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zu dem Schaden, der durch diesen Handel ange richtet wird. Begründung (für die Hauptversammlung in Leipzig bestimmt gewesen). Wiederholt schon ist in den Gruppenversammlungen des Verbandes und in anderen gärtnerischen Versammlungen über die handeltreibenden Hofgärtnereien und den Schaden, den diese dem Handelsgärtnerstande zufügen, Klage ge führt, und auf Mittel zur Abhilfe gesonnen worden. An den verschiedensten Plätzen Deutschlands, und in beinahe allen Branchen des Gartenbaues hat sich dieser schädigende Einfluss geltend gemacht und sind es besonders zwei Mittel, die zur Bekämpfung des Uebels bisher empfohlen worden sind. Diese Mittel dürften jedoch schwerlich zur Erreichung des Zieles führen, überhaupt muss es hervorgehoben werden, dass den handeltreibenden Privatgärtnereien schwerlich beizukommen sein wird, dass höchstens in Bezug auf die Hofgärtnereien einige Hoffnung auf Erfolg bestehen kann. Unser Antrag empfiehlt deshalb auch nur einen Versuch nach dieser Richtung hin zu machen; sollte dieser zum Ziele führen, so werden sich vielleicht, wenn die Fürsten mit dem guten Beispiele der Aufhebung des Verkaufs in ihren Hofgärtnereien vorangehen, ein Theil der vor nehmeren Privatgärtnereien diesem Beispiele anschliessen. Die zwei Mittel, die bisher, wie die meisten von Ihnen meine Herren wissen werden, vorgeschlagen und berathen worden sind, bestehen in Folgendem: „Es ist beobachtet und festgestellt worden, dass die Vortheile, die den souveränen deutschen Fürsten in Bezug auf Porto freiheit zustehen, seitens einiger Hofgartenverwaltungen irrthümlich angewandt, wohl auch missbraucht worden sind. In Bezug hierauf ist nun empfohlen worden, derartige Ueberschreitungen zu beobachten und festzustellen eventl. an öffentlich zustehender Stelle zu denunziren. Meine Herren, was wird damit erreicht? Wir dürfen doch nicht vergessen, dass die fürstlichen Herren selbst von diesen Uebergriffen überhaupt nichts wissen, dass dieselben vielmehr immer nur auf einen Irrthum ihrer Beamten zurückzuführen sind. Wir müssen doch davon überzeugt sein, dass unsere Fürsten viel zu hoch denken, um derartige Versehen billigen zu können. Glauben Sie, dass eine Hofgärtnerei den Handel einstellen wird, weil sie jährlich ein Paar Hundert Mark mehr an Porti aus geben muss? Wir glauben das nicht, eher könnte dann das Handelsgeschäft noch intensiver betrieben werden. Genau, meine Herren, verhält es sich mit dem zweiten Mittel, welches darin besteht, die handeltreibenden Hof gärtnereien zur Zahlung der Gewerbesteuer heranzuziehen. Ich glaube nicht einmal, dass ein souveräner Herr zur Zahlung einer Steuer veranlasst werden kann; ange nommen jedoch, es gelänge, die Hofgärtnereien zur Zahlung einer Abgabe zu zwingen, so hätten wir wohl dem Steuer säckel eine neue Einnahme zugeführt, uns damit jedoch noch lange nicht die Konkurrenz vom Halse geschafft. Einer Wirkung jedoch können wir ziemlich sicher sein, wenn wir diese kleinlichen Mittel wirklich zur An wendung bringen, nämlich der, dass unsere Fürsten auf hören werden, dem Handelsgärtnerstande landesväterlich wohlwollend gegenüber zu stehen. Mögen Postverwaltung und Steuerbehörde selbst die Augen öffnen und aufpassen, wo für sie noch was zu holen ist; wir Handelsgärtner haben jedenfalls kein Mandat dazu, für sie den Aufpasser und Angeber zu spielen; auch ziemt es uns als guten Deutschen nicht, etwas zu thun, was auch nur den Schein der Illoyalität gegen unsere Fürsten habe. Durch das Wohlwollen der Fürsten und mit denselben können wir vielleicht etwas erreichen, ohne dasselbe nichts! — Wir dürfen nie vergessen, dass die Ausübung des Handels zweifellos ein Recht der Fürsten ist, ein Recht, dessen Ausübung uns zwar schädigt, dessen Aufgabe seitens der hohen Herren wir aber nur auf dem Wege der wohl begründeten Bitte erreichen können. Dieser Weg erscheint uns als der einzig