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No. 10. Berlin, den 7. März 1901. XVI. Jahrgang. Figenthum des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands, Organ des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen, herausgegeben unter Mitwirkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Auslandes. Das „Handelsblatt für den deutschen Gartenbau etc.“ erscheint am Donnerstag jeder Woche. Abonnementspreis für Nicht-Verbandsmitglieder in Deutschland u. Oesterreich-Ungarn pr. Jahrgang 8 M. 60 Pf., für das übrige Ausland IO M., für Verbandsmitglieder kostenlos. Verantwortlicher Redakteur: F. Johs. Beckmann in Steglitz-Berlin. Verlag: Verband der Handelsgärtner Deutschlands, eingetragen auf Seite 179, Band IV, des Genossenschaftsregisters des Königl. Amtsgerichts zu Leipzig Erklärung. In einer am 19. Oktober 1900 stattgefundenen Ver sammlung der Verbandsgruppe Berlin des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands gelangte im Anschluss an einen dort gehaltenen Vortrag die heutige Gehilfen bewegung zur Sprache. Der Unterzeichnete warnte in seinen Ausführungen vor all zu schroffem Vorgehen seitens der Gehilfen, wie solches im Laufe des letzten Jahres vielfach zu verzeichnen gewesen sei, und was dazu beigetragen habe, die Spannung zwischen Arbeitgebern und Arbeit nehmern zu verschärfen. Letztere möchten doch_berück- sichtigen, dass die heutige Lage der Gärtnerei eine so wie so schon schlechte sei, alle Kosten und Lasten seien erheblich gestiegen, und wenn unter Nichtberücksichtigung aller dieser Verhältnisse nun auch noch die Arbeitnehmer mit zum Theil unerfüllbaren Forderungen kämen, dann muss es noch dahin kommen, dass man sage: „Ein schlechter Vater ist der Gärtner, der seinen Sohn Gärtner werden läss t.“ Der Allgemeine Deutsche Gärtnerverein in Berlin hat in diesen Wochen an zahlreiche Zeitungen eine Warnung vor Erlernung des Gärtnerberufs gesandt, in welcher sich folgender Satz befindet: Es ist interessant zu erfahren, dass in einer grösseren Versammlung des grössten Gärtnerprinzipalvereins (Verband der Handelsgärtner Deutschlands) ein hervorragendes Hauptvorstandsmitglied desselben unter Beifall und ohne Widerspruch in Hinblick auf die wirthschaftliche und Geschäftslage der Gärtnerei sagen durfte: „Ein schlechter Vater ist derjenige Gärtner, der seinen Sohn auch Gärtner werden lässt.“ Aus meinen obigen Darlegungen ist ohne Weiteres ersichtlich, dass die Benutzung des von mir gebrauchten, aus dem Zusammenhang gerissenen und unter ganz anderen Voraussetzungen gesprochenen Wortes eine tendenziöse Entstellung bedeutet und zu einem ganz be stimmten Zwecke, nämlich dem, den unbequemen Zuzug von neuen Kräften von der Gärtnerei fernzuhalten, seitens der obigen Gehilfenvereinigung erfolgt ist. Der Vorsitzende des genannten Vereins, Fischer, der leider auch Mitglied unseres Verbandes ist, war in der betreffenden Versammlung anwesend, trotzdem ihm der Zusammenhang bekannt war, hat er nichts gethan, um die tendenziöse Entstellung aus dem versandten Flugblatt fernzuhalten, es ist dasselbe im Gegentheil mit ausdrücklicher Billigung des Gesammtvorstandes des genannten Vereins versandt worden. Ohne an dieser Stelle auf die Angelegenheit näher einzugehen, beschränke ich mich auf diese kurze Er klärung aus Veranlassung einer Reihe von Anfragen, welche in dieser Sache an den Vorstand und die Geschäfts stelle unseres Verbandes ergangen sind. Franz Bluth, Stellvertretender Vorsitzender des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. # Anträge zur Hauptversammlung. Antrag der Verbandsgruppe Elsterthai. Die Gruppe Elsterthai beantragt, die Haupt versammlung in Leipzig wolle beschliessen, dass seitens der Verbandsleitung eine Petition aus gearbeitet und an alle Souveräne, Fürsten und Herren des Deutschen Reiches gesandt werden soll, in deren Hofgärtnereien Handel getrieben wird, dahingehend, dass dieser Handel in Zukunft unterbleibe. In dieser Petition soll an den fürstlichen und edlen Sinn der hohen Herren appellirt und ausgeführt werden, dass durch die Handel treibenden Hof gärtnereien der ohnehin schon schwer um seine Existenz ringende Handelsgärtner-Stand empfindlich geschädigt wird, sowie dass der Nutzen, der den Hofkassen durch diesen Handel'erwachsen soll, meist ein illusorischer ist, in keinem Verhältniss stehend