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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 17.1902
- Erscheinungsdatum
- 1902
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190200001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19020000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19020000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 17.1902
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Register III
- Sonstiges Verzeichniss der Mitarbeiter am XVI. Jahrgang des ... X
- Ausgabe No. 1, 4. Januar 1902 1
- Ausgabe No. 2, 11. Januar 1902 9
- Ausgabe No. 3, 18. Januar 1902 17
- Ausgabe No. 4, 25. Januar 1902 25
- Ausgabe No. 5, 1. Februar 1902 33
- Ausgabe No. 6, 8. Februar 1902 41
- Ausgabe No. 7, 12. Februar 1902 49
- Ausgabe No. 8, 22. Februar 1902 61
- Ausgabe No. 9, 1. März 1902 69
- Ausgabe No. 10, 8. März 1902 77
- Ausgabe No. 11, 15. März 1902 85
- Ausgabe No. 2, 22. März 1902 97
- Ausgabe No. 13, 29. März 1902 105
- Ausgabe No. 14, 5. April 1902 113
- Ausgabe No. 15, 12. April 1902 121
- Ausgabe No. 16, 19. April 1902 129
- Ausgabe No. 17, 26. April 1902 137
- Ausgabe No. 18, 3. Mai 1902 149
- Ausgabe No. 19, 10. Mai 1902 157
- Ausgabe No. 20, 17. Mai 1902 165
- Ausgabe No. 21, 24. Mai 1902 173
- Ausgabe No. 22, 31. Mai 1902 181
- Ausgabe No. 23, 7. Juni 1902 189
- Ausgabe No. 24, 14. Juni 1902 201
- Ausgabe No. 25, 21. Juni 1902 209
- Ausgabe No. 26, 28. Juni 1902 217
- Ausgabe No. 27, 5. Juli 1902 225
- Ausgabe No. 28, 12. Juli 1902 233
- Ausgabe No. 29, 19. Juli 1902 241
- Ausgabe No. 30, 26. Juli 1902 249
- Ausgabe No. 31, 2. August 1902 261
- Ausgabe No. 32, 9. August 1902 269
- Ausgabe No. 33, 16. August 1902 277
- Ausgabe No. 34, 23. August 1902 285
- Ausgabe No. 35, 30. August 1902 293
- Ausgabe No. 36, 6. September 1902 305
- Ausgabe No. 37, 13. September 1902 317
- Ausgabe No. 38, 20. September 1902 329
- Ausgabe No. 39, 27. September 1902 341
- Ausgabe No. 40, 4. Oktober 1902 353
- Ausgabe No. 41, 11. Oktober 1902 361
- Ausgabe No. 42, 18. Oktober 1902 369
- Ausgabe No. 43, 25. Oktober 1902 377
- Ausgabe No. 44, 1. November 1902 385
- Ausgabe No. 45, 8. November 1902 393
- Ausgabe No. 46, 15. November 1902 401
- Ausgabe No. 47, 22. November 1902 409
- Ausgabe No. 48, 29. November 1902 417
- Ausgabe No. 49, 6. Dezember 1902 425
- Ausgabe No. 50, 13. Dezember 1902 433
- Ausgabe No. 51 52, 20. Dezember 1902 441
-
Band
Band 17.1902
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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau etc. No. 46 einbart. Die Transportgefahr hat dann der Verkäufer zu tragen. Wäre ein besonderer Erfüllungsort in diesem Falle nicht festgestellt worden, dann wären die Keime von Hamburg nach Berlin auf Gefahr des Leipziger Gärtners gereist, da ja der gesetzliche Erfüllungsort für den Verkäufer sein' Wohn sitz war. Aus dem Umstande, dass der Verkäufer die Kosten der Versendung übernommen hat, ist nicht herzuleiten, dass er auch die Gefahr bis an den Bestimmungsort zu tragen hat. Es ist bereits gesagt, dass Aufdrücke auf Fakturen u. s. w. eine Verschiebung des gesetzlichen Erfüllungsortes, also eine Abwälzung der Transportgefahr auf den Käufer, nicht her beiführen können. Es braucht aber diese Frage auch nicht Gegenstand einer besonderen Abmachung gewesen zu sein: Wenn es z. B. im Begleitbriefe