hauptsächlich in Rücksicht auf das betreffende Preisausschreiben des A. D. G. V. unterblieben sind; es ist mein Wunsch, dass die Preisbewerber, unbeeinflusst von meiner Seite, hier nur eigene Gedanken entwickeln. 2. Die gärtnerische Rechtsfrage in Oesterreich betreffend: Der Allgemeine Oesterreichische Gärtnerverband, dem sowohl die gewerbetreibenden Gärtner, wie auch die Guts- u. Privat gärtner angehören, erstrebt bereits seit Jahren für die gewerb liche Gärtnerei deren Anerkennung als Handwerksgewerbe, während er für die Guts- u. Privatgärtner deren Anerkennung als landwirtschaftliche u. s. w. Privatbeamte fordert, also Gleichstellung mit den Gutsinspektoren und Gutsverwaltern.“ Im übrigen gibt man sich in den Kreisen des A. D. G. V. den Anschein, als wenn man womöglich den Sieg der auf jener Seite verfochtenen Ansichten bereits in der Tasche habe. Man lässt den Wunsch den Vater des Gedankens sein, indem man von den Gärtnertagen in Weimar sagt, dass sie den Leitern unseres Verbandes und damit diesem selbst eine Niederlage sondergleichen (!) brachten und — gibt seiner Freude lauten Ausdruck, dass sich der Herr Möller in Erfurt rück-