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No. 24. Steglitz-Berlin, den 14. Juni 1902. XVII. Jahrgang. entbum des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. Organ des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen, herausgegeben unter Kitwirkung der hervorragendsten Fachmänner des 3n- und Huslandes. Das „Handelsblatt für den deutschen Gartenbau etc.“ erscheint am Sonnabend jeder Woche. Abonnementspreis für Nicht-Verbandsmitglieder in Deutschland und Oesterreich-Ungarn pro Jahrgang 8 M. 50 Pf., für das übrige Ausland 10 M. für Verbands-Mitglieder kostenlos. Verantwortlicher Redacteur: F. Johs. Beckmann in Steglitz-Berlin. Verlag: Verband der Handelsgärtner Deutschlands, eingetragen auf Seite 179, Band IV, des Genossenschaftsregisters des Königl. Amtsgerichts zu Leipzig. Anträge zur Hauptversammlung. (Nach der Reihenfolge des Eingangs. Die für die Versammlung geltende Reihenfolge wird später durch den Vorstand festgestellt.) Antrag der Verbandsgruppe Kreishauptmannschaft Leipzig. Die Hauptversammlung wolle beschliessen, den Vor stand zu ermächtigen im Inseratentheile des Handels blattes, soweit die Mittel es gestatten, ab und zu auf klärende Artikel über die Thätigkeit unseres Verbandes zu bringen. (Begründung s. No. 21.) Anträge der Verbandsgruppe Niederrhein. i. Die Hauptversammlung wolle beschliessen, dass die Verbandsleitung es übernimmt, die Amtlichen Behör den und Kommunalverwaltungen darauf hinzuweisen, dass bei grösseren Anpflanzungen der Verband der Handelsgärtner Deutschlands um Rath angegangen wird, wie und auf welche Weise das zu verwendende Material billig und zuverlässig zu beschaffen ist; ferner den Behörden den Nachweis zu liefern, dass die deutschen Baumschulen jederzeit im Stande sind, das erforderliche Material aus eigenen Kulturbeständen lie fern zu können. (Begründung s. No. 21.) II. Die Hauptversammlung wolle beschliessen, die Ver bandsleitung zu beauftragen, dass die betreffenden Be hörden ersucht werden, in gärtnerischen Fach blättern diejenigen Sorten aller Arten von Bäumen, welche in den einzelnen Landestheilen, je nach Lage und Klima vorzugsweise zur Anpflanzung geeignet sind, be kannt zu geben. (Begründung s. No. 21.) III. Die Hauptversammlung wolle beschliessen, dass die Verbandsleitung beauftragt wird, bei den einzelnen Landesbehörden und Kommunalverwaltungen darauf hinzuwirken, dass Submissionen, welche sich auf An pflanzungen beziehen, in gärtnerischen Fachblät tern bekannt gegeben werden und der Zuschlag der mitt leren Durchschnittsofferte zuerkannt wird. (Begründung s. No. 21.) IV. Die Hauptversammlung wolle beschliessen, dass die Verbandsleitung mit allen Kräften dahin wirken möge, dass eine besondere Gartenbaukammer errichtet wird, welche einem Dezernenten des Landwirthschaftlichen Ministeriums unterstellt ist. (Begründung s. No. 21.) V. Die Hauptversammlung wolle beschliessen, dass die Verbandsleitung schon jetzt in der Wildschadenfrage Stellung nimmt und für eine Aenderung der jetzt be stehenden gesetzlichen Bestimmungen Sorge trägt, ins besondere auch der in letzter Zeit in erschreckendem Maasse auftretenden .Kaninchenplage ihre Aufmerksam keit schenkt. (Begründung s. No. 21.) VI. Die Hauptversammlung wolle beschliessen, den Herrn Eisenbahn-Minister zu ersuchen, die am 1. April ds. J. in Kraft getretene Bestimmung, wonach Forst- und Heckenpflanzen, Obstbäume, Fruchtsträucher, Wildlinge und Sträucher als Eilgut zum Frachtgutsatz befördert werden, dahin zu erweitern, dass sämmtlichen lebenden Pflanzen und Bäumen, auch dann, wenn die Kollis mehr als 150 kg wiegen und das Längenmaass von 3,50 m überschreiten, diese Vergünstigung eingeräumt wird. (Begründung s. No. 21.)