heisst, „sandte auf Ihre Ge fahr und Rechnung“ und der Käufer lässt das unwider sprochen, so hat es dabei sein Bewenden, wenn auch nach dem Gesetze die Gefahr beim Verkäufer gewesen wäre. * $ Der Erlass des Handelsministers vom 20.1.02. Es vergeht fast keine Woche, wo bei uns nicht Nach frage nach dem Erlass des preussischen Handelsministers, der die Stellung der Gärtnerei zum Handwerk regelt, ist. Derselbe wird zu Reklamationen jeder Art verlangt, bei Pro zessen, Veranlagungen zu Handwerkskammerbeiträgen u. s. w. Man sollte es nicht für möglich halten, dass noch jetzt, 10 Mo nate nach der Bekanntgabe des Erlasses an die Regierungs präsidenten Handwerkskammerbeiträge von Gärtnern verlangt werden, und doch ist dies in gamicht so wenigen Fällen Thatsache. Der Vorrath unserer No. 5 von diesem. Jahre, in welcher wir den Erlass veröffentlichten, ist bis auf wenige Nummern geräumt und sehen wir uns daher genöthigt, den Erlass, namentlich da er ja auch den seit Anfang Februar neu beigetretenen Mitgliedern durchweg wohl nicht bekannt sein wird, nochmals abzudrucken. Derselbe hatte folgenden Wortlaut: Zur Hebung mehrfach hervorgetretener Zweifel darüber, ob und inwieweit gärtnerische Betriebe unter die Vorschriften der Gewerbeordnung fallen, habe ich in Folgendem im Ein- verständniss mit dem Herrn Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten die Grundsätze zusammengefasst, nach denen die Verwaltungsbehörden bei der Entscheidung ein schlägiger Fragen zu verfahren haben. Nach der Begrün dung zur Gewerbeordnung finden deren Vorschriften auf den Gartenbau keine Anwendung. Betriebe, die sich in der Hauptsache auf die Produktion und den Verkauf selbstoe- zogener Blumen, Sträucher und sonstiger gärtnerischer Er zeugnisse beschränken, werden somit als landwirthschaffliehe anzusehen sein. Sind aber die feilgebotenen gärtnerischen Er zeugnisse nicht selbst gewonnen, oder findet der Verkauf in einem offenen Laden statt, oder werden die Produkte für den Verkauf bearbeitet (Kranz- -und Blumenbindereien), so liegt ein Gewerbebetrieb vor. Hiernach ist für den einzelnen Fall zu entscheiden, ob ein Gärtnereibetrieb als ein landwirth- schaftlicher oder ein gewerblicher zu gelten hat. Bei den sogenannten Kunst- und Handelsgärtnereien, namentlich in den Städten, wird zumeist die Vermuthung dafür sprechen, dass eines der Merkmale des gewerblichen Gärtnereibetriebes vorliegt. Die in einem solchen Betriebe beschäftigten männ lichen Arbeiter unter 18 Jahren können nach § 120 der Ge werbeordnung zum Besuch der Fortbildungsschule verpflich tet werden, sofern nicht etwa ihre Beschäftigung auf den landwirthschaffliehen Theil des Betriebes beschränkt ist. Da gegen entspricht es nicht der geschichtlichen Entwickelung und der Verkehrsauffassung, die Gärtnerei, selbst wo sie einen rein gewerblichen Charakter gewonnen hat, als Handwerk an zusehen. Die Inhaber gewerblicher Gärtnereien können da- her wohl zu freien Innungen zusammentreten, dagegen ist für sie die Errichtung von Zwangsinnungen nicht zulässig. Ebensowenig unterstehen die Gärtnereibetriebe und Gärtner- Innungen der Handwerkskammer, daher kommt für sie auch die Bildung von Prüfungsausschüssen (§ 131 der Gewerbe ordnung) und Prüfungskommissionen (§ 133), sowie der Erlass von Gesellen- und Meisterprüfungsordnungen (88 131 b, 133) nicht in Frage. Demgemäss sind etwa