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No. 11. Steglitz-Berlin, den 14. März 1903. XVIII. Jahrgang. Gigentbum des Verbandes der Eandetsgärtner Deutschlands. Organ des 6artenbau-Verbandes für das Köngreic Sachsen, berausgegeben unter «aitwirkung der hervorragendsten fadmänner des 3n- und Hustandes. Das „Handelsblatt für den deutschen Gartenbau etc.“ erscheint am Sonnabend jeder Woche. Abonnementspreis für Nicht-Verbandsmitglieder in Deutschland und Oesterreich-Ungarn pro Jahrgang 8 M. 50 Pf., für das übrige Ausland 10 M. für Verbands-Mitglieder kostenlos. Verantwortlicher Redacteur: F. Joha. Bookmann in Steglitz-Berlin. Verlag: Verband der Handelsgärtner Deutsohlands, eingetragen auf Seite 179, Band IV, des Genossenschaftsregister des König]. Amtsgerichts zu Leipzig* Erklärung- X x In No. 9 von Möller’s D. Gr. Z. veröffentlicht deren Herausgeber einen Artikel über Gartenbaukammern, Welcher in der ihm eigenen Form und Ton gehalten, die Erstrebung solcher Kammern für Unsinn erklärt. Den Nachweis für diese Be- hauptung erbringt der Herausgeber durch allgemeine, nichts beweisende liedensarten, aus denen unter anderem hervor- geht, dass er den Standpunkt eines Teils der gärtnerischen Arbeitnehmer, dass es für die Gärtnerei besser sei, den Handwerks kammern angegliedert zu werden, teilt und vertritt. Seine Stellungnahme richtet sich nun zwar ausschliesslich gegen den Redakteur unseres Verbandes, Herrn Beckmann, den er als alleinigen Verfechter dieser Idee, als den im dieser Angelegenheit allein Verantwortlichen und deshalb allein zu Kritisierenden hinstellt. Zu der Art und Weise, wie dies geschieht, haben wir unserem Redakteur an anderer Stelle selber das Wort gegeben. Der Herausgeber von M’s. D. G. Z. schreibt in dem betreffenden Artikel: „Es würde verkehrt s e i n, i n den nachfolgenden Ausführungen vom „Handelsgärtner-Verband“ zu sprechen. Dieser Verband umfasst sehr viel intelligente und urteilsfähige Fachmänner, von denen.jeder einzelne, sobald er einmal selbständig an die Prüfung der vorliegenden Fragen heran tritt, sofort mit zwingender Notwendigkeit zu der Ueberzeugung kommen muss, dass die Erstrebung besonderer Gar tenbaukammern der'hellste, barste Unsinn.is t. Um der offenbaren Absicht der Verdrehung und Verschleierung von Tatsachen von vornherein entgegenzutreten, stellen wir folgendes fest: Der vorjährigen Hauptversammlung lag ein Antrag der Verbandsgruppe Niederrhein vor, die Errichtung einer Gartenbaukammer zu erstreben. Der Antrag war damit begründet worden, dass eine grössere Selbständigkeit innerhalb einer Organisation, wie sie schon im Jahre vorher beschlossen war, zu erstreben sei. Das äusser diesem Grunde auch noch andere Gründe vorhanden waren, die es veranlassten, eine Revision des Beschlusses von 1901, die Angliederung an die Land wirtschaftskammern betreffend, vorzunehmen, ist bekannt. Die vorjährige Hauptversammlung beschäftigte sich mit dem Antrag eingehend und nahm einstimmig folgende von M. Ziegenbalg —Laubegast eingebrachte Resolution an: „Der Verband der Handelsgärtner wolle beschliessen, dass mit allen Mitteln dahin gearbeitet wird, die Bildung von Gartenbaukammern zu erreichen.“ Dieses alles ist dem Herausgeber von M’s. D. G. Z. natürlich wohlbekannt. Der Vorstand des Verbandes wurde mit den zur Erreichung dieses Zieles notwendigen Schritten beauftragt und ist er dem Beschlusse der Hauptversammlung entsprechend, zunächst in Preussen in dem angestrebten Sinne tätig gewesen. Wenn also unser Redakteur den Standpunkt der Gartenbaukammer vertreten hat, so hat er direkt im Auftrage des Vorstandes, in direkt im Auftrage des einstimmigen Beschlusses der Hauptversammlung von 1902 gehandelt. Weiter geht aber'hieraus klar hervor, dass der Herausgeber von M’s D. G. Z. bei seinem Vorgehen nicht Herrn Beckmann, sondern dem Vorstand, sämtlichen Vertretern und allen Mitgliedern unseres Verbandes, in deren Auftrag die Vertreter 1902 beschlossen haben, die ihnen erst zugesprochene Intelligenz und Urteilsfähigkeit wieder ab spricht, und dass der Kern der gesamten Ausführungen in Wahrheit gegen den Verband und seine Vertreter ge-