gangbare, und unsere Gruppe bezweckt mit ihrem Anträge, dass die Handelsgärtner Deutschlands durch den Verband diesen Weg beschreiten. Ich möchte Sie deshalb dringend bitten, meine Herren, unserem Anträge ihre volle Zustimmung zu ertheilen und zu beschliessen, dass der verehrliche Vorstand, eventl. eine zu bildende Kommission beauftragt werde, eine Petition auszuarbeiten, die an sämmtliche Fürsten Deutschlands gesandt werden soll, in deren Hof gärtnereien Handel getrieben wird, und in welcher möglichst ausführlich und überzeugend ausgeführt wird, wie schädigend für die Handelsgärtner dieser Handel ist und wie wenig nutzbringend in den meisten Fällen für die Hofkassen. Die Ausarbeitung dieser Petition würde allerdings keine leichte Aufgabe sein, es müsste dafür gesorgt werden, dass auch der kleinste Umstand, der für unsere Bitte spricht, ins richtige Licht gerückt wird. Ich möchte mir nun erlauben, jetzt hier einige der wichtigsten Punkte zu erwähnen, die unsere Bitte begründen können. 1. Viele Privatgärtnereien folgen nur dem Beispiel der Hofgärtnereien, indem sie Handel treiben, dem alten Sprichwort folgend: „Was jenen Recht ist, ist uns billig.“ 2. Die Hofgärtner sind garnicht in der Lage, in derselben Weise kalkuliren zu müssen wie die Handels gärtner, da viele Materialien, deren Beschaffung Handels gärtnereien oft grosse Aufwendungen verursacht, in den Hofgärtnereien aber nichts kosten; ich erinnere nur an Dünger, Erde, Baumaterial u. s. w. 3. In vielen Hofgärtnereien ist es Brauch, den Hof gärtnern und auch den Obergärtnern gewisse Prozente von der Gesammtumsatzsumme als Tantieme zu zahlen. Durch diese Einrichtung wird bewirkt, dass die Hofgärtner dahin streben, diese Gesammtumsatzsumme möglichst recht hoch zu treiben; sie werden dies in sehr vielen Fällen durch niedrige Verkaufspreise und andere die Handels gärtner schädigende Manipulationen zu erreichen suchen. 4. Besonders in kleineren Residenzen halten es manche Bürger für eine Pflicht der Loyalität gegen den Fürsten, ihren Bedarf an Blumen, Pflanzen, Bindereien u. s. w. in den Hofgärtnereien zu decken. Es liegt doch gewiss weit entfernt von dem hohen und landesväterlichen Sinn unserer Fürsten, dass dieselben wünschen könnten, dass die erhabene Stelle, die dieselben einnehmen, ihnen derartige Vortheile verschaffe, zum Schaden irgend welcher Unterthanen, in diesem Falle der Gärtner. 5. Viele Hofverwaltungen werden den Handelsbetrieb in Hofgärtnereien damitrechtfertigen wollen, dassdieseHandels- gärtnereien ein Theil der land- und forstwirthschaftlichen Ausnutzung der herrschaftlichen Besitzungen sei. Dieser Verquickung mit der Land- und Forstwirthschaft müsste von vornherein entgegengetreten und darauf hingewiesen werden, dass nach der Auffassung vieler Behörden die Handelsgärtnerei ein Gewerbebetrieb ist. Die land- und forstwirthschaftliche Ausnutzung liegt nicht nur im Interesse des Fürsten, sondern auch des Volkes. Die „handels gärtnerische“ nützt keinen Kreisen, schädigt jedoch die Handelsgärtner. Auch ist beim Verkaufe land- und forst- wirthschaftlicher Erzeugnisse ein Verschleudern in Folge Feststehens der Preise vollständig ausgeschlossen, beim Verkaufe gärtnerischer Erzeugnisse jedoch nicht. Äusser diesen lassen sich jedenfalls noch eine ganze Reihe triftiger Gründe anführen, und würde es eben Auf gabe der mit Herstellung der Petition Betrauten sein müssen, alles hineinzuzubringen, was uns nützlich sein kann. Ich möchte nun noch die Gründe darlegen, wegen welcher unsere Gruppe die ganze Angelegenheit in die Hände des Verbandes zu legen wünschte. Zunächst einmal deshalb, weil der Handelsgärtner-Verband die ansehnlichste derartige Vereinigung Deutschlands darstellt; das von ihm Unternommene dürfte mehr Beachtung finden, als das, was einzelne Vereine oder Personen unternehmen. Es sind aber auch die lokalen Verhältnisse an kleineren Residenzstädten besonders oft eigenthümliche, da müssen