gebildete Prüfungsausschüsse aufzulösen und etwa erlassene Gesellen- Prüfungsordnungen zurückzunehmen. $ Mitgliederverzeichniss 1903. Wie in den beiden letzten Jahren wird das Mitglieder- verzeichniss für 1903 wieder einen alphabetischen Theil er halten, in welchem nach Art der Anordnung im diesjährigen Verzeichniss ebenfalls wieder Anzeigen Platz finden werden. Der Vorstand hat den Preis der Anzeigen wie folgt festge setzt : Für Mitglieder: eine ganze Seite 25 Mk. eine halbe Seite 14 „ eine viertel Seite 8 ,, Für industrielle Firmen: eine ganze Seite 30 „ eine halbe Seite 16 „ eine viertel Seite 10 „ Wir bitten, Aufträge baldmöglichst an die Geschäfts stelle gelangen zu lassen. Der Schluss der Annahme von Anzeigen für das Mitgliederverzeichniss findet, wie im Vor jahre, am 1. Dezember er. statt. $ Ausstellung der Nationalen Chrysanthemum-Gesell- schaff in London. Am 4., 5. und 6. November fand in London die alljähr liche Ausstellung obiger Gesellschaft statt, über die „Gard. Chron." folgenden allgemeinen Bericht giebt: Chrysan themum sind wieder die hauptsächlichsten Blüthenpflanzen in allen Gärten und überall werden Ausstellungen von ihnen veranstaltet. Augenblicklich scheint noch keine Wahrschein lichkeit dafür vorhanden zu sein, dass die Chrysanthemum ihren Rang als werthvollste Herbstblüher einbüssen, denn ihre Kultur ist leicht und nicht theuer und sie gewähren eine Gegenleistung, wie dies von nur wenigen Blumen erwartet werden kann. Ob die Chrysanthemum aufhören werden, die ausserordentliche Popularität zu bewahren, die sie sich als Ausstellungsblume errungen haben, ist ungewiss, augenblick lich ist jedoch kein Anzeichen dafür vorhanden, dass dieses Er- eigniss in näherer Zukunft eintreten werde — obgleich viele Leute glauben, dass ihr Höhepunkt erreicht sei. Die alljährliche Ausstellung der Nationalen Chrysanthe mum-Gesellschaft, welche im König]. Aquarium zu West minster abgehalten wurde, war sehr gut beschielet, und wahr- scheinlich waren ebenso viele Einsendungen als sonst vorhan den, obgleich, wie es uns schien, einige Klassen minder voll ständig vertreten waren, als wir dies früher gesehen haben. Was die Qualität der Blumen anbelangt, so ist kein Zweifel darüber, dass die Einwärtsgebogenen eine längere Zeit bis zu ihrer Vervollkommnung verlangen und die Art der Witterung des letzten Sommers liess sie später zur Vollendung gelangen, wie gewöhnlich. Die Japanesenarten waren sehr klein, sogar unter dem Durchschnitt, im Farbenreichthum zeigten sie je doch eine entschiedene Verbesserung, die auf die Anzucht neuer Sorten zurückzuführen ist, die dieser Art in leichterem und grösserem Masse zu Theil wird. Die Vollkommenheit der Blumen, namentlich in dem Wettbewerb für 60 Schaublumen in Vasen war etwas geringer als im letzten Jahre und es wurde bemerkt, dass überhaupt weniger Einsendungen bei diesem Wettbewerb, der selbst an die grössten Gärtnereien grosse An sprüche stellt, vorhanden waren. Andere Typen als Einwärtsgebogene und Japanesen waren auch weniger vorhanden als sonst, ebenfalls besonders gezogene Schaupflanzen, die ja aber auch sehr gut entbehrt werden können. Manche Besucher bemerkten in vielen Fällen, dass die Blumen bekannter Sorten nicht immer denen glichen, die sie selbst herangezogen hatten, und es mag der Mühe werth sein,
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